Beschlussvorlage
Federführende Stelle: 101
Sachbearbeitung: Kettenacker
Drucksache Nr.: 14/2025
Az.:
An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen
OV H
Beratungsfolge
Termin
Beratung
Kennung
Ortschaftsrat Hugsweier
23.01.2025
beschließend
öffentlich
Abstimmung
Betreff:
Nachfolge im Ortschaftsrat Hugsweier für Herrn Ortschaftsrat André Lockstein
hier: Feststellung, ob Hinderungsgründe gemäß § 29 der Gemeindeordnung für BadenWürttemberg für Frau Mariella Wendlinger vorliegen.
Beschlussvorschlag:
Der Ortschaftsrat Hugsweier stellt fest, dass für den Eintritt von Frau Mariella Wendlinger
in den Ortschaftsrat Hugsweier kein Hinderungsgrund im Sinne des § 29 GemO gegeben
ist.
Drucksache 14/2025
Seite 2
Sachdarstellung
Unter den bei der Ortschaftsratswahl Hugsweier am 09.06.2024 festgelegten Ersatzbewerber/-innen
des Wahlvorschlags der Fraktion CDU nimmt Frau Mariella Wendlinger mit 230 Stimmen den nächsten
Rang ein. Frau Mariella Wendlinger hat sich bereit erklärt, für die restliche Amtsdauer nachzurücken.
Der Ortschaftsrat Hugsweier hat nach § 29 (5) GemO festzustellen, ob ein Hinderungsgrund nach
Abs. 1 dieser Vorschrift vorliegt. Nach Erklärung von Frau Mariella Wendlinger liegt kein Hinderungsgrund im Sinne des § 29 GemO vor. Der Verwaltung ist ein Hinderungsgrund ebenfalls nicht bekannt.
Die Nachfolge erfolgt zum 23.01.2025 nach dem Ausscheiden von Ortschaftsrat André Lockstein.
Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen:
☒ Die Maßnahme hat keine finanziellen oder personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen
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Georg Bader
Ortsvorsteher
Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen.
Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.