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Beschlussvorlage (- Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung)

                                    
                                        12. Änderung des Flächennutzungsplans

26.09.2024
der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr-Kippenheim
– Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Frühzeitige Beteiligung vom 6. November 2023 bis einschließlich 5. Dezember 2023)
OZ

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Beteiligter
Regierungspräsidium Freiburg
Referat 83
Waldpolitik und Körperschaftsforstdirektion
06.11.2023

Anregungen d. Beteiligten

Stellungnahme der Verwaltung

In den Teilbereichen 1.1 Bereich Bebauungsplan Sport-Kita Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
(Lahr/Sulz) der 12. Änderung des Flächennutzungsplans
liegt kein Wald im Sinne von § 2 LWaldG. Eine indirekte
Betroffenheit ist in den zur Verfügung gestellten Unterlagen
ebenfalls nicht erkennbar. Insofern sind forstrechtliche/fachliche
Belange
von
der
Änderung
des
Flächennutzungsplans nicht berührt.

Am 19.01.2024 ein- Im weiteren Verfahren ist eine Beteiligung der
Forstverwaltung in diesem Teilbereich nur erforderlich,
gegangen
wenn eventuelle Planänderungen in ihren Auswirkungen
Waldflächen
betreffen
können
(z.
B.
externe
Ausgleichsmaßnahmen im Wald).
Die Vodafone-Gesellschaft(en) haben gegen die von Ihnen Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
geplante Maßnahme keine Einwände. In Ihrem Planbereich
befinden sich Telekommunikationsanlagen unseres Unternehmens. Bei objektkonkreten Bauvorhaben im Plangebiet
werden wir dazu eine Stellungnahme mit entsprechender
Auskunft über unseren vorhandenen Leitungsbestand abgeben.
Vodafone West
GmbH
Bitte beachten Sie:
20.11.2023
Bei einer Stellungnahme, z.B. wegen Umverlegung, Mitverlegung, Baufeldfreimachung, etc. oder eine Koordinierung/Abstimmung zum weiteren Vorgehen, dass die verschiedenen Vodafone-Gesellschaften trotz der Fusion hier
noch separat Stellung nehmen. Demnach gelten weiterhin
die bisherigen Kommunikationswege. Wir bitten dies für die
nächsten Monate zu bedenken und zu entschuldigen.
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12. Änderung des Flächennutzungsplans

26.09.2024
der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr-Kippenheim
– Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Frühzeitige Beteiligung vom 6. November 2023 bis einschließlich 5. Dezember 2023)
OZ

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Beteiligter

Anregungen d. Beteiligten

Stellungnahme der Verwaltung

Die 12. Änderung des FNP der VVG Lahr-Kippenheim be- Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
trifft folgende 3 Bereiche der Stadt Lahr:
Alle uns bekannten Bestandsunternehmen in der
näheren Umgebung werden als nicht-störende geIHK Südlicher Ober- Bereich Bebauungsplan Sport-Kita im Stadtteil Sulz, Dar- werbliche Nutzung eingeordnet, die auch die bestellung einer Gemeinbedarfsfläche für soziale Zwecke,
rhein
reits vorhandene Wohnnutzung nicht wesentlich
Flächengröße ca. 0,8 ha
23.11.2023
stört. Somit sind keine Nachtteile für die BestandsHierzu gilt unsere Stellungnahme vom 16.11.23 zum Be- betriebe zu erwarten.
bauungsplan (frühzeitige Beteiligung) entsprechend.
Regierungspräsidium Stuttgart
Referat 46.2 Luftverkehr und Luftsicherheit
Außenstelle Freiburg
27.11.2023

Überlandwerk Mittelbaden GmbH &
Co. KG
30.11.2023

Bereich Bebauungsplan Sport-Kita (Lahr/Sulz)
Das Planungsgebiet befindet sich innerhalb des Bauschutzbereiches des SLP/SFH Lahr.
Da Bauhöhen nicht ersichtlich sind, können wir keine abschießenden Aussagen treffen
Wir gehen jedoch davon aus, dass sich die geplante Bebauung in die vorhandene einfügt und sehen zunächst luftrechtliche Belange nicht tangiert.
Bereich Bebauungsplan SPORT-KITA
Die Stellungnahme vom 02.11.2023 zum entsprechenden
Bebauungsplan gilt uneingeschränkt weiter.
Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes befinden sich
unsere Versorgungsleitungen. Die Lage dieser Leitungen
muss mit dem neuen Bebauungsplan abgestimmt werden.
Eine Änderung der Trassenführung halten wir für wahrscheinlich. Die Kostentragung ist im Detail zu klären.
Zudem muss die vorhandene Straßenbeleuchtung an die
neue Bebauung angepasst werden.
Je nach elektrischem Leistungsbedarf der neuen Bebauung
können weitere Kabelverlegungen notwendig werden. Eine
genauere Aussage kann erst nach Eingang der

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen
und wurde zur Bearbeitung an die zuständigen Abteilungen (Tiefbau und Gebäudemanagement) weitergeleitet.

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12. Änderung des Flächennutzungsplans

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Beteiligter

Anregungen d. Beteiligten

Anschlussleistungen getroffen werden. Gleiches gilt für
Energieerzeugungsanlagen.
Zu Ihrer Information haben wir einen Trassenplan beigefügt. Bitte beachten Sie, dass der Planauszug nur für interne Zwecke dient und keine Auskunft zu Bestandsanlagen darstellt.
Bereich Bebauungsplan SPORT-KITA
Die aus Sicht des Naturschutzes zu berücksichtigende
Punkte wurden parallel in der Stellungnahme des NABU
zum Bebauungsplan dargelegt. Sie gelten bezüglich der
Änderung des Flächennutzungsplans ebenso.
Stellungnahme zum Bebauungsplan SPORT-KITA vom
29.11.2023:
Durch den Bau der Sport-Kita geht erneut eine Naturfläche
im Außenbereich der Kernstadt verloren.
Dafür ist ein angemessener Ausgleich notwendig, bei
NABU-Gruppe Lahr dessen Festsetzung aus Sicht des Naturschutzes folgende
29.11.2023
Punkte berücksichtigt werden müssen:
a) Flächenhafter Ausgleich ist erforderlich
Der Verlust an bisher nicht bebauter und versiegelter
Fläche infolge des Baus der Sport-Kita muss nach
Auffassung des NABU unbedingt flächenhaft ausgeglichen
werden. Einen Aus-gleich durch Ökopunkte halten wir
infolge der ökologischen Wertigkeit der Zugriffsfläche für
nicht akzeptabel! Außerdem müssen, wie vom Gesetz
gefordert, alle Anstrengungen dafür unternommen werden,
Ausgleichsflächen
in
räumlicher
Nähe
zum
Ursprungsgelände zu finden und auszuweisen.

Stellungnahme der Verwaltung

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen
und an das mit der Erstellung des Umweltberichts
beauftragte Büro weitergeleitet. Im Rahmen des
Bebauungsplanverfahrens wurden eine spezielle
artenschutzrechtliche Prüfung durchgeführt sowie
ein Umweltbericht mit integrierten Grünordnungsplan erstellt.
Zur Kompensation der Eingriffe erfolgen Festsetzungen hinsichtlich von Baumpflanzungen im Plangebiet. Zudem werden als natur- und artenschutzrechtlicher Ausgleich ca. 2.862 m² ökologisch hochwertige Ausgleichsflächen mit Pflanzungen von
Feldhecken, Einzelbäumen, Herstellung Trockenmauern und Magerwiese im räumlich-funktionalen
Zusammenhang südlich und westlich des Plangebiets hergestellt.

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12. Änderung des Flächennutzungsplans

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Beteiligter

Anregungen d. Beteiligten

Stellungnahme der Verwaltung

b) Zugriffsfläche ist wertvoller Trittstein für den
Biotopverbund
Die für die Bebauung vorgesehene Fläche ist ein wichtiger
Trittstein für den Biotopverbund zwischen den Bereichen
„Galgenberg“ und „Sulzberg“. Dies muss bei der
Festlegung der Größe der Ausgleichsflächen unbedingt
berücksichtigt werden. Außerdem sind aufgrund der
Bedeutung der Fläche für die Biotopvernetzung die
Ausgleichsflächen wie oben beschrieben in räumlicher
Nähe zu realisieren.
c) Ausgleichsflächen müssen dauerhaft erhalten bleiben
Bei der geplanten Erweiterung des Areals „Günther“ auf
dem Flugplatzgelände hat sich für den NABU gezeigt, wie
schnell Ausgleichsflächen zur Disposition stehen. Der
Realisierung des neuen Klinikums in Langenwinkel könnten
die nächsten wertvollen Ausgleichsflächen zum Opfer
fallen. Der NABU fordert seit längerer Zeit, dass die Stadt
Lahr in Wahrnehmung ihrer ökologischen Verantwortung
die von ihr geschaffenen Ausgleichsflächen auf Dauer von
einer Bebauung freihält. Dies muss auch für die neu zu
schaffenden Ausgleichsflächen bezüglich des Baus der
Sport-Kita gelten. Der NABU hält es für erforderlich, den
dauerhaften Schutz der Ausgleichsflächen vor Bebauung
auch als Festsetzung im Bebauungsplan zu verankern.
d) Vorschläge des NABU für Ausgleichsmaßnahmen
Im Bereich des Zeitareals gibt es eine bedeutsame
Population von Mauerseglern. Für diese könnten durch
Mauerseglerkästen am Gebäude der Kita neue

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Beteiligter

Anregungen d. Beteiligten

Stellungnahme der Verwaltung

Brutmöglichkeiten geschaffen werden. Gleichermaßen sind
Fledermauskästen an der Gebäudefassade denkbar.
Im Hinblick auf das dramatische Artensterben bei den
Insekten
bittet
der
NABU
darum,
in
die
landschaftsgärtnerische Planung für den Kita-Bereich
mehrjährige Blühflächen aufzunehmen. Außerdem wäre es
hilfreich, Gehölzinseln als Brut- und Lebensraum für Vögel
zu schaffen.
Als Ausgleich für den Wegfall von Nistgelegenheiten für
Vögel wäre es wichtig, Nistkästen in den verbleibenden und
neu aufwachsenden Bäumen vorzusehen.
Im
Hinblick
auf
die
Dokumentation
der
artenschutzrechtlichen Untersuchungen, die Teil der
Unterlagen bei der Offenlage sein werden, bittet der NABU
darum, für die einzelnen erfassten Arten die Zahl der
beobachteten Individuen anzugeben. Dies ist für uns ein
wichtiges Beurteilungskriterium im Hin-blick darauf, ob die
vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen ausreichen. Die in
die Untersuchung ein-bezogenen Artengruppen ergeben
aus Sicht des NABU einen guten Einblick in die faunistische
Wertigkeit des Gebiets.

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1.1 Im Zuge der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
des Bebauungsplans „Sport Kita“ wurde bereits StellungDeutsche Telekom nahme bezogen.
Technik GmbH
Stellungnahme zum Bebauungsplan Sport-Kita vom
05.12.2023
29.11.2023:
Im Planbereich befinden sich Telekommunikationslinien
der Telekom, die aus beigefügtem Plan ersichtlich sind.

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen
und wurde zur Bearbeitung an die zuständigen Abteilungen (Tiefbau und Gebäudemanagement) weitergeleitet.

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Beteiligter

Anregungen d. Beteiligten

Stellungnahme der Verwaltung

Die Aufwendungen der Telekom müssen bei der
Verwirklichung des Bebauungsplans so gering wie möglich
gehalten werden. Deshalb bitten wir, unsere Belange wie
folgt zu berücksichtigen:
Der Bestand und der Betrieb der vorhandenen TK-Linien
müssen weiterhin gewährleistet bleiben.
Wir bitten, die Verkehrswege so an die vorhandenen
umfangreichen Telekommunikationslinien der Telekom
anzupassen, dass diese Telekommunikationslinien nicht
verändert oder verlegt werden müssen.
Wir bitten, um eine frühzeitige Beteiligung im Zuge der
Ausbauplanung, um abzustimmen inwieweit unsere
bestehenden TK-Linien von den Erschließungsarbeiten
betroffen sind.
Hinsichtlich geplanter Baumpflanzungen ist das "Merkblatt
über Baumstandorte und unterirdische Ver- und
Entsorgungsanlagen" der Forschungsgesellschaft für
Straßen- und Verkehrswesen, Ausgabe 2013; siehe
insbesondere Abschnitt 6, zu beachten.
Einer Überbauung der Telekommunikationslinien der
Telekom stimmen wir nicht zu, weil dadurch der Bau, die
Unterhaltung und Erweiterung verhindert wird und ein
erhebliches Schadensrisiko besteht.

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LRA Ortenaukreis
Amt für Landwirtschaft
05.12.2023

Bereich B-Plan Sport-Kita
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Für
diesen
Bereich
stellt
der
wirksame
Flächennutzungsplan eine Grünfläche - Sportanlage - dar.
Es ist keine landwirtschaftliche Fläche betroffen.

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Beteiligter

Anregungen d. Beteiligten

Stellungnahme der Verwaltung

Aus naturschutzfachlicher Sicht bestehen zur geplanten 12.
Änderung
des
Flächennutzungsplans
keine
grundsätzlichen Bedenken. Die naturschutzrechtlichen
Landratsamt Orten- Belange
werden
in
den
parallel
aufgestellten
aukreis
Bebauungsplänen
„Sport-KITA“
sowie
„PV-Anlage
9
Amt für UmweltWaldmattensee“ entsprechend berücksichtigt. Analog zu
schutz
diesen
beiden
Bebauungsplänen,
sind
die
naturschutzrechtlichen Belange im Rahmen des noch
aufzustellenden Bebauungsplans für PV-Anlagen auf dem
Gelände des Flugplatz Lahr zu berücksichtigen.
I.
Oberflächengewässer
Fachtechnische Beurteilung
Negative
Auswirkungen
auf
Gewässer
oder
Überschwemmungsgebiete sind nicht erkennbar. Es
bestehen keine wesentlichen Bedenken.
Hinweise - Starkregen / Gewässerrandstreifen
Landratsamt Orten- Im vorgegebenen Betrachtungsgebiet, insbes. im Bereich
Bebauungsplan
SPORT-KITA
wäre
eine
aukreis
Starkregenrisikobetrachtung
gemäß
Leitfaden
10 Amt für Wasserwirtschaft und Boden- „Kommunales Starkregenrisikomanagement in BadenWürttemberg“ und den darin vorgegebenen methodischen
schutz
Standards sinnvoll.
Weiter weisen wir darauf hin, dass bei allen Vorhaben
grundsätzlich die wasserrechtlichen Rahmenbedingungen
einzuhalten sind.
In den aus dem Flächennutzungsplan entwickelten
Bebauungsplänen sind gemäß § 9 Abs. 6 BauGB entlang
der Fließgewässer beidseitig Gewässerrandstreifen mit

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen
und wurde zur Bearbeitung und weiteren Beachtung an die zuständigen Abteilungen (Tiefbau und
Gebäudemanagement) weitergeleitet.
Es wurden Hinweise zur Sicherheit vor Sturzfluten
im urbanen Bereich im Bebauungsplan SPORTKITA aufgenommen. Ein Fließgewässer sowie die
vorgegebenen Gewässerrandstreifen liegen nicht
im Geltungsbereich des Bebauungsplans SPORTKITA.

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Beteiligter

Anregungen d. Beteiligten
einer Breite von mind. 5 m im Planteil nachrichtlich zu
übernehmen und als „Gewässerrandstreifen gemäß § 38
WHG i.V.m. § 29 WG“ zu kennzeichnen.
Im Zusammenhang mit der nachrichtlichen Übernahme ist
folgender Hinweis im Festsetzungsteil aufzunehmen:
Im Gewässerrandstreifen sind gemäß § 38 Abs. 4 WHG
i.V.m. § 29 Abs. 2 und 3 WG verboten:
1. die Ablagerung von Gegenständen, die den
Wasserabfluss behindern können oder die fortgeschwemmt
werden können,
2. die Errichtung von baulichen und sonstigen Anlagen, zu
den sonstigen Anlagen gehören (gemäß LBO
verfahrensfreie Vorhaben) wie Auffüllungen, Terrassen,
Stellund
Lager-plätze,
Überdachungen,
Wegbefestigungen, Gartenhütten und feste Zäune.
3. der Umgang mit wassergefährdenden Stoffen,
4. die Beseitigung standorttypischer Bäume und Sträucher,
soweit
dies
nicht
zur
Bestands-pflege,
Gewässerunterhaltung oder Gefahrenabwehr erforderlich
ist,
5. das Neuanpflanzen von nicht standorttypischen Bäumen
und Sträuchern.
II.
Grundwasserschutz
Fachtechnische Beurteilung
Aus Sicht des Grundwasserschutzes bestehen gegen die
geplanten Nutzungen innerhalb der FlächennutzungsplanÄnderungsbereiche
„Bebauungsplan
SPORT-KITA“,
„Bebauungsplan PV-ANLAGE WALDMATTENSEE“ sowie

Stellungnahme der Verwaltung

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen
und wurde zur Bearbeitung und weiteren Beachtung an die zuständigen Abteilungen (Tiefbau und
Gebäudemanagement) weitergeleitet.

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12. Änderung des Flächennutzungsplans

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Beteiligter

Anregungen d. Beteiligten
„Bebauungsplan PV - FLUGBETRIEBSFLÄCHE“ keine
Bedenken.
Hinweise
Wie verweisen auf unsere bisherigen fachlichen
Stellungnahmen zu den im Parallelverfahren laufenden
Bebauungsplänen.
III.
Abwasserentsorgung/Oberflächenentwässerung
Sachstand
Den vorgelegten Antragsunterlagen sind – sofern
entwässerungstechnische Belange tatsächlich betroffen
sind - verfahrensbedingt noch keine Angaben zur
bestehenden
bzw.
beabsichtigten
Entwässerungskonzeption zu entnehmen.
Fachtechnische Beurteilung
Grundsätzlich gehen wir im Einzelnen davon aus, dass im
Rahmen von noch zuführenden Bebauungsplanverfahren
die entsprechenden Hinweise und Vorgaben unseres
Merkblattes „Bebauungsplan“ sowie das allgemein gültige
Regelwerk
der
Abwassertechnik
–
sofern
entwässerungstechnische Belange tatsächlich betroffen
sind - ausreichend berücksichtigt werden.
Hinweise
Im Zusammenhang mit der Gesamtentwässerungssituation
auf Gemarkung Lahr (u.a. GEP Kernstadtbereich Lahr)
sowie im Bereich Flugplatz Lahr verweisen wir auf den
bisherigen
und
fortlaufenden
Austausch
und
Abstimmungsprozess mit der Stadt Lahr, Abt. Tiefbau.

Stellungnahme der Verwaltung

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen
und wurde zur Bearbeitung und weiteren Beachtung an die zuständigen Abteilungen (Tiefbau und
Gebäudemanagement) weitergeleitet.

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Beteiligter

Anregungen d. Beteiligten
IV.
Altlasten
Sachstand
Im Bereich der Planungsgebiete für die Bereiche
„Bebauungsplan SPORT-KITA“ und „Bebauungsplan PVANLAGE WALDMATTENSEE liegen nach unseren
derzeitigen
Erkenntnissen
keine
Altlasten
/
Altlastverdachtsflächen vor.
Nachfolgender Hinweis ist in die späteren Bebauungspläne
mit aufzunehmen:
„Werden bei Erdarbeiten ungewöhnliche Färbungen
und/oder Geruchsemissionen (z. B. Mineralöle, Teer, ...)
wahrgenommen, so ist umgehend das Landratsamt
Ortenaukreis – Amt für Umweltschutz; Amt für
Wasserwirtschaft und Bodenschutz –) zu unterrichten.
Aushubarbeiten sind an dieser Stelle sofort einzustellen.“

Stellungnahme der Verwaltung
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Der Hinweis zur Unterrichtung der Fachbehörden
bei ungewöhnlichen Färbungen und/oder Geruchsemissionen im Zuge von Erdarbeiten, wurde
im Bebauungsplan SPORT-KITA aufgenommen.

V.
Hinsichtlich der Themen "Wasserversorgung“ und
"Bodenschutz" sind unsererseits keine Ergänzungen /
Anmerkungen erforderlich.
B)
Äußerung zum Umfang und Detaillierungsgrad der
Der Hinweis wurde im Bebauungsplan SPORTUmweltprüfung
KITA aufgenommen.
Hinweise bezüglich der zu betrachtenden Schutzgüter:
Allgemeiner Hinweis
Im Rahmen der Umweltprüfung sollen die voraussichtlichen
erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem
Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.
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OZ

Beteiligter

Anregungen d. Beteiligten

Stellungnahme der Verwaltung

Das Ziel der Umweltprüfung ist dabei weniger, über die
Verträglichkeit eines Projektes für die Umwelt zu
entscheiden. Festgestellt werden sollen vielmehr die
Folgen für die Umwelt.
Im Zuge der Entscheidung über die Realisierung eines
Vorhabens soll in einem formalisierten Verfahren
untersucht werden, welche Umweltbeeinträchtigungen
durch das Projekt drohen, welche Möglichkeiten es zur
Vermeidung oder Milderung der zu erwartenden
Umweltauswirkungen gibt und ob im Interesse des
Umweltschutzes bessere Lösungen, also Alternativen,
existieren.
Der beabsichtigte Umfang und Detaillierungsgrad der
Umweltprüfung
ist
hinsichtlich
der
Schutzgüter
„Oberflächengewässer“,
„Grundwasser“
und
„Boden/Altlasten“ aus unserer Sicht ausreichend.
Hinweis
Im Übrigen verweisen wir auf das übersandte Merkblatt
„BAULEITPLANUNG" des Landratsamtes Ortenaukreis –
Amt für Wasserwirtschaft und Bodenschutz –. Der neueste
Stand dieses Merkblattes ist im Internet unter:
www.ortenaukreis.de zu finden.
Geotechnik
Die geotechnischen Hinweise wurden in den BeRegierungspräsiDie lokalen geologischen Untergrundverhältnisse können bauungsplan SPORT-KITA übernommen.
dium Freiburg
unter http://maps.lgrb-bw.de/ abgerufen werden.
Referat 21 Raum11 ordnung, Baurecht Ingenieurgeologische Belange werden im Rahmen der
Anhörung zu konkreten Planungen (z. B. Bebauungspläne)
und Denkmalschutz
beurteilt, wenn Art und Umfang der Eingriffe in den
18.12.2023
Untergrund näher bekannt sind. Eine Gefahrenhinweiskarte
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OZ

Beteiligter

Anregungen d. Beteiligten

Stellungnahme der Verwaltung

(insbesondere bezüglich eventueller Massenbewegungen
und Verkarstungsstrukturen) kann, nach vorheriger – für
Kommunen und alle übrigen Träger Öffentlicher Belange
gebührenfreier – Registrierung, unter
http://geogefahren.lgrb-bw.de/ abgerufen werden.
Boden
Die lokalen bodenkundlichen Verhältnisse sowie
Bewertungen der Bodenfunktionen nach § 2 Abs. 2 BundesBodenschutzgesetz
(BBodSchG)
können
unter
https://maps.lgrb-bw.de/ in Form der BK50 abgerufen
werden.
Generell ist bei Planungsvorhaben entsprechend § 2 Abs.
1 Landes-Bodenschutz- und Altlastengesetz (LBodSchAG)
auf den sparsamen und schonenden Umgang mit Boden zu
achten. Dies beinhaltet u. a. die bevorzugte
Inanspruchnahme von weniger wertvollen Böden.
Ergänzend dazu sollten Moore und Anmoore (u. a. als
klimarelevante Kohlenstoffspeicher) sowie andere Böden
mit besonderer Funktion als Archiv der Natur- und
Kulturgeschichte (vgl. LGRBwissen, Bodenbewertung –
Archivfunktion, https://lgrbwissen.lgrb-bw.de) bei Planvorhaben aufgrund ihrer besonderen Schutzwürdigkeit
möglichst nicht in Anspruch genommen werden.
Bodenkundliche Belange werden im Rahmen der Anhörung
zu konkreten Planungen, wie z. B. Bebauungspläne,
beurteilt, wenn Informationen zu Art und Umfang der
Eingriffe vorliegen.
Grundwasser

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OZ

Beteiligter

Anregungen d. Beteiligten

Stellungnahme der Verwaltung

Es wird darauf hingewiesen, dass im Anhörungsverfahren
des LGRB als Träger öffentlicher Belange von Seiten der
Landeshydrogeologie und -geothermie (Referat 94) keine
fachtechnische Prüfung vorgelegter Gutachten oder von
Auszügen daraus erfolgt.
Sofern für das Plangebiet ein hydrogeologisches
Übersichtsgutachten,
Detailgutachten
oder
hydrogeologischer Bericht vorliegt, liegen die darin
getroffenen Aussagen im Verantwortungsbereich des
gutachtenden Ingenieurbüros.
Sofern vorhanden, wird auf frühere Stellungnahmen des
LGRB zu Planflächen verwiesen.
Im Planungsgebiet laufen derzeit keine hydrogeologischen
Maßnahmen seitens Ref. 94, Landeshydrogeologie und geothermie und es sind derzeit auch keine geplant.
Auf der Planfläche 1.3 sind in der Aufschlussdatenbank des
LGRB Messstellen zur Erkundung von Altlasten
dokumentiert. Nähere Kenntnisse zu eventuellen Altlasten
sind beim LRA Ortenaukreis vorhanden.
Im Bereich der Planfläche 1.2 liegt ein Baggersee. Zur
Erweiterung
des
Baggersees
wurden
bereits
hydrogeologische Stellungnahmen erstellt.
Bergbau
Die Planung liegt nicht in einem aktuellen Bergbaugebiet.
Nach den beim Landesamt für Geologie, Rohstoffe und
Bergbau vorliegenden Unterlagen ist das Plangebiet nicht
von Altbergbau oder künstlich geschaffenen Althohlräumen
(bspw. Stollen, Bunker, unterirdische Keller) betroffen.
Allgemeine Hinweise
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12. Änderung des Flächennutzungsplans

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Beteiligter

Anregungen d. Beteiligten

Stellungnahme der Verwaltung

Die lokalen geologischen Untergrundverhältnisse können
dem bestehenden Geologischen Kartenwerk, eine
Übersicht über die am LGRB vorhandenen Bohrdaten der
Homepage
des
LGRB
(https://www.lgrb-bw.de)
entnommen werden.
Des Weiteren verweisen wir auf unser Geotop-Kataster,
welches im Internet unter der Adresse https://lgrbbw.de/geotourismus/geotope
(Anwendung
LGRBMapserver Geotop- Kataster) abgerufen werden kann.

Dipl.-Ing. Stefan Löhr
Amtsleiter

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