Beschlussvorlage (- Anlage 0)
Sitzung: Gemeinsamer Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr-Kippenheim (2. Sitzung)
25. November 2024
Beschlussvorlage (12. Änderung des Flächennutzungsplanes der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr-Kippenheim (Bereich des Bebauungsplanes SPORT-KITA, Lahr, Stadtteil Sulz) - Billigung des…
Beschlussvorlage (- Anlage 0)
Beschlussvorlage (- Artenschutzrechtlche Prüfung)
Beschlussvorlage (- Begründung)
Beschlussvorlage (- Bestandsplan)
Beschlussvorlage (- Entwurfsplan)
Beschlussvorlage (- Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung)
Beschlussvorlage (- Umweltbericht)
25. November 2024
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Beschlussvorlage (12. Änderung des Flächennutzungsplanes der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr-Kippenheim (Bereich des Bebauungsplanes SPORT-KITA, Lahr, Stadtteil Sulz) - Billigung des…
Beschlussvorlage (- Bestandsplan)Beschlussvorlage (- Entwurfsplan)Beschlussvorlage (- Begründung)Beschlussvorlage (- Umweltbericht)Beschlussvorlage (- Artenschutzrechtlche Prüfung)Beschlussvorlage (- Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung)Beschlussvorlage (- Anlage 0)
Stadt Lahr L Beschlussvorlage Drucksache Nr.: 166/2024 Az.:-0691/Ga Federführende Stelle: 611 Sachbearbeitung: Gauggel An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen Termin Beratungsfolge Verwaltungs- und Vorlagenkonfe 01.10.2024 renz Ortschaftsrat Sulz 17.10.2024 Beratung Kennung Abstimmung vorberatend nichtöffentlich Freigabe vorberatend öffentlich Technischer Ausschuss 06.11.2024 vorberatend öffentlich Gemeinderat 18.11.2024 vorberatend öffentlich beschließend öffentlich Gemeinsamer Ausschuss der ver 25.11.2024 einbarten Verwaltungsgemein schaft Lahr-Kippenheim Betreff: 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft, Lahr-Kippenheim (Bereich des Bebauungsplanes SPORT-KITA, Lahr, Stadtteil Sulz) - Billigung des Entwurfs - Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Offenlage) Beschlussvorschlag: 1. Der Entwurf zur 12. Änderung des Flächennutzungsplans der vereinbarten Verwal tungsgemeinschaft Lahr-Kippenheim in der Fassung vom 26.09.2024 wird gebilligt. 2. Auf der Grundlage des Entwurfs ist die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Be lange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen (Offenlage). Zusammenfassende Begründung: Für das Gebiet der Stadt Lahr soll der Flächennutzungsplan der vereinbarten Verwaltungs gemeinschaft Lahr-Kippenheim durch Änderung den aktuell geplanten städtebaulichen Ent wicklungen angepasst werden. Für den Neubau einer Kindertagesstätte mit dem Schwer punkt Sport und gemeinsamen Vereinsräumen für den Tennisclub und Hockeyclub sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden. Drucksache 166/2024 Seite 2 Sachdarstellung Im Bereich der Sportstätten „Untere Dämmen“ plant die Stadt den Bau einer Kindertagesstätte mit fünf Gruppen und einer bewegungs- und gesundheitsorientierten Ausrichtung (Schwerpunkt Sport), um dem großen Kita-Betreuungsplatzmangel entgegenzuwirken. Um die Maßnahme realisieren zu können, sind die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaf fen. Hierzu ist neben der Aufstellung eines Bebauungsplans im zweistufigen Regelverfahren auch der Flächennutzungsplan (FNP) im betreffenden Bereich im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB zu ändern. Der Gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr-Kippenheim hat daher am 25.10.2023 den Aufstellungsbeschluss für die 10. Änderung des FNP einschließlich der Änderungs bereiche für die Bebauungspläne PV-ANLAGE WALDMATTENSEE (Lahr/Kippenheimweiler) und PVFLUGBETRIEBSFLÄCHE (Lahr/Hugsweier) gefasst sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange beschlossen (§ 3. Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB). Die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung erfolgte im Zeitraum vom 06.11.2023 bis 05.12.2023. Aufgrund abweichender Zeitläufe in den drei Teilbereichen wurde das bisherige Verfahren zur 10. Än derung des FNP aufgegliedert. Das Verfahren für die 10. Änderung des FNP wurde bereits ausschließ lich mit dem Änderungsbereich B-Plan PV-ANLAGE WALDMATTENSEE (Lahr, Kippenheimweiler) wei- ■ tergeführt. Der Änderungsbereich B-Plan PV-FLUGBETRIEBSFLÄCHE (Lahr/Hugsweier) wird zu ei nem späteren Zeitpunkt in einem separaten Verfahren weitergeführt (hier liegen noch nicht alle Gut achten vor). Das Verfahren für den Änderungsbereich B-Plan SPORT-KITA (Lahr/Sulz) wird nun mit der 12. Ände rung des Flächennutzungsplans fortgeführt. Die innerhalb der Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange für den Bereich des Bebauungsplanes SP'ORT-KITA führten nach der Auswertung zu keinen grundsätzlichen Änderungen gegenüber dem Vorentwurf zur 10. Änderung des FNP für diesen Bereich. Die Anregun gen sind zusammen mit den jeweiligen Bewertungen als Anlage beigefügt. Innerhalb der Öffentlich keitsbeteiligung gingen keine Anregungen bzw. Einwendungen ein. Die Verwaltung empfiehlt, nach Abwägung der vorliegenden Belange dem Entwurf zur 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Lahr-Kippenheim in der vorliegenden Form zuzustimmen und die Offenlage des Entwurfs zu beschließen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden kann im Dezember 2024/ Januar 2025 durchgeführt werden. Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen; [El Die Maßnahme hat keine finanziellen oder personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkun gen Drucksache 166/2024 Seite 3 Anlage(n): - Bestandsplan - Entwurfsplan - Begründung - Umweltbericht - Artenschutzrechtlche Prüfung - Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange im Rahmen der früh zeitigen Beteiligung Hinweis; Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befange nes Mitgiied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.