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Beschlussvorlage (- Anlage 0)

                                    
                                        Stadt Lahr L

Beschlussvorlage

Drucksache Nr.: 166/2024
Az.:-0691/Ga

Federführende Stelle: 611
Sachbearbeitung: Gauggel
An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen

Termin
Beratungsfolge
Verwaltungs- und Vorlagenkonfe­ 01.10.2024
renz
Ortschaftsrat Sulz
17.10.2024

Beratung

Kennung

Abstimmung

vorberatend

nichtöffentlich

Freigabe

vorberatend

öffentlich

Technischer Ausschuss

06.11.2024

vorberatend

öffentlich

Gemeinderat

18.11.2024

vorberatend

öffentlich

beschließend

öffentlich

Gemeinsamer Ausschuss der ver­ 25.11.2024
einbarten
Verwaltungsgemein­
schaft Lahr-Kippenheim
Betreff:

12. Änderung des Flächennutzungsplanes der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft,
Lahr-Kippenheim (Bereich des Bebauungsplanes SPORT-KITA, Lahr, Stadtteil Sulz)
- Billigung des Entwurfs
- Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher
Belange (Offenlage)

Beschlussvorschlag:
1. Der Entwurf zur 12. Änderung des Flächennutzungsplans der vereinbarten Verwal­
tungsgemeinschaft Lahr-Kippenheim in der Fassung vom 26.09.2024 wird gebilligt.
2. Auf der Grundlage des Entwurfs ist die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2
Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Be­
lange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen (Offenlage).

Zusammenfassende Begründung:
Für das Gebiet der Stadt Lahr soll der Flächennutzungsplan der vereinbarten Verwaltungs­
gemeinschaft Lahr-Kippenheim durch Änderung den aktuell geplanten städtebaulichen Ent­
wicklungen angepasst werden. Für den Neubau einer Kindertagesstätte mit dem Schwer­
punkt Sport und gemeinsamen Vereinsräumen für den Tennisclub und Hockeyclub sollen
die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden.

Drucksache 166/2024

Seite 2

Sachdarstellung
Im Bereich der Sportstätten „Untere Dämmen“ plant die Stadt den Bau einer Kindertagesstätte mit fünf
Gruppen und einer bewegungs- und gesundheitsorientierten Ausrichtung (Schwerpunkt Sport), um dem
großen Kita-Betreuungsplatzmangel entgegenzuwirken.
Um die Maßnahme realisieren zu können, sind die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaf­
fen. Hierzu ist neben der Aufstellung eines Bebauungsplans im zweistufigen Regelverfahren auch der
Flächennutzungsplan (FNP) im betreffenden Bereich im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB zu
ändern.
Der Gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr-Kippenheim hat daher
am 25.10.2023 den Aufstellungsbeschluss für die 10. Änderung des FNP einschließlich der Änderungs­
bereiche für die Bebauungspläne PV-ANLAGE WALDMATTENSEE (Lahr/Kippenheimweiler) und PVFLUGBETRIEBSFLÄCHE (Lahr/Hugsweier) gefasst sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange beschlossen (§ 3. Abs. 1 und § 4 Abs. 1
BauGB). Die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung erfolgte im Zeitraum vom 06.11.2023 bis
05.12.2023.
Aufgrund abweichender Zeitläufe in den drei Teilbereichen wurde das bisherige Verfahren zur 10. Än­
derung des FNP aufgegliedert. Das Verfahren für die 10. Änderung des FNP wurde bereits ausschließ­
lich mit dem Änderungsbereich B-Plan PV-ANLAGE WALDMATTENSEE (Lahr, Kippenheimweiler) wei- ■
tergeführt. Der Änderungsbereich B-Plan PV-FLUGBETRIEBSFLÄCHE (Lahr/Hugsweier) wird zu ei­
nem späteren Zeitpunkt in einem separaten Verfahren weitergeführt (hier liegen noch nicht alle Gut­
achten vor).
Das Verfahren für den Änderungsbereich B-Plan SPORT-KITA (Lahr/Sulz) wird nun mit der 12. Ände­
rung des Flächennutzungsplans fortgeführt.
Die innerhalb der Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange für den
Bereich des Bebauungsplanes SP'ORT-KITA führten nach der Auswertung zu keinen grundsätzlichen
Änderungen gegenüber dem Vorentwurf zur 10. Änderung des FNP für diesen Bereich. Die Anregun­
gen sind zusammen mit den jeweiligen Bewertungen als Anlage beigefügt. Innerhalb der Öffentlich­
keitsbeteiligung gingen keine Anregungen bzw. Einwendungen ein.
Die Verwaltung empfiehlt, nach Abwägung der vorliegenden Belange dem Entwurf zur 12. Änderung
des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Lahr-Kippenheim in der vorliegenden Form
zuzustimmen und die Offenlage des Entwurfs zu beschließen.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden kann im Dezember 2024/ Januar 2025 durchgeführt
werden.

Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen;
[El

Die Maßnahme hat keine finanziellen oder personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkun­
gen

Drucksache 166/2024

Seite 3

Anlage(n):
- Bestandsplan
- Entwurfsplan
- Begründung
- Umweltbericht
- Artenschutzrechtlche Prüfung
- Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange im Rahmen der früh­
zeitigen Beteiligung
Hinweis;
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befange­
nes Mitgiied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen.
Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.