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Beschlussvorlage (Neufassung der Feuerwehrsatzung der Stadt Lahr)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Federführende Stelle: St. Feuerwehr/Bevölkerungsschutz
Sachbearbeitung: Becherer

Drucksache Nr.: 157/2024
Az.: StSt FW/BS

An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen
ZS02

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Verwaltungs- und Vorlagenkonfe- 27.08.2024
renz

vorberatend

nichtöffentlich

Freigabe

Feuerwehrstrukturkommission

01.10.2024

vorberatend

nichtöffentlich

Haupt- und Personalausschuss

07.10.2024

vorberatend

nichtöffentlich

Ortschaftsrat Kippenheimweiler

08.10.2024

zur Kenntnis

öffentlich

Ortschaftsrat Reichenbach

09.10.2024

zur Kenntnis

öffentlich

Ortschaftsrat Hugsweier

10.10.2024

zur Kenntnis

öffentlich

Ortschaftsrat Sulz

17.10.2024

zur Kenntnis

öffentlich

Ortschaftsrat Langenwinkel

22.10.2024

zur Kenntnis

öffentlich

Ortschaftsrat Mietersheim

24.10.2024

zur Kenntnis

öffentlich

Ortschaftsrat Kuhbach

29.10.2024

zur Kenntnis

öffentlich

Gemeinderat

18.11.2024

beschließend

öffentlich

Betreff:
Neufassung der Feuerwehrsatzung der Stadt Lahr

Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt die Feuerwehrsatzung der Stadt Lahr nach Maßgabe des
beigefügten Entwurfs. Die Feuerwehrsatzung der Stadt Lahr tritt zum 01.01.2025 in Kraft.
Die Feuerwehrsatzung vom 28.11.2013 tritt damit außer Kraft.

Zusammenfassende Begründung:

Begründung für eine nichtöffentliche Beschlussfassung im Gemeinderat:

Drucksache 157/2024

Seite 2

Sachdarstellung
Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit:
Im Rahmen des Veränderungsprozesses der Feuerwehr Stadt Lahr, der im Jahr 2023 begonnen hatte,
wurde unter anderem die Feuerwehrsatzung vom 28.11.2013 thematisiert. Hierbei wurde augenscheinlich, dass die derzeit bestehende Feuerwehrsatzung überarbeitet werden muss. Hierbei kam es zu folgenden wesentlichen Änderungen:
- Vertretungsregelungen hauptamtlicher stellvertretender Kommandant
- Führung der ehrenamtlichen Einsatzabteilungen durch den Abteilungskommandanten
- Nachrücker-Regelung für den Ausschuss
- Mitglieder der Abteilung Hauptamtliche Kräfte können auch einer ehrenamtlichen Einsatzabteilung angehören
- Abteilungskommandant-Regelung bei hauptamtlichen Kräften in ehrenamtlichen Einsatzabteilungen (Interessenskonflikt/Leistungsfähigkeit)
- Definition der Beurlaubung
- Erweiterung der Stellvertreterregelung der Abteilungskommandanten in den ehrenamtlichen Einsatzabteilungen (zweiter Stellvertreter möglich)
- Regelung der Gastfahrer innerhalb der Einsatzabteilungen der Feuerwehr Stadt Lahr
- Einführung einer Dienstordnung in der Alters- und Ehrenabteilung
Darüber hinaus war eine Anpassung der Feuerwehrsatzung wegen redaktionellen Änderungen und
durch die veränderten Gegebenheiten und Entwicklungen der letzten 10 Jahre erforderlich.
Aufgrund der oben erwähnten Veränderungen war es notwendig die Feuerwehrsatzung der Feuerwehr
Stadt Lahr/Schwarzwald unter Zuhilfenahme der Mustersatzung des Landes Baden-Württemberg zu
ändern.
Im Zuge des Veränderungsprozesses wurde der Arbeitskreis „Feuerwehrsatzung“ gebildet, der sich
intensiv mit der Überarbeitung der Feuerwehrsatzung beschäftigte und dabei sicherstellte, dass alle
relevanten Perspektiven in den Prozess einflossen. Der Entwurf, der aus den Sitzungen des Arbeitskreises hervorgegangen ist, wurde anschließend in den jeweiligen Abteilungsausschüssen zur Prüfung
und Stellungnahme gegeben. Nach eingehender Prüfung durch die jeweiligen Abteilungsausschüsse
wurde der Entwurf der Feuerwehrsatzung schließlich im Feuerwehrausschuss vorgestellt. Der Feuerwehrausschuss stimmte in der Feuerwehrausschusssitzung am 25.07.2024 einstimmig zu.
Durch die Anpassung der Feuerwehrsatzung vom 28.11.2013 entstehen keine finanzielle und personelle Stellenmehrungen.
Zielsetzung:
Eintritt der neugefassten Feuerwehrsatzung zum 01.01.2025.

Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen:
☒ Die Maßnahme hat keine finanziellen oder personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen

Drucksache 157/2024

Seite 3

Begründung:
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die Anpassungen der Feuerwehrsatzung der Stadt Lahr notwendig sind, um die geplanten Änderungen aus dem Veränderungsprozess sowie dem Arbeitskreis zu
berücksichtigen und die Feuerwehrsatzung an die Mustersatzung des Landes Baden-Württemberg anzupassen.

Markus Ibert
Oberbürgermeister

Georg Schinke
kommissarischer Leiter
Stabsstelle Feuerwehr/Bevölkerungsschutz

Anlage(n):
Anlage 0_Beschlussvorlage_Neufassung Feuerwehrsatzung 2024
Anlage 1_Neufassung_Feuerwehrsatzung 2024
Anlage 2_Synopse_Neufassung_Feuerwehrsatzung 2024
Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen.
Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.