Beschlussvorlage (Haushaltsplan des Abwasserverbandes Raumschaft Lahr für das Haushaltsjahr 2025)
Sitzung: Abwasserverband Raumschaft Lahr (1. Sitzung)
17. Dezember 2024
17. Dezember 2024
Beschlussvorlage Federführende Stelle: 201 Sachbearbeitung: Rappenecker Drucksache Nr.: 198/2024 Beschlussvorlage 3/2024 Az.: 708.161 An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen 14 Beratungsfolge Abwasserverband Lahr Termin Raumschaft 17.12.2024 Beratung Kennung beschließend öffentlich Abstimmung Betreff: Haushaltsplan des Abwasserverbandes Raumschaft Lahr für das Haushaltsjahr 2025 Beschlussvorschlag: 1. Die Verbandsversammlung des Abwasserverbandes Raumschaft Lahr beschließt die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 nach Maßgabe des angeschlossenen Entwurfs. 2. Die Verbandsversammlung des Abwasserverbandes Raumschaft Lahr beschließt die die vorgelegte Finanzplanung mit dem Investitionsprogramm für die Jahre 2024 bis 2028. Drucksache 198/2024 Seite 2 Sachdarstellung Der Haushaltsplanentwurf für das Haushaltsjahr 2025 weist im Ergebnishaushalt einen Gesamtbetrag von ordentlichen Erträgen und Aufwendungen i.H.v. 5.702.400,- Euro aus. Da sich der Abwasserverband über Verbandsumlagen finanziert und diese grundsätzlich kostendeckend zu bemessen sind, ist im Gesamtergebnis weder ein Überschuss noch ein Fehlbetrag zu veranschlagen. Im Finanzhaushalt enthält im Planentwurf einen Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Tätigkeit i.H.v. 1.220.000,- Euro, einen Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit i.H.v. 1.656.000,- Euro und einen Finanzierungsmittelüberschuss aus Finanzierungstätigkeit i.H.v. 516.000,- Euro. Die veranschlagte Änderung des Finanzmittelbestandes beläuft sich daher auf 80.000,- Euro Im Weiteren wird auf die Erläuterungen im Vorbericht zum Haushaltsplanentwurf für das Haushaltsjahr 2025 verwiesen. Es wird gebeten, den vorseitigen Beschluss zu fassen. ______________________ Markus Ibert Verbandsvorsitzender ____________________ Markus Wurth Stadtkämmerer Anlage(n): Entwurf Haushaltsplan 2025 Anlagen Haushaltsplan 2025 Anlage 0 Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.