Beschlussvorlage (Ausbau / Herstellung der Parkplätze in der Lotzbeckstraße Investitionsauftrag Nummer: I54600020002 -Bewilligung überplanmäßiger Auszahlungen (Haushaltsjahr 2024) )
Sitzung: Haupt- und Personalausschuss (4. Sitzung)
7. April 2025
7. April 2025
Beschlussvorlage Federführende Stelle: 605 Sachbearbeitung: Misic Drucksache Nr.: 50/2025 Az.: 605 Mi/Ri An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Verwaltungs- und Vorlagenkonfe- 25.03.2025 renz vorberatend nichtöffentlich Freigabe Haupt- und Personalausschuss beschließend öffentlich 07.04.2025 Betreff: Ausbau / Herstellung der Parkplätze in der Lotzbeckstraße Investitionsauftrag Nummer: I54600020002 -Bewilligung überplanmäßiger Auszahlungen (Haushaltsjahr 2024) Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Personalausschuss bewilligt für das Haushaltsjahr 2024 gemäß § 84 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg überplanmäßige Auszahlungen für den Investitionsauftrag I54600020002 „Ausbau / Herstellung der Parkplätze in der Lotzbeckstraße“ in Höhe von rund € 86.000,-. Die Deckung erfolgt in gleicher Höhe durch Einsparungen bei dem Investitionsauftrag I54100020023 “Instandsetzung Stützmauer Striegel Bergstraße in Lahr“. Die im Rechnungsjahr 2024 auf dem Investitionsauftrag I54600020002 zur Verfügung stehenden Restmittel in Höhe von rund 132.600,- € sind nach § 21 Gemeindehaushaltsverordnung BW (GemHVO) als Ermächtigungsübertragung in das Haushaltsjahr 2025 zu übertragen (siehe Vorlage Nr.48/2025). Zusammenfassende Begründung: Im Rahmen der Umsetzung der Maßnahme hat sich herausgestellt, dass nachträgliche Leistungen notwendig wurden, die in dieser Form ausgeschrieben waren. Hierbei handelt es sich um unvorhersehbare, zusätzliche bzw. geänderte Leistungen. Außerdem wurde auch eine Massenmehrung gegenüber der Kostenberechnung festgestellt. Drucksache 50/2025 Seite 2 Sachdarstellung Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit: Kostenschätzung (Planung + Bau): 227.500,00 EUR Kostenberechnung (Planung + Bau) 247.286,84 EUR: Auftragssumme (Fa. Pontiggia + Büro Kappis): 185.171,12 EUR Kostenprognose (Planung + Bau): 270.750,00 EUR Mehrkosten (Planung + Bau): - 85.578,88 EUR Fazit: Gemäß Kostenprognose entstehen Mehrkosten i. H. v rund: 86.000,00 EUR Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen: ☐ Die Maßnahme hat keine finanziellen oder personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen ☒ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Übersichtstabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung oder als Anlage beigefügt ☐ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50.000 EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20.000 EUR ☐ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen mehr als 50.000 Euro und/oder die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich mehr als 20.000 Euro Einmalige (Investitions-)Kosten 2022 2023 2025 2026 ff. in EUR Aufwand / Einmalig verminderter Ertrag / Investition / Auszahlung Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand / Zuschüsse / Drittmittel (ohne Kredite) SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Jährliche Folgekosten 2024 86.000 -86.000 Jährlich ab Inbetriebnahme / nach Abschluss der Maßnahme in EUR Aufwand (inkl. dauerhafter Personalmehrkosten) / Verminderung von Ertrag Ertrag / Verminderung von Aufwand SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Davon: Dauerhafter Personalmehrbedarf Stellenbezeichnung, Umfang Entgelt-/ Besoldungsgruppe 1. 2. SUMME Jährlicher Arbeitgeberaufwand (Lohn- und Nebenkosten) in EUR Drucksache 50/2025 Seite 3 Finanzierung: Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt? ☐Ja, mit den angegebenen Kosten ☒Ja, mit abweichenden Kosten ☐Nein Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt? ☐Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Ja, mit abweichenden Kosten ☒Nein Auf dem Investitionsauftrag Nr. I546000020002 stehen noch Mittel i. H. v. 46.600,- EUR zur Verfügung. Für die Deckung der Mehrkosten können Einsparungen bei dem Investitionsauftrag wie folgt vorgeschlagen werden: - I54100020023 „Generalssanierung Stützmauer Striegelgasse“ Kostenart 78720000: 86.000,- € Somit können insgesamt rund 132.600,- EUR für die Deckung der restlichen Verbindlichkeiten i. H. v. 46.000,- EUR bzw. Mehrkosten i. H. v. 86.000,- EUR bei dem Investitionsauftrag Nr. I54600020002 eingesetzt werden. Die im Rechnungsjahr 2024 auf dem Investitionsauftrag I54600020002 zur Verfügung stehenden Restmittel in Höhe von rund 132.600,- € sind nach § 21 Gemeindehaushaltsverordnung BW (GemHVO) als Ermächtigungsübertragung in das Haushaltsjahr 2025 zu übertragen (siehe Vorlage Nr. 48/2025). Begründung der Mehrkosten beim I54600020002: Die Mehrkosten werden wie folgt begründet: - Mehrkosten durch Mehrmengen im Hauptauftrag - Mehrkosten durch zusätzliche Leistungen (Nachträge) im Hauptauftrag - Mehrkosten bei der örtlichen Bauüberwachung (anteilig zu Kostenfeststellung) - Mehrkosten durch die Entsorgung des kontaminierten Bodens Begründung der Minderkosten / Einsparungen beim I54100020023 „Generalsanierung Stützmauer Striegelgasse“ Die Minderkosten / Einsparungen werden wie folgt begründet: Kostenschätzung (veranschlagt): 543.000,00 EUR Kostenfeststellung (tatsächlich gebraucht): 447.352,67 EUR Rest (Differenz): + 95.647,33 EUR Fazit: Somit verbleiben Mittel in Höhe von 95.500,- EUR, die für den Ausgleich der Mehrkosten bei dem Investitionsauftrag Nr. I54600020002 verwendet werden können. Drucksache 50/2025 Seite 4 Die Maßnahme ist fertiggestellt. Es liegen alle Schlussrechnungen vor. Mit freundlichen Grüßen Tilman Petters Roland Richter Bürgermeister Abteilungsleiter Anlage(n): Anlage_0 Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.