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Beschlussvorlage (12. Änderung des Flächennutzungsplanes der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr-Kippenheim (Bereich SPORT-KITA) - Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage - Beschluss -…

                                    
                                        Beschlussvorlage
Federführende Stelle: 611
Sachbearbeitung: Gauggel

Drucksache Nr.: 33/2025
Az.: - 0691/Ga

An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Verwaltungs- und Vorlagenkonfe- 04.03.2025
renz

vorberatend

nichtöffentlich

Freigabe

Ortschaftsrat Sulz

13.03.2025

zur Anhörung

öffentlich

4 Ja; 1 Nein;
3 Enthaltungen

Technischer Ausschuss

09.04.2025

vorberatend

öffentlich

Gemeinderat

28.04.2025

vorberatend

öffentlich

Gemeinderat Kippenheim

05.05.2025

vorberatend

öffentlich

beschließend

öffentlich

Gemeinsamer Ausschuss der ver- 13.05.2025
einbarten
Verwaltungsgemeinschaft Lahr-Kippenheim

Betreff:
12. Änderung des Flächennutzungsplanes der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft
Lahr-Kippenheim (Bereich SPORT-KITA)
- Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage
- Beschluss
- Einleitung des Genehmigungsverfahrens

Beschlussvorschlag:
1. Die Abwägung vom 24. Februar 2025 zu den während der Offenlage vorgebrachten
Stellungnahmen zum Entwurf der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes werden
beschlossen.
2. Die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr-Kippenheim einschließlich der Begründung wird in der Fassung vom
24. Februar 2025 beschlossen.
3. Gemäß § 6 Baugesetzbuch (BauGB) ist das Genehmigungsverfahren beim Regierungspräsidium Freiburg einzuleiten.
Zusammenfassende Begründung:
Für das Gebiet der Stadt Lahr soll der Flächennutzungsplan der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr-Kippenheim durch Änderung den aktuell geplanten städtebaulichen Entwicklungen angepasst werden. Für den Neubau einer Kindertagesstätte mit dem Schwerpunkt Sport und gemeinsamen Vereinsräumen für den Tennisclub und Hockeyclub sollen
die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden.

Drucksache 33/2025

Seite 2

Sachdarstellung
Im Bereich der Sportstätten „Untere Dammen“ plant die Stadt den Bau einer Kindertagesstätte mit fünf
Gruppen und einer bewegungs- und gesundheitsorientierten Ausrichtung (Schwerpunkt Sport), um dem
großen Kita-Betreuungsplatzmangel entgegenzuwirken. Um die Maßnahme realisieren zu können, sind
die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen. Hierzu ist neben der Aufstellung eines Bebauungsplans im zweistufigen Regelverfahren auch der Flächennutzungsplan (FNP) im betreffenden
Bereich im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB zu ändern.
Der Gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr-Kippenheim hat daher
am 25. November 2024 für die 12. Änderung des FNP die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs.
2 BauGB sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen (vgl. Drucksache 166/2024). Die Durchführung der Offenlage erfolgte im Zeitraum vom
2. Dezember 2024 bis 10. Januar 2025.
Die innerhalb der Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher
Belange für den Bereich des Bebauungsplanes SPORT-KITA führten nach der Auswertung zu keinen
Änderungen gegenüber dem Entwurf zur 12. Änderung des FNP für diesen Bereich. Die Anregungen
sind zusammen mit den jeweiligen Bewertungen in tabellarischer Form als Anlage beigefügt.
Innerhalb der Öffentlichkeitsbeteiligung gingen keine Anregungen bzw. Einwendungen aus der Bürgerschaft ein.
Die Verwaltung empfiehlt, nach Abwägung der vorliegenden Belange die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Lahr-Kippenheim in der vorliegenden Form zu beschließen. Nach der Beschlussfassung durch den Gemeinsamen Ausschuss wird die Genehmigung der FNPÄnderung beim Regierungspräsidium Freiburg beantragt.

Tilman Petters

Stefan Löhr

Sabine Maier-Hochbaum

Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen:
☒ Die Maßnahme hat keine finanziellen oder personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen

Anlage(n):
- Abwägung der Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
- Planunterlagen
- Begründung
- Umweltbericht
- Artenschutzrechtliche Prüfung
- Anlage 0

Drucksache 33/2025

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Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen.
Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.