Informationsvorlage (Allgemeine Finanzprüfung für die Jahre 2013 bis 2018 durch die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg -Abschlussbestätigung)
Sitzung: Gemeinderat (2. Sitzung)
24. Februar 2025
24. Februar 2025
Informationsvorlage Federführende Stelle: 201 Sachbearbeitung: Hofmeister Drucksache Nr.: 226/2024 Az.: 095.62 An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Gemeinderat 24.02.2025 zur Kenntnis öffentlich Abstimmung Betreff: Allgemeine Finanzprüfung für die Jahre 2013 bis 2018 durch die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg -Abschlussbestätigung Mitteilung: Der Gemeinderat der Stadt Lahr nimmt Kenntnis von der Abschlussbestätigung des Regierungspräsidiums Freiburg über den Abschluss der allgemeinen Finanzprüfung - der Stadt Lahr für die Jahre 2013 bis 2018 - des Eigenbetriebs „Abwasserbeseitigung Lahr“ für die Jahre 2013 bis 2018 - des Eigenbetriebs „Bau- und Gartenbetrieb Lahr“ für die Jahre 2013 bis 2019 - des Eigenbetriebs „Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr“ für die Jahre 2013 bis 2018 Sachdarstellung Aktuelle Situation Mit Schreiben vom 15.06.2021 hat die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg (GPA) den Prüfungsbericht für die Jahre 2013 bis 2018 bzw. 2019 über die allgemeine Finanzprüfung der Stadt Lahr, des Eigenbetriebs „Abwasserbeseitigung Lahr“, des Eigenbetriebs „Bau- und Gartenbetrieb Lahr“ und des Eigenbetriebs „Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr“ mit der Bitte übersandt, das Erforderliche zu veranlassen und zu den Prüfungsfeststellungen Stellung zu nehmen. Aufgrund des berechtigten schutzwürdigen Interesses der Betroffenen sind manche Prüfungsfeststellungen und deren Stellungnahmen nichtöffentlich behandelt und vom regulären Verfahren abgekoppelt worden. Deshalb wurde der Gemeinderat in mehreren Sitzungen über die wesentlichen Inhalte des Prüfberichts unterrichtet. Drucksache 226/2024 Seite 2 Vorgenommene Maßnahmen In öffentlicher Sitzung hat der Gemeinderat am 19.12.2022 der vorgesehen Stellungnahme der Verwaltung zu o.g. Prüfungsbericht zugestimmt (Drucksache 241/2022). Mit Schreiben vom 20.12.2022 wurde die GPA unter Beifügung der vorgenannten Stellungnahme zu den dort genannten Prüfungsfeststellungen darüber informiert. Danach hat das Regierungspräsidium Freiburg mit Schreiben vom 26.05.2023 um Abgabe einer ergänzenden Stellungnahme gebeten. Diese wurde am 14.12.2023 entsprechend übermittelt. Begründung Mit Schreiben vom 15.10.2024 hat das Regierungspräsidium Freiburg als Abschluss der allgemeinen Finanzprüfung gem. § 114 Abs. 5 der GemO die Bestätigung erteilt, dass die in dieser Vorlage genannten Feststellungen im Prüfungsbericht der Gemeindeprüfungsanstalt vom 15.06.2021 erledigt sind oder aufgrund der Zusagen der Verwaltung als erledigt anzusehen sind. Gleichzeitig ist auf die Pflicht zur Unterrichtung des Gemeinderates über den Abschluss der überörtlichen Prüfung gemäß VwV GemO Nr. 1 zu § 114 hingewiesen worden. Zur Randnummer A82 „Weitere Feststellungen im Feuerwehrwesen“ wurde um abschließende Prüfung gebeten, ob die seitens des Ortenaukreises gezahlten Pauschalen zur Nutzung des Kommandowagens als Zubringerfahrzeug mit dem gesetzlich anzusetzenden Betrag im Einklang stehen. Es wurde mit Schreiben vom 03.12.2024 dem Regierungspräsidium geantwortet, die festgesetzte Pauschale stehe im Einklang mit dem Aufwand der Stadt Lahr. Bei dieser Vorlage handelt es sich um einen Gegenstand einfacher Art, weshalb die Angelegenheit ohne Vorbehandlung im Haupt- und Personalausschuss sogleich dem Gemeinderat zur Kenntnisnahme vorgelegt wird. Markus Ibert Oberbürgermeister Anlage(n): Anlage 0 Markus Wurth Stadtkämmerer