Navigation überspringen

Beschlussvorlage (Anpassung der Vergaberichtlinie für den Musikpreis der Stadt Lahr)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Federführende Stelle: 411
Sachbearbeitung: Putman

Drucksache Nr.: 84/2024
Az.:

An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Verwaltungs- und Vorlagen- 29.10.2024
konferenz

vorberatend

nichtöffentlich

Freigabe

Kulturausschuss

21.11.2024

vorberatend

nichtöffentlich

18 Ja-Stimmen
0 Nein-Stimmen
0 Enthaltungen

Haupt- und Personalausschuss 13.01.2025

vorberatend

nichtöffentlich

Einstimmig

Gemeinderat

beschließend

öffentlich

24.02.2025

Betreff:
Anpassung der Vergaberichtlinie für den Musikpreis der Stadt Lahr

Beschlussvorschlag:
Der Kulturausschluss beschließt die Anpassung der Vergaberichtlinie für den Musikpreis
der Stadt Lahr gemäß dem vorliegenden Entwurf.

Zusammenfassende Begründung:
Der Musikpreis der Stadt Lahr wird an herausragende Musiker verliehen, die sich im besonderen Maße um die Musik in der Stadt verdient gemacht haben. Bei den zugrundeliegenden Vergabebedingungen spielt die Interessengemeinschaft Musik (IG Musik) eine entscheidende Rolle. Durch deren Auflösung wurde eine Neufassung der Vergabebedingungen notwendig.

Drucksache 84/2024

Seite 2

Sachdarstellung
Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit:
Die Interessengemeinschaft der Lahrer Musik- und Gesangsvereine hat sich aufgelöst. Die IG Musik ist
in mehreren Absätzen als Bestandteil in den Vergabebedingungen genannt. Dementsprechend muss
hier die Richtlinie angepasst werden.

Zielsetzung:
Aktuell gültige und anwendbare Richtlinie.

Maßnahmen:
Anpassung der Richtlinie.

Alternativ geprüfte Maßnahmen:
Keine.

Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen:
☒ Die Maßnahme hat keine finanziellen oder personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen

Begründung:
Durch die Auflösung der IG Musik war eine Anpassung der Vergabebedingungen notwendig. Aufgrund
der Auflösung der IG Musik ist der Runde Tisch Musik entstanden. Eine Zusammenkunft aller Lahrer
Musik- und Gesangsvereine, welche von der Abteilung Kultur direkt organisiert wird. Dort wird ein Raum
geschaffen für die Themen der Vereine. Die vorgeschlagenen Anpassungen waren ebenfalls Thema in
dieser Runde und wurden von den Vertreterinnen und Vertretern der Vereine wohlwollend angenommen.

Vorgesehene Änderungen:
Unter Punkt 3 wurde geregelt, dass der Kulturausschuss, die IG Musik und der Oberbürgermeister
Vorschläge für die Auszeichnung mit dem Musikpreis unterbreiten kann. Hier schlagen wir vor die IG
Musik rauszunehmen. Sollte ein Mitglied aus den Lahrer Musik- und Gesangsvereinen genannt werden,
kann dies an den Kulturausschuss herangetragen werden.

Unter Punkt 4 wurde das Verleihungsgremium angepasst von der Interessengemeinschaft auf Vertreter
der Lahrer Musik- und Gesangsvereine. Insbesondere diese Regelung wurde mit dem neuen Einberufenen Runden Tisch Musik besprochen.

Drucksache 84/2024

Seite 3

Die Abteilung Kultur empfiehlt die Vergabebedingungen entsprechend anzupassen.

________________________

_______________________

Guido Schöneboom

Valerie Silberer

Erster Bürgermeister

Abteilungsleitung Kultur

Anlage(n):
2024_Vergabebedingungen_Musikpreis_NEU_2024-05-23
1984-11-26 Musikpreis_Vergabebedingungen_ALT
Anlage 0
Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen.
Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.