Beschlussvorlage (Anpassung der Vergaberichtlinie für den Musikpreis der Stadt Lahr)
24. Februar 2025
Beschlussvorlage Federführende Stelle: 411 Sachbearbeitung: Putman Drucksache Nr.: 84/2024 Az.: An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Verwaltungs- und Vorlagen- 29.10.2024 konferenz vorberatend nichtöffentlich Freigabe Kulturausschuss 21.11.2024 vorberatend nichtöffentlich 18 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen Haupt- und Personalausschuss 13.01.2025 vorberatend nichtöffentlich Einstimmig Gemeinderat beschließend öffentlich 24.02.2025 Betreff: Anpassung der Vergaberichtlinie für den Musikpreis der Stadt Lahr Beschlussvorschlag: Der Kulturausschluss beschließt die Anpassung der Vergaberichtlinie für den Musikpreis der Stadt Lahr gemäß dem vorliegenden Entwurf. Zusammenfassende Begründung: Der Musikpreis der Stadt Lahr wird an herausragende Musiker verliehen, die sich im besonderen Maße um die Musik in der Stadt verdient gemacht haben. Bei den zugrundeliegenden Vergabebedingungen spielt die Interessengemeinschaft Musik (IG Musik) eine entscheidende Rolle. Durch deren Auflösung wurde eine Neufassung der Vergabebedingungen notwendig. Drucksache 84/2024 Seite 2 Sachdarstellung Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit: Die Interessengemeinschaft der Lahrer Musik- und Gesangsvereine hat sich aufgelöst. Die IG Musik ist in mehreren Absätzen als Bestandteil in den Vergabebedingungen genannt. Dementsprechend muss hier die Richtlinie angepasst werden. Zielsetzung: Aktuell gültige und anwendbare Richtlinie. Maßnahmen: Anpassung der Richtlinie. Alternativ geprüfte Maßnahmen: Keine. Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen: ☒ Die Maßnahme hat keine finanziellen oder personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen Begründung: Durch die Auflösung der IG Musik war eine Anpassung der Vergabebedingungen notwendig. Aufgrund der Auflösung der IG Musik ist der Runde Tisch Musik entstanden. Eine Zusammenkunft aller Lahrer Musik- und Gesangsvereine, welche von der Abteilung Kultur direkt organisiert wird. Dort wird ein Raum geschaffen für die Themen der Vereine. Die vorgeschlagenen Anpassungen waren ebenfalls Thema in dieser Runde und wurden von den Vertreterinnen und Vertretern der Vereine wohlwollend angenommen. Vorgesehene Änderungen: Unter Punkt 3 wurde geregelt, dass der Kulturausschuss, die IG Musik und der Oberbürgermeister Vorschläge für die Auszeichnung mit dem Musikpreis unterbreiten kann. Hier schlagen wir vor die IG Musik rauszunehmen. Sollte ein Mitglied aus den Lahrer Musik- und Gesangsvereinen genannt werden, kann dies an den Kulturausschuss herangetragen werden. Unter Punkt 4 wurde das Verleihungsgremium angepasst von der Interessengemeinschaft auf Vertreter der Lahrer Musik- und Gesangsvereine. Insbesondere diese Regelung wurde mit dem neuen Einberufenen Runden Tisch Musik besprochen. Drucksache 84/2024 Seite 3 Die Abteilung Kultur empfiehlt die Vergabebedingungen entsprechend anzupassen. ________________________ _______________________ Guido Schöneboom Valerie Silberer Erster Bürgermeister Abteilungsleitung Kultur Anlage(n): 2024_Vergabebedingungen_Musikpreis_NEU_2024-05-23 1984-11-26 Musikpreis_Vergabebedingungen_ALT Anlage 0 Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.