Beschlussvorlage (Zustimmung gem. § 8 Abs. 2 des Feuerwehrgesetzes für Baden-Württemberg i.V.m. § 11 Abs. 14 i.V.m § 11 Abs. 9 der Feuerwehrsatzung zur Wahl des Abteilungskommandanten und seines…
Sitzung: Gemeinderat (4. Sitzung)
23. April 2025
23. April 2025
Beschlussvorlage Federführende Stelle: StSt. Feuerwehr/Bevölkerungsschutz Sachbearbeitung: Becherer Drucksache Nr.: 58/2025 Az.: StSt. FW / BVS An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Verwaltungs- und Vorlagenkonfe- 25.03.2025 renz vorberatend nichtöffentlich Freigabe Haupt- und Personalausschuss 07.04.2025 vorberatend nichtöffentlich Einstimmig Ortschaftsrat Reichenbach 23.04.2025 zur Anhörung öffentlich Gemeinderat 28.04.2025 beschließend öffentlich Betreff: Zustimmung gem. § 8 Abs. 2 des Feuerwehrgesetzes für Baden-Württemberg i.V.m. § 11 Abs. 14 i.V.m § 11 Abs. 9 der Feuerwehrsatzung zur Wahl des Abteilungskommandanten und seines Stellvertreters der Abteilung Reichenbach sowie Entpflichtung des Leiters der Abteilung und seines Stellvertreters gem. § 11 Abs. 14 i.V.m. § 11 Abs. 11 der Feuerwehrsatzung Beschlussvorschlag: 1. Der Entpflichtung des Leiters der Abteilung Reichenbach, Herrn Löschmeister Marcel Wellmann, wird zugestimmt. 2. Der Entpflichtung des stellvertretenden Leiters der Abteilung Reichenbach, Herrn Löschmeister Michael Ohnemus, wird zugestimmt. 3. Der Wahl von Herrn Löschmeister Marcel Wellmann zum Abteilungskommandanten der Abteilung Reichenbach wird zugestimmt. 4. Der Wahl von Herrn Löschmeister Michael Ohnemus zum stellvertretenden Abteilungskommandanten der Abteilung Reichenbach wird zugestimmt. Zusammenfassende Begründung: Zur Abteilungsversammlung der Feuerwehr Lahr, Abteilung Reichenbach, stellten der Leiter der Abteilung Reichenbach sowie sein Stellvertreter ihr Amt zur Wahl. Um eine entsprechende Entpflichtung vor Ende der Amtszeit wurde gebeten. Im Rahmen der Abteilungsversammlung am 14.03.2025 erfolgte dementsprechend die Wahl zum Abteilungskommandanten und seines Stellvertreters nach neuer Satzung der Feuerwehr Stadt Lahr vom 01.01.2025. Es gilt nun die bisherige Abteilungsleitung zu entpflichten und das neue Abteilungskommando durch den Oberbürgermeister zu bestellen. Drucksache 58/2025 Es wird gebeten, den Entpflichtungen sowie den Wahlen zuzustimmen. Seite 2 Drucksache 58/2025 Seite 3 Sachdarstellung Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit: Nach der vom Gemeinderat beschlossenen Feuerwehrsatzung besteht die Feuerwehr Stadt Lahr u. a. aus den Einsatzabteilungen der Kernstadt und der sieben Stadtteile. Die beiden Stadtteile Hugsweier und Langenwinkel fusionierten anlässlich der Abteilungsversammlung am 08.02.2025 zur Abteilung West, sodass die Feuerwehr Stadt Lahr aus sieben Einsatzabteilungen besteht. Für die einzelnen Feuerwehrabteilungen ist jeweils ein Abteilungskommandant und dessen Stellvertreter zu wählen. Die Abteilungskommandanten und deren Stellvertreter der Abteilungen der Freiwilligen Feuerwehr sind nach § 8 Abs. 2 Satz 1 Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg (FwG) i. V. m. § 11 Abs. 14 Feuerwehrsatzung der Stadt Lahr (Feuerwehrsatzung) von den Angehörigen der jeweiligen Einsatzabteilung aus deren Mitte auf die Dauer von fünf Jahren zu wählen. Nach Zustimmung des Gemeinderats zur Wahl erfolgt die Bestellung durch den Oberbürgermeister. 1. Vor Beginn der Abteilungsversammlung am 14.03.2025 baten der Leiter der Abteilung Reichenbach und sein Stellvertreter um Entpflichtung. Sie stellten zudem ihre jeweiligen Ämter zur Wahl. Vor Ablauf der jeweiligen Amtszeit hat der Feuerwehrausschuss am 18.02.2025 den jeweiligen Anträgen auf Entpflichtung einstimmig zugestimmt. 2. Im Rahmen der Jahresabteilungsversammlung der Feuerwehrabteilung Reichenbach am 14.03.2025 fanden die Wahlen zum Abteilungskommandanten und stellvertretenden Abteilungskommandanten statt. Wahl des Abteilungskommandanten der Abteilung: Löschmeister Marcel Wellmann ließ sich anlässlich der Abteilungsversammlung am 14.03.2025 zur Wahl des Abteilungskommandanten der Abteilung Reichenbach der Feuerwehr Stadt Lahr aufstellen. Alle 26 stimmberechtigten Feuerwehrangehörigen nahmen an der Wahl teil. Hierbei wurde Herr Marcel Wellmann mit großer Mehrheit (25 von 26 Stimmen) gewählt. Auf Herrn Jürgen Wieseke entfiel 1 Stimme. Nach vorheriger Befragung nahm Herr Marcel Wellmann die Wahl an. Der Gewählte darf gemäß § 8 Abs. 5 des Feuerwehrgesetzes für Baden-Württemberg i.V.m. § 11 der Feuerwehrsatzung nur bestellt werden, wenn er die für das Amt erforderlichen persönlichen und fachlichen Voraussetzungen erfüllt. Herr Marcel Wellmann erfüllt bereits die persönlichen und fachlichen Voraussetzungen. Er nimmt die Funktion des Abteilungskommandanten nach Zustimmung des Gemeinderates wahr. Wir bitten der Wahl von Herrn Löschmeister Marcel Wellman zum Abteilungskommandanten der Abteilung Reichenbach der Feuerwehr Stadt Lahr zuzustimmen, sodass die Bestellung durch den Oberbürgermeister erfolgen kann. Drucksache 58/2025 Seite 4 Wahl des stellvertretenden Abteilungskommandanten der Abteilung: Löschmeister Michael Ohnemus ließ sich anlässlich der Abteilungsversammlung am 14.03.2025 zur Wahl des stellvertretenden Abteilungskommandanten der Abteilung Reichenbach der Feuerwehr Stadt Lahr aufstellen. Alle 26 stimmberechtigten Feuerwehrangehörigen nahmen an der Wahl teil. Hierbei wurde Herr Michael Ohnemus mit großer Mehrheit (24 von 26 Stimmen) gewählt. Auf Herrn Albrecht Fehrenbacher entfiel 1 Stimme. Es gab 1 ungültige Stimme. Nach vorheriger Befragung nahm Herr Michael Ohnemus die Wahl an. Der Gewählte darf gemäß § 8 Abs. 5 des Feuerwehrgesetzes für Baden-Württemberg i.V.m. § 11 der Feuerwehrsatzung nur bestellt werden, wenn er die für das Amt erforderlichen persönlichen und fachlichen Voraussetzungen erfüllt. Liegen nach § 11 Abs. 14 der Feuerwehrsatzung i.V.m. § 11 Abs 8 der Feuerwehrsatzung die fachlichen Voraussetzungen für eine Bestellung noch nicht vor, wird dem Gewählten vorübergehend die Auftragswahrnehmung der Funktion für längstens drei Jahre übertragen. Herr Michael Ohnemus erfüllt derzeit noch nicht die fachlichen Voraussetzungen. Herr Michael Ohnemus wird jedoch im Laufe der nächsten 3 Jahre die Ausbildung zum Zugführer an der Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg nachholen bzw. erfolgreich abschließen. Bis zur Erlangung des Zugführer-Lehrganges übt Herr Michael Ohnemus das Amt des stellvertretenden Abteilungskommandanten kommissarisch aus. Dies bedeutet, dass er keine Einsätze leiten darf, zu denen eine Führungsqualifikation des Zugführers notwendig ist. Wir bitten der Wahl von Herrn Löschmeister Michael Ohnemus zum stellvertretenden Abteilungskommandanten der Abteilung Reichenbach der Feuerwehr Stadt Lahr zuzustimmen, sodass die kommissarische Bestellung durch den Oberbürgermeister erfolgen kann. Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen: Die Entschädigung der Funktionsträger erfolgt gemäß Entschädigungssatzung. Drucksache 58/2025 Seite 5 Begründung: Der Gemeinderat wird gebeten den Beschlussvorschlägen der Verwaltung zuzustimmen. Markus Ibert Oberbürgermeister Georg Schinke kom. Leiter StSt. FW/BS Anlage(n): Anlage 0_Beschlussvorlage_Wahlen Reichenbach Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.