Beschlussvorlage (Zustimmung gem. § 8 Abs. 2 des Feuerwehrgesetzes für Baden-Württemberg i.V.m. § 11 Abs. 14 i.V.m § 11 Abs. 9 der Feuerwehrsatzung zur Wahl des Abteilungskommandanten und seines…
Sitzung: Gemeinderat (4. Sitzung)
28. April 2025
28. April 2025
Beschlussvorlage Federführende Stelle: StSt. Feuerwehr/Bevölkerungsschutz Sachbearbeitung: Becherer Drucksache Nr.: 57/2025 Az.: StST. FW/BVS An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Verwaltungs- und Vorlagenkonfe- 25.03.2025 renz vorberatend nichtöffentlich Freigabe Haupt- und Personalausschuss 07.04.2025 vorberatend nichtöffentlich Einstimmig Ortschaftsrat Kuhbach 22.04.2025 zur Anhörung öffentlich Einstimmig Gemeinderat 28.04.2025 beschließend öffentlich Betreff: Zustimmung gem. § 8 Abs. 2 des Feuerwehrgesetzes für Baden-Württemberg i.V.m. § 11 Abs. 14 i.V.m § 11 Abs. 9 der Feuerwehrsatzung zur Wahl des Abteilungskommandanten und seines Stellvertreters der Abteilung Kuhbach sowie Entpflichtung des Leiters der Abteilung und seines Stellvertreters gem. § 11 Abs. 14 i.V.m. § 11 Abs. 11 der Feuerwehrsatzung Beschlussvorschlag: 1. Der Entpflichtung des Leiters der Abteilung Kuhbach, Herrn Hauptlöschmeister Christoph Schmieder, wird zugestimmt. 2. Der Entpflichtung des stellvertretenden Leiters der Abteilung Kuhbach, Herrn Brandmeister Torsten Fehrenbach, wird zugestimmt. 3. Der Wahl von Herrn Hauptlöschmeister Christoph Schmieder zum Abteilungskommandanten der Abteilung Kuhbach wird zugestimmt. 4. Der Wahl von Herrn Brandmeister Torsten Fehrenbach zum stellvertretenden Abteilungskommandanten der Abteilung Kuhbach wird zugestimmt. Zusammenfassende Begründung: Zur Abteilungsversammlung der Feuerwehr Lahr, Abteilung Kuhbach, stellten der Leiter der Abteilung Kuhbach sowie sein Stellvertreter ihr Amt zur Wahl. Um eine entsprechende Entpflichtung vor Ende der Amtszeit wurde gebeten. Im Rahmen der Abteilungsversammlung am 14.03.2025 erfolgte dementsprechend die Wahl zum Abteilungskommandanten und seines Stellvertreters nach neuer Satzung der Feuerwehr Stadt Lahr vom 01.01.2025. Es gilt nun die bisherige Abteilungsleitung zu entpflichten und das neue Abteilungskommando durch den Oberbürgermeister zu bestellen. Es wird gebeten, den Entpflichtungen sowie den Wahlen zuzustimmen. Drucksache 57/2025 Seite 2 Sachdarstellung Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit: Nach der vom Gemeinderat beschlossenen Feuerwehrsatzung besteht die Feuerwehr Stadt Lahr u. a. aus den Einsatzabteilungen der Kernstadt und der sieben Stadtteile. Die beiden Stadtteile Hugsweier und Langenwinkel fusionierten anlässlich der Abteilungsversammlung am 08.02.2025 zur Abteilung West, sodass die Feuerwehr Stadt Lahr aus sieben Einsatzabteilungen besteht. Für die einzelnen Feuerwehrabteilungen ist jeweils ein Abteilungskommandant und dessen Stellvertreter zu wählen. Die Abteilungskommandanten und deren Stellvertreter der Abteilungen der Freiwilligen Feuerwehr sind nach § 8 Abs. 2 Satz 1 Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg (FwG) i. V. m. § 11 Abs. 14 Feuerwehrsatzung der Stadt Lahr (Feuerwehrsatzung) von den Angehörigen der jeweiligen Einsatzabteilung aus deren Mitte auf die Dauer von fünf Jahren zu wählen. Nach Zustimmung des Gemeinderats zur Wahl erfolgt die Bestellung durch den Oberbürgermeister. 1. Vor Beginn der Abteilungsversammlung am 14.03.2025 baten der Leiter der Abteilung Kuhbach und sein Stellvertreter um Entpflichtung. Sie stellten zudem ihre jeweiligen Ämter zur Wahl. Vor Ablauf der jeweiligen Amtszeit hat der Feuerwehrausschuss am 18.02.2025 den jeweiligen Anträgen auf Entpflichtung einstimmig zugestimmt. 2. Im Rahmen der Jahresabteilungsversammlung der Feuerwehrabteilung Kuhbach am 14.03.2025 fanden die Wahlen zum Abteilungskommandanten und stellvertretenden Abteilungskommandanten statt. Wahl des Abteilungskommandanten der Abteilung: Hauptlöschmeister Christoph Schmieder ließ sich anlässlich der Abteilungsversammlung am 14.03.2025 zur Wahl des Abteilungskommandanten der Abteilung Kuhbach der Feuerwehr Stadt Lahr aufstellen. Alle 13 stimmberechtigten Feuerwehrangehörigen nahmen an der Wahl teil. Hierbei wurde Herr Christoph Schmieder mit großer Mehrheit (13 von 13 Stimmen) gewählt. Nach vorheriger Befragung nahm Herr Christoph Schmieder die Wahl an. Der Gewählte darf gemäß § 8 Abs. 5 des Feuerwehrgesetzes für Baden-Württemberg i.V.m. § 11 der Feuerwehrsatzung nur bestellt werden, wenn er die für das Amt erforderlichen persönlichen und fachlichen Voraussetzungen erfüllt. Liegen nach § 11 Abs. 14 der Feuerwehrsatzung i.V.m. § 11 Abs 8 der Feuerwehrsatzung die fachlichen Voraussetzungen für eine Bestellung noch nicht vor, wird dem Gewählten vorübergehend die Auftragswahrnehmung der Funktion für längstens drei Jahre übertragen. Herr Christoph Schmieder erfüllt derzeit noch nicht die fachlichen Voraussetzungen. Herr Christoph Schmieder wird jedoch im Laufe der nächsten 3 Jahre die Ausbildung zum Zugführer an der Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg nachholen bzw. erfolgreich abschließen. Bis zur Erlangung des Zugführer-Lehrganges übt Herr Christoph Schmieder das Amt des Abteilungskommandanten kommissarisch aus. Dies bedeutet, dass er keine Einsätze leiten darf, zu denen eine Führungsqualifikation des Zugführers notwendig ist. Drucksache 57/2025 Seite 3 Wir bitten der Wahl von Herrn Hauptlöschmeister Christoph Schmieder zum Abteilungskommandanten der Abteilung Kuhbach der Feuerwehr Stadt Lahr zuzustimmen, sodass die kommissarische Bestellung durch den Oberbürgermeister erfolgen kann. Wahl des stellvertretenden Abteilungskommandanten der Abteilung: Brandmeister Torsten Fehrenbach ließ sich anlässlich der Abteilungsversammlung am 14.03.2025 zur Wahl des stellvertretenden Abteilungskommandanten der Abteilung Kuhbach der Feuerwehr Stadt Lahr aufstellen. Alle 13 stimmberechtigten Feuerwehrangehörigen nahmen an der Wahl teil. Hierbei wurde Herr Torsten Fehrenbach mit großer Mehrheit (13 von 13 Stimmen) gewählt. Nach vorheriger Befragung nahm Herr Torsten Fehrenbach die Wahl an. Der Gewählte darf gemäß § 8 Abs. 5 des Feuerwehrgesetzes für Baden-Württemberg i.V.m. § 11 der Feuerwehrsatzung nur bestellt werden, wenn er die für das Amt erforderlichen persönlichen und fachlichen Voraussetzungen erfüllt. Herr Torsten Fehrenbach erfüllt bereits die persönlichen und fachlichen Voraussetzungen. Er nimmt die Funktion des stellvertretenden Abteilungskommandanten nach Zustimmung des Gemeinderates wahr. Wir bitten der Wahl von Herrn Brandmeister Torsten Fehrenbach zum stellvertretenden Abteilungskommandanten der Abteilung Kuhbach der Feuerwehr Stadt Lahr zuzustimmen, sodass die Bestellung durch den Oberbürgermeister erfolgen kann. Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen: Die Entschädigung der Funktionsträger erfolgt gemäß Entschädigungssatzung. Drucksache 57/2025 Seite 4 Begründung: Der Gemeinderat wird gebeten den Beschlussvorschlägen der Verwaltung zuzustimmen. Markus Ibert Oberbürgermeister Georg Schinke kom. Leiter StSt. FW/BS Anlage(n): Anlage 0_Beschlussvorlage_Wahlen Kuhbach Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.