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Beschlussvorlage (Zustimmung gem. § 8 Abs. 2 des Feuerwehrgesetzes für Baden-Württemberg i.V.m. § 11 Abs. 14 i.V.m § 11 Abs. 9 der Feuerwehrsatzung zur Wahl des Abteilungskommandanten und seines…

                                    
                                        Beschlussvorlage
Federführende Stelle: StSt. Feuerwehr/Bevölkerungsschutz
Sachbearbeitung: Becherer

Drucksache Nr.: 57/2025
Az.: StST. FW/BVS

An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Verwaltungs- und Vorlagenkonfe- 25.03.2025
renz

vorberatend

nichtöffentlich

Freigabe

Haupt- und Personalausschuss

07.04.2025

vorberatend

nichtöffentlich

Einstimmig

Ortschaftsrat Kuhbach

22.04.2025

zur Anhörung

öffentlich

Einstimmig

Gemeinderat

28.04.2025

beschließend

öffentlich

Betreff:
Zustimmung gem. § 8 Abs. 2 des Feuerwehrgesetzes für Baden-Württemberg i.V.m. § 11
Abs. 14 i.V.m § 11 Abs. 9 der Feuerwehrsatzung zur Wahl des Abteilungskommandanten
und seines Stellvertreters der Abteilung Kuhbach sowie Entpflichtung des Leiters der Abteilung und seines Stellvertreters gem. § 11 Abs. 14 i.V.m. § 11 Abs. 11 der Feuerwehrsatzung

Beschlussvorschlag:
1. Der Entpflichtung des Leiters der Abteilung Kuhbach, Herrn Hauptlöschmeister Christoph Schmieder, wird zugestimmt.
2. Der Entpflichtung des stellvertretenden Leiters der Abteilung Kuhbach, Herrn Brandmeister Torsten Fehrenbach, wird zugestimmt.
3. Der Wahl von Herrn Hauptlöschmeister Christoph Schmieder zum Abteilungskommandanten der Abteilung Kuhbach wird zugestimmt.
4. Der Wahl von Herrn Brandmeister Torsten Fehrenbach zum stellvertretenden Abteilungskommandanten der Abteilung Kuhbach wird zugestimmt.

Zusammenfassende Begründung:
Zur Abteilungsversammlung der Feuerwehr Lahr, Abteilung Kuhbach, stellten der Leiter der
Abteilung Kuhbach sowie sein Stellvertreter ihr Amt zur Wahl. Um eine entsprechende Entpflichtung vor Ende der Amtszeit wurde gebeten. Im Rahmen der Abteilungsversammlung
am 14.03.2025 erfolgte dementsprechend die Wahl zum Abteilungskommandanten und
seines Stellvertreters nach neuer Satzung der Feuerwehr Stadt Lahr vom 01.01.2025. Es
gilt nun die bisherige Abteilungsleitung zu entpflichten und das neue Abteilungskommando
durch den Oberbürgermeister zu bestellen.
Es wird gebeten, den Entpflichtungen sowie den Wahlen zuzustimmen.

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Sachdarstellung
Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit:
Nach der vom Gemeinderat beschlossenen Feuerwehrsatzung besteht die Feuerwehr Stadt Lahr u. a.
aus den Einsatzabteilungen der Kernstadt und der sieben Stadtteile. Die beiden Stadtteile Hugsweier
und Langenwinkel fusionierten anlässlich der Abteilungsversammlung am 08.02.2025 zur Abteilung
West, sodass die Feuerwehr Stadt Lahr aus sieben Einsatzabteilungen besteht. Für die einzelnen
Feuerwehrabteilungen ist jeweils ein Abteilungskommandant und dessen Stellvertreter zu wählen. Die
Abteilungskommandanten und deren Stellvertreter der Abteilungen der Freiwilligen Feuerwehr sind
nach § 8 Abs. 2 Satz 1 Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg (FwG) i. V. m. § 11 Abs. 14 Feuerwehrsatzung der Stadt Lahr (Feuerwehrsatzung) von den Angehörigen der jeweiligen Einsatzabteilung aus
deren Mitte auf die Dauer von fünf Jahren zu wählen. Nach Zustimmung des Gemeinderats zur Wahl
erfolgt die Bestellung durch den Oberbürgermeister.
1.
Vor Beginn der Abteilungsversammlung am 14.03.2025 baten der Leiter der Abteilung Kuhbach und
sein Stellvertreter um Entpflichtung. Sie stellten zudem ihre jeweiligen Ämter zur Wahl.
Vor Ablauf der jeweiligen Amtszeit hat der Feuerwehrausschuss am 18.02.2025 den jeweiligen Anträgen auf Entpflichtung einstimmig zugestimmt.
2.
Im Rahmen der Jahresabteilungsversammlung der Feuerwehrabteilung Kuhbach am 14.03.2025 fanden die Wahlen zum Abteilungskommandanten und stellvertretenden Abteilungskommandanten statt.
Wahl des Abteilungskommandanten der Abteilung:
Hauptlöschmeister Christoph Schmieder ließ sich anlässlich der Abteilungsversammlung am
14.03.2025 zur Wahl des Abteilungskommandanten der Abteilung Kuhbach der Feuerwehr Stadt Lahr
aufstellen.
Alle 13 stimmberechtigten Feuerwehrangehörigen nahmen an der Wahl teil. Hierbei wurde Herr Christoph Schmieder mit großer Mehrheit (13 von 13 Stimmen) gewählt.
Nach vorheriger Befragung nahm Herr Christoph Schmieder die Wahl an.
Der Gewählte darf gemäß § 8 Abs. 5 des Feuerwehrgesetzes für Baden-Württemberg i.V.m. § 11 der
Feuerwehrsatzung nur bestellt werden, wenn er die für das Amt erforderlichen persönlichen und fachlichen Voraussetzungen erfüllt.
Liegen nach § 11 Abs. 14 der Feuerwehrsatzung i.V.m. § 11 Abs 8 der Feuerwehrsatzung die fachlichen Voraussetzungen für eine Bestellung noch nicht vor, wird dem Gewählten vorübergehend die
Auftragswahrnehmung der Funktion für längstens drei Jahre übertragen.
Herr Christoph Schmieder erfüllt derzeit noch nicht die fachlichen Voraussetzungen. Herr Christoph
Schmieder wird jedoch im Laufe der nächsten 3 Jahre die Ausbildung zum Zugführer an der Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg nachholen bzw. erfolgreich abschließen. Bis zur Erlangung des
Zugführer-Lehrganges übt Herr Christoph Schmieder das Amt des Abteilungskommandanten kommissarisch aus. Dies bedeutet, dass er keine Einsätze leiten darf, zu denen eine Führungsqualifikation
des Zugführers notwendig ist.

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Wir bitten der Wahl von Herrn Hauptlöschmeister Christoph Schmieder zum Abteilungskommandanten
der Abteilung Kuhbach der Feuerwehr Stadt Lahr zuzustimmen, sodass die kommissarische Bestellung
durch den Oberbürgermeister erfolgen kann.

Wahl des stellvertretenden Abteilungskommandanten der Abteilung:
Brandmeister Torsten Fehrenbach ließ sich anlässlich der Abteilungsversammlung am 14.03.2025 zur
Wahl des stellvertretenden Abteilungskommandanten der Abteilung Kuhbach der Feuerwehr Stadt
Lahr aufstellen.
Alle 13 stimmberechtigten Feuerwehrangehörigen nahmen an der Wahl teil. Hierbei wurde Herr Torsten Fehrenbach mit großer Mehrheit (13 von 13 Stimmen) gewählt.
Nach vorheriger Befragung nahm Herr Torsten Fehrenbach die Wahl an.
Der Gewählte darf gemäß § 8 Abs. 5 des Feuerwehrgesetzes für Baden-Württemberg i.V.m. § 11 der
Feuerwehrsatzung nur bestellt werden, wenn er die für das Amt erforderlichen persönlichen und fachlichen Voraussetzungen erfüllt.
Herr Torsten Fehrenbach erfüllt bereits die persönlichen und fachlichen Voraussetzungen. Er nimmt
die Funktion des stellvertretenden Abteilungskommandanten nach Zustimmung des Gemeinderates
wahr.
Wir bitten der Wahl von Herrn Brandmeister Torsten Fehrenbach zum stellvertretenden Abteilungskommandanten der Abteilung Kuhbach der Feuerwehr Stadt Lahr zuzustimmen, sodass die Bestellung durch den Oberbürgermeister erfolgen kann.

Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen:
Die Entschädigung der Funktionsträger erfolgt gemäß Entschädigungssatzung.

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Begründung:
Der Gemeinderat wird gebeten den Beschlussvorschlägen der Verwaltung zuzustimmen.

Markus Ibert
Oberbürgermeister

Georg Schinke
kom. Leiter StSt. FW/BS

Anlage(n):
Anlage 0_Beschlussvorlage_Wahlen Kuhbach
Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen.
Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.