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Beschlussvorlage (Anpassung der Pachtverträge für die Kleingärten der Stadt Lahr und des Hospital- und Armenfonds (HAF).)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Federführende Stelle: 622
Sachbearbeitung: Brucker

Drucksache Nr.: 18/2025
Az.: 622 BK

An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen
20 / ZS02

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Verwaltungs- und Vorlagenkonfe- 11.02.2025
renz

vorberatend

nichtöffentlich

Freigabe

Haupt- und Personalausschuss

vorberatend

nichtöffentlich

Einstimmig

Gemeinsame Anhörung der Ort- 24.04.2025
schaftsräte

zur Anhörung

öffentlich

Gemeinderat

beschließend

öffentlich

10.03.2025

28.04.2025

Betreff:
Anpassung der Pachtverträge für die Kleingärten der Stadt Lahr und des Hospital- und Armenfonds (HAF).

Beschlussvorschlag:
1. Der Basisjahrespachtbetrag für die Kleingartenflächen der Stadt Lahr und des Hospital und Armenfonds wird zum 11.11.2025 auf 23,96 € pro Ar festgelegt.
2. Die Kleingartenpachtverhältnisse werden in Bezug auf die Pachthöhe zukünftig dynamisiert.

Zusammenfassende Begründung:
Im Rahmen des Haushaltskonsolidierungsprozesses sollen auch die Einnahmemöglichkeiten der Stadt Lahr optimiert werden.

Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und
dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für
Baden-Württemberg zu entnehmen.

Drucksache 18/2025

Sachdarstellung
Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit:

Derzeit werden städtische Kleingartenflächen zu einem Jahrespachtpreis von 15,€/a vergeben. Im Zuge der Haushaltskonsolidieren wurde von Seiten des Gemeinderates und der Haushaltsstrukturkommission gefordert, die Einnahmensituation der
Stadt Lahr genauer zu betrachten. Im Bereich der Pachtverhältnisse war bekannt,
dass seit der Umstellung der damaligen DM- auf heutige Euro-Beträge keine Anpassung der Pacht mehr erfolgte. Der damals geltende Pachtpreis wurde bei der EuroUmstellung von ehemals 30,- DM/a auf 15,- €/a festgelegt und war historisch abgeleitet und wurde in früheren Jahren durch den Gemeinderat auf Empfehlung der Verwaltung festgelegt. Man versuchte sich dabei an Pachtpreisen im Umland zu orientieren. Eine gesetzlich vorgeschriebene Festlegungsmethode gab und gibt es nicht,
so dass sich der Preis von 15,- €/a etabliert hatte.
Nimmt man den Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamtes als Indikator
für die seither stattgefundene Teuerungsrate kommt man zu dem Ergebnis, dass
sich bundesweit die Verbraucherpreise seit dem Jahr 2000 (Zeit der Umstellung auf
Euro-Währung) um durchschnittlich 59,7 % erhöht haben. Die Anwendung des VPI’s
ist eine allgemein anerkannte Möglichkeit zur Überprüfung von Preisanpassungen.
Insofern schlägt die Verwaltung diese Methode vor und würde zum neuen Stichtag
11.11.2025 damit einen neuen Pachtpreis von 23,96 €/a (=100 m²) festsetzen. Bei
Kleingartengrößen von in der Regel, zwischen 200 und 500 m² ergäbe sich dann
eine Jahrespacht für städtische Kleingärten zwischen rd. 48 bis 120,- €. Bei einer
kürzlich durchgeführten Umfrage der AG 23 (Städte mit einer Größe über 40.000
EW) ergaben sich Preise zwischen 3 und 109,42 €/a. Zugegebenermaßen ist bei
einer solch großen Spanne eine repräsentative Aussage bzgl. eines üblichen Pachtpreises kaum möglich. Im Durchschnitt aller befragten 27 Städte in Baden-Württemberg lag der Jahrespachtpreis pro Ar bei 19,63 €. Insofern sieht die Verwaltung die
nun vorgeschlagenen 23,96 € /a noch als angemessen und für die Pächter als zumutbar an.
Der Gemeinderat kann auf dieser Basis eine Gesamteinnahmeverbesserung von
jährlich ca. 35.000,- € erwarten (Pachteinnahmen derzeit ca. 60.000,- €; nach Pachterhöhung ca. 95.800,- € erwartet).
Dynamisierung der Pachtpreise:
Ein Grund für die seit dem Jahr 2000 nicht mehr durchgeführte Erhöhung der Pacht
war der enorme Verwaltungsaufwand, den eine Änderung der Pachten in über tausend Einzelverträgen mit sich bringt. Dieser Aufwand lässt eine nur geringer Pachtpreiserhöhung völlig unwirtschaftlich werden, da der Zeit- und Arbeitskräfteaufwand
im Vergleich zu einem geringen Mehrerlös zu hoch ist. Aus Gründen der Effektivitätssteigerung strebt die Verwaltung deshalb zukünftig eine Dynamisierung der
Kleingartenpachten an. Dies bedeutet, dass sich jeder Kleingartenpachtende mit
dem zukünftig neuen Vertrag damit einverstanden erklärt, dass die Kleingartenpacht
alle 6 Jahre (angelehnt an die Dynamisierungsrhythmen bei Erbbaupachten) um den
Betrag angehoben wird, der sich aus der Steigerung des VPI’s in dieser Zeit ergibt.
Jeder Kleingartenpachtende muss der Stadtverwaltung ein SEPA-Lastschriftmandat
übertragen, so dass ohne größeren Verwaltungsaufwand zukünftig eine zeit- und
periodengerechte Anpassung erfolgen kann und somit die Fortschreibung der städtischen Einnahmen in diesem Bereich auf der Basis der allgemeinen Teuerungsrate

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Drucksache 18/2025

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garantiert ist. Einen Einnahmerückstand wie wir ihn in der derzeitigen Situation haben wird damit nicht mehr entstehen können.
Entsprechend dem als Anlage beigefügten neuen Pachtvertragsmuster würden nun
einmalig alle Kleingartenpachtverhältnisse der Stadt Lahr angepasst werden. Dies
wird in Zukunft die gewünschte Einnahme- und Effektivitätssteigerung bei gleichzeitiger Arbeitserleichterung garantieren.
Zielsetzung:
Einnahmenverbesserung für den städtischen- und HAF-Ergebnishaushalt und die Erhebung von ausgewogenen Pachtpreisen für Kleingartenflächen.

Maßnahmen:
Neuauflage sämtlicher Kleingartenachtverträge der Stadt und des HAF‘s.

Alternativ geprüfte Maßnahmen:
Anpassung in Teilschritten in den kommenden Jahren. Da jedoch damit das mehrfache an Verwaltungsaufwand einhergehen würde, der dann den Mehrerlös an Pachtzahlungen u.U. aufzehrt oder gar
übersteigen würde wurde diese Option aufgrund seiner Unwirtschaftlichkeit verworfen. Ferner würde
ein weiterer Verzug direkt die Verbesserung der Einnahmesituation verzögern.

Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen:
☐ Die Maßnahme hat keine finanziellen oder personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen
☐ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in
der Übersichtstabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung oder als Anlage beigefügt
☐ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50.000 EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20.000
EUR
☐ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen mehr als 50.000 Euro und/oder die dauerhaft
entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich mehr als
20.000 Euro
Einmalige (Investitions-)Kosten

2022

2023

2024

2025

in EUR

Aufwand / Einmalig verminderter Ertrag / Investition / Auszahlung
Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand / Zuschüsse / Drittmittel (ohne Kredite)
SALDO:
Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)

Jährliche Folgekosten
Aufwand (inkl. dauerhafter Personalmehrkosten) / Verminderung von Ertrag

Jährlich ab Inbetriebnahme /
nach Abschluss der Maßnahme in EUR

2026 ff.

Drucksache 18/2025

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Ertrag /
Verminderung von Aufwand

jährlicher Mehrertrag ca. 35.000,- € ab dem Pachtjahr 2025/2026

SALDO:
Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)
Davon: Dauerhafter Personalmehrbedarf
Stellenbezeichnung, Umfang

Entgelt-/ Besoldungsgruppe

Jährlicher Arbeitgeberaufwand
(Lohn- und Nebenkosten) in EUR

1.
2.

SUMME

Finanzierung:
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt?
☐Ja, mit den angegebenen Kosten

☐Ja, mit abweichenden Kosten

☐Nein

Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt?
☐Ja, mit den angegebenen Kosten

☐Ja, mit abweichenden Kosten

☐Nein

Begründung:
Anpassung der Kleingartenpacht an den VPI und Dynamisierung der künftigen Pachtzahlungen, um
zusätzlichen Verwaltungsaufwand zu minimieren und eine effiziente Bearbeitung nachhaltig zu garantieren.

Tilman Petters

Ralph Brucker

Anlage(n):
2025_02_06_Entwurf_neuer_P a c h t v e r t r a g_Kleingarten_allgemein_aktuell
2025_02_06_Entwurf_neuer_P a c h t v e r t r a g_Kleingartenpark_LGS_aktuell
Anlage 0
Anlage 0 (aktuell)
Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen.
Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.