Beschlussvorlage (Anlage 0_Beschlussvorlage_Wahlen Lahr)
Sitzung: Gemeinderat (4. Sitzung)
28. April 2025
28. April 2025
Stadt Lahr L Beschlussvorlage Federführende Stelle: StSt. Feuerwehr/Bevölkerungsschutz Sachbearbeitung: Becherer Drucksache Nr.: 35/2025 Az.: StSt. FW/BS An der Vorlagenerstellung beteiligte Steilen Beratungsfoige Termin Beratung Kennung Feuerwehrausschuss 18.02.2025 vorberatend nicht öffentlich Verwaltungs- und Vorlagenkonferenz 04.03.2025 vorberatend nicht öffentlich Verwaltungs- und Vorlagenkonferenz 11.03.2025 vorberatend nicht öffentlich Haupt- und Personaiausschuss 07.04.2025 vorberatend nicht öffentlich Gemeinderat 28.04.2025 beschließend öffentlich Abstimmung Betreff: Zustimmung gern. § 8 Abs. 2 des Feuerwehrgesetzes für Baden-Württemberg i.V.m. § 11 Abs. 14 i.V.m. § 11 Abs. 9 der Feuerwehrsatzung zur Wahl des Abteilungskommandanten und seiner Stellvertreter der Abteilung Lahr sowie Entpflichtung des Leiters der Abteilung und seines Stellvertreters gern. § 11 Abs. 14 i.V.m. § 11 Abs. 11 Feuerwehrsatzung Beschiussvorschlag: 1. Der Entpflichtung des Leiters der Abteilung Lahr, Fierrn Flauptlöschmeister Martin Stolz, wird zugestimmt. 2. Der Entpflichtung des stellvertretenden Leiters der Abteilung Lahr, Herrn Hauptfeu erwehrmann Erol Tural, wird zugestimmt. 3. Der Wahl von Herrn Brandmeister Andreas Hoppe zum Abteilungskommandanten der Abteilung Lahr wird zugestimmt. 4. Der Wahl von Herrn Hauptbrandmeister Peter Brender zum ersten stellvertreten den Abteilungskommandanten der Abteilung Lahr wird zugestimmt. 5. Der Wahl von Herrn Löschmeister Arved Wadle zum zweiten stellvertretenden Ab teilungskommandanten der Abteilung Lahr wird zugestimmt. Zusammenfassende Begründung: Zusammenfassende Begründung: Zur Abteilungsversammlung der Feuerwehr Lahr Abteilung Lahr stellten der Leiter der Ab teilung Lahr sowie sein Stellvertreter ihr Amt zur Wahl. Um eine entsprechende Entpflich tung vor Ende der Amtszeit wurde gebeten. Im Rahmen der Abteilungsversammlung am 24.01.2025 erfolgte dementsprechend die Wahl zum Abteiiungskommandanten und seiner Stellvertreter nach neuer Satzung der Feuerwehr Stadt Lahr vom 01.01.2025. Es gilt nun Drucksache 35/2025 Seite 2 die bisherige Abteilungsleitung zu entpflichten und das neue Abteilungskommando durch den Oberbürgermeister zu bestellen. Es wird gebeten, den Entpflichtungen sowie den Wahlen zuzustimmen. Begründung für eine nichtöffentliche Beschlussfassung im Gemeinderat: Drucksache 35/2025 Seite 3 Sachdarstellung Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit: Nach der vom Gemeinderat beschlossenen Feuerwehrsatzung besteht die Feuerwehr Stadt Lahr u. a. aus den Einsatzabteilungen der Kernstadt und der sieben Stadtteile. Die beiden Stadtteile Hugsweier und Langenwinkel fusionierten anlässlich der Abteilungsversammlung am 08.02.2025 zur Abteilung West, sodass die Feuerwehr Stadt Lahr aus sieben Einsatzabteilungen besteht. Für die einzelnen Feuerwehrabteiiungen ist jeweils ein Abteilungskommandant und dessen Stellvertreter zu wählen. Die Abteilungskommandanten und deren Stellvertreter der Abteilungen der Freiwilligen Feuerwehr sind nach § 8 Abs. 2 Satz 1 Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg (FwG) i. V. m. § 11 Abs. 14 Feuerwehr satzung der Stadt Lahr (Feuerwehrsatzung) von den Angehörigen der jeweiligen Einsatzabteilung aus deren Mitte auf die Dauer von fünf Jahren zu wählen. Nach Zustimmung des Gemeinderats zur Wahl erfolgt die Bestellung durch den Oberbürgermeister. 1. Vor Beginn der Abteilungsversammlung am 24.01.2025 baten der Leiter der Abteilung Lahr und sein Stellvertreter um Entpflichtung. Sie stellten zudem ihre jeweiligen Ämter zur Wahl. Vor Ablauf der jeweiligen Amtszeit hat der Feuerwehrausschuss am 18.02.2025 den jeweiligen Anträ gen auf Entpflichtung einstimmig zugestimmt. 2. Im Rahmen der Jahresabteilungsversammlung der Feuerwehrabteilung Lahr am 24.01.2025 fanden die Wahlen zum Abteilungskommandanten und zwei stellvertretenden Abteilungskommandanten statt. Wahl des Abteilungskommandanten der Abteilung; Brandmeister Andreas Hoppe ließ sich anlässlich der Abteilungsversammlung am 24.01.2025 zur Wahl des Abteilungskommandanten der Abteilung Lahr der Feuerwehr Stadt Lahr aufstellen. Alle 56 stimmberechtigten Feuerwehrangehörigen nahmen an der Wahl teil. Hierbei wurde Herr An dreas Hoppe mit großer Mehrheit (48 von 56 Stimmen) gewählt. Es gab 3 ungültige Stimmen und keine Enthaltungen. Auf Herrn Ingo Blischke entfielen 2 Stimmen, Herr Peter Brendel erhielt 1 Stimme, Herr Maximilian Eibl erhielt 1 Stimme und Herr Harald Wadle erhielt ebenfalls eine 1 Stimme. Nach vorheriger Befragung nahm Herr Andreas Hoppe die Wahl an. Der Gewählte darf gemäß § 8 Abs. 5 des Feuerwehrgesetzes für Baden-Württemberg i.V.m. § 11 der Feuerwehrsatzung nur bestellt werden, wenn er die für das Amt erforderlichen persönlichen und fach lichen Voraussetzungen erfüllt. Herr Andreas Hoppe erfüllt bereits die persönlichen und fachlichen Voraussetzungen. Er nimmt die Funktion des Abteilungskommandanten nach Zustimmung des Gemeinderates wahr. Wir bitten der Wahl von Herrn Brandmeister Andreas Hoppe zum Abteilungskommandanten der Abtei lung Lahr der Feuerwehr Stadt Lahr zuzustimmen, sodass die Bestellung durch den Oberbürgermeister erfolgen kann. Drucksache 35/2025 Seite 4 Wahl des 1. stellvertretenden Abteiiungskommandanten der Abteilung: Hauptbrandmeister Peter Brendel ließ sich anlässlich der Abteilungsversammlung am 24.01.2025 zur Wahl, des 1. stellvertretenden Abteiiungskommandanten der Abteilung Lahr der Feuerwehr Stadt Lahr aufstellen. Alle 57 stimmberechtigten Feuerwehrangehörigen nahmen an der Wahl teil. Hierbei wurde Herr Peter Brendel mit großer Mehrheit (49 von 57 Stimmen) gewählt. Es gab 2 ungültige Stimmen und keine Enthaltungen. Auf Herrn Felix Jörger entfielen 2 Stimmen. Herr Ben Werner erhielt 1 Stimme. Herr Harald Wadle erhielt 1 Stimme. Herr Arved Wadle erhielt 1 Stimme und Frau Bianca Völs erhielt eben falls 1 Stimme. Nach vorheriger Befragung nahm Herr Peter Brendel die Wahl an. Der Gewählte darf gemäß § 8 Abs. 5 des Feuerwehrgesetzes für Baden-Württemberg i.V.m. § 11 der Feuerwehrsatzung nur bestellt werden, wenn er die für das Amt erforderlichen persönlichen und fach lichen Voraussetzungen erfüllt. Herr Peter Brendel erfüllt bereits die persönlichen und fachlichen Voraussetzungen. Er nimmt die Funk tion des 1. stellvertretenden Abteiiungskommandanten nach Zustimmung des Gemeinderates wahr. Wir bitten der Wahl von Herrn Hauptbrandmeister Peter Brendel zum 1. stellvertretenden Abteiiungs kommandanten der Abteilung Lahr der Feuerwehr Stadt Lahr zuzustimmen, sodass die Bestellung durch den Oberbürgermeister erfolgen kann. Wahl des 2. stellvertretenden Abteiiungskommandanten der Abteilung: Löschmeister Arved Wadle ließ sich anlässlich der Abteilungsversammlung am 24.01.2025 zur Wahl des 2. stellvertretenden Abteiiungskommandanten der Abteilung Lahr der Feuerwehr Stadt Lahr auf stellen. Alle 56 stimmberechtigten Feuerwehrangehörigen nahmen an der Wahl teil. Hierbei wurde Herr Arved Wadle mit 36 Stimmen gewählt. Es gab 3 ungültige Stimmen und keine Enthaltungen. Auf Herrn Simon Stein entfielen 13 Stimmen, Herr Harald Wadle erhielt 1 Stimme und Herr Felix Jörger erhielt ebenfalls 1 Stimme. Nach vorheriger Befragung nahm Herr Arved Wadle die Wahl an. Der Gewählte darf gemäß § 8 Abs. 5 des Feuerwehrgesetzes für Baden-Württemberg i.V.m. § 11 der Feuerwehrsatzung nur bestellt werden, wenn er die für das Amt erforderlichen persönlichen und fach lichen Voraussetzungen erfüllt. Liegen nach § 11 Abs. 14 der Feuerwehrsatzung i.V.m. § 11 Abs 8 der Feuerwehrsatzung die fachlichen Voraussetzungen für eine Bestellung noch nicht vor, wird dem Gewählten vorübergehend die Auftrags wahrnehmung der Funktion für längstens drei Jahre übertragen. Herr Arved Wadle erfüllt derzeit noch nicht die fachlichen Voraussetzungen. Herr Arved Wadle wird jedoch im Laufe der nächsten 3 Jahre die Ausbildung zum Zugführer an der Landesfeuerwehrschuie Baden-Württemberg nachholen bzw. erfolgreich abschließen. Bis zur Erlangung des Zugführer-Lehr ganges übt Herr Arved Wadle das Amt des 2. stellvertretenden Abteiiungskommandanten kommissa risch aus. Dies bedeutet, dass er keine Einsätze leiten darf, zu denen eine Führungsqualifikation des Zugführers notwendig ist. Wir bitten der Wahl von Herrn Löschmeister Arved Wadle zum 2. stellvertretenden Abteiiungskomman danten der Abteilung Lahr der Feuerwehr Stadt Lahr zuzustimmen, sodass die kommissarische Bestel lung durch den Oberbürgermeister erfolgen kann. Drucksache 35/2025 Seite 5 Zielsetzung: Maßnahmen: * Alternativ geprüfte Maßnahmen: Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen: Die Entschädigung der Funktionsträger erfolgt gemäß Entschädigungssatzung. Finanzierung: Begründung: Der Gemeinderat wird gebeten den Beschlussvorschlägen der Verwaltung zuzustimmen. Georg Schinke Oberbürgermeister kom. Leiter StSt. FW/BS Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis milzuleilen. Ein befange nes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs, 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.