Beschlussvorlage (Zustimmung gem. § 8 Abs. 2 des Feuerwehrgesetzes für Baden-Württemberg i.V.m. § 11 Abs. 14 i.V.m. § 11 Abs. 9 der Feuerwehrsatzung zur Wahl des Abteilungskommandanten und seiner…
Sitzung: Gemeinderat (4. Sitzung)
28. April 2025
28. April 2025
Beschlussvorlage Federführende Stelle: St. Feuerw Sachbearbeitung: Becherer Drucksache Nr.: 35/2025 Az.: StFW / BVS An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Verwaltungs- und Vorlagenkonfe- 11.03.2025 renz vorberatend nichtöffentlich Freigabe Haupt- und Personalausschuss 07.04.2025 vorberatend nichtöffentlich Einstimmig Gemeinderat 28.04.2025 beschließend öffentlich Betreff: Zustimmung gem. § 8 Abs. 2 des Feuerwehrgesetzes für Baden-Württemberg i.V.m. § 11 Abs. 14 i.V.m. § 11 Abs. 9 der Feuerwehrsatzung zur Wahl des Abteilungskommandanten und seiner Stellvertreter der Abteilung Lahr sowie Entpflichtung des Leiters der Abteilung und seines Stellvertreters gem. § 11 Abs. 14 i.V.m. § 11 Abs. 11 Feuerwehrsatzung Beschlussvorschlag: 1. Der Entpflichtung des Leiters der Abteilung Lahr, Herrn Hauptlöschmeister Martin Stolz, wird zugestimmt. 2. Der Entpflichtung des stellvertretenden Leiters der Abteilung Lahr, Herrn Hauptfeuerwehrmann Erol Tural, wird zugestimmt. 3. Der Wahl von Herrn Brandmeister Andreas Hoppe zum Abteilungskommandanten der Abteilung Lahr wird zugestimmt. 4. Der Wahl von Herrn Hauptbrandmeister Peter Brender zum ersten stellvertretenden Abteilungskommandanten der Abteilung Lahr wird zugestimmt. 5. Der Wahl von Herrn Löschmeister Arved Wadle zum zweiten stellvertretenden Abteilungskommandanten der Abteilung Lahr wird zugestimmt. Zusammenfassende Begründung: Zur Abteilungsversammlung der Feuerwehr Lahr Abteilung Lahr stellten der Leiter der Abteilung Lahr sowie sein Stellvertreter ihr Amt zur Wahl. Um eine entsprechende Entpflichtung vor Ende der Amtszeit wurde gebeten. Im Rahmen der Abteilungsversammlung am 24.01.2025 erfolgte dementsprechend die Wahl zum Abteilungskommandanten und seiner Stellvertreter nach neuer Satzung der Feuerwehr Stadt Lahr vom 01.01.2025. Es gilt nun die bisherige Abteilungsleitung zu entpflichten und das neue Abteilungskommando durch den Oberbürgermeister zu bestellen. Es wird gebeten, den Entpflichtungen sowie den Wahlen zuzustimmen. Drucksache 35/2025 Seite 2 Sachdarstellung Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit: Nach der vom Gemeinderat beschlossenen Feuerwehrsatzung besteht die Feuerwehr Stadt Lahr u. a. aus den Einsatzabteilungen der Kernstadt und der sieben Stadtteile. Die beiden Stadtteile Hugsweier und Langenwinkel fusionierten anlässlich der Abteilungsversammlung am 08.02.2025 zur Abteilung West, sodass die Feuerwehr Stadt Lahr aus sieben Einsatzabteilungen besteht. Für die einzelnen Feuerwehrabteilungen ist jeweils ein Abteilungskommandant und dessen Stellvertreter zu wählen. Die Abteilungskommandanten und deren Stellvertreter der Abteilungen der Freiwilligen Feuerwehr sind nach § 8 Abs. 2 Satz 1 Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg (FwG) i. V. m. § 11 Abs. 14 Feuerwehrsatzung der Stadt Lahr (Feuerwehrsatzung) von den Angehörigen der jeweiligen Einsatzabteilung aus deren Mitte auf die Dauer von fünf Jahren zu wählen. Nach Zustimmung des Gemeinderats zur Wahl erfolgt die Bestellung durch den Oberbürgermeister. 1. Vor Beginn der Abteilungsversammlung am 24.01.2025 baten der Leiter der Abteilung Lahr und sein Stellvertreter um Entpflichtung. Sie stellten zudem ihre jeweiligen Ämter zur Wahl. Vor Ablauf der jeweiligen Amtszeit hat der Feuerwehrausschuss am 18.02.2025 den jeweiligen Anträgen auf Entpflichtung einstimmig zugestimmt. 2. Im Rahmen der Jahresabteilungsversammlung der Feuerwehrabteilung Lahr am 24.01.2025 fanden die Wahlen zum Abteilungskommandanten und zwei stellvertretenden Abteilungskommandanten statt. Wahl des Abteilungskommandanten der Abteilung: Brandmeister Andreas Hoppe ließ sich anlässlich der Abteilungsversammlung am 24.01.2025 zur Wahl des Abteilungskommandanten der Abteilung Lahr der Feuerwehr Stadt Lahr aufstellen. Alle 56 stimmberechtigten Feuerwehrangehörigen nahmen an der Wahl teil. Hierbei wurde Herr Andreas Hoppe mit großer Mehrheit (48 von 56 Stimmen) gewählt. Es gab 3 ungültige Stimmen und keine Enthaltungen. Auf Herrn Ingo Blischke entfielen 2 Stimmen, Herr Peter Brendel erhielt 1 Stimme, Herr Maximilian Eibl erhielt 1 Stimme und Herr Harald Wadle erhielt ebenfalls eine 1 Stimme. Nach vorheriger Befragung nahm Herr Andreas Hoppe die Wahl an. Der Gewählte darf gemäß § 8 Abs. 5 des Feuerwehrgesetzes für Baden-Württemberg i.V.m. § 11 der Feuerwehrsatzung nur bestellt werden, wenn er die für das Amt erforderlichen persönlichen und fachlichen Voraussetzungen erfüllt. Herr Andreas Hoppe erfüllt bereits die persönlichen und fachlichen Voraussetzungen. Er nimmt die Funktion des Abteilungskommandanten nach Zustimmung des Gemeinderates wahr. Wir bitten der Wahl von Herrn Brandmeister Andreas Hoppe zum Abteilungskommandanten der Abteilung Lahr der Feuerwehr Stadt Lahr zuzustimmen, sodass die Bestellung durch den Oberbürgermeister erfolgen kann. Drucksache 35/2025 Seite 3 Wahl des 1. stellvertretenden Abteilungskommandanten der Abteilung: Hauptbrandmeister Peter Brendel ließ sich anlässlich der Abteilungsversammlung am 24.01.2025 zur Wahl des 1. stellvertretenden Abteilungskommandanten der Abteilung Lahr der Feuerwehr Stadt Lahr aufstellen. Alle 57 stimmberechtigten Feuerwehrangehörigen nahmen an der Wahl teil. Hierbei wurde Herr Peter Brendel mit großer Mehrheit (49 von 57 Stimmen) gewählt. Es gab 2 ungültige Stimmen und keine Enthaltungen. Auf Herrn Felix Jörger entfielen 2 Stimmen, Herr Ben Werner erhielt 1 Stimme, Herr Harald Wadle erhielt 1 Stimme, Herr Arved Wadle erhielt 1 Stimme und Frau Bianca Völs erhielt ebenfalls 1 Stimme. Nach vorheriger Befragung nahm Herr Peter Brendel die Wahl an. Der Gewählte darf gemäß § 8 Abs. 5 des Feuerwehrgesetzes für Baden-Württemberg i.V.m. § 11 der Feuerwehrsatzung nur bestellt werden, wenn er die für das Amt erforderlichen persönlichen und fachlichen Voraussetzungen erfüllt. Herr Peter Brendel erfüllt bereits die persönlichen und fachlichen Voraussetzungen. Er nimmt die Funktion des 1. stellvertretenden Abteilungskommandanten nach Zustimmung des Gemeinderates wahr. Wir bitten der Wahl von Herrn Hauptbrandmeister Peter Brendel zum 1. stellvertretenden Abteilungskommandanten der Abteilung Lahr der Feuerwehr Stadt Lahr zuzustimmen, sodass die Bestellung durch den Oberbürgermeister erfolgen kann. Wahl des 2. stellvertretenden Abteilungskommandanten der Abteilung: Löschmeister Arved Wadle ließ sich anlässlich der Abteilungsversammlung am 24.01.2025 zur Wahl des 2. stellvertretenden Abteilungskommandanten der Abteilung Lahr der Feuerwehr Stadt Lahr aufstellen. Alle 56 stimmberechtigten Feuerwehrangehörigen nahmen an der Wahl teil. Hierbei wurde Herr Arved Wadle mit 36 Stimmen gewählt. Es gab 3 ungültige Stimmen und keine Enthaltungen. Auf Herrn Simon Stein entfielen 13 Stimmen, Herr Harald Wadle erhielt 1 Stimme und Herr Felix Jörger erhielt ebenfalls 1 Stimme. Nach vorheriger Befragung nahm Herr Arved Wadle die Wahl an. Der Gewählte darf gemäß § 8 Abs. 5 des Feuerwehrgesetzes für Baden-Württemberg i.V.m. § 11 der Feuerwehrsatzung nur bestellt werden, wenn er die für das Amt erforderlichen persönlichen und fachlichen Voraussetzungen erfüllt. Liegen nach § 11 Abs. 14 der Feuerwehrsatzung i.V.m. § 11 Abs 8 der Feuerwehrsatzung die fachlichen Voraussetzungen für eine Bestellung noch nicht vor, wird dem Gewählten vorübergehend die Auftragswahrnehmung der Funktion für längstens drei Jahre übertragen. Herr Arved Wadle erfüllt derzeit noch nicht die fachlichen Voraussetzungen. Herr Arved Wadle wird jedoch im Laufe der nächsten 3 Jahre die Ausbildung zum Zugführer an der Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg nachholen bzw. erfolgreich abschließen. Bis zur Erlangung des Zugführer-Lehrganges übt Herr Arved Wadle das Amt des 2. stellvertretenden Abteilungskommandanten kommissarisch aus. Dies bedeutet, dass er keine Einsätze leiten darf, zu denen eine Führungsqualifikation des Zugführers notwendig ist. Wir bitten der Wahl von Herrn Löschmeister Arved Wadle zum 2. stellvertretenden Abteilungskommandanten der Abteilung Lahr der Feuerwehr Stadt Lahr zuzustimmen, sodass die kommissarische Bestellung durch den Oberbürgermeister erfolgen kann. Drucksache 35/2025 Seite 4 Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen: Die Entschädigung der Funktionsträger erfolgt gemäß Entschädigungssatzung. Begründung: Der Gemeinderat wird gebeten den Beschlussvorschlägen der Verwaltung zuzustimmen. Markus Ibert Oberbürgermeister Georg Schinke kom. Leiter StSt. FW/BS Anlage(n): Anlage 0_Beschlussvorlage_Wahlen Lahr Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.