Beschlussvorlage (Bewilligung von überplanmäßigen bzw. außerplanmäßigen Aufwendungen (Haushaltsjahr 2024) -Budgeteinheit „Feuerschutz/BVS“ der Stabsstelle Feuerwehr/BVS)
Sitzung: Gemeinderat (4. Sitzung)
28. April 2025
28. April 2025
Beschlussvorlage Federführende Stelle: StSt. Feuerwehr/Bevölkerungsschutz Sachbearbeitung: Becherer Drucksache Nr.: 45/2025 Az.: StSt. FW/BS An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen 20 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Verwaltungs- und Vorlagenkonferenz 18.03.2025 vorberatend nicht öffentlich Freigabe Haupt- und Personalausschuss 07.04.2025 vorberatend nicht öffentlich Einstimmig Gemeinderat 28.04.2025 beschließend öffentlich Betreff: Bewilligung von überplanmäßigen bzw. außerplanmäßigen Aufwendungen (Haushaltsjahr 2024) -Budgeteinheit „Feuerschutz/BVS“ der Stabsstelle Feuerwehr/BVS Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat der Stadt Lahr bewilligt für das Haushaltsjahr 2024 gemäß § 84 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) für die Budgeteinheit „Feuerschutz/BVS“ überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von (aufgerundet) € 215.000,00 €. Die Deckung erfolgt durch: Mehrerträge der Kostenstelle 12605050 „Erstattungen aus Feuerwehreinsätzen“ in Höhe von 157.000,00 € sowie durch Mehrerträge der Kosten stelle 12605016 „Kleiderkammer“ in Höhe von 58.000,00 € Zusammenfassende Begründung: Es kam insbesondere auf den unten aufgeführten Kostenstellen zu Mehraufwendungen: 1. 12607001 bis 12607702 (Fahrzeuge): Unterhalt und Reparaturen Mehraufwand rund 76.000,00 € 2. 12605015/12605016 Kleiderkammer: Bedarf an Schutzkleidung Mehraufwand rund 77.000,00 € 3. 12605050 Erstattung Feuerwehreinsätze: Auszahlungen für Feuerwehreinsätze rund. 37.000,00 € 4. 12605025 Aus-&Fortbildung: Ausbildung und Lohnfortzahlungen für Ehrenamt rund. 12.000,00 € Drucksache 45/2025 Seite 2 Sachdarstellung Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit: Das im Haushaltsplan 2024 veranschlagte Gesamtvolumen der Budgeteinheit „Feuerschutz/BVS“ belief sich auf 630.300,00 €. Nach dem Stand der Haushaltsrechnung für 2024 ist die Budgeteinheit „Feuerschutz/BVS“ um (aufgerundet) 215.000,00 € überschritten. Auch 2024 trieben die anhaltenden Kraftstoffpreise die Aufwendungen des Fahrzeugpools nach oben. Auch hier zeigte sich im Haushaltsjahr 2024 erneut, dass aufgrund der hohen Auslastung und Alter der Fahrzeuge zunehmend Verschleißschäden auftreten. So entstanden bei einer Vielzahl von Fahrzeugen altersbedingte Reparaturen. Die Mehraufwendungen im Bereich der Fahrzeuge belaufen sich auf rund 76.000,00 €. Besonders hervorzuheben ist das Tanklöschfahrzeug 2/24. Durch die hohen Kraftstoffpreise, die Reparaturen aufgrund des hohen Verschleißes wurde das geplante Budget überschritten. Dabei entstanden alleine an diesem Fahrzeug Mehraufwendungen von ca. 11.000,00 €. Des Weiteren musste für die zentrale Kleiderkammer (12605015 und 12605016) mehr Einsatzkleidung beschafft werden. Dies ist zum einen dem Alter und Verschleiß der bestehenden Kleidungsstücke sowie dem Einstieg der Lahrer Flugbetriebs GmbH in den Kleiderpool geschuldet, was auf dieser Kostenstelle zu Mehraufwendungen in Höhe von rund 77.000,00 € führte. Auch im Bereich der Ausgaben für die ehrenamtlichen Einsatzkräfte kam es zum einen durch den erhöhten Ausbildungsbedarf als auch durch erhöhte Aufwandsentschädigung für Feuerwehreinsätze zu Mehraufwendungen von insgesamt 49.000 €. Weitere Überschreitungen waren im Bereich Funk und Alarmierung, im Bereich der Auszahlung für Brandsicherheitswachen sowie im Bereich des vorbeugenden Brandschutzes (Feuerlöscher, Rauchwarnmelder und Feuerwehrschließungen) vorhanden. Nun gilt es die überplanmäßigen als auch die außerplanmäßigen Aufwendungen auf der Budgeteinheit BE_Feuerschutz/BVS zu decken. Dies ist, wie beschrieben, durch Mehrerträge der Kostenstelle innerhalb der BE_Feuerschutz/BVS möglich. Zielsetzung: Bewilligung der überplanmäßigen Aufwendungen für das Haushaltsjahr 2024 auf der Budgeteinheit „Feuerschutz/BS“. Alternativ geprüfte Maßnahmen: Die Bewilligung von Planabweichungen ist gesetzliche Vorgabe. Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen: ☒ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Übersichtstabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung oder als Anlage beigefügt Drucksache 45/2025 Seite 3 Finanzierung: Mehrerträge der Kostenstelle 12605050 „Erstattungen aus Feuerwehreinsätzen“ in Höhe von 157.000,00 € sowie durch Mehrerträge der Kostenstelle 12605016 „Kleiderkammer“ in Höhe von 58.000,00 € Begründung: Für die Deckung werden Mehrerträge der KST 12605050 “Erstattung aus Feuerwehreinsätzen“ sowie Mehrerträge der KST 12605016 „Kleiderkammer“ vorgeschlagen. Es wird gebeten, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen. Markus Ibert Georg Schinke Oberbürgermeister kom. Leiter der StSt. FW/BS Anlage(n): Anlage 0_Beschlussvorlage ÜPL Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.