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Beschlussvorlage (Bewilligung von überplanmäßigen bzw. außerplanmäßigen Aufwendungen (Haushaltsjahr 2024) -Budgeteinheit „Feuerschutz/BVS“ der Stabsstelle Feuerwehr/BVS)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Federführende Stelle: StSt. Feuerwehr/Bevölkerungsschutz
Sachbearbeitung: Becherer

Drucksache Nr.: 45/2025
Az.: StSt. FW/BS

An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen
20

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Verwaltungs- und Vorlagenkonferenz 18.03.2025

vorberatend

nicht öffentlich

Freigabe

Haupt- und Personalausschuss

07.04.2025

vorberatend

nicht öffentlich

Einstimmig

Gemeinderat

28.04.2025

beschließend

öffentlich

Betreff:
Bewilligung von überplanmäßigen bzw. außerplanmäßigen Aufwendungen (Haushaltsjahr
2024)
-Budgeteinheit „Feuerschutz/BVS“ der Stabsstelle Feuerwehr/BVS

Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat der Stadt Lahr bewilligt für das Haushaltsjahr 2024 gemäß § 84 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) für die Budgeteinheit „Feuerschutz/BVS“
überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von (aufgerundet) € 215.000,00 €.
Die Deckung erfolgt durch:
Mehrerträge der Kostenstelle 12605050 „Erstattungen aus Feuerwehreinsätzen“ in Höhe
von 157.000,00 € sowie durch Mehrerträge der Kosten stelle 12605016 „Kleiderkammer“
in Höhe von 58.000,00 €

Zusammenfassende Begründung:
Es kam insbesondere auf den unten aufgeführten Kostenstellen zu Mehraufwendungen:
1. 12607001 bis 12607702 (Fahrzeuge): Unterhalt und Reparaturen Mehraufwand rund
76.000,00 €
2. 12605015/12605016 Kleiderkammer: Bedarf an Schutzkleidung Mehraufwand rund
77.000,00 €
3. 12605050 Erstattung Feuerwehreinsätze: Auszahlungen für Feuerwehreinsätze rund.
37.000,00 €
4. 12605025 Aus-&Fortbildung: Ausbildung und Lohnfortzahlungen für Ehrenamt rund.
12.000,00 €

Drucksache 45/2025

Seite 2

Sachdarstellung
Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit:
Das im Haushaltsplan 2024 veranschlagte Gesamtvolumen der Budgeteinheit „Feuerschutz/BVS“ belief sich auf 630.300,00 €. Nach dem Stand der Haushaltsrechnung für 2024 ist die Budgeteinheit
„Feuerschutz/BVS“ um (aufgerundet) 215.000,00 € überschritten.
Auch 2024 trieben die anhaltenden Kraftstoffpreise die Aufwendungen des Fahrzeugpools nach oben.
Auch hier zeigte sich im Haushaltsjahr 2024 erneut, dass aufgrund der hohen Auslastung und Alter
der Fahrzeuge zunehmend Verschleißschäden auftreten. So entstanden bei einer Vielzahl von Fahrzeugen altersbedingte Reparaturen. Die Mehraufwendungen im Bereich der Fahrzeuge belaufen sich
auf rund 76.000,00 €.
Besonders hervorzuheben ist das Tanklöschfahrzeug 2/24. Durch die hohen Kraftstoffpreise, die Reparaturen aufgrund des hohen Verschleißes wurde das geplante Budget überschritten. Dabei entstanden alleine an diesem Fahrzeug Mehraufwendungen von ca. 11.000,00 €.
Des Weiteren musste für die zentrale Kleiderkammer (12605015 und 12605016) mehr Einsatzkleidung beschafft werden. Dies ist zum einen dem Alter und Verschleiß der bestehenden Kleidungsstücke sowie dem Einstieg der Lahrer Flugbetriebs GmbH in den Kleiderpool geschuldet, was auf dieser
Kostenstelle zu Mehraufwendungen in Höhe von rund 77.000,00 € führte.
Auch im Bereich der Ausgaben für die ehrenamtlichen Einsatzkräfte kam es zum einen durch den erhöhten Ausbildungsbedarf als auch durch erhöhte Aufwandsentschädigung für Feuerwehreinsätze zu
Mehraufwendungen von insgesamt 49.000 €.
Weitere Überschreitungen waren im Bereich Funk und Alarmierung, im Bereich der Auszahlung für
Brandsicherheitswachen sowie im Bereich des vorbeugenden Brandschutzes (Feuerlöscher, Rauchwarnmelder und Feuerwehrschließungen) vorhanden.
Nun gilt es die überplanmäßigen als auch die außerplanmäßigen Aufwendungen auf der Budgeteinheit BE_Feuerschutz/BVS zu decken. Dies ist, wie beschrieben, durch Mehrerträge der Kostenstelle
innerhalb der BE_Feuerschutz/BVS möglich.

Zielsetzung:
Bewilligung der überplanmäßigen Aufwendungen für das Haushaltsjahr 2024 auf der Budgeteinheit
„Feuerschutz/BS“.
Alternativ geprüfte Maßnahmen:
Die Bewilligung von Planabweichungen ist gesetzliche Vorgabe.
Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen:
☒ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in
der Übersichtstabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung oder als Anlage beigefügt

Drucksache 45/2025

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Finanzierung:
Mehrerträge der Kostenstelle 12605050 „Erstattungen aus Feuerwehreinsätzen“ in Höhe von
157.000,00 € sowie durch Mehrerträge der Kostenstelle 12605016 „Kleiderkammer“ in Höhe von
58.000,00 €
Begründung:
Für die Deckung werden Mehrerträge der KST 12605050 “Erstattung aus Feuerwehreinsätzen“ sowie
Mehrerträge der KST 12605016 „Kleiderkammer“ vorgeschlagen.
Es wird gebeten, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen.

Markus Ibert

Georg Schinke

Oberbürgermeister

kom. Leiter der StSt. FW/BS

Anlage(n):
Anlage 0_Beschlussvorlage ÜPL
Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen.
Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.