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Beschlussvorlage (Anlage0)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Federführende Stelle: 602
Sachbearbeitung: Roßmanith

Drucksache Nr.: 37/2025
Az.:

An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen
632 / BGL

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Verwaltungs- und Vorlagenkonfe- 25.03.2025
renz

vorberatend

nichtöffentlich

Freigabe

Haupt- und Personalausschuss

07.04.2025

vorberatend

nichtöffentlich

Gemeinderat

28.04.2025

beschließend

öffentlich

Betreff:
Bewilligung von überplanmäßigen Aufwendungen bei der Kostenstelle
„Bestattungswesen BGL-Kosten“ im Haushaltsjahr 2024

Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat bewilligt gemäß § 84 Gemeindeordnung (GemO) für das Haushaltsjahr
2024 überplanmäßige Aufwendungen bei der Budgeteinheit „Bestattungswesen“, Kostenart
44550000 „Erstattungen an BGL“ überplanmäßige Aufwendungen in Hohe von 264.000,00 Euro
(gerundet).
Die Deckung der Mehraufwendungen erfolgt durch Einsparungen in der Budgeteinheit „Bewirtschaftung“ des Amt 63 (Gebäudemanagement, Abt. 632) in Höhe von 264.000,00 Euro.

Drucksache 37/2025

Seite 2

Sachdarstellung
Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit:
In der Budgeteinheit „Bestattungswesen“ (Kostenart 44550000, Kostenerstattungen an BGL) entstanden im
Haushaltsjahr 2024 Mehraufwendungen, die gedeckt werden müssen.

Zielsetzung:
Um diese Mehraufwendungen ausgleichen zu können werden Einsparungen in anderen Haushaltspositionen in
Anspruch genommen. In diesem Fall kann dies innerhalb des Dezernats III erfolgen.

Maßnahmen:
Inanspruchnahme von Einsparungen zum Ausgleich der Mehrausgaben.

Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen:
☒ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in
der Übersichtstabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung oder als Anlage beigefügt
Begründung:
Im Bereich Bestattungswesen, in der Budgeteinheit „Bestattungswesen“ auf der Kostenart 44550000 (Kostenerstattungen an BGL) entstanden im Haushaltsjahr 2024 überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von
264.000,00 Euro (gerundet).
Insgesamt beliefen sich die Kosten im Haushaltsjahr 2024 für die o.g. Aufwendungen auf genau 1.063.012,96
Euro. Der veranschlagte Planansatz lag bei 800.000,00 Euro. Ursprünglich wurde von der Facheinheit ein

Ansatz von 930.000,00 Euro angemeldet.
Witterungsbedingt durch klimaerwärmende Prozesse ergaben sich Mehrarbeiten für den Bau und Gartenbetrieb der Stadt Lahr (BGL), unter anderem durch die Aufarbeitung von durch Trockenschaden ausgefallener
Heckenstrukturen und umfangreiche Verkehrssicherungspflege der Bäume.
Um diese Mehraufwendungen in der genannten Budgeteinheit „Bestattungswesen“ ausgleichen zu können,
können dezernatsintern Einsparungen des Amtes 63 aus der Budgeteinheit „Bewirtschaftung“ in Anspruch genommen werden.

Tilman Petters
Bürgermeister

Fabian Roßmanith
Abteilungsleiter Grün und Umwelt

Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen.
Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.