Beschlussvorlage (Bewilligung überplanmäßige Aufwendungen (Haushaltsjahr 2024) Querbudget Zuschüsse an externe Kitas)
Sitzung: Gemeinderat (4. Sitzung)
28. April 2025
28. April 2025
Beschlussvorlage Federführende Stelle: 502 Sachbearbeitung: Berger Drucksache Nr.: 39/2025 Az.: 902.410 An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen 102 / 201 / 632 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Verwaltungs- und Vorlagenkonfe- 25.03.2025 renz vorberatend nichtöffentlich Freigabe Haupt- und Personalausschuss 07.04.2025 vorberatend nichtöffentlich Einstimmig Gemeinderat 28.04.2025 beschließend öffentlich Betreff: Bewilligung überplanmäßige Aufwendungen (Haushaltsjahr 2024) Querbudget Zuschüsse an externe Kitas Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat bewilligt für das Haushaltsjahr 2024 gemäß § 84 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg überplanmäßige Aufwendungen für die Budgeteinheit - Querbudget „Zuschüsse an externe Kitas“ in Höhe von rund € 629.000. Die Deckung erfolgt durch Einsparungen bei den Querbudgets „Personalaufwendungen“ in Höhe von 200.000 € und „Bewirtschaftungskosten Kernstadt“ in Höhe von 429.000 €. Zusammenfassende Begründung: Mit dem unterjährigen Wechsel der Kita Alleestraße zum DRK Kreisverband Ortenau fehlte in der Finanzverantwortung von Abt. 502 im Querbudget eine kostenentsprechende Veranschlagung. Entlastet wurden durch den Wechsel das Personalbudget und die Bewirtschaftungskosten. Die zur Deckung herangezogenen Mittel entsprechen dabei den vorhandenen Restmitteln in den pauschalen Budgets und nicht dem tatsächlichen Verhältnis im Hinblick auf die Einrichtungen. Drucksache 39/2025 Seite 2 Sachdarstellung Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit: Zum 01.04.2024 übernahm das DRK die Trägerschaft für die bis dahin städtische Kita Alleestraße. Der Gemeinderat hat diesem Wechsel am 17.07.2023 zugestimmt (Drucksache Nr.: 134/2023). Die Umsetzung war letztendlich erst 2024 möglich. Im städtischen Haushalt 2024 waren Planansätze für einen ganzjährigen Betrieb in städtische Trägerschaft aufgenommen. Diese verteilten sich auf Personalaufwendungen und Sachkosten und lagen in der Finanzverantwortung der Abteilungen 102, 502 und 632. Mit dem Trägerwechsel verlagerte sich die Finanzverantwortung überwiegend zu Abt. 502 und wurde dem Querbudget Zuschüsse an externe Kitas zugeordnet. Die Mittelumschichtung der vorhandenen Plansätze kann nun nach Buchungsschluss exakt ermittelt und an den tatsächlich anfallenden Bedarf angepasst werden. Zielsetzung: Mit der überplanmäßigen Bewilligung werden die unvermeidlichen Planabweichungen genehmigt. Ab 2025 sind die notwendigen Betriebskostenzuschüsse an das DRK regulär im Haushalt veranschlagt. Finanzierung: Für die Deckung können Einsparungen beim Personalbudget und bei den Bewirtschaftungskosten in den Kernstadtgebäuden wie folgt vorgeschlagen werden: - BE / Kostenart „Personalbudget“: - 200.000 € - BE / Kostenart „Bewirtschaftungskosten“: - 429.000 € Es wird gebeten, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen. Guido Schöneboom Erster Bürgermeister Senja Dewes Amtsleitung Anlage(n): Anlage 0 Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.