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Beschlussvorlage (Bewilligung überplanmäßige Aufwendungen (Haushaltsjahr 2024) Querbudget Zuschüsse an externe Kitas)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Federführende Stelle: 502
Sachbearbeitung: Berger

Drucksache Nr.: 39/2025
Az.: 902.410

An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen
102 / 201 / 632

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Verwaltungs- und Vorlagenkonfe- 25.03.2025
renz

vorberatend

nichtöffentlich

Freigabe

Haupt- und Personalausschuss

07.04.2025

vorberatend

nichtöffentlich

Einstimmig

Gemeinderat

28.04.2025

beschließend

öffentlich

Betreff:
Bewilligung überplanmäßige Aufwendungen (Haushaltsjahr 2024)
Querbudget Zuschüsse an externe Kitas

Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat bewilligt für das Haushaltsjahr 2024 gemäß § 84 der Gemeindeordnung
für Baden-Württemberg überplanmäßige Aufwendungen für die Budgeteinheit - Querbudget „Zuschüsse an externe Kitas“ in Höhe von rund € 629.000.
Die Deckung erfolgt durch Einsparungen bei den Querbudgets „Personalaufwendungen“
in Höhe von 200.000 € und „Bewirtschaftungskosten Kernstadt“ in Höhe von 429.000 €.

Zusammenfassende Begründung:
Mit dem unterjährigen Wechsel der Kita Alleestraße zum DRK Kreisverband Ortenau fehlte
in der Finanzverantwortung von Abt. 502 im Querbudget eine kostenentsprechende Veranschlagung. Entlastet wurden durch den Wechsel das Personalbudget und die Bewirtschaftungskosten. Die zur Deckung herangezogenen Mittel entsprechen dabei den vorhandenen
Restmitteln in den pauschalen Budgets und nicht dem tatsächlichen Verhältnis im Hinblick
auf die Einrichtungen.

Drucksache 39/2025

Seite 2

Sachdarstellung
Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit:
Zum 01.04.2024 übernahm das DRK die Trägerschaft für die bis dahin städtische Kita Alleestraße. Der
Gemeinderat hat diesem Wechsel am 17.07.2023 zugestimmt (Drucksache Nr.: 134/2023). Die Umsetzung war letztendlich erst 2024 möglich. Im städtischen Haushalt 2024 waren Planansätze für einen
ganzjährigen Betrieb in städtische Trägerschaft aufgenommen. Diese verteilten sich auf Personalaufwendungen und Sachkosten und lagen in der Finanzverantwortung der Abteilungen 102, 502 und 632.
Mit dem Trägerwechsel verlagerte sich die Finanzverantwortung überwiegend zu Abt. 502 und wurde
dem Querbudget Zuschüsse an externe Kitas zugeordnet. Die Mittelumschichtung der vorhandenen
Plansätze kann nun nach Buchungsschluss exakt ermittelt und an den tatsächlich anfallenden Bedarf
angepasst werden.

Zielsetzung:
Mit der überplanmäßigen Bewilligung werden die unvermeidlichen Planabweichungen genehmigt. Ab
2025 sind die notwendigen Betriebskostenzuschüsse an das DRK regulär im Haushalt veranschlagt.

Finanzierung:
Für die Deckung können Einsparungen beim Personalbudget und bei den Bewirtschaftungskosten in
den Kernstadtgebäuden wie folgt vorgeschlagen werden:
- BE / Kostenart „Personalbudget“:

- 200.000 €

- BE / Kostenart „Bewirtschaftungskosten“:

- 429.000 €

Es wird gebeten, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen.

Guido Schöneboom
Erster Bürgermeister

Senja Dewes
Amtsleitung

Anlage(n):
Anlage 0
Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen.
Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.