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Beschlussvorlage (Umplanung der Lahrbus-Linie 107)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Federführende Stelle: 612
Sachbearbeitung: Stehr

Drucksache Nr.: 46/2025 1. Ergänzung
Az.:

An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen
201 / 202

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Verwaltungs- und Vorlagenkonfe- 25.03.2025
renz

vorberatend

nichtöffentlich

Freigabe

Haupt- und Personalausschuss

vorberatend

nichtöffentlich

11 Ja-Stimmen

07.04.2025

3 Nein-Stimmen
3 Enthaltungen
Gemeinderat

28.04.2025

beschließend

öffentlich

Betreff:
Umplanung der Lahrbus-Linie 107

Beschlussvorschlag:
Die SWEG wird mit der Durchführung von zusätzlichen Verkehrsleistungen für die LahrbusLinie 107 ab dem 15.06.2025 beauftragt. Grundlage der Beauftragung bildet die mit dieser
Beschlussvorlage vorgestellte Umplanung mit geändertem Linienweg und neuem Fahrplan.

Zusammenfassende Begründung:
Die Umplanung der Lahrbus-Linie 107 entspricht den Zielsetzungen des Verkehrsentwicklungsplans. Durch eine Änderung und Verlängerung des Linienweges sowie eine Ausweitung des Bedienungszeitraums montags bis samstags morgens und abends können neue
Verbindungen sowohl für bestehende Einrichtungen unterschiedlicher Bereiche, u.a.
Gesundheit und Freizeit, als auch für kürzlich entwickelte Wohnquartiere geschaffen
werden. Durch die Andienung der Haltestelle Bahnhof/ZOB wird ein Übergang auf den
Schienenpersonennahverkehr und -fernverkehr ermöglicht, wodurch sich das Fahrgastpotenzial deutlich erhöht.

Drucksache 46/2025 1. Ergänzung

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Sachdarstellung
Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit:
Seit dem Beschluss des Verkehrsentwicklungsplans (VEP) im Januar 2021 konnten in Lahr bereits
einige Maßnahmen zur Förderung einer nachhaltigen und klimafreundlichen Mobilität umgesetzt werden. Im Handlungsfeld ÖPNV waren dies bspw. der barrierefreie Umbau von Bushaltestellen inkl. Buswartehallen und teilweise digitalen Fahrgastinformationsdisplays und der Bau von Mobilitätsstationen
mit Sharing-Angeboten. Die im Rahmen der VEP-Erstellung entwickelten Verbesserungsvorschläge für
den Lahrbus galt es in der Folgezeit zu konkretisieren.
Das neue Stadtbuskonzept sollte sich durch eine Ausweitung des Bedienungszeitraums werktags morgen und abends und sonntags ganztags, Taktverdichtungen mit zwei Abfahrten pro Stunde aus den
Stadtteilen und vier Abfahrten pro Stunde zwischen Innenstadt und Bahnhof sowie Anpassungen im
Liniennetz u.a. mit einer Andienung des Wohngebietes Hosenmatten II, einer umsteigefreien Verbindung zwischen Bahnhof und Klinikum sowie einer Andienung der Haltestelle Rathausplatz aus beiden
Fahrtrichtungen auszeichnen. Nach einem intensiven Planungs- und Abstimmungsprozess mit der
SWEG lag eine Kostenschätzung vor. Die Umsetzung des Konzepts hätte den jährlichen Zuschuss der
Stadt Lahr, bzw. des städtischen Eigenbetriebs Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr, von ca. 1,9 Mio.
Euro auf mind. 4,5 Mio. Euro erhöht. Der Einsatz von emissionsarmen/-freien Bussen war dabei nicht
einkalkuliert.
Die Verwaltung sieht aktuell keine Realisierungschancen des Gesamtkonzepts aus dem VEP und hält
ein Zurückstellen für sinnvoll. Denn es zeichnet sich seit geraumer Zeit nicht nur auf Landes- und Kreisebene ab, dass die zukünftige ÖPNV-Finanzierung den zuständigen Aufgabenträgern große Herausforderungen bereiten wird, sondern auch bei der Stadt Lahr wurden Beschlüsse zu Großprojekten gefasst, die neben zunehmenden Pflichtaufgaben im sozialen Bereich den städtischen Haushalt in den
nächsten Jahren stark belasten werden. Nichtsdestotrotz soll es Verbesserungen beim Lahrbus geben.
Deshalb wurde geprüft, ob auch einzelne Bausteine zeitnah umgesetzt werden können. Einige Teiles
des Konzepts erschienen der Verwaltung nur in Kombination sinnvoll, wohingegen eine Umplanung der
Linie 107 als Einzelmaßnahme mit hohem Wirkungspotenzial identifiziert werden konnte.

Zielsetzung:
Übergeordnetes Ziel ist die Förderung des ÖPNV im Sinne des Verkehrsentwicklungsplans, d.h. der
Anteil der mit dem ÖPNV zurückgelegten Wege soll zunehmen, während die Pkw-Nutzung abnehmen
soll. Die Umplanung der Linie 107 ist mit den folgenden konkreten Zielen verbunden:
1.
2.

3.

Schaffung einer umsteigefreien Verbindung zwischen Bahnhof und Ortenau Klinikum
Andienung der neu geschaffenen Haltestelle Kirschbaumplatz (Ende Kirschbaumallee) im
Wohngebiet Hosenmatten II, wo die Bewohnerschaft schon mehrfach nach einem ÖPNVAngebot nachgefragt hat
 Anmerkung: Für die bereits errichtete Buswartehalle wurden Fördermittel i.H.v. 7.800 EUR
bewilligt und als Einnahme im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Bäder, Versorgung und
Verkehr Lahr vorgesehen. Nur bei einer Inbetriebnahme der Haltestelle kann dieser Betrag
beim Fördermittelgeber abgerufen werden.
Linienführung über die Dinglinger Hauptstraße zur Schaffung eines zusätzlichen ÖPNVAngebots für das Parktheater, den Stadtpark, das neue Wohnquartier am Stadtpark, die
Schulen in der Nordstadt und das Terrasennbad

Drucksache 46/2025 1. Ergänzung

4.

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Fortführung der Linie über den Bahnhof hinaus in den Lahrer Westen bis zur Haltestelle Flugplatzstraße zur Schaffung eines zusätzlichen Angebots für das neue Wohnquartier Gartenhöfe

Maßnahmen:
Der Linienverlauf wird angepasst. Aus dem aktuell bestehenden Rundkurs in der Innenstadt wird eine
Verbindung zwischen dem Lahrer Westen mit dem neuen Wohnquartier Gartenhöfe, dem Bahnhof, der
Innenstadt und Burgheim mit dem neuen Wohnquartier Hosenmatten II und dem Ortenau Klinikum. Der
Fahrplan wird in Bezug auf den Bedienungszeitraum deutlich ausgeweitet. Es ist ein Linienverkehr montags bis samstags von halb sechs Uhr morgens bis gegen elf Uhr abends im Stundentakt vorgesehen.
Ein Halbstundentakt kann mit den vorhandenen Ressourcen (Bus und Fahrpersonal) nicht aufrechterhalten werden.
Mit der Realisierung der Umplanung werden allein in den neuen Wohnquartieren über 700 Wohnungen
an den ÖPNV angebunden. Zudem wird das ÖPNV-Angebot in der Nordstadt ausgebaut, wovon nicht
nur die dortigen Bürgerinnen und Bürger profitieren, sondern auch Besucherinnen und Besucher des
Parktheaters, des Stadtparks und des Terrassenbads sowie die Schülerinnen und Schüler der umliegenden Schulen. Auch für das Lahrer Klinikum ist die Maßnahme ein Gewinn, denn eine direkte
Erreichbarkeit des Bahnhofs stärkt die Wettbewerbsfähigkeit des Lahrer Klinikums mit seinen weit über
1.000 Arbeitsplätzen und hunderten täglichen Besuchern ganz erheblich.
Die Umsetzung benötigt Vorlaufzeit sowohl auf (personal-)planerischer Ebene bei der SWEG als auch
auf genehmigungstechnischer Ebene beim Landratsamt Ortenaukreis. Es wird eine Fahrplanänderung
zum 15.06.2025 anvisiert.
Mit der Anpassung des Linienverlaufs geht eine Stilllegung der Haltestelle Am alten Stadtbahnhof/Arena
in der Hansastraße einher. Die alternative Ein- und Ausstiegshaltestelle ist bei der IHK in der Lotzbeckstraße mit geringfügig längerem zumutbarem Fußweg. Ein Versetzen der an der Haltestelle befindlichen Wartehalle an eine andere Haltestelle im Stadtgebiet wird geprüft.

Alternativ geprüfte Maßnahmen:
Es wurden alternative Linienführungen im Lahrer Westen geprüft, bspw. bis zur Haltestelle Zalando.
Diese Variante würde rd. 487.000 EUR (netto) kosten und wurde von der Verwaltung aus Kostengründen ausgeschlossen. Eine Beibehaltung des Halbstundentakts, welcher den Kauf eines zusätzlichen
Fahrzeugs und größeren Personaleinsatz erfordern würde, wurde ebenfalls aus Kostengründen nicht
weiterverfolgt.

Drucksache 46/2025 1. Ergänzung

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Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen:
☒ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen mehr als 50.000 Euro und/oder die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich mehr als 20.000 Euro
2022

Einmalige (Investitions-)Kosten

2023

2024

2025

2026 ff.

in EUR

Aufwand / Einmalig verminderter Ertrag / Investition / Auszahlung
Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand / Zuschüsse / Drittmittel (ohne Kredite)
SALDO:
Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)

110.000
0
-110.000

Jährlich ab Inbetriebnahme /
nach Abschluss der Maßnahme in EUR

Jährliche Folgekosten
Aufwand (inkl. dauerhafter Personalmehrkosten) / Verminderung von Ertrag

212.000 (zzgl. ca. 5 % Preissteigerung p.a. von 2025 auf 2026 bereits berücksichtigt)

Ertrag /
Verminderung von Aufwand

0

SALDO:
Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)

-212.000

Davon: Dauerhafter Personalmehrbedarf
Stellenbezeichnung, Umfang

Entgelt-/ Besoldungsgruppe

Jährlicher Arbeitgeberaufwand
(Lohn- und Nebenkosten) in EUR

1.
2.

SUMME

Finanzierung:
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt?
☐Ja, mit den angegebenen Kosten

☐Ja, mit abweichenden Kosten

☒Nein

Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt?
☐Ja, mit den angegebenen Kosten

☐Ja, mit abweichenden Kosten

☒Nein

Die Mehrkosten für die zusätzlichen Verkehrsleistungen für die umgeplante Linie 107 des Lahrbus
belaufen sich auf netto 192.067,60 EUR p.a. Die Kalkulation der SWEG beruht auf dem Niveau des
bestehenden Verkehrsvertrags für den Lahrbus mit dem Preisstand des Jahres 2024. Die Vergütung
wird jährlich angepasst. Dabei werden Veränderungen bei Personalkosten, Treibstoffkosten und Fahrzeugkosten berücksichtigt. In den vergangenen Jahren fielen die jährlichen Erhöhungen unterschiedlich
hoch aus. Für die nächsten Jahre wird eine Preissteigerung von 5 % angenommen, dem aufgerundeten
Durchschnittswert der letzten fünf Jahre. Bei den in der Tabelle angegebenen Kosten für insgesamt 6,5
Monate im Jahr 2025 ist bereits eine einmalige Preissteigerung von 5 % berücksichtigt, bei den
jährlichen Folgekosten eine zweimalige Preissteigerung von 5 %.
Bei der Mittelanmeldung für den Wirtschaftsplan 2025 des Eigenbetriebs Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr wurden diese Mehrkosten nicht berücksichtigt. Allerdings ist absehbar, dass veranschlagte
Planungsmittel nicht in voller Höhe benötigt werden, sodass zumindest 50 % der Mehrkosten, d.h.
55.000 EUR über die zur Verfügung stehenden Mittel abgedeckt werden können. Erfahrungsgemäß
zeigt die unterjährige Bewirtschaftung, dass nicht alle im Wirtschaftsplan veranschlagten Mittel auch
vollständig in Anspruch genommen werden. Eine mögliche Restdeckung innerhalb des Eigenbetriebs
wird daher für darstellbar gehalten.
Der Wirtschaftsplan 2025 mit Finanzplanung des Eigenbetriebs Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr
weist für den Zeitraum bis 2028 jährliche Plandefizite von jeweils über 2 Mio. EUR aus. Infolge der oben

Drucksache 46/2025 1. Ergänzung

Seite 5

dargestellten Mehrkosten für die vorgeschlagenen zusätzlichen Verkehrsleistungen der umgeplanten
Lahrbus-Linie 107 von ganzjährig ca. 212.000 EUR werden sich die bislang bereits veranschlagten
jährlichen Plandefizite des Eigenbetriebs dementsprechend weiter erhöhen.
Auf Basis der aktuellen Planung erfolgt die jährliche Verlustabdeckung für den Eigenbetrieb durch den
Kernhaushalt. Sofern keine oder nur eine anteilige Kompensation der Mehrkosten für die zusätzlichen
Verkehrsleistungen für die Lahrbus-Linie 107 innerhalb des Eigenbetriebs erfolgt, werden sich die bislang geplanten Defizitausgleiche durch den Kernhaushalt erhöhen und damit auch die ohnehin ab den
Planungsjahren 2026 ansteigenden negativen ordentlichen Ergebnisse des Ergebnishaushaltes weiter
verschlechtern. Die gleiche ergebnisbelastende Wirkung tritt ein, sofern nicht innerhalb des Kernhaushalts eine Kompensation über Mehrerträge oder Minderaufwendungen erfolgt.

Allgemeines zum Lahrbus:
Die Liniengenehmigungen für den Lahrbus laufen noch bis zum 12.12.2026. Die Verwaltung befasst
sich momentan intensiv mit der Fortführung des Lahrbus-Angebotes (vrstl. durch eine europaweite Ausschreibung der Verkehrsleistungen) und wird die Gremien noch vor der Sommerpause einbinden.

Tilman Petters

Stefan Löhr

Martin Stehr

Anlage(n):
- Anlage 0
- Anlage 1: Liniennetzplan
- Anlage 2: Linienverlauf 107 Bestand & Umplanung
- Anlage 3: Fahrplan Linie 107 Bestand
- Anlage 4: Fahrplanentwurf Linie 107 Umplanung
Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen.
Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.