Beschlussvorlage (Elektrizitätswerk Mittelbaden Verwaltungsaktiengesellschaft Wahlen zum Aufsichtsrat )
28. April 2025
Beschlussvorlage Federführende Stelle: 202 Sachbearbeitung: Maier Drucksache Nr.: 81/2025 Az.: 921.5 An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen 101 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Verwaltungs- und Vorlagenkonfe- 08.04.2025 renz vorberatend nichtöffentlich Freigabe Gemeinderat beschließend öffentlich 28.04.2025 Betreff: Elektrizitätswerk Mittelbaden Verwaltungsaktiengesellschaft Wahlen zum Aufsichtsrat Beschlussvorschlag: 1. Der Gemeinderat wird gebeten, durch Wahl einen Beschluss dahingehend zu fassen, wer in den Aufsichtsrat der Elektrizitätswerk Mittelbaden Verwaltungs-AG entsandt werden soll. 2. Der Gemeinderat wird gebeten, durch Wahl einen Beschluss dahingehend zu fassen, welches weitere Mitglied in der Hauptversammlung der Elektrizitätswerk Mittelbaden Verwaltungs-AG zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagen werden sollen. Zusammenfassende Begründung: Neuwahl des Aufsichtsrats bei der Elektrizitätswerk Mittelbaden Verwaltungsaktiengesellschaft Drucksache 81/2025 Seite 2 Sachdarstellung Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit: Auslaufen der Mandate Zielsetzung: Neuwahl des Aufsichtsrats Begründung: Der Aufsichtsrat der Elektrizitätswerk Mittelbaden Verwaltungs-AG besteht aus neun Mitgliedern. Davon werden drei Mitglieder von den Hauptgesellschaftern Stadt Lahr, Stadt Offenburg und EnBW Kommunale Beteiligungen GmbH entsandt. Zudem können die Hauptaktionäre, EWO und die Gemeinschaft der kleineren Aktionäre jeweils ein Mitglied zur Wahl in den Aufsichtsrat vorschlagen. Den Mitarbeitenden des E-Werks Mittelbaden wurde im Zuge der Umwandlung der ehemaligen Aktiengesellschaft in eine AG & Co. KG ein Sitz im Aufsichtsrat der Verwaltungsaktien-Gesellschaft fest zugesagt. Bisher wurde dieser Sitz vom Aktionär mit dem höchsten Anteil, der EnBW, gestellt. Mit dem Anteilsverkauf an die Stadt Kehl steigt die Stadt Lahr zum Aktionär mit dem höchsten Anteil auf und gab den möglichen weiteren Sitz freiwillig an die Arbeitnehmervertreter ab (Beschlussvorlage 195/2024). Die Stadt Lahr hatte auch bisher nur zwei AR-Sitze. Die Amtszeit aller Mitglieder beim Aufsichtsrat der Elektrizitätswerk Mittelbaden Verwaltungs-AG läuft mit Ende der ordentlichen Hauptversammlung im Juni 2025 aus. Daher muss der Aufsichtsrat komplett neu auf vier Jahre gewählt werden. Eine Wiederwahl ist möglich. Derzeit sind folgende Personen Mitglied im Aufsichtsrat: EnBW: 1) Bodo Moray (entsandt) 2) Frau Carina Verlor (Vorschlag) Stadt Lahr: 3) Herr OB Markus Ibert (entsandt) 4) Herr StR Eberhard Roth (Vorschlag) Stadt Offenburg: 5) Herr OB Marco Steffens (entsandt) 6) Herr StR Ingo Eisenbeiß (Vorschlag) EWO: 7) Herr OB Manuel Tabor (entsandt) restl. Kommunen: 8) Herr BM Günther Pfundstein (Vorschlag) Arbeitnehmervertreter: 9) Herr Dirk Munz (Vorschlag) Zu Ziffer 1) des Beschlussvorschlags: Nach § 9 Abs. 1 der Satzung wird je ein Mitglied von den drei Hauptgesellschaftern (Stadt Lahr, EnBW, Stadt Offenburg) entsandt. Dieses Entsendungsrecht gewährleistet, dass die drei Haupt- Drucksache 81/2025 Seite 3 gesellschafter jeweils ein Aufsichtsratsmitglied ohne Wahl durch die Hauptversammlung in den Aufsichtsrat entsenden können. Bisher wurde Herr Oberbürgermeister Ibert in den Aufsichtsrat entsandt. Um das Entsendungsrecht auszuüben, wird der Gemeinderat gebeten, durch Wahl einen Beschluss dahingehend zu fassen, wer in den Aufsichtsrat der Elektrizitätswerk Mittelbaden Verwaltungs-AG entsandt werden soll. Zu Ziffer 2) des Beschlussvorschlags: Die restlichen sechs Mitglieder sind von der Hauptversammlung zu wählen. Zur Wahl ist eine 75-%-ige Mehrheit des Grundkapitals notwendig. Aufgrund der Verteilung des Grundkapitals kommt eine Wahl nur dann zu Stande, wenn alle drei Hauptgesellschafter zustimmen. Dabei ist sinnvoll/gesellschaftsrechtlich praktikabel, dass die Mitglieder des Aufsichtsrates der Elektrizitätswerk Mittelbaden Verwaltungs-AG gleichzeitig auch Mitglieder des Aufsichtsrats der Elektrizitätswerk Mittelbaden AG & Co. KG sind. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass der Aufsichtsrat der Elektrizitätswerk Mittelbaden AG & Co. KG auch im Juni 2025 neu gewählt wird. Derzeit sind folgende Personen Mitglied im Aufsichtsrat der Elektrizitätswerk Mittelbaden AG & Co. KG: EnBW: 1) 2) 3) 4) Herr Bodo Moray 1. stellv. Vorsitzender Frau Carina Verlor Herr Dr. Wolfgang Bruder Herr Harald Schmoch Stadt Lahr: 5) 6) 7) 8) Herr OB Markus Ibert Vorsitzender Herr StR Eberhard Roth Herr StR Roland Hirsch Herr StR Sven Täubert Stadt Offenburg: 9) Herr OB Marco Steffens 1. stellv. Vorsitzender 10) Herr StR Werner Maier 11) Frau StRin Maren Seifert EWO: 12) Herr OB Manuel Tabor 1. stellv. Vorsitzender 13) Herr BM Bernd Siefermann restl. Kommunen: 14) Herr BM Günther Pfundstein Arbeitnehmer: 15) 16) 17) 18) 19) 20) 21) Herr Dirk Munz 2. stellv. Vorsitzender Herr Stefan Böhler Herr Robert Braun Herr Philipp Hunn Herr Jonas Kruß Herr Frank Kunzelmann Herr Gerhard Ackermann Drucksache 81/2025 Seite 4 Damit die Hauptversammlung der Elektrizitätswerk Mittelbaden Verwaltungs-AG im Juni 2025 die restlichen sechs Mitglieder des Aufsichtsrats wählen kann, ist vom Gemeinderat zunächst ein entsprechender Vorschlag für ein weiteres Mitglied zu unterbreiten. Bei der letzten Aufsichtsratswahl wurde Eberhard Roth (KFWL) in den Aufsichtsrat vorgeschlagen. Nach der Kommunalwahl 2024 war es notwendig, die Mandatsbesetzung in den Beteiligungsgesellschaften, Zweckverbänden und Mitgliedschaften entsprechend den Mehrheitsverhältnissen im Gemeinderat vorzunehmen. Entsprechend dem Höchstzahlverfahren nach Sainte-Laguë/Schepers (SLS) steht der KFWL mit der Kommunalwahl von 2024 der Sitz im Aufsichtsrat der Verwaltungs-Gesellschaft zu. Der Vorschlag für die Wahl ergibt sich aus der Diskussion. Befangenheit Bei der Wahl der Aufsichtsräte der Elektrizitätswerk Mittelbaden Verwaltungs-AG im Gemeinderat greifen die Befangenheitsvorschriften aus der Gemeindeordnung Baden-Württemberg, da es sich in diesem Falle nicht um eine ehrenamtliche Tätigkeit handelt. D.h. die jeweiligen Gemeinderäte dürfen zwar Wahlvorschläge unterbreiten, aber beim Wahlvorgang sind die zur Wahl vorgeschlagenen Ratsmitglieder selbst befangen und müssen deutlich sichtbar vom Ratstisch abrücken, also den Bereich verlassen, der den Gemeinderäten vorbehalten ist. Dies kann dadurch erfolgen, dass z.B. in den Zuschauerbereich gewechselt wird. Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen: ☒ Die Maßnahme hat keine finanziellen oder personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen Guido Schöneboom Erster Bürgermeister Markus Wurth Stadtkämmerer Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.