Beschlussvorlage (Bebauungsplan HOCHSTRASSE - Änderung und Erweiterung der Planungsziele)
26. Mai 2025
Beschlussvorlage Federführende Stelle: 611 Sachbearbeitung: Gauggel Drucksache Nr.: 95/2025 Az.: - 0691/Ga An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Verwaltungs- und Vorlagenkonfe- 29.04.2025 renz vorberatend nichtöffentlich Freigabe Technischer Ausschuss vorberatend nichtöffentlich 10 Ja-Stimmen 14.05.2025 6 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen Gemeinderat 26.05.2025 beschließend öffentlich Betreff: Bebauungsplan HOCHSTRASSE - Änderung und Erweiterung der Planungsziele Beschlussvorschlag: 1. Die inhaltlich geänderten und erweiterten Planungsziele vom 28.04.2025 zum Bebauungsplan HOCHSTRASSE werden gebilligt. Zusammenfassende Begründung: Mit der Änderung und Ergänzung der Planungsziele wird der städtebauliche Rahmen für die Ausarbeitung des Bebauungsplanentwurfs HOCHSTRASSE konkretisiert. Die formulierten Ziele ermöglichen eine maßvolle Entwicklung des Quartiers. Drucksache 95/2025 Seite 2 Sachdarstellung Der Gemeinderat der Stadt Lahr hat am 24.10.2022 die Aufstellung des Bebauungsplans HOCHSTRASSE beschlossen und in diesem Zuge die städtebaulichen Planungsziele vom 13.10.2022 gebilligt (vgl. Drucksache Nr. 210/2022 1. Erg.). Im Rahmen der weiteren Planungen und Beratungen im Jahr 2024 hat der Gemeinderat den Offenlagebeschluss abgelehnt und die Planungsziele im Hinblick auf städtebauliche Anforderungen und Rahmenbedingungen konkretisiert. Ziel ist es weiterhin, die bauliche Entwicklung im Bereich der Hochstraße zu steuern und eine maßvolle, städtebaulich verträgliche Nachverdichtung zu ermöglichen. Das Planungsgebiet soll durch eine qualitätsvolle Wohnbebauung aufgewertet und das Umfeld städtebaulich sinnvoll und verträglich ergänzt werden. Ergänzt wurden die Planungsziele insbesondere im Hinblick auf die Höhe der Gebäude. Um das städtebauliche Einfügen und die maßstäbliche Verträglichkeit sicherzustellen, wurde die Begrenzung der Gebäudehöhe (3 Vollgeschosse und Zonierung der maximalen Gebäudehöhe) als Planungsziel ergänzt. Die überarbeiteten städtebaulichen Planungsziele bilden die Grundlage für den aktuellen Bebauungsplanentwurf - der zeitnah zur Offenlage gebracht werden soll - und werden mit diesem Beschluss formal festgesetzt. Tilman Petters Stefan Löhr Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen: ☒ Die Maßnahme hat keine finanziellen oder personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen Anlage(n): - Anlage 0 - Planungsziele Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.