Beschlussvorlage (Anlage 1 - Projektliste)
Sitzung: Gemeinderat (5. Sitzung)
26. Mai 2025
Beschlussvorlage (Projekte im Bereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Sachstandsbericht
- Priorisierung und Arbeitsprogramm
- Systematisierte Vorgehensweise bei Investoren-Projekten)
Beschlussvorlage (Anlage 0)
Beschlussvorlage (Anlage 1 - Projektliste)
Beschlussvorlage (Anlage 2 - Arbeitsprogramm Stadtentwicklung und Stadtplanung)
Beschlussvorlage (Anlage 3 - Ablauf Investoren-Projekte)
Beschlussvorlage (Anlage 4: Präsentation TA 07.05.2025)
Beschlussvorlage (Anlage 5: Vorstellung der laufenden und kommenden Projekte im Bereich Stadtentwicklung und Stadtplanung)
Beschlussvorlage (Anlage 6: Tischvorlage TA 14.05.2025)
Beschlussvorlage (Anlage 7: Ergebnis Arbeitsprogramm)
26. Mai 2025
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Beschlussvorlage (Projekte im Bereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Sachstandsbericht
- Priorisierung und Arbeitsprogramm
- Systematisierte Vorgehensweise bei Investoren-Projekten)
Beschlussvorlage (Anlage 1 - Projektliste)Beschlussvorlage (Anlage 2 - Arbeitsprogramm Stadtentwicklung und Stadtplanung)Beschlussvorlage (Anlage 3 - Ablauf Investoren-Projekte)Beschlussvorlage (Anlage 0)Beschlussvorlage (Anlage 4: Präsentation TA 07.05.2025)Beschlussvorlage (Anlage 5: Vorstellung der laufenden und kommenden Projekte im Bereich Stadtentwicklung und Stadtplanung)Beschlussvorlage (Anlage 6: Tischvorlage TA 14.05.2025)Beschlussvorlage (Anlage 7: Ergebnis Arbeitsprogramm)
Laufende und kommende Projekte in den Themenbereichen Stadtentwicklung und Stadtplanung in Lahr Stand: Mitte April 2025 Erläuterung der Farben und Abkürzungen N°/S I/V* Nummer oder besondere Bedeutung Interne Bearbeitung oder zur Aufnahme der Bearbeitung in Ar- Vergabe beitsprogramm LZ* ZB* Laufzeit Zeitbudget (Staffelung in kurz- mittel- oder langfristig laufende Projekte – Prognose) (ungefährer Anteil an Vollzeitstelle, den Bearbeitung dieses Projekts einnimmt) – : Im Rahmen des vorliegenden Arbeitsprogramms keine (Wieder-)Aufnahme des Projekts vorgesehen Projekt aktuell in Bearbeitung Projekt ruht Projekt vor erstmaligem Start (nicht Teil des neuen Arbeitsprogramms, außer [temporäre] Einstellung gewünscht) A. Zukunftsprojekte N°/S Projekt I (Abstimmungsgespräche etc. bereits erfolgt) Aufgaben im Bereich Stadtplanung Stadtteil Ermöglichung eines neuen Klinikstandorts mittels Langenwinkel I LZ ZB Ende 2-5 80% 2027/28 Neubau Klinikum Aufstellung BPlan KLINIKUM und Aufstellung Planfeststellung ersetz. BPlan ANBINDUNG B 415 Flächennutzungsplanänderung unter jeweils umfassender fachgutachterlicher Begleitung II I/V Bildung & Betreuung 1 Laufende und kommende Projekte in den Themenbereichen Stadtentwicklung und Stadtplanung in Lahr Stand: Mitte April 2025 SPORT-KITA: Erstellung eines Bebauungsplans mit FNP-Ände- Kernstadt / rung für eine Kita mit fünf Gruppen Sulz Verfahrensstand: Satzungsbeschluss Juni 2025 I -2 25% II/2025 Breitmatten-Schule: 6. Änderung des Bebauungsplans BREITMATTEN und Anpassung des Flächennutzungsplans für den Neubau einer Grundschule mit Turnhalle, Mensa und Nachmittagsbetreuung Verfahrensstand: Artenschutzrechtliche Prüfung beauftragt und I -2 25% IV/2026 Kernstadt wird derzeit durchgeführt, Vorbereitung des Bebauungsplanverfahrens (vor Aufstellungsbeschluss) III IV Neubau Kreisstraße Begleitung des Verfahrens für einen planfeststellungsersetzenden Bebauungsplan sowie eine Änderung des Flächennutzungsplans für den Neubau einer Kreisstraße zwischen Ettenheim und Lahr auf dem Stadtgebiet Lahr Verfahrensstand: Vorbereitung der frühzeitigen Beteiligung Langenwinkel V K´heimweiler Kernstadt 2-5 10% 2027 Sanierungsgebiet INNENSTADT MARKTSTRASSE Fortlaufende Betreuung der städtebaulichen Aspekte bei der Durchführung der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme: Kernstadt I/V 5+ 40% 2035 ALTSTADTQUARTIER 32 Kernstadt Aufstellungsbeschluss zur Sicherung einer geordneten städtebau- I/V -2 10%- offen V 2-5 15% offen Stärkung Innenstadt Stellungnahme zur sanierungsrechtlichen Genehmigung Rahmenplanung Betreuung und Begleitung von gestalterischen Maßnahmen im öffentlichen Raum - lichen Entwicklung – Erforderlichkeit der Fortführung des Verfahrens nach Eigentümerwechsel offen N° 2 Sicherung des Stadtbilds und der historischen Bausubstanz 2 Kernstadt Laufende und kommende Projekte in den Themenbereichen Stadtentwicklung und Stadtplanung in Lahr Stand: Mitte April 2025 Stadtbildanalyse Gestaltungssatzung Erhaltungssatzung V Erneuerbare Energien - Anmerkung: 61/611 sind hier unterstützend tätig, im Kern Behandlung durch Energie- und Wärmewendegesellschaft Teilfortschreibungen Windenergie und Solarenergie des Regionalplans Südlicher Oberrhein, verbunden mit DETSCHEL: Entwicklung eines Standorts für die Windenergie, Ziel: Aufnahme als Vorranggebiet in den Regionalplan ! N° 1 GE Rheinstraße Nord I 2-5 10% offen V 2-5 5% 202Z Offen, nach Ablehnung Vorranggebiet Windenergie durch RVSO Lösung über FNP für Standort Detschel sehr aufwendig; ggf. Alternativstandorte für Windkraft im Stadtgebiet prüfen PV-ANLAGE FLUGHAFEN: Errichtung einer PV-Anlage, Betrieb Kernstadt durch E-Werk vorgesehen Hugsweier Bebauungsplanverfahren mit Umweltprüfung sowie FNP-Änderung VI K‘heimweiler erforderlich Externe Beauftragung (gemeinschaftlich mit Friesenheim) erfolgt Zuletzt reduziertes Interesse von Investor E-Werk Anmerkung: Die Projektleitung bei IGZ Aufstellung des Bebauungsplans GE RHEINSTRASSE NORD, NÖRDLICHER TEIL zur städtebaulichen Steuerung der Entwicklung des letzten Abschnitts des Ost-Areals – Verfahren wurde noch nicht gestartet (Anm.: Verschiedene Bauvorhaben im Geltungsbereich wurden bereits nach § 34 BauGB genehmigt). Kernstadt V 2-5 15% 2028 SURFIELD BLACK FOREST Bisher: Standortalternativenprüfung Bei Konsens mit Projektentwickler und erfolgreicher Akquise von Kernstadt I/V 2-5 bis 50% offen Investoren: Bebauungsplan und Flächennutzungsplanänderung, verbunden mit umfangreichen Fachgutachten 3 Laufende und kommende Projekte in den Themenbereichen Stadtentwicklung und Stadtplanung in Lahr Stand: Mitte April 2025 VII Feuerwehrbedarfsplan ! Teilprojekte in Umsetzung des Feuerwehrbedarfsplans werden hochwahrscheinlich 61/611 betreffen, die genauen Inhalte, Zeitläufe und Umfänge der erforderlichen Leistungen können aktuell jedoch noch nicht ausreichend terminiert und präzisiert werden. Potenzielle Aufgaben für 61/611: Stadtweit Kuhbach Reichenbach Kernstadt I 2-5/ 5+ 2050% 2035 I fortl. 15% fortl. Standortsuche Neubau FWGH Kuhbach / Reichenbach Ggf. Bebauungsplanverfahren und FNP-Änderungen Evtl.: Standortsuche & Bauleitplanung Neubau Hauptfeuerwache VIII Bezahlbares Wohnen SOZIALWOHNUNGSQUOTE: Aufstellung von BebauungspläStadtweit nen, Abschluss von städtebaulichen Verträgen und Nachprüfung ihrer Umsetzung zur Sicherung der Planung sowie der durch den Gemeinderat beschlossenen Sozialwohnungsquote bei Bauvorhaben des Wohnungsbaus mit ≥ zehn Wohnungen und/oder mindestens 800 m² Gesamtwohnfläche im Neubau B. (Weitere) gesetzlich zwingende Pflichtaufgaben der Gemeinde N°/S Projekt Aufgaben im Bereich Stadtplanung Stadtteil I/V* LZ* ZB* Ende Auskunft und Stellungnahmen im Baugenehmigungsverfahren Auskünfte zu Bebauungsplänen, planungsrechtliche Stellungnahmen im Baugenehmigungsverfahren, Abstimmungen zu Bauvorhaben besonderer Bedeutung Stadtweit I fortl. 50% fortl. Überörtliche Planung Beteiligung an Verfahren und Planungen auf den Ebenen der Stadtweit Raumordnung, Erstellung Stellungnahmen zur Wahrung der Interessen der Stadt Lahr (bspw. Teilfortschreibung Regionalplan) I fortl. - 5% fortl. Sperrbezirksverordnung (Prostitution) Bei einer dauerhaften Überschreitung der Marke von 50.000 Einwohnern ist die Ausweisung des gesamten Stadtgebiets als I/V -2 10% 2026 4 Stadtweit Laufende und kommende Projekte in den Themenbereichen Stadtentwicklung und Stadtplanung in Lahr Stand: Mitte April 2025 Sperrgebiet nicht mehr zulässig (Grundlage: Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch, Strafgesetzbuch) Erforderlichkeit einer Zonierung des Stadtgebiets und / bzw. des Umgangs mit Prostitution in Wohnungen, Terminwohnungen, Bordellen sowie auf der Straße Zusammenarbeit insbesondere mit Ordnungsamt Lärmaktionsplan ! Erforderlichkeit der zeitnahen Fortschreibung in Umsetzung der Stadtweit EU-Umgebungslärmrichtlinie innerhalb der gesetzlich definierten Fristen durch externes Planungsbüro. V fortl. 5% Sicherung geordneter städte- Nach § 1 Abs. 3 BauGB müssen Bebauungspläne immer dann Stadtweit baulicher Entwicklung aufgestellt werden, wenn dies für die Sicherung der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung erforderlich ist – dies umfasst neben Bebauungsplänen, die neue, zusätzliche Baurechte schaffen auch solche Planungen gerade in Bestandsquartieren, die Bauvorhaben steuern sollen, wenn § 34 BauGB oder bisher rechtskräftige, oft sehr alte Bebauungspläne keinen ausreichend rechtsicheren Rahmen zum Erhalt gerade einer maßvollen Dichte mehr ermöglichen. I fortl. 5-10% fortl. Mietspiegel V fortl. 20% Bei einer dauerhaften Überschreitung der Zahl von 50.000 Ein- Stadtweit wohnern muss gem. § 558c Abs. 4 BGB ein qualifizierter Mietspiegel erstellt werden. Die Stadt Lahr kann hier nicht auf zuvor auf freiwilliger Basis erstellte Studien zurückgreifen. Haushaltsmittel und zusätzliches Personal erforderlich (nicht im Bestand abbildbar) Erstaufstellung Mietspiegel im Regelfall vglw. aufwendig, regelmäßige Fortschreibungen binden i.d.R. weniger Personalkapazität 5 fortl. fortl. Laufende und kommende Projekte in den Themenbereichen Stadtentwicklung und Stadtplanung in Lahr Stand: Mitte April 2025 C. Zukünftige Großprojekte N°/S Projekt Aufgaben im Bereich Stadtplanung N° 5 Landschaftsplan N° 5 Flächennutzungsplan Stadtteil I/V* LZ* ZB* Ende Neuaufstellung einschließlich systematischer Analyse und kon- Stadtweit zeptioneller Vorüberlegungen / Konzeptionen (Ökologie, Landschaftsbild, Landschaftsnutzung) im Vorfeld des förmlichen Verfahrens (Anm.: gemeinsam Denken mit Neuaufstellung FNP) V 2-5 20% offen Neuaufstellung einschließlich systematischer Analyse und kon- Stadtweit zeptioneller Vorüberlegungen / Konzeptionen (Wohnen, Gewerbe, [soziale] Infrastruktur, Freiraum / Landschaftsplan) im Vorfeld des förmlichen Verfahrens Aufgrund der hohen Zahl noch zur Verfügung stehender Flächen- V 2-5 50% offen reserven auf Grundlage des FNP aus 1998 - Altstandort Klinikum Konzeption einer Nachnutzung des Geländes sowie nach Mög- Kernstadt lichkeit (tlw.) der Bestandsimmobilien: Im Fall einer wohnbaulichen Entwicklung können auf der ca. 5 ha großen Fläche, variierend nach städtebaulicher Dichte, 100 bis 500 Wohnungen errichtet werden. Start ab 2028/29 mit städtebaulichem Wettbewerb, BPlan; etc. V 2-5 3050% 2035 - Westlich der Innenstadt Städtebauliche Neuordnung von Teilbereichen des ehem. Stadt- Kernstadt bahnhofs (ggf. in Verbindung mit Standort neue Hauptfeuerwache) sowie des Stadteingangs an der B 415 / Friedrich-EbertPlatz / Alte Bahnhofstraße sowie dem Post-Areal Durchführung von Entwurfsprozessen, ggf. mit Bürgerbeteiligung, V 5+ 3050% offen I/V 5+ 3050% offen mehrere Bebauungsplanverfahren erforderlich. - CO2-neutrales Quartier Südlich von Seepark und Vogesenstraße soll zukünftig ein CO2- Kernstadt neutrales Wohnquartier für Familien statt der bisher mindergenutzten Gewerbeflächen entstehen. Flächenakquise im Vorfeld zwingend erforderlich 611: Städtebaulicher Wettbewerb und Bauleitplanung 6 Laufende und kommende Projekte in den Themenbereichen Stadtentwicklung und Stadtplanung in Lahr Stand: Mitte April 2025 D. Wohnungsbau Anmerkung: Bei einigen Projekten liegt eine Nutzungsmischung vor, das Wohnen belegt jedoch überwiegend die entstehenden Gebäude. N°/S Projekt Aufgaben im Bereich Stadtplanung ? Hochstraße Schaffung und Steuerung von Baurecht für sieben zusätzliche Kernstadt MFH (4 im Ergebnis einer Mehrfachbeauftragung) sowie städtebauliche Ordnung der betroffenen Bestandsstrukturen (insg.: 1,2 ha, ca. 30-40 WE) - N° 3 Stadtteil I/V* LZ* ZB* Ende I -2 20% offen V 2-5 10% offen Verfahren ruhte ab IV/2024 aufgrund abweichender Entwicklungsideen von Stadt und Investor Zzt. kein umsetzungsfähiger städtebaulicher Entwurf Aktuell: Bauvoranfrage Investor liegt aktuell vor, kann erneutes Handeln zeitnah erforderlich machen Schwarzwaldstraße / Martin-Luther-Straße (Bauernhof Lehmann) Schaffung von Baurecht für die Errichtung mehrerer MFH auf Grundstück ehem. Bauernhof Lehmann (0,62 ha, ca. 70 WE) Ortsmitte Kuhbach 1. Teilbebauungsplan, Errichtung von 5 Einfamilienhäusern so- Kuhbach wie einer öffentlichen Grünfläche – nächster Verfahrensschritt ist (nach Klärung der Hochwasserthematik mit dem LRA) die zweite erneute Offenlage des Bebauungsplans V 5+ 5% 2027 Stiftspassage / Ehem. Weinhandlung Bebauungsplan ALTSTADTQUARTIER 42/43 V 2-5 10% 2026 Stubenriedle II / Schulzentälele Auf bis zu 2,5 ha Fläche können max. 50 Wohnungen in verSulz schiedenen Formen von Einfamilien- und kleinen Mehrfamilienhäusern entstehen I/V 2-5 1020% offen Kernstadt Städtebaulicher Entwurf und Investor aktuell wieder offen Ansiedlungswunsch Lahrer Tafel diskutiert Ggf. Möglichkeit einer partiellen Entwicklung nach § 34 BauGB Kernstadt Schaffung von Baurecht insbesondere für die Errichtung zweier zusätzlicher MFH im Altstadtbereich mittels Aufstellung eines Bebauungsplans Sachstand: Vorbereitung Offenlagebeschluss 7 Laufende und kommende Projekte in den Themenbereichen Stadtentwicklung und Stadtplanung in Lahr Stand: Mitte April 2025 Lage zu Streuobstbeständen, Waldrand und Belange des Artenschutzes sind zu beachten (ggf. Reduzierung des Umgriffs und der Zahl der Wohnungen) Gärtnerei Schwendemann Bebauungsplan BOTTENBRUNNEN, 4. Änderung für die Errichtung von Mehrfamilienhäusern (0,3 ha, ca. 30 WE) im Bereich des rückwärtigen Gärtnereiareals Zustimmung zu städtebaulichem Entwurf mit moderaten Ände- Kernstadt V -2 10% 2026/27 Kernstadt V 2-5 1020% offen I/V 2-5 10% offen V 2-5 10% offen rungsanforderungen durch TA in 03/2025 ! Singler-Areal Auf dem Gelände des ehem. Möbelhauses wird Wohnungsbau in Mehrfamilienhäusern angestrebt letzter Stand: 0,7 ha und ca. 100 Wohnungen Aktuell kein konsensfähiger städtebaulicher Entwurf und kein Investor (04/2025: Areal in Veräußerung) - Untere Bühne Bei der artenschutzrechtlich erforderlichen Untersuchung des Mietersheim ca. 1,6 ha großen Areals wurden insbesondere im Bereich der Streuobstbestände (potenziell gesetzlich geschützt) erhebliche Tiervorkommen festgestellt, was die sinnhaft entwickelbare Fläche deutlich reduziert. Aktuell wird davon ausgegangen, dass nur der Teilbereich entlang der Hirtenstraße baulich entwickelbar sein wird (BPlan und reguläres Verfahren mit Umweltprüfung erforderlich) N° 7 Ehem. Gärtnereien Jakober Bebauungsplan OBERER SCHIESSRAIN, 2. Änderung: Kernstadt und Hammig Sachstand 11/2021, 98 WE (reduzierte Variante) in 6 MFH plus 3 RH, 6 DHH, 4 EH, 1,8 ha Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung von März 2021 Untersuchung der Fledermäuse unter Berücksichtigung des speziellen Artenschutzes von Dez. 2021 Ergebnisübersicht artenschutzrechtliche Kartierungen 12/2021 Teilbereich des Projekts entlang der Friedhofstraße ist voraussichtlich auch nach § 34 BauGB genehmigungsfähig; Aktuell liegt noch kein städtebaulicher Entwurf vor 8 Laufende und kommende Projekte in den Themenbereichen Stadtentwicklung und Stadtplanung in Lahr Stand: Mitte April 2025 N° 10 Opel Schillinger Auf dem Gelände des ehem. Autohauses wird Wohnungsbau in Kernstadt Mehrfamilienhäusern angestrebt N° 9 Malzquartier E. N°/S Kernstadt V -2 10% 202Z? I/V* LZ* ZB* Ende 2-5 20% 2027 I/V 5+ 5% offen Mietersheim I 5+ 10% offen Mietersheim I 5+ 10% offen I -2 10% 2026/7 Positives Votum zu erstem Entwurf in TA 03/2025 Aufstellung bzw. Aufhebung Bebauungsplan erforderlich Zeitnahes Entwicklungsinteresse von Seiten Investor Aufgaben im Bereich Stadtplanung Stadtteil GE Langenwinkel-Süd Änderung (ca. 22,7 ha) und Erweiterung (ca. 3,9 ha) des Bebauungsplans für die Weiterentwicklung des Gewerbegebiets Langenwinkel I Nächster Verfahrensschritt: Frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung Laufende Rechtsverfahren und Ansiedlungs-/Erweiterungswün- Kernstadt sche der Discounter-Kette im Fachmarktzentrum, an der B 3 Mietersheim etc. einschließlich der ggf. damit perspektivisch verbundenen Fachgutachten und Bebauungspläne „Speckgürtel“ des FachBebauungsplanverfahren GARTENMARKT UND GEWERBE marktzentrums Mietersheim Umsetzung EHK gegenüber Ansiedlungsinteressen (fortlaufend) - offen Projekt LIDL-Filialen Lahr - 20% Gewerbe und Einzelhandel - 2-5 0,95 ha und max. 100 Wohnungen Städtebaulicher Entwurf als Grundlage für einen (erforderlichen) Bebauungsplan liegt noch nicht vor. Sanierung der ehem. Malzfabrik am Bahnhof Lahr (Belegung mit noch zu definierenden gewerblichen Nutzungen) sowie von vier zusätzlichen Mehrfamilienhäusern (Parkierung in TG) V 2. Offenlage erforderlich Steuerung Fachmarktzentrum Bebauungsplan Fachmarktzentrum I (ehem. OBI-Hallen) Ausschluss Hotellerie Änderung der Bebauungspläne RHEINSTRASSE NORD und Kernstadt RHEINSTRASSE SÜD entlang der Dr.-Georg-Schaeffler-Straße Aufstellungsbeschluss Juli 2021 9 Laufende und kommende Projekte in den Themenbereichen Stadtentwicklung und Stadtplanung in Lahr Stand: Mitte April 2025 zum Ausschluss von Beherbergungsbetrieben den o.g. Gewerbegebieten östlich des Flughafens Erforderlichkeit / Inhalt des Verfahrens zu überprüfen Verbunden mit Standortprüfungen für Hotels an andere Stellen im Stadtgebiet ! Rheintalhalle / Großmarkthalle INDUSTRIEGEBIET WEST, 6. Änderung + FNP Wird erforderlich bei Erfolg der angestrebten Veräußerung eines Kernstadt V 2-5 15% offen städt. Grundstücks – potenziell Änderung Gemeinbedarf in GE N° 4 Erweiterung bei Asphaltmischanlage (Vogel-Bau) Ersatzflächen für entfallende Lagerflächen an der Autobahn, Er- Kernstadt weiterung des Bebauungsplans INDUSTRIEGEBIET WEST in den Außenbereich einschließlich Erstellung der erforderlichen Fachgutachten V -2 10% offen N° 8 Penny Kippenheimweiler Bebauungsplan und Änderung des Flächennutzungsplans für die Errichtung eines Penny-Marktes mit Wohnen im Obergeschoss am westlichen Ortsrand (Außenbereich) einschließlich Erstellung der erforderlichen Fachgutachten K‘-heimweiler V 2-5 15% offen Aufgaben im Bereich Stadtplanung Stadtteil I/V* LZ* ZB* Ende DORV Bebauungsplan ALMENWEG-WOLFSGARTEN, 3. Änderung und Projektentwicklung: Schaffung von ca. 17 WE sowie eines Dorfladens/Café und Flächen für die Gemeinwesenarbeit Hugsweier I 5+ 15% 2026 Kleingartenanlagen Aufstellung von Bebauungsplänen zur formalrechtlichen Legali- Stadtweit sierung bestehender Kleingartenanlagen im Außenbereich I 2-5 10% offen F. Gemeinwesen N°/S Projekt - Zunächst nur Aufstellungsbeschlüsse 10 Laufende und kommende Projekte in den Themenbereichen Stadtentwicklung und Stadtplanung in Lahr Stand: Mitte April 2025 G. Weitere Projekte und Linienaufgaben N°/S Projekt Aufgaben im Bereich Stadtplanung Stadtteil I/V* LZ* ZB* Ende N° 6 Villenviertel Schutterlindenberg Stadtbildanalyse und Konzeption sowohl einer Erhaltungs- als auch Gestaltungssatzung im Bereich des südlichen und östlichen Schutterlindenbergs, ggf. ergänzt durch Bebauungspläne zur Sicherung und Ordnung der Bestandsstrukturen Kernstadt I/V 2-5 2030% offen Stadtweit I Fortl. 10% offen Bei verschiedenen, grundsätzlich von 61/611 abgeschlossenen Stadtweit Projekten sind über ggf. erforderlichen Stellungnahmen zu den danach eingehenden Bauanträgen noch weitere Zu- und Nacharbeiten aufgrund von Rechtsverfahren, Planungen und Maßnahmen anderer Fachabteilungen erforderlich (bspw. Altenberg, Fachmarktzentrum) I Fortl. 10% offen Abstimmung Bauprojekte Potenziell hoher Bearbeitungsaufwand, heute bereits heterogene Baustruktur im Gebiet Komplexer Reglungsgegenstand Erforderlichkeit von HH-Mitteln sowie von personellen Kapazitäten auch im Bereich der Kontrolle und ggf. Ahndung der Regelungen Gerade zu Bauprojekten, die ggf. für ihre Steuerung und/oder Ermöglichung Bauleitplanung bedürfen oder die von dem Beschluss über die Sozialwohnungsquote betroffen sind, werden im Vorfeld ihrer Präsentation in den politischen Gremien sowie der Einleitung förmlicher Verfahren in der Regel mehrere Abstimmungsgespräche mit der Bauherrschaft, den Projektentwicklern sowie Entwurfsverfassern durchgeführt Vorrangig erforderlich im Bereich des Wohnungsbaus, tlw. aber auch bei gewerblichen Projekten Nacharbeiten 11 Laufende und kommende Projekte in den Themenbereichen Stadtentwicklung und Stadtplanung in Lahr Stand: Mitte April 2025 Projektspeicher Projekt Beschreibung Stadtteil Einstufung Benzental Der Bereich ist im FNP als Flächenreserve für den Wohnungsbau dargestellt mit vglw. hohem städtischen Eigentumsanteil – Entwicklung rückte bereits mehrfach wegen eiliger, von außen an die Stadt herangetragener Projekte in den Hintergrund (3,5 ha, max. 100 WE) Kernstadt Es bestehen keine Hindernisse in die Bearbeitung einzusteigen, gleichzeitig kein erhebliches Eigentümerinteresse Privater Eichgarten Ost Für das Baugebiet liegt ein rechtskräftiger BebauungsKuhbach plan vor, eine Umlegung wurde jedoch zur Umsetzung der Planung bisher nicht durchgeführt. Grundsätzlich ist vor einer – wenn gewünschten – Mobilisierung des Baulands durch Umlegung oder bspw. Ankauf der Entwurf zu prüfen und insbesondere zu B 415 hin zeitgemäß zu ertüchtigen (Schallschutz) und verdichten. Eine erneute Bearbeitung in Amt 61 ist jedoch nur sinnvoll, wenn das Bauland tatsächlich mobilisiert werden soll kein unmittelbarer Handlungsdruck, jedoch ungenutztes Baulandpotential Wasserklamm Geplante Wohnbaufläche in FNP 1998, potenziell hohe umweltfachliche Anforderungen bei vglw. geringem Potenzial an zusätzlichen WE kein unmittelbarer Handlungsdruck Facharztzentrum Innenstadt Projekt wurde an der Turmstraße auf städtischen Flächen Innenstadt vorangetrieben, ruht seit Insolvenz Projektentwickler Evtl. noch zentralere Lage für Ärztehaus zur Belebung der Kernstadt kein unmittelbarer Handlungsdruck Innenstadt perspektivisch vorteilhafter DHL-Standort Für das DHL-Frachtzentrum Lahr wurde bereits mehrfach Kernstadt eine Erweiterung angedacht, momentan aber keine inhaltliche und zeitlich verfestigte Bauabsicht Erforderlichkeit der Änderung/Erweiterung des Bebauungs- kein unmittelbarer Handlungsdruck plans SCHNEIDFELD Umnutzung Aktienhof Je nach verfolgter Konzeption kann ein BPlan notwendig sein, Einbeziehung benachbarter Flächen sinnvoll 12 Kernstadt kein unmittelbarer Handlungsdruck Laufende und kommende Projekte in den Themenbereichen Stadtentwicklung und Stadtplanung in Lahr Stand: Mitte April 2025 Fortschreibung Einzelhandelskonzept Turnus zwischen 10-15 Jahren Erforderlichkeit steigt bei von aktueller Konzeption abweichender Interessenlage der Stadt Lahr oder Änderung der planungsrechtlichen Rahmenbedingungen stadtweit kein unmittelbarer Handlungsdruck Aufhebung von Bebauungsplänen Grundsätzlich ist es erwägenswert, ob insbesondere alte, stadtweit durch über die Jahrzehnte erfolgte Abweichungen von der Planungskonzeption teilweise funktionslos gewordene Bebauungspläne aufgehoben und die Plangebiete in § 34 BauGB überführt werden sollen kein unmittelbarer Handlungsdruck Auch bei Aufhebung von Bebauungsplänen wird förmliches Verfahren einschließlich einer Offenlage erforderlich (Personal- und Ressourceneinsatz erforderlich) Vorrangig bei solchen Bebauungsplänen, die in der Inzidenzprüfung für nichtig erklärt werden Erweiterung Wittumfeld / Hagenbüchle Die Bereiche sind im FNP als Flächenreserven für den Wohnungsbau dargestellt und als mittel- bis langfristige Optionen anzusehen Reichenbach Nicht erfasst: Aufstellungsbeschlüsse, die bereits ausschließlich für die SWQ gefasst wurden und nicht weitergeführt werden 13 kein unmittelbarer Handlungsdruck