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Beschlussvorlage (Anlage 4: Präsentation TA 07.05.2025)

                                    
                                        Stadtentwicklung & Stadtplanung
Ziele – Kapazitäten – Prioritäten - Arbeitsprogramm

Stadtentwicklungs- und Stadtplanungsamt

Arbeitsstand & Kapazitäten der Abteilung 611
• Weiterhin: Hohes Arbeitsaufkommen durch unvermindert
große Nachfrage, insbesondere im Bereich Wohnungsbau
• Steigerung der Einwohnerzahl um 16% binnen 10 Jahren auf
über 50.000 führt zu erheblichem Bedarf an zusätzlichen
Angeboten der sozialen Infrastruktur sowie neuen Aufgaben
• In den letzten Jahren vglw. kurzfristiges Hinzutreten teils
auch von Großprojekten (Klinikum, Surfield)
• Parallel: Erforderlichkeit der gewerblichen Entwicklung
• Personal: Aktuell 4,8 von 6,0 (5+1) Planer-Stellen besetzt 
Verbesserung gegenüber 2024 (tlw. nur 2,4 Stellen)
•

Aktuell über 20 Projekte sowie alle Linienaufgaben in aktiver
Bearbeitung (keine kapazitätsbedingten Zurückstellungen
laufender Projekte mehr)

Stadtentwicklungs- und Stadtplanungsamt

Abschlüsse von (Teil-)Projekten seit Anfang 2024
• Bebauungsplan PV-ANLAGE WALDMATTENSEE einschl.
FNP-Änderung, Kippenheimweiler
• Bebauungsplan ALBERT-FÖRDERER-STRASSE, 1. Änderung,
Kernstadt
• Bebauungsplan LINDENBERGSTRASSE, Kernstadt
• Bebauungsplan SPORT-KITA einschl. FNP-Änderung,
Kernstadt/Sulz
• Standortsuche Neubau Klinikum
• Standortsuche Surfpark

Stadtentwicklungs- und Stadtplanungsamt

Neu in Bearbeitung befindliche Projekte
•

Bebauungsplan BREITMATTEN, 6. Änderung  dringend
voranzutreiben zur planungsrechtlichen Ermöglichung des
Neubaus der Breitmatten-Schule

•

Wohnbebauung mit Mehrfamilienhäusern auf dem Gelände
Gärtnerei Schwendemann / Bebauungsplan
BOTTENBRUNNEN, 4. Änderung Überarbeitung der
Sperrgebietskonzeption (Prostitution) aufgrund der
Überschreitung der 50.000-Einwohner-Marke (insb. mit Amt
30)

•

Bebauungspläne GEWERBEGEBIET RHEINSTRASSE SÜD, 3.
Änderung und GEWERBEGEBIET RHEINSTRASSE NORD, 4.
Änderung sowie städtebauliche Fragen im Kontext
möglicher, neuer Hotelstandorte in Lahr

•

Bebauungsplan ALTSTADTQUARTIER 32 (voraussichtlich
keine Erforderlichkeit zur Fortführung)

Stadtentwicklungs- und Stadtplanungsamt

Priorisierung von Projekten
 Städtebauliche Entwicklungen, die der Einhaltung und Umsetzung
von Pflichtaufgaben der Gemeinde dienen;
 Stadtplanerische Aufgabenstellungen, die den Zukunftsprojekten
der Stadt Lahr zuzuordnen sind
Neubau des Klinikums

Förderung von Bildung und Betreuung

Neubau Kreisstraße Lahr – Ettenheim

Stärkung der Innenstadt

Förderung / Ausbau erneuerbarer Energien

Erschließung GE Rheinstraße Nord

Umsetzung Feuerwehrbedarfsplan

Schaffung preiswerten Wohnraums

 Projekte, die in besonderem Maß der wirtschaftlichen Entwicklung
der Stadt Lahr dienen
 Projekte mit aus baulandpolitischer Sicht positiver
Entwicklungsprognose, d.h. die Verfügbarkeit der Flächen ist zu
gewährleisten und die Eigentümer sind entwicklungsbereit.

Stadtentwicklungs- und Stadtplanungsamt

Projekte externer Investoren
Chancen
•

Ermöglicht schnellere Reaktion auf oft
nicht langfristig für die Stadt
vorhersehbarer Projektideen Privater

•

Klarere inhaltliche Abgrenzung
zwischen Stadt und Investor

•

Klarheit in der Kostenübernahme von
Beginn

•

Schonung städtischer
Personalressourcen insb. für Projekte im
öffentlichen Interesse (bei denen i.d.R.
Planungskosten nicht oder nur äußerst
mittelbar auf Dritte übertragen werden
können);

Zwischenfazit

Grenzen
•

Verantwortung für die Richtigkeit eines
Bebauungsplans verbleibt immer bei der
Gemeinde  extern erstellte Inhalte
müssen somit immer überprüft werden

•

Verwaltung trägt Sorge, dass nicht
ausschließlich die Ideen des Investors,
sondern der Gestaltungswille des Rats
in Projekte einfließt

•

Abstimmungen und fachliche Klärung in
der Verwaltung sowie mit
Fachbehörden, Umweltverbänden, etc.
verbleiben in der Regel bei der Stadt
(v.a. in komplexeren Fragestellungen)

 Externe Beauftragungen reduzieren Arbeitsaufwand in der Verwaltung, je nach
Komplexität des Projekts wird hier eine Verbesserung zwischen 30% und 50% erreicht
 Je komplexer das Projekt, desto geringer die positive Wirkung

Stadtentwicklungs- und Stadtplanungsamt

Projekte externer Investoren
Startvoraussetzung für die Bearbeitung

•

Städtebaulicher Entwurf entsprechend den
Qualitätsstandards (66/2025)

•

Vorlage der Zustimmung des Technischen Ausschusses

•

Bauordnungsrechtliche Zulässigkeit (insb. Abstandsflächen,
Baulasten, Erschließung, etc.)

•

Nachweis der Verfügbarkeit des Grundstücks (Kaufvertrag,
Zustimmung aktueller Eigentümer)

•

Keine bereits zu Beginn dem Vorhaben offensichtlich
entgegenstehenden, fachrechtlichen Begrenzungen

•

Verbindliche Übernahme aller nicht hoheitlichen Kosten
durch Investor

Stadtentwicklungs- und Stadtplanungsamt

Projekte externer Investoren
Ablaufschema

Stadtentwicklungs- und Stadtplanungsamt

Arbeitsprogramm

Projekte besonderer Priorität (Bearbeitung ab Bedarf)

 Umsetzung Feuerwehrbedarfsplan (I)
 Nachnutzung Rheintalhalle / Großmarkthalle (E/I)
 Neuansiedlungen und Standorterweiterungen von
für die Stadt Lahr bedeutsamen Unternehmen (E)
 Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels (E+I)
 PV-Freiflächenanlage Flughafen, Teilbereich Lahr (E)
 Singler-Areal (Bearbeitung nach Eintritt neuer
Investor und Vorlage konsensfähiges Konzept) (E)

Stadtentwicklungs- und Stadtplanungsamt

Arbeitsprogramm

Projekte in Reihenfolge (Bearbeitungsbeginn nach Reihenfolge)

1.

Gewerbegebiet Rheinstraße Nord, nördlicher Teil (E/I)

2.

Sicherung des Stadtbilds in der Innenstadt (Stadtbildanalyse / Satzungen) (E/I)

3.

Entwicklung eines Baugebiets (Priorität: Stubenriedle II/ Schulzentälele) (I)

4.

Vogel-Bau: Erweiterung bei Asphaltmischanlage (E)

5.

Vorarbeiten Neuaufstellung Landschaftsplan und Flächennutzungsplan (E/I)

6.

Städtebaulich-gestalterische Konzeption für den Schutterlindenberg (E/I)

7.

Ehemalige Gärtnereien Jakober und Hammig (Friedhofstraße) (E)

8.

Neubau Penny, Kippenheimweiler (E)

9.

Malz-Quartier (E)

10.

Opel Schillinger / alternativ: Bei Bedarf zweites Baugebiet (E oder I)

Stadtentwicklungs- und Stadtplanungsamt

Abschluss und Ausblick
•

Ziel der veränderten Vorgehensweise ist eine Erhöhung der
Flexibilität und der Effizienz in Anpassung an die realen und immer
weiter zunehmenden Anforderungen – im Einklang mit den
allgemein Zielen einer nachhaltigen, am Allgemeinwohl
orientierten Stadtentwicklung.

•

Zur Schaffung eines rechtssicheren, wiederholbar anwendbaren
Rahmens für die Abschöpfung eines Teils des Planungsgewinns
zur Refinanzierung der Planungsfolgekosten (insb. Ausbau der
sozialen Infrastruktur) wird eine externe Rechtsberatung eingeholt.

•

Für die dauerhafte Stabilisierung und Verbesserung der
Kapazitäten der Abteilung Stadtenwicklung und Stadtplanung wird
die Bindung einer Stelle sowie die Entfristung der aktuell
befristeten Stelle empfohlen, um die tatsächliche Stärke von 6,0
Personenstellen erreichen zu können.

Stadtentwicklungs- und Stadtplanungsamt