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Informationsvorlage (Auswirkung und Statistik der Einführung der Zweitwohnungssteuer)

                                    
                                        Informationsvorlage
Federführende Stelle: 202
Sachbearbeitung: Lehmann

Drucksache Nr.: 54/2025
Az.:

An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Verwaltungs- und Vorlagenkonfe- 13.05.2025
renz

zur Kenntnis

nichtöffentlich

Gemeinderat

zur Kenntnis

öffentlich

26.05.2025

Abstimmung

Betreff:
Auswirkung und Statistik der Einführung der Zweitwohnungssteuer

Mitteilung:
Die Einführung der Zweitwohnungssteuer der Stadt Lahr führt zu direkten jährlichen
Steuereinnahmen in Höhe von rund 45.800,00 € und durch die Meldung von Erstwohnsitzen zu Netto-Mehrerträgen (inkl. Umlagen) im Finanzausgleich von knapp 200.000 €
jährlich. Der Erhebungsaufwand für die Steuer liegt bei rund 10.000 € jährlich.

Drucksache 54/2025

Seite 2

Sachdarstellung
Aktuelle Situation

Die Stadt Lahr hat zum 01.07.2023 die Zweitwohnungssteuer eingeführt, um unteranderem die
Nutzung von Wohnraum effizienter zu gestalten. Durch diese Maßnahme sollen zusätzliche Einnahmen für die Stadt generiert und eine Reduzierung von spekulativen Nebenwohnsitzen erreicht werden.In vielen Gemeinden stellt der hohe Anteil an Nebenwohnsitzen eine Herausforderung dar, da diese oft nur sporadisch genutzt werden und somit wertvoller Wohnraum für
dauerhafte Bewohnerinnen und Bewohner fehlt. Die Einführung der Steuer dient somit nicht nur
fiskalischen Interessen, sondern verfolgt auch das Ziel, Anreize für eine stärkere Nutzung von
Wohnraum als Hauptwohnsitz zu schaffen.
Im Vorfeld der Einführung wurden verschiedene Informationsmaßnahmen ergriffen, um die betroffenen Bürgerinnen und Bürger frühzeitig über die anstehenden Änderungen und ihre Pflichten aufzuklären. Die vorliegende Informationsvorlage gibt einen Überblick über die Veränderungen in der Anzahl der Nebenwohnsitze seit dem 01.01.2022 sowie die aktuelle steuerliche Veranlagung.
Zum 01.01.2022 gab es in der Gemeinde 2010 gemeldete Nebenwohnsitze. Die Einführung der
Zweitwohnungssteuer wurde bereits im Jahr 2022 vorbereitet und kommuniziert. Hier wurden
bereits 180 Nebenwohnsitze abgemeldet, wovon 38 diesen zum Hauptwohnsitz ummeldeten.
Im Dezember 2022 wurde ein erstes allgemeines Informationsschreiben an alle Nebenwohnsitzinhaber versandt, um auf die bevorstehende Steuerpflicht hinzuweisen. Daraufhin meldeten
521 Personen ihren Nebenwohnsitz ab und hiervon 56 zum Hauptwohnsitz um.
Im Januar 2023 folgte ein weiteres, konkreteres Anschreiben mit der Aufforderung zur Abgabe
der Steuererklärung. Infolge dieser gezielten Maßnahme entschieden sich (Stand heute) weitere 530 Personen zur Abmeldung ihres Nebenwohnsitzes, wovon 86 diesen zum Hauptwohnsitz ummeldeten.
Seit der Einführung der Zweitwohnungssteuer zum 01.07.2023 ist eine kontinuierliche Überprüfung der veranlagten Fälle erforderlich, um die tatsächlichen Auswirkungen der Maßnahme bewerten zu können.

Finanzielle Auswirkung
Nach der Einführung der Zweitwohnungssteuer wurden insgesamt 271 Personen steuerlich erfasst. Hierbei sind Personen unter 18 Jahren grundsätzlich ausgenommen.
Von den veranlagten Personen wurden 193 aufgrund besonderer Umstände von der Steuerpflicht befreit. Die häufigsten Gründe für eine Befreiung sind der Nachweis einer schulischen
oder beruflichen Ausbildung oder ein Studium.
Insgesamt werden somit 99 Personen tatsächlich zur Zahlung der Zweitwohnungssteuer herangezogen. Die durchschnittliche Steuerhöhe pro zahlungspflichtigen Fall beträgt ca. 460,00 €
jährlich, wodurch sich ein Gesamtsteueraufkommen von etwa 45.800,00 € ergibt.
Es ist jedoch festzustellen, dass der überwiegende Anteil der erwarteten Einnahmen aus der
Zweitwohnungssteuer nicht durch die tatsächliche Besteuerung generiert wurde, sondern durch
die verstärkte Ummeldung von Nebenwohnsitzen zum Hauptwohnsitz.

Drucksache 54/2025

Seite 3

Die Kombination aus frühzeitiger Information und direkten Anschreiben hat dazu geführt, dass
sich viele Bürger für eine Hauptwohnsitzmeldung entschieden haben, wodurch sich die Steuerpflicht für sie erübrigte.
Die Lenkungswirkung der Steuer zielt primär auf die Meldung von Erstwohnsitzen. Im Finanzausgleich wird auf Grund der Umlagesystematik von einem Netto-Betrag von 1.000,- € je zusätzlichem
Einwohner ausgegangen. Bei 200 neu gemeldeten Erstwohnsitzen ergibt sich ein geschätzter Wert
von 200.000,- € pro Jahr, der bereits in der beschlossenen Haushaltsplanung 2025 enthalten ist.

Markus Ibert
Oberbürgermeister
Anlage(n):
Anlage 0

Markus Wurth
Stadtkämmerer