Beschlussvorlage (Neubau Klinikum Lahr - Verkehrliche Erschließung)
20. Februar 2025
Beschlussvorlage Federführende Stelle: 612 Sachbearbeitung: Stehr Drucksache Nr.: 220/2024 1. Ergänzung Az.: An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen 302 / 605 / 611 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Verwaltungs- und Vorlagenkonfe- 14.01.2025 renz vorberatend nichtöffentlich Freigabe Technischer Ausschuss vorberatend nichtöffentlich 14 Ja-Stimmen 12.02.2025 1 Nein-Stimme 1 Enthaltung Ortschaftsrat Langenwinkel 20.02.2025 zur Anhörung öffentlich Gemeinderat 24.02.2025 beschließend öffentlich Betreff: Neubau Klinikum Lahr - Verkehrliche Erschließung Beschlussvorschlag: Beim Regierungspräsidium Freiburg wird für die verkehrliche Erschließung des neuen Klinikstandortes eine neue Anschlussstelle an der B 415 mit der Knotenpunktform gemäß Variante 5 (siehe Tabellen 3 und 4) und der fachlichen Bezeichnung „Plangleiche Lichtsignalanlage (3-armig)“ beantragt. Die Planungsleistungen werden an ein Ingenieurbüro vergeben. Zusammenfassende Begründung: Der neue Klinikstandort ist verkehrlich zu erschließen. Hierfür wird der Bau einer neuen Anschlussstelle an der B 415 notwendig. Eine Erschließung über das vorhandene Straßennetz in Langenwinkel und dem Industriegebiet West werden ausgeschlossen. Auf Grundlage einer umfangreichen Aufbereitung der Frage nach der Knotenpunktform soll nun zwischen drei Varianten entschieden werden, um die Planungsleistungen hierfür vergeben und einen Antrag beim Regierungspräsidium Freiburg als zuständige Straßenbaubehörde stellen zu können. Die Verwaltung empfiehlt Variante 5, d.h. eine plangleiche Lichtsignalanlage (3-armig). Drucksache 220/2024 1. Ergänzung Seite 2 Sachdarstellung Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit: Nach dem Beschluss des Kreistages, einen Neubau des Ortenau Klinikums am Standort Lahr zu realisieren, sowie dem Beschluss des Gemeinderates zu Gunsten des Standortes westlich der Anschlussstelle Langenwinkel und südlich der B 415 auf der Gemarkung Langenwinkel hat sich die Verwaltung intensiv mit dem Thema der verkehrlichen Erschließung dieses Standortes befasst und stand dabei in engem Austausch mit dem Regierungspräsidium Freiburg (im Folgenden nur noch RP genannt) als zuständige Straßenbaubehörde. Zur Beantwortung der verkehrlichen Fragestellungen, u.a. wieviel Verkehr durch das Klinikum erzeugt wird, wie sich der Verkehr auf das umliegende Straßennetz verteilt, welche Auswirkungen es auf die benachbarten Knotenpunkt gibt und insbesondere welche Knotenpunktformen für eine neue Anschlussstelle an der B 415 grundsätzlich in Frage kommen, wurde das Fachbüro Fichtner Water & Transportation aus Freiburg hinzugezogen. Anhand der Stellungnahmen des Fachbüros hat das RP einer neuen Anschlussstelle an der B 415 sowohl für den Rettungsverkehr als auch den gesamten Quell- und Zielverkehr bereits grundsätzlich zugestimmt. Das Planungsbüro RS Ingenieure aus Achern hat im Auftrag der Stadt Lahr aufbauend auf den Stellungnahmen des Fachbüros Fichtner Water & Transportation eine Machbarkeitsstudie für ausgewählte Knotenpunktformen mit Kostenschätzungen und Plandarstellungen erstellt. Diese Unterlagen bilden die Grundlage für die Gremienberatungen. Nach der Entscheidung des Gemeinderates, welche Knotenpunktform realisiert werden soll, beantragt die Stadt Lahr diesen beim RP und vergibt die weiteren Planungsleistungen der Leistungsphasen nach der HOAI an ein Ingenieurbüro. Das Baurecht wird über einen planfeststellungsersetzenden Bebauungsplan geschaffen. Zielsetzung: Ziel ist die Erschließung des neuen Klinikstandortes über eine neue Anschlussstelle an der B 415. Mit dieser Beschlussvorlage soll eine Entscheidung bzgl. der Knotenpunktform herbeigeführt werden, damit die Planungs- und Genehmigungsprozesse fortgesetzt werden können. Maßnahmen: Der Bau einer neuen Anschlussstelle an der B 415 zur Erschließung des neuen Klinikstandortes stellt die mit dieser Beschlussvorlage zu beratende Maßnahme dar. Im Folgenden wird der bisherige Prozess seit den Beschlüssen zum Neubau sowie zum Standort schrittweise erläutert. Zum besseren Verständnis können die Anlagen herangezogen werden. Schritt 1: Verkehrliche Untersuchung verschiedener Knotenpunktformen (Anlagen 1.1-1.4) Bei der Planung einer neuen Anschlussstelle sind die Richtlinien für integrierte Netzgestaltung (RIN) und die Richtlinien für die Anlage von Landstraßen (RAL) der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) zu berücksichtigen. Ausschlaggebend für die Empfehlungen bzgl. der Knotenpunktform sind u.a. die Anzahl der Anbindungen, die mit dem neuen Knotenpunkt geschaffen werden sollen, und die Entwurfsklassen der anzubindenden Straßen. Die B 415 ist der Entwurfsklasse II zuzu- Drucksache 220/2024 1. Ergänzung Seite 3 ordnen, die vom Knotenpunkt abzweigende Straße in Richtung Klinikum sowie ggf. noch eine weitere abzweigende Straße in Richtung Industriegebiet West der Entwurfsklasse III. Das Fachbüro Fichtner Water & Transportation hat zunächst sechs verschiedene Knotenpunktformen untersucht, die allesamt eine Erschließung sowohl des neuen Klinikstandortes als auch des Industriegebietes West (inkl. potenzieller Erweiterungsflächen in Anlehnung an den FNP) ermöglichen. Von den sechs Varianten halten vier die RIN/RAL ein, d.h. sie entsprechen genau der Empfehlung oder übertreffen diese. Zwei Varianten halten die RIN/RAL nicht ein. Die nachfolgende Tabelle 1 dient als eine erste Übersicht. Dargestellt werden die Varianten 1-5 und die Variante 7. Die Variante 6, Erschließung über das vorhandene Straßennetz, wurde bereits in den ersten Diskussionsrunden verworfen (siehe Absatz Alternativ geprüfte Maßnahmen auf Seite 8). Variante 1 Teilplangleicher Knotenpunkt (Lichtsignalanlage auf B 415 RIN/RAL eingehalten mit Rampe und Brücke über B 415) Variante 2 Teilplanfreier Knotenpunkt mit halbseitigem Kleeblatt RIN/RAL eingehalten Variante 3 Teilplanfreier Knotenpunkt mit paralleler Rampenführung RIN/RAL eingehalten Variante 4 Plangleicher Turbo-Kreisverkehr RIN/RAL nicht eingehalten Variante 5 Plangleiche Lichtsignalanlage (4-armig) RIN/RAL nicht eingehalten Variante 7 Teilplanfreier Kreisverkehr (vgl. „Ruster Kreisel“) RIN/RAL eingehalten Tabelle 1 Das Fachbüro hat als Zusammenfassung der umfangreichen Untersuchungen, Darstellungen und Erläuterungen einen Variantenvergleich mit Bewertung vorgenommen (siehe Anlage 1.4 und darin Anlage 9.1 auf PDF-Seite 102). Die Varianten werden anhand der fünf Oberkriterien Leistungsfähigkeit, Kosten, Bauablauf, Sicherheitstechnische Beurteilung und Flächenverbrauch mit insgesamt 12 Unterkriterien bewertet. Der Vergleich beinhaltet keine Gewichtung der Kriterien. Einerseits lag mit dem Variantenvergleich eine erste gutachterliche Einschätzung vor, andererseits wurde daraus deutlich, dass weitere Schritte erforderlich sind, bevor eine Entscheidung getroffen werden kann. Insbesondere die Bewertung der Kosten, aber auch die des Flächenverbrauchs erfolgte auf der Grundlage erster Annahmen ohne Vorentwürfe. Erst im Rahmen der Machbarkeitsstudie (siehe Schritt 2) konnte der Flächenverbrauch in Vorentwürfen konkretisiert werden und auch Kostenschätzungen waren dann möglich. Schritt 2: Machbarkeitsstudie zu ausgewählten Knotenpunktformen (Anlagen 2.1-2.4) Zunächst wurden vier der sechs zuvor verkehrlich untersuchten Knotenpunktformen vom Planungsbüro RS Ingenieure vertiefend hinsichtlich einer baulichen Umsetzung geprüft. Die Varianten 1 und 2 wurden aufgrund des Flächenverbrauchs und der damit verbundenen Einschränkungen bei der Planung des Klinik-Campus nicht weiterverfolgt. Die vier verbleibenden Varianten sind in der folgenden Tabelle 2 dargestellt. Es wurden bewusst zwei richtlinienkonforme und zwei nicht richtlinienkonforme Knotenpunktformen ausgewählt, da die Richtlinienkonformität nicht schon vor Bearbeitung der Machbarkeitsstudie als ein mögliches Ausschlusskriterium definiert werden sollte. Die vier ausgewählten Varianten wurden in der Machbarkeitsstudie aber diesbezüglich neu nummeriert – Varianten 1 und 2 richtlinienkonform, Varianten 3 und 4 nicht richtlinienkonform. Drucksache 220/2024 1. Ergänzung Seite 4 In der folgenden Tabelle 2 werden die vier ausgewählten Knotenpunktformen hinsichtlich der Verkehrsführung stichpunktartig beschrieben und es werden die geschätzten Baukosten (inkl. Planungskosten) sowie die vrstl. Bauzeit abgebildet. Die Verkehrsführung auf dem Klinikgelände – dazu zählen Fußund Radverkehr, ÖPNV, Kfz-Verkehr, Rettungsverkehr, Betriebs- und Versorgungsverkehr und querender land-/forstwirtschaftlicher Verkehr – wird parallel in enger Abstimmung aller Beteiligter bearbeitet. Die Schnittstellen werden beiderseits berücksichtigt. In der Tabelle 2 liegt der Fokus aber auf dem Knotenpunkt. Variante 1 Teilplanfreier Knotenpunkt mit paralleler Rampenführung 13,5 Mio. € • Aus- und Einfädeln von der bzw. auf die B 415 über parallel zur B 415 verlaufende Rampen • Querung der B 415 über ein Brückenbauwerk • Fuß- und Radverkehrsführung auf einem straßenbegleitenden Weg, auf dem Brückenbauwerk vorfahrtsberechtigt bei der Querung der beiden Rampen-Einmündungen Variante 2 Teilplanfreier Kreisverkehr (vgl. „Ruster Kreisel“) 21,6 Mio. € • Aus- und Einfädeln von der bzw. auf die B 415 über parallel zur B 415 verlaufende Rampen • Querung der B 415 über ein Brückenbauwerk, welches als Kreisverkehr ausgebildet wird • Fuß- und Radverkehrsführung auf einem straßenbegleitenden Weg, auf dem Brückenbauwerk/am Kreisverkehr wartepflichtig bei der Querung der beiden Rampen-Einmündungen (Empfehlung bei Kreisverkehren außerorts) Variante 3 Plangleicher Turbo-Kreisverkehr 8,9 Mio. € • Kreisverkehr auf der B 415 mit zwei Fahrstreifen pro Richtung auf der B 415 • ein Fahrstreifen in den Zufahrten vom Klinikstandort und vom Industriegebiet West, zusätzlicher Bypass als Rechtsabbiegestreifen vom Industriegebiet West auf die B 415 • eigenständige/unabhängige Fuß- und Radverkehrsführung mit Brückenbauwerk zur Querung der B 415 Variante 4 Plangleiche Lichtsignalanlage (4-armig) 6,5 Mio. € • Lichtsignalanlage auf der B 415 mit zwei Geradeausfahrstreifen, einem Rechts- und einem Linksabbiegestreifen auf der B 415 aus beiden Richtungen kommend, wobei der Rechtsabbieger von der B 415 aus Richtung Autobahn kommend als freier Rechtsabbieger zum Klinikum realisiert werden kann • zwei Fahrstreifen (geradeaus und rechts gemeinsam, links eigenständig) in den Zufahrten vom Klinikstandort und vom Industriegebiet West • Fuß- und Radverkehrsführung auf einem straßenbegleitenden Weg mit gesicherter Querung der B 415 über eine eigene Ampelphase im Signalprogramm Tabelle 2 2 Jahre 2,5 Jahre 1,75-2 Jahre 1 Jahr Drucksache 220/2024 1. Ergänzung Seite 5 Diese vier Varianten dienten als Grundlage für einen Abstimmungstermin beim RP mit Teilnahme u.a. des Regierungspräsidenten Carsten Gabbert und des Oberbürgermeisters Markus Ibert. Als wesentliches Ergebnis ging hervor, dass das RP die beiden richtlinienkonformen Varianten 1 und 2 als zuständige Straßenbaubehörde genehmigen kann und bei Vorlage der erforderlichen Unterlagen auch genehmigen wird, für die beiden nicht richtlinienkonformen Varianten 3 und 4 hingegen ein Antrag beim Bundesministerium für Digitales und Verkehr gestellt werden muss. Neben der nicht einschätzbaren Bearbeitungszeit des Antrags werden grundsätzlich kaum Chancen für eine Genehmigung gesehen, da nachzuweisen ist, dass eine richtlinienkonforme Variante aus wichtigen Gründen nicht umsetzbar ist. Der Flächenverbrauch und die Kosten stellen dabei keine wichtigen Gründe dar. Ein wichtiger Grund wäre bspw. eine eingeschränkte Flächenverfügbarkeit aufgrund des Flächenlayouts für das Klinikum inkl. Außenanlagen in Verbindung mit einem schwierigen Grundstückszuschnitt. Dieser Nachweis kann unter den genannten Voraussetzungen für den hier geplanten Knotenpunkt nicht erbracht werden. Schritt 3: Prüfung einer vorrangigen Erschließung des Klinikstandortes und späteren Erschließung des Industriegebietes West (Anlagen 3.1-3.4) Zu Projektbeginn beinhaltete die Aufgabenstellung neben der verkehrlichen Erschließung des Klinikstandortes auch eine Erschließung des Industriegebietes West mit seinen potenziellen Erweiterungsflächen in Richtung Nordwesten. Hintergrund waren frühere politische Diskussionen um eine neue B 415-Anschlussstelle im Zusammenhang mit der Ansiedlung der Asphaltmischanlage im Industriegebiet West. Beim RP würde somit ein vierarmiger Knotenpunkt beantragt werden, auch wenn der vierte Arm zur Erschließung des Industriegebietes West erst zu einem späteren Zeitpunkt hergestellt werden würde. Da sich aus den vorherigen Schritten lediglich die Varianten 1 und 2 als realistisch umsetzbare Knotenpunktformen herauskristallisierten, sollten zusätzlich Varianten untersucht werden, die über den neuen Knotenpunkt, hier eine dreiarmige Lichtsignalanlage, lediglich den Klinikstandort erschließen und für das Industriegebietes West andere Erschließungsmöglichkeiten aufzeigen. Unter diesen Voraussetzungen empfiehlt die RIN eine dreiarmige Lichtsignalanlage an der B 415, die vom RP genehmigt werden könnte. Somit wurden wiederum das Fachbüro Fichtner Water & Transportation und das Planungsbüro RS Ingenieure mit der Ergänzung der bereits vorliegenden Untersuchungen um diese Variante(n) beauftragt. Dabei fand eine erneute Rückkopplung mit dem Landratsamt Ortenaukreis statt, welches den Neubau der Kreisstraße 5344 zwischen Ringsheim und Lahr plant. Da sich beide Vorhaben auf die Anschlussstelle Langenwinkel und insbesondere den Knotenpunkt an der nördlichen Rampe und der Raiffeisenstraße auswirken, war eine regelmäßige Abstimmung erforderlich. Die detaillierten Ergebnisse der beiden Büros sind den Anlagen zu entnehmen. Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass eine dreiarmige Lichtsignalanlage an der B 415 den Verkehr am neuen Knotenpunkt leistungsfähig und sicher abwickeln kann. Zudem ist eine verkehrliche Erschließung des Industriegebietes West insbesondere im Falle einer späteren Erweiterung auch über andere Wege möglich, bspw. die Dr. Georg-Schaeffler-Straße gemäß FNP. Dort können weitere kostenträchtige Erschließungsmaßnahmen erforderlich werden. Die folgende Tabelle 3 zeigt die verbleibenden drei Varianten, die nach umfangreicher Aufbereitung in einem fortgeschriebenen Variantenvergleich gegenübergestellt werden (siehe Schritt 4 unten). Drucksache 220/2024 1. Ergänzung Seite 6 Variante 1 Teilplanfreier Knotenpunkt mit paralleler Rampenführung Beispielbild 13,5 Mio. € 2 Jahre Variante 2 Teilplanfreier Kreisverkehr (vgl. „Ruster Kreisel“) Beispielbild 21,6 Mio. € 2,5 Jahre 3,5 Mio. € 1 Jahr Variante 5 Plangleiche Lichtsignalanlage (3-armig) Beispielbild Drucksache 220/2024 1. Ergänzung Seite 7 Variante 6* Plangleiche Lichtsignalanlage (3-armig) + 1 Brückenbauwerk 7,5 Mio. € Tabelle 3 *Die Variante 5 ist gleichzeitig Grundlage für Variante 6, welche die Errichtung eines Brückenbauwerks über die B 415 unabhängig vom Bau der dreiarmigen LSA, d.h. ggf. zu einem späteren Zeitpunkt, beinhaltet. Dieses Brückenbauwerk könnte an zwei Stellen realisiert werden, wobei die Rampe südlich der B 415 jeweils an die Verkehrswege auf dem Klinikgelände anschließen würde. Das Brückenbauwerk würde zu einem späteren Zeitpunkt zusätzliche Kosten von ca. 4 Mio. € (zzgl. Baukostensteigerung je nach Realisierungszeitpunkt) verursachen. Schritt 4: Fortgeschriebener Variantenvergleich als Entscheidungsgrundlage Die vorherigen Schritte zeigen, dass sich die Verwaltung intensiv mit der verkehrlichen Erschließung befasst hat. Sie empfiehlt den Gremien schließlich, über die in den beiden folgenden Tabelle gegenübergestellten Varianten zu beraten. Es handelt sich um einen fortgeschriebenen Variantenvergleich des Fachbüros und der Verwaltung, der vom ersten Variantenvergleich (siehe Schritt 1) abweicht. Bei jedem Unterkriterium können max. 5 Punkte erreicht werden. Es gilt: Je höher die Punktzahl desto besser die Bewertung. Die folgende Tabelle 4 zeigt die Bewertung ohne eine Gewichtung der Kriterien. Kriterium (max. 5 Punkte) Variante 1 Variante 2 Variante 5 Leistungsfähigkeit in den Spitzenstunden außerhalb der Spitzenstunden Auswirkungen auf freien Verkehrsfluss auf B 415 SUMME 5 5 5 15 5 5 5 15 4 2 2 8 Kosten Herstellung (≤5 Mio. € = 5 Punkte, 6-10 Mio. € = 4 Punkte, 11-15 3 1 5 SUMME 1 4 1 2 3 8 Bauablauf Beeinträchtigung des Verkehrsablauf auf B 415 Bauzeit SUMME 2 2 4 2 1 3 5 5 10 SUMME 4 3 7 4 3 7 3 2 5 SUMME 3 1 4 4 4 8 5 5 10 GESAMTSUMME 34 35 41 Mio. € = 3 Punkte, 16-20 Mio. € = 2 Punkte, 21-25 Mio. € = 1 Punkt) Unterhalt/Pflege Verkehrssicherheit Unfallzahlen Unfallschwere Flächenverbrauch direkt durch Verkehrsanlagen indirekt durch nicht nutzbare Nebenflächen Tabelle 4 Drucksache 220/2024 1. Ergänzung Seite 8 Abschließend wurde eine Gewichtung der Kriterien vorgenommen. Die Leistungsfähigkeit, die Kosten und die Verkehrssicherheit sind Kriterien, die auch nach dem Bau Auswirkungen zeigen. Sie werden deshalb doppelt gewichtet. Das Ergebnis ist in der folgenden Tabelle 5 dargestellt. Kriterium Leistungsfähigkeit Kosten Bauablauf Verkehrssicherheit Flächenverbrauch (doppelt gewichtet) (doppelt gewichtet) (doppelt gewichtet) GESAMTSUMME Variante 1 30 8 4 14 4 60 Variante 2 30 4 3 14 8 59 Variante 5 16 16 10 10 10 62 Tabelle 5 Alternativ geprüfte Maßnahmen: Neben der Erschließung über einen neuen Knotenpunkt an der B 415 wurde die Erschließung über das vorhandenen Straßennetz in Langenwinkel oder über das Industriegebiet West in Verbindung mit einem neuen Brückenbauwerk über die B 415 geprüft. Die Erschließung über das vorhandene Straßennetz in Langenwinkel konnte direkt aufgrund der jahrelangen Erfahrungen am jetzigen Standort ausgeschlossen werden. Beim Industriegebiet West war ein Fahrzeitenvergleich für den Rettungsverkehr ausschlaggebend dafür, diese Erschließungsvariante nicht weiterzuverfolgen. Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen: ☒ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Übersichtstabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung oder als Anlage beigefügt Finanzierung: Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt? ☐Ja, mit den angegebenen Kosten ☒Ja, mit abweichenden Kosten ☐Nein Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt? ☐Ja, mit den angegebenen Kosten ☒Ja, mit abweichenden Kosten ☐Nein Förderung: Nach aktuellem Stand wird voraussichtlich nur die neue Fuß- und Radverkehrsinfrastruktur, die mit dem Bau des neuen Knotenpunktes entstehen wird, zuwendungsfähig sein. Eine Anfrage beim Bundesamt für Logistik und Mobilität hinsichtlich einer Bundesförderung und beim RP Freiburg hinsichtlich einer Landesförderung wurde negativ beschieden, da es sich um eine reine Erschließungsmaßnahme handelt, welche nicht zuwendungsfähig ist. Zeitplan: Im April 2025 soll der Planungsauftrag vergeben werden. Je nach Variante wird die Planung ca. 6-9 Monate in Anspruch nehmen, sodass die Ausschreibung bestenfalls noch Ende 2025 oder erst Anfang 2026 erfolgen kann. Der Baubeginn ist von vielerlei Faktoren abhängig, u.a. vom Artenschutz. Nach aktuellem Stand soll spätestens im September 2026 mit dem Bau des Knotenpunktes begonnen Drucksache 220/2024 1. Ergänzung Seite 9 werden. Bei einer verzögerungsfreien Umsetzung der Variante 5 (dreiarmige LSA), wäre der Knotenpunkt bereits zum Baubeginn des Klinikums hergestellt und für den Baustellenverkehr nutzbar. Tilman Petters Stefan Löhr Martin Stehr Anlage(n): Anlage 0 Anlage 1.1: Erste Stellungnahme Fichtner Water & Transportation Anlage 1.2: Zweite Stellungnahme Fichtner Water & Transportation Anlage 1.3: Dritte Stellungnahme Fichtner Water & Transportation Anlage 1.4: Vierte Stellungnahme Fichtner Water & Transportation Anlage 2.1: Lageplan Variante 1 RS Ingenieure Anlage 2.2: Lageplan Variante 2 RS Ingenieure Anlage 2.3: Lageplan Variante 3 RS Ingenieure Anlage 2.4: Lageplan Variante 4 RS Ingenieure Anlage 3.1: Fünfte Stellungnahme Fichtner Water & Transportation Anlage 3.2: Lageplan Variante 5 RS Ingenieure Anlage 3.3: Machbarkeitsstudie Erschließung IG West RS Ingenieure Anlage 4.4: Lageplan Variante 6 RS Ingenieure Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.