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Beschlussvorlage (Neubau Klinikum Lahr - Verkehrliche Erschließung)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Federführende Stelle: 612
Sachbearbeitung: Stehr

Drucksache Nr.: 220/2024 1. Ergänzung
Az.:

An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen
302 / 605 / 611

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Verwaltungs- und Vorlagenkonfe- 14.01.2025
renz

vorberatend

nichtöffentlich

Freigabe

Technischer Ausschuss

vorberatend

nichtöffentlich

14 Ja-Stimmen

12.02.2025

1 Nein-Stimme
1 Enthaltung
Ortschaftsrat Langenwinkel

20.02.2025

zur Anhörung

öffentlich

Gemeinderat

24.02.2025

beschließend

öffentlich

Betreff:
Neubau Klinikum Lahr
- Verkehrliche Erschließung

Beschlussvorschlag:
Beim Regierungspräsidium Freiburg wird für die verkehrliche Erschließung des neuen
Klinikstandortes eine neue Anschlussstelle an der B 415 mit der Knotenpunktform gemäß
Variante 5 (siehe Tabellen 3 und 4) und der fachlichen Bezeichnung „Plangleiche Lichtsignalanlage (3-armig)“ beantragt. Die Planungsleistungen werden an ein Ingenieurbüro vergeben.

Zusammenfassende Begründung:
Der neue Klinikstandort ist verkehrlich zu erschließen. Hierfür wird der Bau einer neuen
Anschlussstelle an der B 415 notwendig. Eine Erschließung über das vorhandene Straßennetz in Langenwinkel und dem Industriegebiet West werden ausgeschlossen. Auf Grundlage einer umfangreichen Aufbereitung der Frage nach der Knotenpunktform soll nun
zwischen drei Varianten entschieden werden, um die Planungsleistungen hierfür vergeben
und einen Antrag beim Regierungspräsidium Freiburg als zuständige Straßenbaubehörde
stellen zu können. Die Verwaltung empfiehlt Variante 5, d.h. eine plangleiche Lichtsignalanlage (3-armig).

Drucksache 220/2024 1. Ergänzung

Seite 2

Sachdarstellung
Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit:
Nach dem Beschluss des Kreistages, einen Neubau des Ortenau Klinikums am Standort Lahr zu realisieren, sowie dem Beschluss des Gemeinderates zu Gunsten des Standortes westlich der Anschlussstelle Langenwinkel und südlich der B 415 auf der Gemarkung Langenwinkel hat sich die Verwaltung
intensiv mit dem Thema der verkehrlichen Erschließung dieses Standortes befasst und stand dabei in
engem Austausch mit dem Regierungspräsidium Freiburg (im Folgenden nur noch RP genannt) als
zuständige Straßenbaubehörde.
Zur Beantwortung der verkehrlichen Fragestellungen, u.a. wieviel Verkehr durch das Klinikum erzeugt
wird, wie sich der Verkehr auf das umliegende Straßennetz verteilt, welche Auswirkungen es auf die
benachbarten Knotenpunkt gibt und insbesondere welche Knotenpunktformen für eine neue Anschlussstelle an der B 415 grundsätzlich in Frage kommen, wurde das Fachbüro Fichtner Water & Transportation aus Freiburg hinzugezogen. Anhand der Stellungnahmen des Fachbüros hat das RP einer neuen
Anschlussstelle an der B 415 sowohl für den Rettungsverkehr als auch den gesamten Quell- und Zielverkehr bereits grundsätzlich zugestimmt.
Das Planungsbüro RS Ingenieure aus Achern hat im Auftrag der Stadt Lahr aufbauend auf den Stellungnahmen des Fachbüros Fichtner Water & Transportation eine Machbarkeitsstudie für ausgewählte
Knotenpunktformen mit Kostenschätzungen und Plandarstellungen erstellt.
Diese Unterlagen bilden die Grundlage für die Gremienberatungen. Nach der Entscheidung des Gemeinderates, welche Knotenpunktform realisiert werden soll, beantragt die Stadt Lahr diesen beim RP
und vergibt die weiteren Planungsleistungen der Leistungsphasen nach der HOAI an ein Ingenieurbüro.
Das Baurecht wird über einen planfeststellungsersetzenden Bebauungsplan geschaffen.

Zielsetzung:
Ziel ist die Erschließung des neuen Klinikstandortes über eine neue Anschlussstelle an der B 415. Mit
dieser Beschlussvorlage soll eine Entscheidung bzgl. der Knotenpunktform herbeigeführt werden, damit
die Planungs- und Genehmigungsprozesse fortgesetzt werden können.

Maßnahmen:
Der Bau einer neuen Anschlussstelle an der B 415 zur Erschließung des neuen Klinikstandortes stellt
die mit dieser Beschlussvorlage zu beratende Maßnahme dar. Im Folgenden wird der bisherige Prozess
seit den Beschlüssen zum Neubau sowie zum Standort schrittweise erläutert. Zum besseren Verständnis können die Anlagen herangezogen werden.

Schritt 1: Verkehrliche Untersuchung verschiedener Knotenpunktformen
(Anlagen 1.1-1.4)

Bei der Planung einer neuen Anschlussstelle sind die Richtlinien für integrierte Netzgestaltung (RIN)
und die Richtlinien für die Anlage von Landstraßen (RAL) der Forschungsgesellschaft für Straßen- und
Verkehrswesen (FGSV) zu berücksichtigen. Ausschlaggebend für die Empfehlungen bzgl. der Knotenpunktform sind u.a. die Anzahl der Anbindungen, die mit dem neuen Knotenpunkt geschaffen werden
sollen, und die Entwurfsklassen der anzubindenden Straßen. Die B 415 ist der Entwurfsklasse II zuzu-

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ordnen, die vom Knotenpunkt abzweigende Straße in Richtung Klinikum sowie ggf. noch eine weitere
abzweigende Straße in Richtung Industriegebiet West der Entwurfsklasse III.
Das Fachbüro Fichtner Water & Transportation hat zunächst sechs verschiedene Knotenpunktformen
untersucht, die allesamt eine Erschließung sowohl des neuen Klinikstandortes als auch des Industriegebietes West (inkl. potenzieller Erweiterungsflächen in Anlehnung an den FNP) ermöglichen.
Von den sechs Varianten halten vier die RIN/RAL ein, d.h. sie entsprechen genau der Empfehlung oder
übertreffen diese. Zwei Varianten halten die RIN/RAL nicht ein. Die nachfolgende Tabelle 1 dient als
eine erste Übersicht. Dargestellt werden die Varianten 1-5 und die Variante 7. Die Variante 6, Erschließung über das vorhandene Straßennetz, wurde bereits in den ersten Diskussionsrunden verworfen
(siehe Absatz Alternativ geprüfte Maßnahmen auf Seite 8).
Variante 1

Teilplangleicher Knotenpunkt (Lichtsignalanlage auf B 415 RIN/RAL eingehalten
mit Rampe und Brücke über B 415)

Variante 2

Teilplanfreier Knotenpunkt mit halbseitigem Kleeblatt

RIN/RAL eingehalten

Variante 3

Teilplanfreier Knotenpunkt mit paralleler Rampenführung

RIN/RAL eingehalten

Variante 4

Plangleicher Turbo-Kreisverkehr

RIN/RAL nicht eingehalten

Variante 5

Plangleiche Lichtsignalanlage (4-armig)

RIN/RAL nicht eingehalten

Variante 7

Teilplanfreier Kreisverkehr (vgl. „Ruster Kreisel“)

RIN/RAL eingehalten

Tabelle 1

Das Fachbüro hat als Zusammenfassung der umfangreichen Untersuchungen, Darstellungen und Erläuterungen einen Variantenvergleich mit Bewertung vorgenommen (siehe Anlage 1.4 und darin Anlage 9.1 auf PDF-Seite 102). Die Varianten werden anhand der fünf Oberkriterien Leistungsfähigkeit,
Kosten, Bauablauf, Sicherheitstechnische Beurteilung und Flächenverbrauch mit insgesamt 12 Unterkriterien bewertet. Der Vergleich beinhaltet keine Gewichtung der Kriterien.
Einerseits lag mit dem Variantenvergleich eine erste gutachterliche Einschätzung vor, andererseits
wurde daraus deutlich, dass weitere Schritte erforderlich sind, bevor eine Entscheidung getroffen werden kann. Insbesondere die Bewertung der Kosten, aber auch die des Flächenverbrauchs erfolgte
auf der Grundlage erster Annahmen ohne Vorentwürfe. Erst im Rahmen der Machbarkeitsstudie
(siehe Schritt 2) konnte der Flächenverbrauch in Vorentwürfen konkretisiert werden und auch Kostenschätzungen waren dann möglich.

Schritt 2: Machbarkeitsstudie zu ausgewählten Knotenpunktformen
(Anlagen 2.1-2.4)

Zunächst wurden vier der sechs zuvor verkehrlich untersuchten Knotenpunktformen vom Planungsbüro
RS Ingenieure vertiefend hinsichtlich einer baulichen Umsetzung geprüft. Die Varianten 1 und 2 wurden aufgrund des Flächenverbrauchs und der damit verbundenen Einschränkungen bei der Planung
des Klinik-Campus nicht weiterverfolgt.
Die vier verbleibenden Varianten sind in der folgenden Tabelle 2 dargestellt. Es wurden bewusst zwei
richtlinienkonforme und zwei nicht richtlinienkonforme Knotenpunktformen ausgewählt, da die Richtlinienkonformität nicht schon vor Bearbeitung der Machbarkeitsstudie als ein mögliches Ausschlusskriterium definiert werden sollte. Die vier ausgewählten Varianten wurden in der Machbarkeitsstudie aber
diesbezüglich neu nummeriert – Varianten 1 und 2 richtlinienkonform, Varianten 3 und 4 nicht richtlinienkonform.

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In der folgenden Tabelle 2 werden die vier ausgewählten Knotenpunktformen hinsichtlich der Verkehrsführung stichpunktartig beschrieben und es werden die geschätzten Baukosten (inkl. Planungskosten)
sowie die vrstl. Bauzeit abgebildet. Die Verkehrsführung auf dem Klinikgelände – dazu zählen Fußund Radverkehr, ÖPNV, Kfz-Verkehr, Rettungsverkehr, Betriebs- und Versorgungsverkehr und querender land-/forstwirtschaftlicher Verkehr – wird parallel in enger Abstimmung aller Beteiligter bearbeitet. Die Schnittstellen werden beiderseits berücksichtigt. In der Tabelle 2 liegt der Fokus aber auf dem
Knotenpunkt.
Variante 1 Teilplanfreier Knotenpunkt mit paralleler Rampenführung
13,5 Mio. €
• Aus- und Einfädeln von der bzw. auf die B 415 über parallel
zur B 415 verlaufende Rampen
• Querung der B 415 über ein Brückenbauwerk
• Fuß- und Radverkehrsführung auf einem straßenbegleitenden Weg, auf dem Brückenbauwerk vorfahrtsberechtigt
bei der Querung der beiden Rampen-Einmündungen
Variante 2 Teilplanfreier Kreisverkehr (vgl. „Ruster Kreisel“)
21,6 Mio. €
• Aus- und Einfädeln von der bzw. auf die B 415 über parallel
zur B 415 verlaufende Rampen
• Querung der B 415 über ein Brückenbauwerk, welches als
Kreisverkehr ausgebildet wird
• Fuß- und Radverkehrsführung auf einem straßenbegleitenden Weg, auf dem Brückenbauwerk/am Kreisverkehr
wartepflichtig bei der Querung der beiden Rampen-Einmündungen (Empfehlung bei Kreisverkehren außerorts)
Variante 3 Plangleicher Turbo-Kreisverkehr
8,9 Mio. €
• Kreisverkehr auf der B 415 mit zwei Fahrstreifen pro Richtung auf der B 415
• ein Fahrstreifen in den Zufahrten vom Klinikstandort und
vom Industriegebiet West, zusätzlicher Bypass als Rechtsabbiegestreifen vom Industriegebiet West auf die B 415
• eigenständige/unabhängige Fuß- und Radverkehrsführung mit Brückenbauwerk zur Querung der B 415
Variante 4 Plangleiche Lichtsignalanlage (4-armig)
6,5 Mio. €
• Lichtsignalanlage auf der B 415 mit zwei Geradeausfahrstreifen, einem Rechts- und einem Linksabbiegestreifen
auf der B 415 aus beiden Richtungen kommend, wobei der
Rechtsabbieger von der B 415 aus Richtung Autobahn
kommend als freier Rechtsabbieger zum Klinikum realisiert
werden kann
• zwei Fahrstreifen (geradeaus und rechts gemeinsam, links
eigenständig) in den Zufahrten vom Klinikstandort und vom
Industriegebiet West
• Fuß- und Radverkehrsführung auf einem straßenbegleitenden Weg mit gesicherter Querung der B 415 über eine
eigene Ampelphase im Signalprogramm
Tabelle 2

2 Jahre

2,5 Jahre

1,75-2
Jahre

1 Jahr

Drucksache 220/2024 1. Ergänzung

Seite 5

Diese vier Varianten dienten als Grundlage für einen Abstimmungstermin beim RP mit Teilnahme
u.a. des Regierungspräsidenten Carsten Gabbert und des Oberbürgermeisters Markus Ibert. Als wesentliches Ergebnis ging hervor, dass das RP die beiden richtlinienkonformen Varianten 1 und 2 als
zuständige Straßenbaubehörde genehmigen kann und bei Vorlage der erforderlichen Unterlagen auch
genehmigen wird, für die beiden nicht richtlinienkonformen Varianten 3 und 4 hingegen ein Antrag
beim Bundesministerium für Digitales und Verkehr gestellt werden muss.
Neben der nicht einschätzbaren Bearbeitungszeit des Antrags werden grundsätzlich kaum Chancen
für eine Genehmigung gesehen, da nachzuweisen ist, dass eine richtlinienkonforme Variante aus
wichtigen Gründen nicht umsetzbar ist. Der Flächenverbrauch und die Kosten stellen dabei keine wichtigen Gründe dar. Ein wichtiger Grund wäre bspw. eine eingeschränkte Flächenverfügbarkeit aufgrund
des Flächenlayouts für das Klinikum inkl. Außenanlagen in Verbindung mit einem schwierigen Grundstückszuschnitt. Dieser Nachweis kann unter den genannten Voraussetzungen für den hier geplanten
Knotenpunkt nicht erbracht werden.

Schritt 3: Prüfung einer vorrangigen Erschließung des Klinikstandortes und späteren Erschließung des Industriegebietes West
(Anlagen 3.1-3.4)

Zu Projektbeginn beinhaltete die Aufgabenstellung neben der verkehrlichen Erschließung des Klinikstandortes auch eine Erschließung des Industriegebietes West mit seinen potenziellen Erweiterungsflächen in Richtung Nordwesten. Hintergrund waren frühere politische Diskussionen um eine neue B
415-Anschlussstelle im Zusammenhang mit der Ansiedlung der Asphaltmischanlage im Industriegebiet
West. Beim RP würde somit ein vierarmiger Knotenpunkt beantragt werden, auch wenn der vierte Arm
zur Erschließung des Industriegebietes West erst zu einem späteren Zeitpunkt hergestellt werden
würde.
Da sich aus den vorherigen Schritten lediglich die Varianten 1 und 2 als realistisch umsetzbare Knotenpunktformen herauskristallisierten, sollten zusätzlich Varianten untersucht werden, die über den neuen
Knotenpunkt, hier eine dreiarmige Lichtsignalanlage, lediglich den Klinikstandort erschließen und für
das Industriegebietes West andere Erschließungsmöglichkeiten aufzeigen. Unter diesen Voraussetzungen empfiehlt die RIN eine dreiarmige Lichtsignalanlage an der B 415, die vom RP genehmigt
werden könnte. Somit wurden wiederum das Fachbüro Fichtner Water & Transportation und das Planungsbüro RS Ingenieure mit der Ergänzung der bereits vorliegenden Untersuchungen um diese Variante(n) beauftragt.
Dabei fand eine erneute Rückkopplung mit dem Landratsamt Ortenaukreis statt, welches den Neubau
der Kreisstraße 5344 zwischen Ringsheim und Lahr plant. Da sich beide Vorhaben auf die Anschlussstelle Langenwinkel und insbesondere den Knotenpunkt an der nördlichen Rampe und der Raiffeisenstraße auswirken, war eine regelmäßige Abstimmung erforderlich.
Die detaillierten Ergebnisse der beiden Büros sind den Anlagen zu entnehmen. Zusammenfassend
kann festgehalten werden, dass eine dreiarmige Lichtsignalanlage an der B 415 den Verkehr am
neuen Knotenpunkt leistungsfähig und sicher abwickeln kann. Zudem ist eine verkehrliche Erschließung des Industriegebietes West insbesondere im Falle einer späteren Erweiterung auch über andere
Wege möglich, bspw. die Dr. Georg-Schaeffler-Straße gemäß FNP. Dort können weitere kostenträchtige Erschließungsmaßnahmen erforderlich werden.
Die folgende Tabelle 3 zeigt die verbleibenden drei Varianten, die nach umfangreicher Aufbereitung in
einem fortgeschriebenen Variantenvergleich gegenübergestellt werden (siehe Schritt 4 unten).

Drucksache 220/2024 1. Ergänzung

Seite 6

Variante 1 Teilplanfreier Knotenpunkt mit paralleler Rampenführung
Beispielbild

13,5 Mio. €

2 Jahre

Variante 2 Teilplanfreier Kreisverkehr (vgl. „Ruster Kreisel“)
Beispielbild

21,6 Mio. €

2,5 Jahre

3,5 Mio. €

1 Jahr

Variante 5 Plangleiche Lichtsignalanlage (3-armig)
Beispielbild

Drucksache 220/2024 1. Ergänzung

Seite 7

Variante 6* Plangleiche Lichtsignalanlage (3-armig) + 1 Brückenbauwerk

7,5 Mio. €

Tabelle 3

*Die Variante 5 ist gleichzeitig Grundlage für Variante 6, welche die Errichtung eines Brückenbauwerks
über die B 415 unabhängig vom Bau der dreiarmigen LSA, d.h. ggf. zu einem späteren Zeitpunkt, beinhaltet. Dieses Brückenbauwerk könnte an zwei Stellen realisiert werden, wobei die Rampe südlich
der B 415 jeweils an die Verkehrswege auf dem Klinikgelände anschließen würde. Das Brückenbauwerk würde zu einem späteren Zeitpunkt zusätzliche Kosten von ca. 4 Mio. € (zzgl. Baukostensteigerung je nach Realisierungszeitpunkt) verursachen.

Schritt 4: Fortgeschriebener Variantenvergleich als Entscheidungsgrundlage
Die vorherigen Schritte zeigen, dass sich die Verwaltung intensiv mit der verkehrlichen Erschließung
befasst hat. Sie empfiehlt den Gremien schließlich, über die in den beiden folgenden Tabelle gegenübergestellten Varianten zu beraten. Es handelt sich um einen fortgeschriebenen Variantenvergleich
des Fachbüros und der Verwaltung, der vom ersten Variantenvergleich (siehe Schritt 1) abweicht. Bei
jedem Unterkriterium können max. 5 Punkte erreicht werden. Es gilt: Je höher die Punktzahl desto
besser die Bewertung.
Die folgende Tabelle 4 zeigt die Bewertung ohne eine Gewichtung der Kriterien.
Kriterium (max. 5 Punkte)

Variante 1

Variante 2

Variante 5

Leistungsfähigkeit
in den Spitzenstunden
außerhalb der Spitzenstunden
Auswirkungen auf freien Verkehrsfluss auf B 415
SUMME

5
5
5
15

5
5
5
15

4
2
2
8

Kosten
Herstellung (≤5 Mio. € = 5 Punkte, 6-10 Mio. € = 4 Punkte, 11-15

3

1

5

SUMME

1
4

1
2

3
8

Bauablauf
Beeinträchtigung des Verkehrsablauf auf B 415
Bauzeit
SUMME

2
2
4

2
1
3

5
5
10

SUMME

4
3
7

4
3
7

3
2
5

SUMME

3
1
4

4
4
8

5
5
10

GESAMTSUMME

34

35

41

Mio. € = 3 Punkte, 16-20 Mio. € = 2 Punkte, 21-25 Mio. € = 1 Punkt)

Unterhalt/Pflege

Verkehrssicherheit
Unfallzahlen
Unfallschwere
Flächenverbrauch
direkt durch Verkehrsanlagen
indirekt durch nicht nutzbare Nebenflächen

Tabelle 4

Drucksache 220/2024 1. Ergänzung

Seite 8

Abschließend wurde eine Gewichtung der Kriterien vorgenommen. Die Leistungsfähigkeit, die Kosten
und die Verkehrssicherheit sind Kriterien, die auch nach dem Bau Auswirkungen zeigen. Sie werden
deshalb doppelt gewichtet. Das Ergebnis ist in der folgenden Tabelle 5 dargestellt.
Kriterium
Leistungsfähigkeit
Kosten
Bauablauf
Verkehrssicherheit
Flächenverbrauch

(doppelt gewichtet)
(doppelt gewichtet)
(doppelt gewichtet)
GESAMTSUMME

Variante 1
30
8
4
14
4
60

Variante 2
30
4
3
14
8
59

Variante 5
16
16
10
10
10
62

Tabelle 5

Alternativ geprüfte Maßnahmen:
Neben der Erschließung über einen neuen Knotenpunkt an der B 415 wurde die Erschließung über das
vorhandenen Straßennetz in Langenwinkel oder über das Industriegebiet West in Verbindung mit einem
neuen Brückenbauwerk über die B 415 geprüft. Die Erschließung über das vorhandene Straßennetz in
Langenwinkel konnte direkt aufgrund der jahrelangen Erfahrungen am jetzigen Standort ausgeschlossen werden. Beim Industriegebiet West war ein Fahrzeitenvergleich für den Rettungsverkehr ausschlaggebend dafür, diese Erschließungsvariante nicht weiterzuverfolgen.

Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen:
☒ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in
der Übersichtstabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung oder als Anlage beigefügt
Finanzierung:
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt?
☐Ja, mit den angegebenen Kosten

☒Ja, mit abweichenden Kosten

☐Nein

Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt?
☐Ja, mit den angegebenen Kosten

☒Ja, mit abweichenden Kosten

☐Nein

Förderung:
Nach aktuellem Stand wird voraussichtlich nur die neue Fuß- und Radverkehrsinfrastruktur, die mit dem
Bau des neuen Knotenpunktes entstehen wird, zuwendungsfähig sein. Eine Anfrage beim Bundesamt
für Logistik und Mobilität hinsichtlich einer Bundesförderung und beim RP Freiburg hinsichtlich einer
Landesförderung wurde negativ beschieden, da es sich um eine reine Erschließungsmaßnahme handelt, welche nicht zuwendungsfähig ist.

Zeitplan:
Im April 2025 soll der Planungsauftrag vergeben werden. Je nach Variante wird die Planung ca. 6-9
Monate in Anspruch nehmen, sodass die Ausschreibung bestenfalls noch Ende 2025 oder erst Anfang
2026 erfolgen kann. Der Baubeginn ist von vielerlei Faktoren abhängig, u.a. vom Artenschutz. Nach
aktuellem Stand soll spätestens im September 2026 mit dem Bau des Knotenpunktes begonnen

Drucksache 220/2024 1. Ergänzung

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werden. Bei einer verzögerungsfreien Umsetzung der Variante 5 (dreiarmige LSA), wäre der Knotenpunkt bereits zum Baubeginn des Klinikums hergestellt und für den Baustellenverkehr nutzbar.

Tilman Petters

Stefan Löhr

Martin Stehr

Anlage(n):
Anlage 0
Anlage 1.1: Erste Stellungnahme Fichtner Water & Transportation
Anlage 1.2: Zweite Stellungnahme Fichtner Water & Transportation
Anlage 1.3: Dritte Stellungnahme Fichtner Water & Transportation
Anlage 1.4: Vierte Stellungnahme Fichtner Water & Transportation
Anlage 2.1: Lageplan Variante 1 RS Ingenieure
Anlage 2.2: Lageplan Variante 2 RS Ingenieure
Anlage 2.3: Lageplan Variante 3 RS Ingenieure
Anlage 2.4: Lageplan Variante 4 RS Ingenieure
Anlage 3.1: Fünfte Stellungnahme Fichtner Water & Transportation
Anlage 3.2: Lageplan Variante 5 RS Ingenieure
Anlage 3.3: Machbarkeitsstudie Erschließung IG West RS Ingenieure
Anlage 4.4: Lageplan Variante 6 RS Ingenieure
Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen.
Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.