Beschlussvorlage (Einführung von Tempo 30 auf einem Teilabschnitt der Dreyspringstraße)
15. Mai 2025
Beschlussvorlage Federführende Stelle: 302 Sachbearbeitung: Stuber Drucksache Nr.: 77/2025 Az.: 112.28/Stu An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen 605 / 612 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Verwaltungs- und Vorlagenkonfe- 22.04.2025 renz vorberatend nichtöffentlich Beirat für Verkehrsangelegenhei- 15.05.2025 ten beschließend öffentlich Abstimmung Betreff: Einführung von Tempo 30 auf einem Teilabschnitt der Dreyspringstraße Beschlussvorschlag: Der Beirat für Verkehrsangelegenheiten empfiehlt die Einführung von Tempo 30 auf dem Teilabschnitt der Dreyspringstraße zwischen der Lotzbeckstraße und dem Kanalweg zur Verbesserung der Verkehrssicherheit am Fußgängerüberweg. Zusammenfassende Begründung: Mit der Novellierung der Straßenverkehrsordnung wurden die Anordnungsvoraussetzungen für Tempo 30 zur Erhöhung der Verkehrssicherheit gesenkt. Dies ermöglicht eine einfachere Umsetzung verkehrsberuhigender Maßnahmen in sensiblen Bereichen. Im betroffenen Abschnitt der Dreyspringstraße befindet sich ein hoch frequentierter Fußgängerüberweg. Durch die Einführung von Tempo 30 wird das Überqueren der Straße sicherer und die Gefahr von Unfällen reduziert. Dies ist insbesondere für Kinder, ältere Menschen und mobilitätseingeschränkte Personen von großer Bedeutung. Auch der querende Radverkehr profitiert von der erhöhten Verkehrssicherheit. Drucksache 77/2025 Seite 2 Sachdarstellung Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit: Die Dreyspringstraße ist eine stark frequentierte Verkehrsachse, auf der sowohl motorisierter Verkehr als auch Fußgänger- und Radverkehr zusammentreffen. Der Fußgängerüberweg zwischen der Lotzbeckstraße und dem Kanalweg wird insbesondere von Schülerinnen und Schülern sowie dem Pendlerverkehr zwischen Lahr West und der Innenstadt intensiv genutzt. Auch die neue Kita in der Dreyspringstraße und der ansässige Schlachthof als Anlaufstelle für Jugendliche erhöhen die Schutzbedürftigkeit. Die aktuelle zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 50 km/h. Im Kanalweg wurde die Geschwindigkeit bereits vor einigen Jahren aus Verkehrssicherheitsgründen auf 30 km/h reduziert. Mit einer zusätzlichen Temporeduzierung auf 30 km/h auf einem Teilabschnitt der Dreyspringstraße wird die gesamte Verkehrsachse berücksichtigt. Als positive Auswirkung einer Geschwindigkeitsreduzierung kann außerdem immer die Verbesserung des Reaktionsvermögens der Verkehrsteilnehmenden, die Verkürzung der Bremswege und damit einhergehend auch die Minderung von Unfallschäden angesehen werden. Zielsetzung: Die Verkehrssicherheit soll insbesondere für den Fußverkehr verbessert werden. Die neuen rechtlichen Möglichkeiten zur Verkehrsberuhigung sollen genutzt werden, um eine sicherere Verkehrssituation zu schaffen. Maßnahmen: Die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf dem Teilabschnitt der Dreyspringstraße zwischen Lotzbeckstraße und Kanalweg wird auf 30 km/h gesenkt. Dazu werden entsprechende Verkehrszeichen gemäß der Straßenverkehrsordnung aufgestellt. Alternativ geprüfte Maßnahmen: Die Maßnahme ist Teil eines übergeordneten Konzepts zur Erhöhung der Verkehrssicherheit. Eine weitere Maßnahme zur Verbesserung der Radverkehrssicherheit wird in einer separaten Vorlage behandelt. Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen: ☐ Die Maßnahme hat keine finanziellen oder personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen ☐ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Übersichtstabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung oder als Anlage beigefügt Drucksache 77/2025 Seite 3 ☒ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50.000 EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20.000 EUR ☐ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen mehr als 50.000 Euro und/oder die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich mehr als 20.000 Euro Finanzierung: Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt? ☒Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Ja, mit abweichenden Kosten ☐Nein Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt? ☐Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Ja, mit abweichenden Kosten ☐Nein Die Kosten in Höhe von ca. 4.500 Euro für die Beschilderung werden über die Kostenstelle 54105011 gedeckt. Guido Schöneboom Lucia Vogt Erster Bürgermeister Leiterin Ordnungsamt Anlage(n): Plan Anlage 0 Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.