Navigation überspringen

Beschlussvorlage (Einführung von Tempo 30 auf einem Teilabschnitt der Dreyspringstraße)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Federführende Stelle: 302
Sachbearbeitung: Stuber

Drucksache Nr.: 77/2025
Az.: 112.28/Stu

An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen
605 / 612

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Verwaltungs- und Vorlagenkonfe- 22.04.2025
renz

vorberatend

nichtöffentlich

Beirat für Verkehrsangelegenhei- 15.05.2025
ten

beschließend

öffentlich

Abstimmung

Betreff:
Einführung von Tempo 30 auf einem Teilabschnitt der Dreyspringstraße

Beschlussvorschlag:
Der Beirat für Verkehrsangelegenheiten empfiehlt die Einführung von Tempo 30 auf dem
Teilabschnitt der Dreyspringstraße zwischen der Lotzbeckstraße und dem Kanalweg zur
Verbesserung der Verkehrssicherheit am Fußgängerüberweg.

Zusammenfassende Begründung:
Mit der Novellierung der Straßenverkehrsordnung wurden die Anordnungsvoraussetzungen für Tempo 30 zur Erhöhung der Verkehrssicherheit gesenkt. Dies ermöglicht eine einfachere Umsetzung verkehrsberuhigender Maßnahmen in sensiblen Bereichen.

Im betroffenen Abschnitt der Dreyspringstraße befindet sich ein hoch frequentierter Fußgängerüberweg. Durch die Einführung von Tempo 30 wird das Überqueren der Straße sicherer und die Gefahr von Unfällen reduziert. Dies ist insbesondere für Kinder, ältere Menschen und mobilitätseingeschränkte Personen von großer Bedeutung. Auch der querende
Radverkehr profitiert von der erhöhten Verkehrssicherheit.

Drucksache 77/2025

Seite 2

Sachdarstellung
Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit:
Die Dreyspringstraße ist eine stark frequentierte Verkehrsachse, auf der sowohl motorisierter Verkehr
als auch Fußgänger- und Radverkehr zusammentreffen. Der Fußgängerüberweg zwischen der Lotzbeckstraße und dem Kanalweg wird insbesondere von Schülerinnen und Schülern sowie dem Pendlerverkehr zwischen Lahr West und der Innenstadt intensiv genutzt. Auch die neue Kita in der Dreyspringstraße und der ansässige Schlachthof als Anlaufstelle für Jugendliche erhöhen die Schutzbedürftigkeit.

Die aktuelle zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 50 km/h. Im Kanalweg wurde die Geschwindigkeit
bereits vor einigen Jahren aus Verkehrssicherheitsgründen auf 30 km/h reduziert. Mit einer zusätzlichen
Temporeduzierung auf 30 km/h auf einem Teilabschnitt der Dreyspringstraße wird die gesamte Verkehrsachse berücksichtigt.

Als positive Auswirkung einer Geschwindigkeitsreduzierung kann außerdem immer die Verbesserung
des Reaktionsvermögens der Verkehrsteilnehmenden, die Verkürzung der Bremswege und damit einhergehend auch die Minderung von Unfallschäden angesehen werden.

Zielsetzung:
Die Verkehrssicherheit soll insbesondere für den Fußverkehr verbessert werden. Die neuen rechtlichen Möglichkeiten zur Verkehrsberuhigung sollen genutzt werden, um eine sicherere Verkehrssituation zu schaffen.

Maßnahmen:
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf dem Teilabschnitt der Dreyspringstraße zwischen Lotzbeckstraße und Kanalweg wird auf 30 km/h gesenkt. Dazu werden entsprechende Verkehrszeichen gemäß
der Straßenverkehrsordnung aufgestellt.

Alternativ geprüfte Maßnahmen:
Die Maßnahme ist Teil eines übergeordneten Konzepts zur Erhöhung der Verkehrssicherheit. Eine weitere Maßnahme zur Verbesserung der Radverkehrssicherheit wird in einer separaten Vorlage behandelt.

Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen:
☐ Die Maßnahme hat keine finanziellen oder personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen
☐ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in
der Übersichtstabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung oder als Anlage beigefügt

Drucksache 77/2025

Seite 3

☒ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50.000 EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20.000
EUR
☐ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen mehr als 50.000 Euro und/oder die dauerhaft
entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich mehr als
20.000 Euro
Finanzierung:
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt?
☒Ja, mit den angegebenen Kosten

☐Ja, mit abweichenden Kosten

☐Nein

Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt?
☐Ja, mit den angegebenen Kosten

☐Ja, mit abweichenden Kosten

☐Nein

Die Kosten in Höhe von ca. 4.500 Euro für die Beschilderung werden über die Kostenstelle
54105011 gedeckt.

Guido Schöneboom

Lucia Vogt

Erster Bürgermeister

Leiterin Ordnungsamt

Anlage(n):
Plan
Anlage 0
Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen.
Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.