Beschlussvorlage (Radverkehrsführung in der Dreyspringstraße (Mitte-Süd))
15. Mai 2025
Beschlussvorlage Federführende Stelle: 612 Sachbearbeitung: Stehr Drucksache Nr.: 70/2025 Az.: An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen 302 / 605 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Verwaltungs- und Vorlagenkonfe- 15.04.2025 renz vorberatend nichtöffentlich Freigabe Beirat für Verkehrsangelegenhei- 15.05.2025 ten beschließend öffentlich Betreff: Radverkehrsführung in der Dreyspringstraße (Mitte-Süd) Beschlussvorschlag: Der Beirat für Verkehrsangelegenheiten spricht folgende Empfehlung aus: In der Dreyspringstraße (Mitte-Süd) wird die Radverkehrsführung durch die beidseitige Markierung einer Rad-Piktogrammkette verdeutlicht und gesichert. Zusammenfassende Begründung: Diese wichtige Nord-Süd-Verbindung mit planfreier Überquerungsmöglichkeit der B 415 ist durch entsprechende Maßnahme zu sichern. Drucksache 70/2025 Seite 2 Sachdarstellung Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit: In der Dreyspringstraße zwischen Lotzbeckstraße und Tramplerstraße bzw. B 415 wird der Radverkehr ungesichert im Mischverkehr auf der Fahrbahn geführt. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 50 km/h. In zwei Bereichen besteht eine besondere Gefahrenlage durch am Straßenrand parkende Fahrzeuge, da der Radverkehr dort auf die Gegenfahrbahn wechseln muss, um die parkenden Fahrzeuge zu überholen. Ein Bereich erstreckt sich zwischen der Lotzbeckstraße und dem Schlachthof, ein zweiter Bereich auf dem Abschnitt zur B 415 beim Autohaus. Zielsetzung: Ziel ist die Sicherung des Radverkehr auf einer wichtigen Nord-Süd-Verbindung mit planfreier Überquerungsmöglichkeit der B 415. Maßnahmen: An beiden Fahrbahnrändern wird eine Rad-Piktogrammkette in Fahrtrichtung markiert. Dies betrifft die Dreyspringstraße auf dem Abschnitt zwischen Lotzbeckstraße und Tramplerstraße sowie auf dem Abschnitt von/zur B 415. Ergänzend werden Haltverbote für die Abschnitte, auf denen momentan noch am Fahrbahnrand geparkt werden darf. Die Umsetzung erfolgt auf Grundlage einer verkehrsrechtlichen Anordnung. Alternativ geprüfte Maßnahmen: Alternativ wurde eine Schutzstreifenmarkierung geprüft. Bei einer empfohlenen Schutzstreifenbreite von jeweils 1,50 m zzgl. eines Sicherheitstrennstreifens von 0,50 m bei den Längsparkständen auf Höhe des E-Werks wäre die verbleibende Kernfahrbahn zu schmal, sodass bei jedem Begegnungsfall zweier Kfz der Schutzstreifen überfahren werden würde. Aufgrund der Häufigkeit von solchen Begegnungsfällen wurde diese Alternative nicht weiterverfolgt. Eine Verlagerung des Radverkehrs in den Seitenraum durch eine Verbreiterung der Gehwege und Ausweisung als Geh-/Radwege ist ebenfalls auszuschließen, da gemeinsame Führungsformen innerorts nicht empfohlen werden und der vorhandene Straßenquerschnitt nicht die erforderlichen Änderungen zulässt. Eine Absenkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h für einen Teilabschnitt wird in einer separaten Vorlage aufgegriffen. Es handelt sich dabei aber um keine alternative, sondern um eine ergänzende Maßnahme. Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen: ☒ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50.000 EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20.000 EUR Drucksache 70/2025 Seite 3 Finanzierung: Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt? ☐Ja, mit den angegebenen Kosten ☒Ja, mit abweichenden Kosten ☐Nein Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt? ☐Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Ja, mit abweichenden Kosten ☒Nein Zum jetzigen Zeitpunkt ist keine präzise Kostenschätzung möglich. Die Kosten werden aber weniger als 50.000 EUR betragen. Folgende Kostenstellen werden mit der angegebenen Mittelfreigabe zur Finanzierung herangezogen: Kostenstelle/Inv.auftrag Kostenart KST 54105000 KA 44550000 KST 54105011 KA 44550000 Beschreibung Mittelfreigabe 2025 Straßen, Wege, Plätze Gemeindestraße Erstattungen an BGL Verkehrsausstattung Erstattungen an BGL 784.700,00 EUR 337.400,00 EUR Sollte sich die Umsetzung teilweise bis ins Jahr 2026 hinziehen oder verschieben, sind im Haushaltsplan 2026 Mittel unter den oben genannten Kostenstellen und Investitionsaufträgen erforderlich. In der Regel handelt es sich um Pauschalen, die in jedem Haushaltsjahr zur Verfügung stehen. Unter Umständen werden zusätzlich Ermächtigungsübertragungen beantragt. Tilman Petters Stefan Löhr Martin Stehr Anlage(n): - Anlage 0 - Anlage 1: Radverkehrsführung Dreyspringsgtraße (Mitte-Süd) Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.