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Beschlussvorlage (Sicherung des Fuß- und Radverkehrs im Bereich des Friedrich-Ebert-Platzes)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Federführende Stelle: 612
Sachbearbeitung: Stehr

Drucksache Nr.: 69/2025
Az.:

An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen
302 / 605

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Verwaltungs- und Vorlagenkonfe- 15.04.2025
renz

vorberatend

nichtöffentlich

Freigabe

Beirat für Verkehrsangelegenhei- 15.05.2025
ten

beschließend

öffentlich

Betreff:
Sicherung des Fuß- und Radverkehrs im Bereich des Friedrich-Ebert-Platzes

Beschlussvorschlag:
Der Beirat für Verkehrsangelegenheiten spricht folgende Empfehlung aus:
Der Fuß- und Radverkehr wird im Bereich des Friedrich-Ebert-Platzes durch einen Lückenschluss des gemeinsamen Geh- und Radwegs mittels Markierung gesichert. Die Parkmöglichkeiten werden in diesem Zusammenhang neu organisiert und eine Einbahnstraßenregelung eingeführt. Die Umsetzung erfolgt unter der Voraussetzung der Mittelverfügbarkeit
beim BGL-Budget der Abteilung Tiefbau noch 2025, spätestens aber 2026.

Zusammenfassende Begründung:
Durch die vorgeschlagenen Maßnahmen kann die bestehende Radweglücke auf einer der
wichtigsten Hauptradverkehrsachsen geschlossen werden. Das Radfahren wird dadurch in
diesem Bereich komfortabler und sicherer.

Drucksache 69/2025

Seite 2

Sachdarstellung
Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit:
Im Bereich des Friedrich-Ebert-Platzes besteht eine Radweglücke zwischen dem parallel zur B 415
verlaufenden Radweg bei der Arena bzw. dem östlich angrenzenden, unbebauten Grundstück und der
Kreuzung B 415 Tiergartenstraße/Alte Bahnhofstraße. Der Radverkehr muss auf einem Abschnitt von
ca. 60 m im Mischverkehr auf der Straße fahren. Es handelt sich zwar nicht um eine durchgehend viel
befahrene Straße, allerdings ist das Verkehrsaufkommen morgens, mittags und nachmittags durch
Parksuchverkehr von Pendlern hoch, da in diesem Bereich zeitlich uneingeschränkte und kostenlose
Parkmöglichkeiten in direkter Nähe zur Innenstadt vorhanden sind. Genau zu diesen Zeiten sind auch
die Pendler auf dem Fahrrad unterwegs, sodass es dort zu Konfliktsituationen kommt. Fußgänger
nutzen die Fahrbahn trotz einseitigem Gehweg ebenfalls, weil es komfortabler ist.

Zielsetzung:
Der Konflikt zwischen Kfz-Verkehr und Fuß- und Radverkehr soll entschärft werden. Fuß- und Radverkehr sollen damit gefördert werden, sodass sich der Anteil der klimafreundlichen und nachhaltigen
Verkehrsmittel am Modal Split gemäß der Zielsetzung im Verkehrsentwicklungsplan erhöht.

Maßnahmen:
Durch die Einführung einer Einbahnstraßenregelung und einer Neuorganisation der Parkmöglichkeiten
mit einer Einbuße von ca. 5 Stellplätzen kann die für den Kfz-Verkehr benötigte Fläche auf dem
Abschnitt parallel zur B 415 deutlich eingeschränkt werden, sodass ein durchgehender Geh-/Radweg
realisiert und die bestehende Lücke im Radverkehrsnetz geschlossen werden kann (siehe Anlage 1).
Die Parkmöglichkeiten werden in Form von Schräg- und Längsparkständen markiert. Der Geh-/Radweg
wird ebenfalls markiert. Sollte er dennoch widerrechtlich zugeparkt werden, werden nachträglich Poller
zur Abgrenzung installiert. Die Poller können bei Bedarf gezogen werden, bspw. während der Chrysanthema zur Nutzung der Flächen als Bus-Parkplatz. Ein Teil der Fläche zwischen dem geplanten Geh-/
Radweg und der B 415 soll entsiegelt und begrünt werden.
Die Umsetzung erfolgt auf Grundlage einer verkehrsrechtlichen Anordnung.

Alternativ geprüfte Maßnahmen:
Eine Verbreiterung des bestehenden Gehwegs für eine gemeinsame Nutzung von Fuß- und Radverkehr stellt einen baulichen und somit im Vergleich zur Markierung teureren Eingriff dar. Zudem wäre
diese Variante deutlich unkomfortabler.

Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen:
☒ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50.000 EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20.000
EUR

Drucksache 69/2025

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Finanzierung:
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt?
☐Ja, mit den angegebenen Kosten

☒Ja, mit abweichenden Kosten

☐Nein

Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt?
☐Ja, mit den angegebenen Kosten

☐Ja, mit abweichenden Kosten

☒Nein

Zum jetzigen Zeitpunkt ist keine präzise Kostenschätzung möglich. Die Kosten werden aber weniger
als 50.000 EUR betragen. Folgende Kostenstellen werden mit der angegebenen Mittelfreigabe zur
Finanzierung herangezogen:
Kostenstelle/Inv.auftrag
Kostenart
KST 54105000
KA 44550000
KST 54105011
KA 44550000

Beschreibung

Mittelfreigabe 2025

Straßen, Wege, Plätze Gemeindestraße
Erstattungen an BGL
Verkehrsausstattung
Erstattungen an BGL

784.700,00 EUR
337.400,00 EUR

Sollte sich die Umsetzung teilweise bis ins Jahr 2026 hinziehen oder verschieben, sind im Haushaltsplan 2026 Mittel unter den oben genannten Kostenstellen und Investitionsaufträgen erforderlich. In der
Regel handelt es sich um Pauschalen, die in jedem Haushaltsjahr zur Verfügung stehen. Unter Umständen werden zusätzlich Ermächtigungsübertragungen beantragt.

Tilman Petters

Stefan Löhr

Martin Stehr

Anlage(n):
- Anlage 0
- Anlage 1: Verkehrskonzept Friedrich-Ebert-Platz
Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen.
Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.