Beschlussvorlage (Sicherung des Fuß- und Radverkehrs im Bereich des Friedrich-Ebert-Platzes)
15. Mai 2025
Beschlussvorlage Federführende Stelle: 612 Sachbearbeitung: Stehr Drucksache Nr.: 69/2025 Az.: An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen 302 / 605 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Verwaltungs- und Vorlagenkonfe- 15.04.2025 renz vorberatend nichtöffentlich Freigabe Beirat für Verkehrsangelegenhei- 15.05.2025 ten beschließend öffentlich Betreff: Sicherung des Fuß- und Radverkehrs im Bereich des Friedrich-Ebert-Platzes Beschlussvorschlag: Der Beirat für Verkehrsangelegenheiten spricht folgende Empfehlung aus: Der Fuß- und Radverkehr wird im Bereich des Friedrich-Ebert-Platzes durch einen Lückenschluss des gemeinsamen Geh- und Radwegs mittels Markierung gesichert. Die Parkmöglichkeiten werden in diesem Zusammenhang neu organisiert und eine Einbahnstraßenregelung eingeführt. Die Umsetzung erfolgt unter der Voraussetzung der Mittelverfügbarkeit beim BGL-Budget der Abteilung Tiefbau noch 2025, spätestens aber 2026. Zusammenfassende Begründung: Durch die vorgeschlagenen Maßnahmen kann die bestehende Radweglücke auf einer der wichtigsten Hauptradverkehrsachsen geschlossen werden. Das Radfahren wird dadurch in diesem Bereich komfortabler und sicherer. Drucksache 69/2025 Seite 2 Sachdarstellung Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit: Im Bereich des Friedrich-Ebert-Platzes besteht eine Radweglücke zwischen dem parallel zur B 415 verlaufenden Radweg bei der Arena bzw. dem östlich angrenzenden, unbebauten Grundstück und der Kreuzung B 415 Tiergartenstraße/Alte Bahnhofstraße. Der Radverkehr muss auf einem Abschnitt von ca. 60 m im Mischverkehr auf der Straße fahren. Es handelt sich zwar nicht um eine durchgehend viel befahrene Straße, allerdings ist das Verkehrsaufkommen morgens, mittags und nachmittags durch Parksuchverkehr von Pendlern hoch, da in diesem Bereich zeitlich uneingeschränkte und kostenlose Parkmöglichkeiten in direkter Nähe zur Innenstadt vorhanden sind. Genau zu diesen Zeiten sind auch die Pendler auf dem Fahrrad unterwegs, sodass es dort zu Konfliktsituationen kommt. Fußgänger nutzen die Fahrbahn trotz einseitigem Gehweg ebenfalls, weil es komfortabler ist. Zielsetzung: Der Konflikt zwischen Kfz-Verkehr und Fuß- und Radverkehr soll entschärft werden. Fuß- und Radverkehr sollen damit gefördert werden, sodass sich der Anteil der klimafreundlichen und nachhaltigen Verkehrsmittel am Modal Split gemäß der Zielsetzung im Verkehrsentwicklungsplan erhöht. Maßnahmen: Durch die Einführung einer Einbahnstraßenregelung und einer Neuorganisation der Parkmöglichkeiten mit einer Einbuße von ca. 5 Stellplätzen kann die für den Kfz-Verkehr benötigte Fläche auf dem Abschnitt parallel zur B 415 deutlich eingeschränkt werden, sodass ein durchgehender Geh-/Radweg realisiert und die bestehende Lücke im Radverkehrsnetz geschlossen werden kann (siehe Anlage 1). Die Parkmöglichkeiten werden in Form von Schräg- und Längsparkständen markiert. Der Geh-/Radweg wird ebenfalls markiert. Sollte er dennoch widerrechtlich zugeparkt werden, werden nachträglich Poller zur Abgrenzung installiert. Die Poller können bei Bedarf gezogen werden, bspw. während der Chrysanthema zur Nutzung der Flächen als Bus-Parkplatz. Ein Teil der Fläche zwischen dem geplanten Geh-/ Radweg und der B 415 soll entsiegelt und begrünt werden. Die Umsetzung erfolgt auf Grundlage einer verkehrsrechtlichen Anordnung. Alternativ geprüfte Maßnahmen: Eine Verbreiterung des bestehenden Gehwegs für eine gemeinsame Nutzung von Fuß- und Radverkehr stellt einen baulichen und somit im Vergleich zur Markierung teureren Eingriff dar. Zudem wäre diese Variante deutlich unkomfortabler. Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen: ☒ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50.000 EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20.000 EUR Drucksache 69/2025 Seite 3 Finanzierung: Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt? ☐Ja, mit den angegebenen Kosten ☒Ja, mit abweichenden Kosten ☐Nein Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt? ☐Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Ja, mit abweichenden Kosten ☒Nein Zum jetzigen Zeitpunkt ist keine präzise Kostenschätzung möglich. Die Kosten werden aber weniger als 50.000 EUR betragen. Folgende Kostenstellen werden mit der angegebenen Mittelfreigabe zur Finanzierung herangezogen: Kostenstelle/Inv.auftrag Kostenart KST 54105000 KA 44550000 KST 54105011 KA 44550000 Beschreibung Mittelfreigabe 2025 Straßen, Wege, Plätze Gemeindestraße Erstattungen an BGL Verkehrsausstattung Erstattungen an BGL 784.700,00 EUR 337.400,00 EUR Sollte sich die Umsetzung teilweise bis ins Jahr 2026 hinziehen oder verschieben, sind im Haushaltsplan 2026 Mittel unter den oben genannten Kostenstellen und Investitionsaufträgen erforderlich. In der Regel handelt es sich um Pauschalen, die in jedem Haushaltsjahr zur Verfügung stehen. Unter Umständen werden zusätzlich Ermächtigungsübertragungen beantragt. Tilman Petters Stefan Löhr Martin Stehr Anlage(n): - Anlage 0 - Anlage 1: Verkehrskonzept Friedrich-Ebert-Platz Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.