Beschlussvorlage (Markierung eines Fußgängerüberwegs und einer Radfurt zur bevorrechtigen Straßenquerung in der Gutleutstraße, im Hohbergweg und in der Willy-Brandt-Straße 2025/2026)
15. Mai 2025
Beschlussvorlage Federführende Stelle: 612 Sachbearbeitung: Stehr Drucksache Nr.: 65/2025 Az.: An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen 302 / 605 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Verwaltungs- und Vorlagenkonfe- 15.04.2025 renz vorberatend nichtöffentlich Freigabe Beirat für Verkehrsangelegenhei- 15.05.2025 ten beschließend öffentlich Betreff: Markierung eines Fußgängerüberwegs und einer Radfurt zur bevorrechtigen Straßenquerung in der Gutleutstraße, im Hohbergweg und in der Willy-Brandt-Straße 2025/2026 Beschlussvorschlag: Der Beirat für Verkehrsangelegenheiten spricht folgende Empfehlungen aus: 1. Im Rahmen der Mittelverfügbarkeit beim Budget der Abt. 605 insbesondere für BGLArbeiten werden folgende Maßnahmen noch 2025, spätestens aber 2026 umgesetzt: 1.1. In der Gutleutstraße werden ein Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) und eine danebenliegende Radfurt markiert, um dem Fuß- und Radverkehr Vorrang bei der Straßenquerung zwischen dem Geh- und Radweg beim Schlachthof und dem Gehund Radweg entlang der Schutter einzuräumen. 1.2. Im Hohbergweg werden ein Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) und eine danebenliegende Radfurt markiert, um dem Fuß- und Radverkehr Vorrang bei der Straßenquerung zwischen dem Geh- und Radweg beim Herzzentrum und dem Geh- und Radweg entlang der Schutter einzuräumen. 2. In der Willy-Brandt-Straße werden im Zusammenhang mit der Umgestaltung des westlichen Rosenwegs vrstl. im Herbst 2025 ein Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) und eine danebenliegende Radfurt markiert, um dem Fuß- und Radverkehr Vorrang bei der Straßenquerung zwischen den beiden Abschnitten des Rosenwegs einzuräumen. Zusammenfassende Begründung: Bei allen drei Straßenquerungen sind der Fuß- und Radverkehr momentan untergeordnet und wartepflichtig, obwohl es sich um Hauptachsen handelt. Zur Förderung des Fuß- und Radverkehrs sollen beide Verkehrsarten zukünftig bevorrechtigt werden. Drucksache 65/2025 Seite 2 Sachdarstellung Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit: Im Rahmen der Erstellung des Fuß- und Radverkehrskonzepts wurden ein Fußverkehrsnetz und Radverkehrsnetz definiert. Das Radverkehrsnetz wurde zwischenzeitlich fortgeschrieben. An allen drei im Betreff genannten Querungsstellen werden Hauptrouten des Fuß- und Radverkehrs unterbrochen, auf denen Schülerverkehr, Pendlerverkehr und Freizeitverkehr stattfindet. Die Unterordnung an den Querungsstellen stellt nicht nur eine Komforteinbuße, sondern auch ein Sicherheitsrisiko dar, insbesondere für den Schülerverkehr und den Hol- und Bringverkehr bei umliegenden Kitas, bspw. in der Willy-BrandtStraße oder zwischen der Dreyspringstraße und der Gutleutstraße. Zielsetzung: Ziele sind die Förderung des Fuß- und Radverkehrs im Hinblick auf eine Komfortsteigerung u.a. durch eine kürzere „Reisezeit“ sowie die Erhöhung der Verkehrssicherheit insbesondere den Schülerverkehr und bei umliegenden Kitas den Hol- und Bringverkehr betreffend. Maßnahmen: Es werden an allen drei Querungsstellen (Fotodokumentationen siehe Anlagen) ein Fußgängerüberweg und eine danebenliegende Radfurt markiert. Die Wartepflicht für den Kfz-Verkehr an der Radfurt wird durch das Verkehrszeichen Nr. 205 StVO „Vorfahrt gewähren“ in Verbindung mit dem Verkehrszeichen Nr. 1000-32 StVO „Radverkehr kreuzt von links und rechts“ verdeutlicht, am Fußgängerüberweg durch das Verkehrszeichen Nr. 350 StVO „Fußgängerüberweg“. In der Gutleutstraße ist die Fahrbahn bereits durch beidseitige Poller eingeengt, sodass nur Verkehr aus einer Fahrtrichtung möglich ist. Dieses Prinzip soll auch im Hohbergweg angewendet werden. Eine zusätzliche Maßnahme zur Geschwindigkeitsreduzierung vor der Querungsstelle stellt die Montage von Schwellen oder sog. „Berliner Kissen“ dar. Diese Maßnahme wird allerdings nur dort empfohlen, wo kein Busverkehr (Linienverkehr) stattfindet. Sowohl der Hohbergweg als auch die Willy-Brandt-Straße werden von Bussen befahren, sodass dort auf Schwellen/Berliner Kissen verzichtet werden sollte. Durch die Gutleutstraße fahren nur Schulbusse, sodass dort zumindest südlich der Querungsstelle Schwellen/Berliner Kissen auf der Fahrbahn montiert werden können. Alle Querungsstellen werden entsprechend der geltenden Richtlinien beleuchtet. Um die erforderliche Sicht auf die Querungsstelle zu gewährleisten, müssen auf den straßenbegleitenden Parkstreifen im Hohbergweg und in der Willy-Brandt-Straße jeweils zwei Stellplätze entfallen. Ebenfalls zur Verbesserung der Sichtbeziehungen erfolgt ein Grünschnitt, insbesondere in der Gutleutstraße am Beginn bzw. Ende des Geh-/Radwegs entlang der Schutter. Es sind begleitende kommunikative Maßnahmen begleitet. Neben Presseinformationen werden die Verkehrsteilnehmenden in der ersten Zeit nach der Umsetzung durch das Verkehrszeichen Nr. 101 StVO „Gefahrenstelle“ i.V.m. dem Verkehrszeichen Nr. 1008-30 StVO „Vorfahrt geändert“ auf die neue Verkehrssituation aufmerksam gemacht. Die Umsetzung erfolgt auf Grundlage einer verkehrsrechtlichen Anordnung für jede Straße. Drucksache 65/2025 Seite 3 Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen: ☒ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50.000 EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20.000 EUR Finanzierung: Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt? ☐Ja, mit den angegebenen Kosten ☒Ja, mit abweichenden Kosten ☐Nein Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt? ☐Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Ja, mit abweichenden Kosten ☒Nein Zum jetzigen Zeitpunkt ist keine präzise Kostenschätzung möglich. Die Kosten werden aber weniger als 50.000 EUR betragen. Folgende Kostenstellen und Investitionsaufträge werden mit der angegebenen Mittelfreigabe zur Finanzierung herangezogen: Kostenstelle/Inv.auftrag Kostenart KST 54105000 KA 44550000 KST 54105010 KA 42120000 KST 54105011 KA 44550000 I54100020018 KA 78720000 I54100020027 KA 78720000 Beschreibung Straßen, Wege, Plätze Gemeindestraße Erstattungen an BGL Verkehrsausstattung – Straßenbeleuchtung Unterh. des sonst. unbeweglichen Vermögens Verkehrsausstattung Erstattungen an BGL Erweiterung der (Straßen-)Beleuchtung Auszahlung für Tiefbaumaßnahmen Umgestaltung des Rosenwegs Auszahlung für Tiefbaumaßnahmen Mittelfreigabe 2025 784.700,00 EUR 100.000,00 EUR 337.400,00 EUR 45.000,00 EUR 471.250,00 EUR (Ermächtigungsübertragung 20242025) Sollte sich die Umsetzung teilweise bis ins Jahr 2026 hinziehen oder verschieben, sind im Haushaltsplan 2026 Mittel unter den oben genannten Kostenstellen und Investitionsaufträgen erforderlich. In der Regel handelt es sich um Pauschalen, die in jedem Haushaltsjahr zur Verfügung stehen. Unter Umständen werden zusätzlich Ermächtigungsübertragungen beantragt. Tilman Petters Stefan Löhr Anlage(n): - Anlage 0 - Anlage 1: Fotodokumentation Gutleutstraße - Anlage 2: Fotodokumentation Hohbergweg - Anlage 3: Planung Hohbergweg - Anlage 4: Fotodokumentation Willy-Brandt-Straße Hinweis: Martin Stehr Drucksache 65/2025 Seite 4 Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.