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Beschlussvorlage (Markierung eines Fußgängerüberwegs und einer Radfurt zur bevorrechtigen Straßenquerung in der Gutleutstraße, im Hohbergweg und in der Willy-Brandt-Straße 2025/2026)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Federführende Stelle: 612
Sachbearbeitung: Stehr

Drucksache Nr.: 65/2025
Az.:

An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen
302 / 605

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Verwaltungs- und Vorlagenkonfe- 15.04.2025
renz

vorberatend

nichtöffentlich

Freigabe

Beirat für Verkehrsangelegenhei- 15.05.2025
ten

beschließend

öffentlich

Betreff:
Markierung eines Fußgängerüberwegs und einer Radfurt zur bevorrechtigen Straßenquerung in der Gutleutstraße, im Hohbergweg und in der Willy-Brandt-Straße 2025/2026

Beschlussvorschlag:
Der Beirat für Verkehrsangelegenheiten spricht folgende Empfehlungen aus:
1. Im Rahmen der Mittelverfügbarkeit beim Budget der Abt. 605 insbesondere für BGLArbeiten werden folgende Maßnahmen noch 2025, spätestens aber 2026 umgesetzt:
1.1. In der Gutleutstraße werden ein Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) und eine
danebenliegende Radfurt markiert, um dem Fuß- und Radverkehr Vorrang bei der
Straßenquerung zwischen dem Geh- und Radweg beim Schlachthof und dem Gehund Radweg entlang der Schutter einzuräumen.
1.2. Im Hohbergweg werden ein Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) und eine danebenliegende Radfurt markiert, um dem Fuß- und Radverkehr Vorrang bei der Straßenquerung zwischen dem Geh- und Radweg beim Herzzentrum und dem Geh- und
Radweg entlang der Schutter einzuräumen.
2. In der Willy-Brandt-Straße werden im Zusammenhang mit der Umgestaltung des westlichen Rosenwegs vrstl. im Herbst 2025 ein Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) und
eine danebenliegende Radfurt markiert, um dem Fuß- und Radverkehr Vorrang bei der
Straßenquerung zwischen den beiden Abschnitten des Rosenwegs einzuräumen.

Zusammenfassende Begründung:
Bei allen drei Straßenquerungen sind der Fuß- und Radverkehr momentan untergeordnet
und wartepflichtig, obwohl es sich um Hauptachsen handelt. Zur Förderung des Fuß- und
Radverkehrs sollen beide Verkehrsarten zukünftig bevorrechtigt werden.

Drucksache 65/2025

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Sachdarstellung
Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit:
Im Rahmen der Erstellung des Fuß- und Radverkehrskonzepts wurden ein Fußverkehrsnetz und Radverkehrsnetz definiert. Das Radverkehrsnetz wurde zwischenzeitlich fortgeschrieben. An allen drei im
Betreff genannten Querungsstellen werden Hauptrouten des Fuß- und Radverkehrs unterbrochen, auf
denen Schülerverkehr, Pendlerverkehr und Freizeitverkehr stattfindet. Die Unterordnung an den Querungsstellen stellt nicht nur eine Komforteinbuße, sondern auch ein Sicherheitsrisiko dar, insbesondere
für den Schülerverkehr und den Hol- und Bringverkehr bei umliegenden Kitas, bspw. in der Willy-BrandtStraße oder zwischen der Dreyspringstraße und der Gutleutstraße.

Zielsetzung:
Ziele sind die Förderung des Fuß- und Radverkehrs im Hinblick auf eine Komfortsteigerung u.a. durch
eine kürzere „Reisezeit“ sowie die Erhöhung der Verkehrssicherheit insbesondere den Schülerverkehr
und bei umliegenden Kitas den Hol- und Bringverkehr betreffend.

Maßnahmen:
Es werden an allen drei Querungsstellen (Fotodokumentationen siehe Anlagen) ein Fußgängerüberweg
und eine danebenliegende Radfurt markiert. Die Wartepflicht für den Kfz-Verkehr an der Radfurt wird
durch das Verkehrszeichen Nr. 205 StVO „Vorfahrt gewähren“ in Verbindung mit dem Verkehrszeichen
Nr. 1000-32 StVO „Radverkehr kreuzt von links und rechts“ verdeutlicht, am Fußgängerüberweg durch
das Verkehrszeichen Nr. 350 StVO „Fußgängerüberweg“.
In der Gutleutstraße ist die Fahrbahn bereits durch beidseitige Poller eingeengt, sodass nur Verkehr
aus einer Fahrtrichtung möglich ist. Dieses Prinzip soll auch im Hohbergweg angewendet werden. Eine
zusätzliche Maßnahme zur Geschwindigkeitsreduzierung vor der Querungsstelle stellt die Montage von
Schwellen oder sog. „Berliner Kissen“ dar. Diese Maßnahme wird allerdings nur dort empfohlen, wo
kein Busverkehr (Linienverkehr) stattfindet. Sowohl der Hohbergweg als auch die Willy-Brandt-Straße
werden von Bussen befahren, sodass dort auf Schwellen/Berliner Kissen verzichtet werden sollte.
Durch die Gutleutstraße fahren nur Schulbusse, sodass dort zumindest südlich der Querungsstelle
Schwellen/Berliner Kissen auf der Fahrbahn montiert werden können.
Alle Querungsstellen werden entsprechend der geltenden Richtlinien beleuchtet. Um die erforderliche
Sicht auf die Querungsstelle zu gewährleisten, müssen auf den straßenbegleitenden Parkstreifen im
Hohbergweg und in der Willy-Brandt-Straße jeweils zwei Stellplätze entfallen. Ebenfalls zur Verbesserung der Sichtbeziehungen erfolgt ein Grünschnitt, insbesondere in der Gutleutstraße am Beginn bzw.
Ende des Geh-/Radwegs entlang der Schutter.
Es sind begleitende kommunikative Maßnahmen begleitet. Neben Presseinformationen werden die
Verkehrsteilnehmenden in der ersten Zeit nach der Umsetzung durch das Verkehrszeichen Nr. 101
StVO „Gefahrenstelle“ i.V.m. dem Verkehrszeichen Nr. 1008-30 StVO „Vorfahrt geändert“ auf die neue
Verkehrssituation aufmerksam gemacht.
Die Umsetzung erfolgt auf Grundlage einer verkehrsrechtlichen Anordnung für jede Straße.

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Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen:
☒ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50.000 EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20.000
EUR
Finanzierung:
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt?
☐Ja, mit den angegebenen Kosten

☒Ja, mit abweichenden Kosten

☐Nein

Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt?
☐Ja, mit den angegebenen Kosten

☐Ja, mit abweichenden Kosten

☒Nein

Zum jetzigen Zeitpunkt ist keine präzise Kostenschätzung möglich. Die Kosten werden aber weniger
als 50.000 EUR betragen. Folgende Kostenstellen und Investitionsaufträge werden mit der angegebenen Mittelfreigabe zur Finanzierung herangezogen:
Kostenstelle/Inv.auftrag
Kostenart
KST 54105000
KA 44550000
KST 54105010
KA 42120000
KST 54105011
KA 44550000
I54100020018
KA 78720000
I54100020027
KA 78720000

Beschreibung
Straßen, Wege, Plätze Gemeindestraße
Erstattungen an BGL
Verkehrsausstattung – Straßenbeleuchtung
Unterh. des sonst. unbeweglichen Vermögens
Verkehrsausstattung
Erstattungen an BGL
Erweiterung der (Straßen-)Beleuchtung
Auszahlung für Tiefbaumaßnahmen
Umgestaltung des Rosenwegs
Auszahlung für Tiefbaumaßnahmen

Mittelfreigabe 2025
784.700,00 EUR
100.000,00 EUR
337.400,00 EUR
45.000,00 EUR
471.250,00 EUR
(Ermächtigungsübertragung 20242025)

Sollte sich die Umsetzung teilweise bis ins Jahr 2026 hinziehen oder verschieben, sind im Haushaltsplan 2026 Mittel unter den oben genannten Kostenstellen und Investitionsaufträgen erforderlich. In der
Regel handelt es sich um Pauschalen, die in jedem Haushaltsjahr zur Verfügung stehen. Unter Umständen werden zusätzlich Ermächtigungsübertragungen beantragt.

Tilman Petters

Stefan Löhr

Anlage(n):
- Anlage 0
- Anlage 1: Fotodokumentation Gutleutstraße
- Anlage 2: Fotodokumentation Hohbergweg
- Anlage 3: Planung Hohbergweg
- Anlage 4: Fotodokumentation Willy-Brandt-Straße
Hinweis:

Martin Stehr

Drucksache 65/2025

Seite 4

Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen.
Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.