Beschlussvorlage (Radverkehrsführung auf dem Flugplatz-Ostareal)
15. Mai 2025
Beschlussvorlage Federführende Stelle: 612 Sachbearbeitung: Stehr Drucksache Nr.: 68/2025 Az.: An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen 302 / 605 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Verwaltungs- und Vorlagenkonfe- 15.04.2025 renz vorberatend nichtöffentlich Freigabe Beirat für Verkehrsangelegenhei- 15.05.2025 ten beschließend öffentlich Betreff: Radverkehrsführung auf dem Flugplatz-Ostareal Beschlussvorschlag: Der Beirat für Verkehrsangelegenheiten empfiehlt, die unter den Ziffern 1-3 geschilderten Maßnahmen zur Verbesserung der Radverkehrsführung auf dem Flugplatz-Ostareal umzusetzen. In Abhängigkeit der Mittelverfügbarkeit erfolgt die Umsetzung ggf. stufenweise 2025 und 2026. Priorität haben die Maßnahmen in der Rainer-Haungs-Straße. 1. Dem Radverkehr wird auf den in der Anlage 1 gekennzeichneten straßenbegleitenden Wegen ein Benutzungsrecht eingeräumt. In den betroffenen Einmündungsbereichen werden Bordsteinabsenkungen hergestellt und Furtmarkierungen aufgebracht. 2. Auf dem westlichen Abschnitt der Europastraße, wo der straßenbegleitende Weg endet, wird an beiden Fahrbahnrändern eine Fahrradpiktogrammkette (Fahrradpiktogramme in regelmäßigen Abständen) markiert. Zur Freihaltung dieser gekennzeichneten Verkehrsfläche für Radfahrende wird eine Haltverbotszone angeordnet. 3. Der straßenbegleitende Parkstreifen auf der Westseite der Rainer-Haungs-Straße wird gemäß Anlage 1 zwischen der Einmündung Europastraße und der Bushaltestelle Ersteiner Straße in einen Radweg umgewandelt. Zusammenfassende Begründung: Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit soll dem Radverkehr auf den in der Anlage 1 gekennzeichneten straßenbegleitenden Wegen ein Benutzungsrecht eingeräumt werden, sodass neben der Fahrbahn noch eine Alternative getrennt vom Kfz-Verkehr zur Verfügung steht. Drucksache 68/2025 Seite 2 Sachdarstellung Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit: Auf dem Flugplatz-Ostareal gibt es für den Radverkehr größtenteils kein gesichertes Angebot. Vom straßenbegleitenden Radweg entlang der Dr. Georg-Schaeffler-Straße kommend, ist sowohl für eine Weiterfahrt in der Europastraße als auch der Rainer-Haungs-Straße ein Wechsel auf die Fahrbahn notwendig. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt in beiden Straßen 50 km/h. Lediglich im Bereich der Freien Evangelischen Schule gilt im Zeitraum Mo.-Fr. 7-17 Uhr eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Es kommt häufig zu Überholvorgängen Lkw-Rad. Mit dem aktuell laufenden Vollausbau der Rainer-Haungs-Straße nördlich der Europastraße wird mit der Anlage von gemeinsamen Geh- und Radwegen auf beiden Straßenseiten ein sicheres und komfortables Angebot für Radfahrende geschaffen. Für ein lückenloses Radverkehrsnetz sind nun noch die Verbindungen zur Dr. Georg-Schaeffler-Straße über den südlichen Abschnitt der Rainer-HaungsStraße sowie den östlichen Abschnitt der Europastraße und zum neuen Radweg bei der Feuerwache West über den westlichen Abschnitt der Europastraße zu sichern. Zielsetzung: Vorrangiges Ziel ist die Erhöhung der Verkehrssicherheit für den bereits vorhandenen Radverkehr. Darüber hinaus soll durch die Bereitstellung einer sicheren Radverkehrsinfrastruktur der Radverkehrsanteil bei den Pendlern weiter zunehmen, da das Potenzial bei dieser Nutzergruppe besonders hoch ist. Maßnahmen: Rainer-Haungs-Straße, östliche Straßenseite Von der Dr. Georg-Schaeffler-Straße kommend wird dem Radverkehr auf dem straßenbegleitenden Weg ein Benutzungsrecht eingeräumt. Im Einmündungsbereich Ersteiner Straße wird der Bordstein abgesenkt und eine Radfurt markiert. Bislang ist nur eine schmale Absenkung für den Fußverkehr am Ende des Einmündungstrichters vorhanden. Im weiteren Verlauf wird am rd. 290 m entfernten Einmündungsbereich Europastraße an die Straßenbaumaßnahme „Erschließung Rheinstraße Nord“ angeknüpft. Rainer-Haungs-Straße, westliche Straßenseite Auf der westlichen Straßenseite ist der nach der Einmündung Europastraße beginnende Weg für eine gemeinsame Nutzung von Fuß- und Radverkehr zunächst zu schmal und wird erst im weiteren Verlauf breiter. Deshalb soll der straßenbegleitende Parkstreifen bis zur Bushaltestelle Ersteiner Straße in einen benutzungspflichtigen Radweg umgewandelt werden. Am Beginn des zukünftigen Radwegs ist eine Bordsteinabsenkung erforderlich. Die unbefestigte Lücke zum Gehweg ist mit Pflaster zu schließen. Auf dem Radweg sind in regelmäßigen Abständen Fahrradpiktogramme mit Richtungspfeilen zu markieren. Zudem sind zum Fahrbahnrand hin in regelmäßigen Abständen Poller zu setzen, um kenntlich zu machen, dass es sich nicht mehr um einen Parkstreifen handelt. Vor der Bushaltestelle Ersteiner Straße erfolgt der Wechsel auf den straßenbegleitenden Weg, auf dem ein Benutzungsrecht für Radverkehr eingeräumt wird. Alternativ könnte der Parkstreifen auch nur bis zur nördlichen Zufahrt zur Freien Evangelischen Schule in einen benutzungspflichtigen Radweg umgewandelt werden (siehe Anlage 1, Variante 2), was eine Änderung der Beschlussvorschläge 1 und 3 Drucksache 68/2025 Seite 3 erforderlich machen würde. Im Bereich der Schule gäbe es dann aber eine nicht zu empfehlende Mischnutzung des Gehwegs. Der Entfall von öffentlichen Stellplätzen ist in diesem Bereich vertretbar. Zum einen verfügen die ansässigen Unternehmen über eigene Stellplätze und zum anderen entsteht auf dem neuen Straßenabschnitt nördlich der Europastraße ein großzügiges Angebot. Aber auch die derzeitige Auslastung ist gering und damit unproblematisch. Im Oktober fanden an mehreren Tagen sowohl vor- als auch nachmittags Stichprobenzählungen statt. Der Parkraum, der bei Variante 1 entfällt, wurde von max. 15 Fahrzeugen genutzt. Gleichzeitig waren auf dem südlichen Parkstreifen sowie auf allen Parkstreifen auf der östlichen Straßenseite genügend Stellplätze frei, sodass diese Fahrzeuge auch dort hätten parken können. Somit wird kein Parkraummangel bei der Umwandlung des Parkstreifens in einen benutzungspflichtigen Radweg entstehen. Europastraße, östlicher Abschnitt Auf beiden Straßenseiten wird dem Radverkehr auf den straßenbegleitenden Wegen ein Benutzungsrecht eingeräumt. Im Einmündungsbereich Ersteiner Straße wird der Bordstein abgesenkt und eine Radfurt markiert. Bislang ist nur eine schmale Absenkung für den Fußverkehr am Ende des Einmündungstrichters vorhanden. Europastraße, westlicher Abschnitt Auf beiden Straßenseiten wird dem Radverkehr auf den straßenbegleitenden Wegen ein Benutzungsrecht eingeräumt. Im Einmündungsbereich Fritz-Rinderspacher-Straße wird der Bordstein abgesenkt und eine Radfurt markiert. Bislang ist nur eine schmale Absenkung für den Fußverkehr am Ende des Einmündungstrichters vorhanden. Rund 120 m weiter in Richtung Westen (Start- und Landebahn) endet der straßenbegleitende Weg, sodass Radfahrende auf die Fahrbahn wechseln und im Mischverkehr weiterfahren müssen. Um auf den Radverkehr auf der Fahrbahn aufmerksam zu machen, wird an beiden Fahrbahnrändern eine Fahrradpiktogrammkette (Fahrradpiktogramme in regelmäßigen Abständen) markiert. Zudem wird eine eingeschränkte Haltverbotszone angeordnet. Der bereits bestehende Parkstreifen auf der Nordseite wird in diesem Zusammenhang markiert, um als gekennzeichnete Fläche zu gelten. Ersteiner Straße Auf beiden Straßenseiten wird dem Radverkehr auf den straßenbegleitenden Wegen ein Benutzungsrecht eingeräumt. Alternativ geprüfte Maßnahmen: Die Markierung von Schutz- oder Radfahrstreifen auf der Fahrbahn ist aufgrund der Fahrbahnbreiten in Verbindung mit dem hohen Lkw-Anteil nicht zu empfehlen. In der Rainer-Haungs-Straße wurde eine Verbreiterung des straßenbegleitenden Wegs auf der Westseite geprüft, welche aber sowohl an der Grundstücksverfügbarkeit als auch an der Baumreihe als Abgrenzung zum Parkstreifen scheitert. Drucksache 68/2025 Seite 4 Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen: ☒ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50.000 EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20.000 EUR Finanzierung: Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt? ☐Ja, mit den angegebenen Kosten ☒Ja, mit abweichenden Kosten ☐Nein Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt? ☐Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Ja, mit abweichenden Kosten ☒Nein Zum jetzigen Zeitpunkt ist keine präzise Kostenschätzung möglich. Die Kosten werden aber weniger als 50.000 EUR betragen. Folgende Kostenstellen werden mit der angegebenen Mittelfreigabe zur Finanzierung herangezogen: Kostenstelle/Inv.auftrag Kostenart KST 54105000 KA 44550000 KST 54105011 KA 44550000 Beschreibung Mittelfreigabe 2025 Straßen, Wege, Plätze Gemeindestraße Erstattungen an BGL Verkehrsausstattung Erstattungen an BGL 784.700,00 EUR 337.400,00 EUR Sollte sich die Umsetzung teilweise bis ins Jahr 2026 hinziehen oder verschieben, sind im Haushaltsplan 2026 Mittel unter den oben genannten Kostenstellen und Investitionsaufträgen erforderlich. In der Regel handelt es sich um Pauschalen, die in jedem Haushaltsjahr zur Verfügung stehen. Unter Umständen werden zusätzlich Ermächtigungsübertragungen beantragt. Tilman Petters Stefan Löhr Martin Stehr Anlage(n): - Anlage 0 - Anlage 1: Radverkehrsführung Flugplatz-Ostareal, Varianten 1+2 Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.