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Beschlussvorlage ( Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr; Jahresabschluss 2011)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 202
Stutz

Datum: 04.12.2012 Az.: 922.6054

Drucksache Nr.: 150/2012

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Gemeinderat

17.12.2012

beschließend

öffentlich

Abstimmung

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Stabsstelle
Recht

Betreff:

Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr;
Jahresabschluss 2011

Beschlussvorschlag:

1. Der Gemeinderat stellt, vorbehaltlich des Ergebnisses der Jahresabschlussprüfung, den Jahresabschluss des Eigenbetriebs „Bäder, Versorgung und Verkehr
Lahr“ zum 31.12.2011 mit einer Bilanzsumme von 53.366.079,96 € und einem
Jahresgewinn von 1.143.617,54 € auf der Grundlage der in den beigefügten
Anlagen enthaltenen Angaben fest.
2. Der Jahresgewinn in Höhe von 1.143.617,54 € wird nach Abzug von Kapitalertragssteuer und Solidaritätszuschlag zum 21.12.2012 an den Haushalt der Stadt
Lahr abgeführt.
3. Der der Stadt Lahr zufließende Gewinnanteil wird mit der beim Eigenbetrieb zum
31.12.2011 noch bestehenden Forderung gegenüber der Stadt in Höhe von
200.000,- € verrechnet.

Anlage(n):
Jahresabschluss 2011

BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig

Sitzungstag:

lt. Beschlussvorschlag

mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 150/2012

Seite - 2 -

Begründung:
Auf die beigefügten Unterlagen wird verwiesen.
Die Verwaltung schlägt vor, den Jahresgewinn in Höhe von 1.143.617,54 € an den
Haushalt der Stadt Lahr abzuführen (vgl. Ziffer 2 des Beschlussvorschlags).
Da der angestrebte steuerliche Querverbund zwischen den Betriebssparten „Bäder“ und
„Versorgung und Verkehr“ beim Jahresabschluss 2011 noch nicht verwirklicht war, wird
die Bäderverlustabdeckung von 1.072.214,46 € steuerlich zum Jahresgewinn zugerechnet, sodass sich ein steuerlicher Gewinn von 2.215.832,00 € (1.143.617,54 € +
1.072.214,46 €) ergibt.
Dem städtischen Haushalt fließen, nach Abzug der Kapitalertragssteuer (15%) in Höhe
von 332.374,80 €, des Solidaritätszuschlags (hiervon 5,5%) in Höhe von 18.280,61 €
und der im Eigenbetrieb erfolgten Verlustabdeckung der Bädersparte (1.072.214,46 €),
somit 792.962,13 € zu.
Jahresgewinn vor Steuern (Eigenbetrieb)
Hinzurechnung Verlust Bädersparte
Steuerlicher Gewinn

1.143.617,54 €
1.072.214,46 €
2.215.832,00 €

Kapitalertragssteuer (15%)
Solidaritätszuschlag (5,5%)
Verlustabdeckung Bädersparte
Ausschüttung an die Stadt

332.374,80 €
18.280,61 €
1.072.214,46 €
792.962,13 €

Zum 31.12.2011 besteht beim Eigenbetrieb noch eine Forderung gegenüber der Stadt
in Höhe von 200.000,- €. Dabei handelt es sich um die Erstattung der Kapitalertragssteuer und Solidaritätszuschlag, welche bei der teilweisen Umwandlung der allgemeinen Rücklage in Höhe von 3.000.000,- € in ein verzinsliches Darlehen zum
16.12.2008 angefallen sind (siehe Gemeinderatsbeschluss Nr. 151/2008 vom
15.12.2008).
Von der ursprünglichen Forderung in Höhe von 316.500,- € wurden im Rahmen des
Jahresabschlusses 2008 per Gemeinderatsbeschluss vom 14.12.2009 (Beschlussvorlage Nr. 180/2009) bereits 116.500,- € von der Stadt an den Eigenbetrieb erstattet.
Die Verwaltung schlägt vor, nun die restlichen 200.000,- € zu begleichen und mit der
Ausschüttung des Jahresgewinns 2011 zu verrechnen.
Somit verbleibt ein Ausschüttungsbetrag an den Haushalt der Stadt Lahr in Höhe
von 592.962,13 €.

Dr. Wolfgang G. Müller
Oberbürgermeister

Jürgen Trampert
Stadtkämmerer