Navigation überspringen

Beschlussvorlage ( Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Lahr über die Erhebung von Abwassergebühren für die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassergebührensatzung – AbwGebS))

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 202
Singler

Datum: 07.11.2012 Az.: 700.311

Drucksache Nr.: 136/2012

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Haupt- und Personalausschuss

12.11.2012

vorberatend

nichtöffentlich

einstimmig

Ortschaftsrat Langenwinkel

13.11.2012

vorberatend

öffentlich

8 Ja, 1 Nein

Ortschaftsrat Sulz

20.11.2012

vorberatend

nichtöffentlich

10 Ja, 1 Ent.

Ortschaftsrat Kippenheimweiler

26.11.2012

vorberatend

öffentlich

einstimmig

Ortschaftsrat Kuhbach

27.11.2012

vorberatend

öffentlich

einstimmig

Ortschaftsrat Hugsweier

05.12.2012

vorberatend

Ortschaftsrat Mietersheim

11.12.2012

vorberatend

Ortschaftsrat Reichenbach

12.12.2012

vorberatend

Gemeinderat

17.12.2012

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Stabsstelle
Recht

Betreff:

Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Lahr über die Erhebung von Abwassergebühren für die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassergebührensatzung – AbwGebS)

Anlage(n):
- Kalkulation der Gebühren für die zentrale Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung 2013
- Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Lahr über die Erhebung von Abwassergebühren für
die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassergebührensatzung - AbwGebS)

BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig

Sitzungstag:

lt. Beschlussvorschlag

mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 136/2012

Seite - 2 -

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat der Stadt Lahr beschließt im Rahmen der Gebührenfestsetzung für
das Jahr 2013 Folgendes:
1. Der vorgelegten Gebührenkalkulation für das Jahr 2013 (Anlage 1) wird zugestimmt.
2. Die Stadt Lahr beabsichtigt weiterhin Gebühren für die öffentliche Einrichtung zur
Abwasserbeseitigung zu erheben.
3. Die Stadt Lahr wählt als Bemessungsmaßstab für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung den Frischwassermaßstab. Bemessungsmaßstab für die Niederschlagswasserbeseitigung sind die überbauten und befestigten Grundstücksflächen, die an die
Abwasserbeseitigung angeschlossen sind.
4. Bei der Gebührenbemessung wurden die Kosten und Erlöse in einem Zeitraum von
einem Jahr berücksichtigt. Somit liegen der Gebührenbemessung die Wirtschaftsplanansätze des Jahres 2013 zugrunde. Die Aufteilung der Kosten auf die Schmutzund Niederschlagswasserbeseitigung erfolgt nach den in der Gebührenkalkulation
erläuterten Grundsätzen.
5. Zu den ansatzfähigen Kosten in der Gebührenkalkulation gehören nach § 14 Abs. 3
Satz 1 Kommunalabgabengesetz auch die angemessene Verzinsung des Anlagekapitals und angemessene Abschreibungen. In die Gebührenkalkulationen werden
die tatsächlichen Fremdkapitalzinsen eingerechnet. Da der Eigenbetrieb nicht mit
Stammkapital ausgestattet ist, wurden keine Eigenkapitalzinsen angesetzt. Bei der
Ermittlung der Abschreibungen werden die Anschaffungs- und Herstellungskosten
zugrunde gelegt.
6. Für die Entwässerung der öffentlichen Verkehrsflächen wurde in der Gebührenkalkulation für die Abwasserbeseitigung ein Abzug bei den laufenden und kalkulatorischen Kosten sowie den Zuschüssen vorgenommen (Straßenentwässerungsanteil).
Der Straßenentwässerungsanteil beträgt:
laufende Kosten Mischwasserbeseitigung (Kanalnetz, Sammler, RÜB)
laufende Kosten Schmutzwasserbeseitigung
laufende Kosten Niederschlagswasserbeseitigung
laufende Kosten Kläranlage
kalkulatorische Kosten Mischwasserbeseitigung
kalkulatorische Kosten Schmutzwasserbeseitigung
kalkulatorische Kosten Niederschlagswasserbeseitigung
kalkulatorische Kosten Kläranlage

25 %
0%
50 %
5%
25 %
0%
50 %
5%

7. Den gebührenfähigen Gesamtkosten der öffentlichen Einrichtungen, welche in die
Gebührenkalkulationen eingestellt wurden, wird zugestimmt.
8. Im Kalkulationsjahr 2013 wird ein Drittel der Kostenüberdeckung des Jahres 2010 in
Höhe von 758.848,88 € ausgeglichen. Der Restbetrag wird in den Jahren 2014-2015
ausgeglichen.
…

Drucksache 136/2012

Seite - 3 -

9. Der Gemeinderat nimmt die Begründung zur Kenntnis und stimmt den Kalkulationen
des Jahres 2013, jeweils Stand Oktober 2012, einschließlich sämtlicher darin enthaltenen Erläuterungen zu.
10. Der Gemeinderat beschließt, für das Abrechnungsjahr 2013 folgende Gebührensätze festzusetzen:
Schmutzwassergebühr:
Schmutzwasserkanalgebühr:
Niederschlagswassergebühr:

€ 1,69 je m3 Schmutzwasser
€ 0,43 je m3 Schmutzwasser
€ 0,19 je m2 gewichteter versiegelter
Grundstücksfläche

11. Der Gemeinderat beschließt die dazugehörige Satzung zur Änderung der Satzung
der Stadt Lahr über die Erhebung von Abwassergebühren für die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassergebührensatzung – AbwGebS).

Begründung:
Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 11.3.2010 sind
die Gemeinden in Baden-Württemberg – und damit auch die Stadt Lahr – zur Einführung
getrennter Abwassergebühren verpflichtet. Der Gemeinderat hat daher in der Sitzung vom
26.10.2010 (Beschlussvorlage Nr. 133/2010) die Einführung getrennter Abwassergebühren
in Lahr beschlossen. Auf Grundlage dieses Beschlusses wurden ein Satzungsentwurf und
ein Fragebogen für ein Selbstauskunftsverfahren erarbeitet. Anschließend wurde die Einführung getrennter Abwassergebühren im Rahmen mehrerer Bürgerinformationsveranstaltungen vorgestellt, die Selbstauskunftsunterlagen an alle Eigentümer von Grundstücken in
Lahr verschickt und begleitend ein Bürgerbüro eingerichtet, das Hilfestellung beim Ausfüllen der Fragebögen geleistet hat.
Nach Abschluss des Datenerhebungsverfahrens zur Einführung der getrennten Abwassergebühren hat der Gemeinderat mit Beschlussvorlage Nr. 114/2011 dann am 19.12.2011
rückwirkend zum 01.01.2011 die Neufassung der Abwassergebührensatzung beschlossen. Seither werden eine Schmutzwassergebühr für die Beseitigung des Schmutzwassers
und eine Niederschlagswassergebühr für die Beseitigung des Niederschlagswassers erhoben.
Um die entsprechenden Gebührensätze für das Abrechnungsjahr 2013 zu kalkulieren,
wurden die Gesamtkosten der Abwasserbeseitigung und die Maßstabseinheiten für beide
Gebührensätze ermittelt. Die jeweiligen Gesamtkosten des Gebührenjahres wurden danach zunächst um die Kostenanteile für die Straßenentwässerung reduziert, die die Gemeinde selbst zu tragen hat. Anschließend wurden die verbleibenden gebührenfähigen
Kosten auf die Bereiche Schmutzwasserbeseitigung und Niederschlagswasserbeseitigung
(der angeschlossenen Grundstücke) aufgeteilt.
…

Drucksache 136/2012

Seite - 4 -

Zu den bei beiden Kalkulationsschritten verwandten Ansätzen wird auf die ausführliche
Darstellung in den Kalkulationen verwiesen. Anschließend wurden die gebührenfähigen
Kosten durch die jeweiligen Gebührenmaßstäbe geteilt – im Falle der Kosten der
Schmutzwasserbeseitigung durch die gesamte Schmutzwassermenge, die auf den an die
öffentlichen Abwasseranlagen angeschlossenen Grundstücken anfällt, im Falle der Kosten
der Niederschlagswasserbeseitigung durch die gesamten versiegelten Flächen der an die
öffentliche Abwasserbeseitigung angeschlossenen Grundstücke.

Abwassergebühren 2013
Die Gebührenkalkulation 2013 weist unter Berücksichtigung der Ergebnisse aus Vorjahren
folgende kostendeckende Gebührensätze für die Beseitigung des Schmutzwassers und
des Niederschlagswassers aus:
Schmutzwassergebühr:
Schmutzwasserkanalgebühr:
Niederschlagswassergebühr:

€ 1,69 je m3 Schmutzwasser
€ 0,43 je m3 Schmutzwasser
€ 0,19 je m2 gewichteter versiegelter
Grundstücksfläche

Die Verwaltung empfiehlt der Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Lahr über die
Erhebung von Abwassergebühren für die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassergebührensatzung – AbwGebS) zuzustimmen.

Dr. Wolfgang G. Müller
Oberbürgermeister

Jürgen Trampert
Stadtkämmerer