Navigation überspringen

Beschlussvorlage (Gemeinnützigkeitssatzung für die Chrysanthema Lahr)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 201
Dinger

Datum: 15.11.2012 Az.: 201/Dg

Drucksache Nr.: 138/2012

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Haupt- und Personalausschuss

03.12.2012

vorberatend

nichtöffentlich

Gemeinderat

17.12.2012

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

10/101

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Stabsstelle
Recht

Betreff:

Gemeinnützigkeitssatzung für die Chrysanthema Lahr

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat beschließt die Gemeinnützigkeitssatzung für die Chrysanthema
Lahr.

Anlage(n):
Gemeinnützigkeitssatzung für die Chrysanthema Lahr

BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig

Sitzungstag:

lt. Beschlussvorschlag

mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 138/2012

Seite - 2 -

Begründung:
Bereits im Jahr 2006 hat die Stadt das Finanzamt Lahr darum gebeten zu überprüfen, ob die Chrysanthema Lahr als gemeinnütziger Betrieb gewerblicher Art (BgA)
steuerlich anerkannt werden kann. Hintergrund der Bitte zu diesem Zeitpunkt war
u.a., dass die Stadt bei Vorliegen eines gemeinnützigen BgA „Chrysanthema Lahr“,
bei Spenden für die Chrysanthema Lahr Spendenbescheinigungen hätte ausstellen
können.
Bedauerlicherweise sah das Finanzamt Lahr in der Chrysanthema Lahr zum damaligen Zeitpunkt keine Veranstaltung, die z.B. den gemeinnützigen Zweck „Förderung
von Kunst und Kultur“ erfüllen würde. Das Finanzamt Lahr begründete dies schriftlich
u.a. damit, dass bei der Chrysanthema Lahr keine künstlerischen Aspekte, die über
ein besonderes handwerkliches Geschick hinausgehen, zu erkennen seien und darüber hinaus das Gesamtbild der Chrysanthema Lahr, sich als überwiegend der Förderung des Tourismus sowie des örtlichen Handels und Gewerbes darstelle.
Die Chrysanthema Lahr wurde in den zurückliegenden Jahren zwei wichtigen, konzeptionellen Umstrukturierungsprozessen unterzogen. Dabei wurde die Chrysanthema Lahr als Blumenfestival inhaltlich und organisatorisch neu ausgerichtet und systematisch zur Kunst- und Kulturveranstaltung mit einem breiten Zielpublikum auf- und
ausgebaut. Zuvor war die Chrysanthema Lahr primär eine Veranstaltung für Blumenliebhaber und gartenaffine Menschen.
U.a. die vorgenannten Umstrukturierungsprozesse der Chrysanthema Lahr haben die
Verwaltung dazu veranlasst, erneut Gespräche mit dem Finanzamt Lahr im Hinblick
auf die Anerkennung der Chrysanthema Lahr als gemeinnütziger BgA zu führen. Im
gemeinsamen Gespräch mit dem Finanzamt Lahr Ende Oktober 2012, konnte nunmehr die Gemeinnützigkeit der Chrysanthema Lahr nachvollziehbar dargelegt werden.
Anders als ähnliche Veranstaltungen, ist die Chrysanthema Lahr als ein die Innenstadt von Lahr umspannendes, begehbares und erlebbares themenmotivorientiertes
Gesamtkunstwerk zu verstehen, welches aus wachsenden Chrysanthemen, Blumen und sonstigen Pflanzen, natürlichen Blüten und Werkstoffen aller Art bestehet.
Die Chrysanthema Lahr wird im Rahmen eines Kulturprogramms in Form von Lesungen, Ausstellungen, Tanz/Choreographie und Musik unter Einbindung der örtlichen
Bevölkerung, Schulen und Vereinen präsentiert.
Die dieser Beschlussvorlage beigefügte Gemeinnützigkeitssatzung für die Chrysanthema Lahr, ist zwischen der Abt. Ratsangelegenheiten, Öffentlichkeitsarbeit und
Stadtmarketing, der Stadtkämmerei und dem Finanzamt Lahr abgestimmt. Die Gemeinnützigkeitssatzung der Chrysanthema Lahr entspricht dem gem. § 60 Abs. 1
Satz 2 der Abgabenordnung (AO) verbindlichen Muster (Anlage 1 zu § 60 AO).
Eine entsprechende Beschlussfassung im Gemeinderat vorausgesetzt, kann die
Gemeinnützigkeitssatzung der Chrysanthema Lahr nunmehr zum 01.01.2013 in Kraft
treten.
Wir bitten um entsprechende Beschlussfassung.

Dr. Wolfgang G. Müller

Jürgen Trampert