Beschlussvorlage (Gemeinnützigkeitssatzung für die Chrysanthema Lahr)
17. Dezember 2012
Beschlussvorlage Amt: 201 Dinger Datum: 15.11.2012 Az.: 201/Dg Drucksache Nr.: 138/2012 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Haupt- und Personalausschuss 03.12.2012 vorberatend nichtöffentlich Gemeinderat 17.12.2012 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen 10/101 Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Stabsstelle Recht Betreff: Gemeinnützigkeitssatzung für die Chrysanthema Lahr Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt die Gemeinnützigkeitssatzung für die Chrysanthema Lahr. Anlage(n): Gemeinnützigkeitssatzung für die Chrysanthema Lahr BERATUNGSERGEBNIS Einstimmig Sitzungstag: lt. Beschlussvorschlag mit Stimmenmehrheit Bearbeitungsvermerk abweichender Beschluss (s. Anlage) Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 138/2012 Seite - 2 - Begründung: Bereits im Jahr 2006 hat die Stadt das Finanzamt Lahr darum gebeten zu überprüfen, ob die Chrysanthema Lahr als gemeinnütziger Betrieb gewerblicher Art (BgA) steuerlich anerkannt werden kann. Hintergrund der Bitte zu diesem Zeitpunkt war u.a., dass die Stadt bei Vorliegen eines gemeinnützigen BgA „Chrysanthema Lahr“, bei Spenden für die Chrysanthema Lahr Spendenbescheinigungen hätte ausstellen können. Bedauerlicherweise sah das Finanzamt Lahr in der Chrysanthema Lahr zum damaligen Zeitpunkt keine Veranstaltung, die z.B. den gemeinnützigen Zweck „Förderung von Kunst und Kultur“ erfüllen würde. Das Finanzamt Lahr begründete dies schriftlich u.a. damit, dass bei der Chrysanthema Lahr keine künstlerischen Aspekte, die über ein besonderes handwerkliches Geschick hinausgehen, zu erkennen seien und darüber hinaus das Gesamtbild der Chrysanthema Lahr, sich als überwiegend der Förderung des Tourismus sowie des örtlichen Handels und Gewerbes darstelle. Die Chrysanthema Lahr wurde in den zurückliegenden Jahren zwei wichtigen, konzeptionellen Umstrukturierungsprozessen unterzogen. Dabei wurde die Chrysanthema Lahr als Blumenfestival inhaltlich und organisatorisch neu ausgerichtet und systematisch zur Kunst- und Kulturveranstaltung mit einem breiten Zielpublikum auf- und ausgebaut. Zuvor war die Chrysanthema Lahr primär eine Veranstaltung für Blumenliebhaber und gartenaffine Menschen. U.a. die vorgenannten Umstrukturierungsprozesse der Chrysanthema Lahr haben die Verwaltung dazu veranlasst, erneut Gespräche mit dem Finanzamt Lahr im Hinblick auf die Anerkennung der Chrysanthema Lahr als gemeinnütziger BgA zu führen. Im gemeinsamen Gespräch mit dem Finanzamt Lahr Ende Oktober 2012, konnte nunmehr die Gemeinnützigkeit der Chrysanthema Lahr nachvollziehbar dargelegt werden. Anders als ähnliche Veranstaltungen, ist die Chrysanthema Lahr als ein die Innenstadt von Lahr umspannendes, begehbares und erlebbares themenmotivorientiertes Gesamtkunstwerk zu verstehen, welches aus wachsenden Chrysanthemen, Blumen und sonstigen Pflanzen, natürlichen Blüten und Werkstoffen aller Art bestehet. Die Chrysanthema Lahr wird im Rahmen eines Kulturprogramms in Form von Lesungen, Ausstellungen, Tanz/Choreographie und Musik unter Einbindung der örtlichen Bevölkerung, Schulen und Vereinen präsentiert. Die dieser Beschlussvorlage beigefügte Gemeinnützigkeitssatzung für die Chrysanthema Lahr, ist zwischen der Abt. Ratsangelegenheiten, Öffentlichkeitsarbeit und Stadtmarketing, der Stadtkämmerei und dem Finanzamt Lahr abgestimmt. Die Gemeinnützigkeitssatzung der Chrysanthema Lahr entspricht dem gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 der Abgabenordnung (AO) verbindlichen Muster (Anlage 1 zu § 60 AO). Eine entsprechende Beschlussfassung im Gemeinderat vorausgesetzt, kann die Gemeinnützigkeitssatzung der Chrysanthema Lahr nunmehr zum 01.01.2013 in Kraft treten. Wir bitten um entsprechende Beschlussfassung. Dr. Wolfgang G. Müller Jürgen Trampert