Informationsvorlage (Obdachlosenunterkunft Geroldsecker Vorstadt 81)
11. März 2013
Information Amt: 302 Datum: 27.02.2013 Az.: 108.50 Drucksache Nummer: 56/2013 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Gemeinderat 11.03.2013 zur Kenntnis öffentlich Abstimmung Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Stabsstelle Recht 50 Stabsstelle FW Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Stabsstelle Recht Betreff: Obdachlosenunterkunft Geroldsecker Vorstadt 81 Mitteilung: Der Gemeinderat nimmt die Informationen zu den aktuellen Vorfällen in der Obdachlosenunterkunft Geroldsecker Vorstadt 81 sowie von den getroffenen und beabsichtigten Maßnahmen für die derzeitige Unterkunft und ebenso für den im Bau befindlichen Neubau zur Kenntnis. BERATUNGSERGEBNIS Einstimmig Sitzungstag: lt. Beschlussvorschlag mit Stimmenmehrheit Bearbeitungsvermerk abweichender Beschluss (s. Anlage) Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 56/2013 Seite - 2 - Begründung: In der Obdachlosenunterkunft der Stadt Lahr in der Geroldsecker Vorstadt 81 kam es seit Mitte Dezember zwischenzeitlich zu acht Brandfällen. Es handelte sich hierbei vorwiegend um kleinere Brände, die nach derzeitigem Kenntnisstand vorsätzlich entzündet wurden und meist durch einen oder mehrere Bewohner bereits vor Eintreffen der Feuerwehr wieder gelöscht werden konnten. Auflistung der Vorfälle: 11. Dezember 2012, 21.30 Uhr: 22. Dezember 2012, 23.58 Uhr: 29. Dezember 2012, 20.08 Uhr: 02. Februar 2012, 18.55 Uhr: 07. Februar 2012, 00.45 Uhr: 07. Februar 2012, 01.21 Uhr: 09. Februar 2012, 23.10 Uhr: 19. Februar 2012, 16.38 Uhr: Kleinbrand Küchenregal 1. OG brennender Abfall vor dem Gebäude Kleinbrand Küche 1. OG (gelber Sack) Kleinbrand Küche 1. OG (gelber Sack) Kleinbrand Küche 1. OG (gelber Sack) Brand vor dem Gebäude (Elektroschrott, Motorroller) Brand im Zimmer 105 (Matratze) Kleinbrand im Gemeinschaftsraum (Stoffdeckchen) Für die Bewohner der Unterkunft besteht durch die aktuelle Situation eine konkrete Gefahr, die die Stadt Lahr mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln abzuwehren versucht. Vor allem die Erfahrung im Zusammenhang mit dem Brand am 09. Februar 2013 hat gezeigt, dass die Bewohner der Unterkunft nur eingeschränkt zur Eigenrettung in der Lage sind. Obwohl an diesem Abend nicht nur im betreffenden Zimmer sondern ebenso im Flur des Erdgeschosses eine deutliche Rauchentwicklung feststellbar war und die Rauchmelder lautstark Alarmtöne vermeldeten, wurde der Brand erst durch eine Polizeistreife entdeckt und gemeldet. Die meisten Bewohner befanden sich zum Zeitpunkt des Eintreffens der Polizei noch in ihren Zimmern. Die zwischenzeitlich ergriffenen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr dienen deshalb in erster Linie dem Ziel, einen Brand möglichst frühzeitig erkennen und bekämpfen zu können. Gleichzeitig ermittelt die Kriminalpolizei wegen des Verdachts auf gefährliche Brandstiftung. In mehreren Gesprächen mit dem zuständigen Sachbearbeiter der Kriminalpolizei und der Stabsstelle Feuerwehr wurden verschiedene Möglichkeiten aufgelistet und bewertet. Bereits seit Ende 2012 wird die Unterkunft auf Wunsch der Stadt Lahr mehrmals pro Nacht von einer Streife des Polizeireviers Lahr angefahren. Durch die Beamten wird das Objekt hierbei auch von innen einer kurzen Überprüfung unterzogen. Im Rahmen einer solchen Kontrolle konnte der Brand am 09. Februar entdeckt und gelöscht werden. Seit dem 11. Februar 2013 findet zusätzlich eine nächtliche Bestreifung der Obdachlosenunterkunft durch den Sicherheitsdienst CDS statt. Hierbei wird das Objekt zwischen 22.00 Uhr und 06.00 Uhr einmal pro Stunde aufgesucht. Der Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes unternimmt jeweils einen Rundgang durch das Gebäude. Zwischen dem 12. Februar und dem 19. Februar übernahm ein ehemaliger Bewohner der Geroldsecker Vorstadt 81 im Rahmen einer vertraglichen Vereinbarung mit der Stadt Lahr die Nachtwache im Objekt. Aus gesundheitlichen Gründen musste von dieser Möglichkeit jedoch wieder Abstand genommen werden. Drucksache 56/2013 Seite - 3 - Für den Monat März ist eine Nachtwache durch den Sicherheitsdienst CDS beauftragt. Jede Nacht zwischen 22.00 Uhr und 06.00 Uhr wird ein Mitarbeiter des Sicherheitsdiensts vor Ort sein und die Unterkunft überwachen. Die Kosten hierfür liegen für den Monat März bei ca. 5.200,- Euro. Die Bestreifung der Unterkunft einmal pro Stunde zwischen 22.00 Uhr und 06.00 Uhr hat im Vergleich hierzu zu Kosten in Höhe von ca. 2.900,- Euro pro Monat geführt. Ende März soll anhand der dann vorliegenden Erfahrungswerte entschieden werden, ob eine weitere dauerhafte Überwachung oder eine weitere Bestreifung der Unterkunft durch den Sicherheitsdienst erforderlich ist. Zusätzlich zu dieser Überwachung durch die Firma CDS wurden Brandmelder für jedes einzelne Zimmer sowie vernetzte Brandmelder für die einzelnen Flure beschafft. Die Gesamtkosten hierfür liegen bei ca. 2.500,- Euro. Der Kreis hat eine Kostenbeteiligung zugesagt, die voraussichtlich bei 50 % liegen wird. Von der Beschaffung einer Brandmeldeanlage, die auf die Integrierte Leitstelle aufgeschaltet werden kann, wurde Abstand genommen. Die entsprechende technische Bereitstellung würde ca. 3 – 4 Monate in Anspruch nehmen. Gleichzeitig wären Kosten in Höhe von ca. 30.000 – 40.000 Euro zu erwarten. In Anbetracht der Tatsache, dass im dritten Quartal 2013 der Bezug der neuen Unterkunft vorgesehen ist, erscheint diese Lösung nicht verhältnismäßig. Die Bewohner der Unterkunft wurden durch den Hausmeister, Herrn Szkopiak, eindringlich auf die aktuelle Gefahrensituation hingewiesen. Es wurde um verstärkte Aufmerksamkeit und um die unverzügliche Meldung verdächtiger Beobachtungen gebeten. Ein Aushang im Haus weist zudem auf die Möglichkeit der kostenlosen Notrufabsetzung über die dem Wohnheim gegenüberliegende Telefonzelle hin. Die Kellerräume werden derzeit jeweils über Nacht verschlossen, da sich dort verschiedene brennbare Materialien befinden. Zusätzlich wird die Anbringung einer Videoüberwachung im Gebäude in Erwägung gezogen. Nach derzeitigem Kenntnisstand könnte für ca. 500,- bis 1.000,- Euro eine Überwachungsanlage mit mehreren Kameras im Gebäude installiert werden. Beschädigungen innerhalb kurzer Zeit können nicht ausgeschlossen werden, dennoch soll auch diese Option schnellstmöglich umgesetzt werden. Die durch die Maßnahmen insgesamt entstehenden Kosten werden zunächst über die im laufenden Jahr bereitstehenden Haushaltsmittel abgewickelt. Möglicherweise wird gegen Ende des Jahres ein Antrag auf Bewilligung überplanmäßiger Ausgaben erforderlich. Aufgrund der aktuellen Erfahrungen im Gebäude Geroldsecker Vorstadt 81 wurden auch die vorgesehenen Brandschutzmaßnahmen in der neuen Unterkunft in der Biermannstraße nochmals überprüft und teilweise ausgedehnt. Im Neubau wird eine Brandmeldeanlage installiert werden, die auf die Integrierte Leitstelle Ortenau aufgeschaltet ist. Rauchschutzelemente mit Untertürschließern unterteilen jede Etage. Hierdurch soll eine Rauch- oder Brandentwicklung im jeweils gegenüberliegenden Etagenteil verhindert werden. Jedes Zimmer wird mit einer Stahlblechtür mit umlaufender Dichtung ausgestattet. Die Fluchttüren werden mit einem elektrischen Verriegelungssystem gesichert. Der Zweiradabstellplatz wird komplett aus nicht brennbaren Materialien hergestellt. Gleichzeitig soll die neue Unterkunft ebenfalls mit einer Videoüberwachung im Eingangsbereich sowie in den Fluren ausgestattet werden. Drucksache 56/2013 Seite - 4 - Es ist weiterhin vorgesehen, den durch die Stadt Lahr zur nächtlichen Objektüberwachung beauftragten Sicherheitsdienst generell auch für den Neubau in der Biermannstraße einzusetzen. Im Rahmen der anstehenden Ausschreibung dieser Dienstleistung sollen 2 nächtliche Kontrollgänge in der Obdachlosenunterkunft mit aufgenommen werden. Nach Einschätzung der Verwaltung ist die Bewohnerschaft der Obdachlosenunterkunft in letzter Zeit deutlich problematischer geworden. Dies verursacht einen erhöhten sozialen Betreuungsbedarf. Im Rahmen eines anstehenden Gesprächs zwischen der Stadt Lahr und Herrn Benz, Dezernent für Bildung, Jugend, Soziales und Arbeitsförderung des Ortenaukreises wird auch die Problematik der sozialen Betreuung der Bewohner der Obdachlosenunterkunft diskutiert werden. Durch umliegende Städte sind teilweise Sozialarbeiter/innen zur Betreuung der Bewohner von Obdachlosenunterkünften beschäftigt. Beabsichtigt ist, möglichst in Kooperation mit dem Ortenaukreis – eventuell über die AGJ – eine kontinuierliche Betreuungsarbeit zu gewährleisten. Guido Schöneboom Lucia Vogt