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Informationsvorlage (Jahresrechnung 2012 der Stadt Lahr )

                                    
                                        Informationsvorlage
Amt: 20/201
Herr Wurth

Datum: 26.06.2013

Az.: 913.60 - Wu

Drucksache Nummer:
131/2013

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Haupt- und Personalausschuss

15.07.2013

zur Kenntnis

nichtöffentlich

Gemeinderat

24.07.2013

zur Kenntnis

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Stabsstelle
Recht

Betreff:

Jahresrechnung 2012 der Stadt Lahr

Mitteilung:

Der Gemeinderat nimmt die Jahresrechnung 2012 der Stadt Lahr
nach Maßgabe der angeschlossenen Anlage „Rechenschaftsbericht
der Stadt Lahr für das Rechnungsjahr 2012, Seite I, Ziffern 1 bis 5“
zur Kenntnis.

BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig

Sitzungstag:

lt. Beschlussvorschlag

mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 131/2013

Seite - 2 -

Begründung:

1). Vorbemerkung
Entgegen der bisherigen Verfahrensweise wird das Ergebnis der Jahresrechnung 2012 den gemeinderätlichen Gremien zum gegenwärtigen Verfahrensstand nicht mehr zur Beschlussfassung, sondern im Rahmen einer Informationsvorlage zur Kenntnisnahme vorgelegt. Dies geht auf eine Abstimmung zwischen dem Städt. Rechnungsprüfungsamt und der Stadtkämmerei zurück.
Nach § 95 der Gemeindeordnung ist die Jahresrechnung innerhalb von sechs
Monaten nach Ende des Haushaltsjahres aufzustellen und vom Gemeinderat
innerhalb eines Jahres nach Ende des Haushaltsjahres (förmlich) festzustellen.
Bislang wurde das jeweilige Rechnungsergebnis mit den entsprechenden Einnahmen und Ausgaben vor der jährlichen Sitzungspause per Beschluss des
Gemeinderates festgesetzt und im weiteren Jahresverlauf (i.d.R. im 3. Quartal)
nach Abschluss der örtlichen Prüfung durch das Städt. Rechnungsprüfungsamt
per Gemeinderatsbeschluss förmlich festgestellt.
Zur Vermeidung einer quasi „doppelten“ Beschlussfassung und unter Berücksichtigung der rechtlichen Vorgaben, wonach das Ergebnis der Jahresrechnung
erst nach der örtlichen Prüfung per Beschlussfassung durch den Gemeinderat
(förmlich) festzustellen ist, wird erstmals für die Jahresrechnung 2012 das (bedingt) neue Ablaufverfahren angewendet. Um den Gemeinderat aber auch weiterhin möglichst frühzeitig über die wesentlichen Eckwerte der Jahresrechnung
zu informieren, wird das bisherige Verfahren dem Grunde nach beibehalten und
nur insoweit abgewandelt, als dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Beschlussfassung mehr mit Festsetzung der Zahlenwerte der Jahresrechnung,
sondern („nur“) eine Kenntnisnahme erfolgt.

2). Jahresrechnung 2012
Die Jahresrechnung 2012 der Stadt Lahr (Kernhaushalt) weist ein Gesamtvolumen in Höhe von 107.325.127,57 € aus. Davon entfallen 94.012.627,39 €
auf den Verwaltungshaushalt und 13.312.500,18 € auf den Vermögenshaushalt.
Die Zuführungsrate an den Vermögenshaushalt beläuft sich auf 8.680.656,55 €.
Im Haushaltsplan 2012 war eine Zuführung in Höhe von 3.845.000,00 € veranschlagt, so dass sich die Mehrzuführung vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt auf 4.835.656,55 € beläuft. Diese resultiert im Wesentlichen auf
Mehreinnahmen in Höhe von rd. 5,0 Mio. €, unter gleichzeitiger Berücksichtigung von Mehrausgaben von rd. 0,2 Mio. €. Dabei entfallen die höchsten
Mehreinnahmenbeträge auf den Gemeindeanteil an der Einkommensteuer
(+ rd. 1,02 Mio. €) sowie auf Finanzausgleichsleistungen (Schlüsselzuweisungen und Investitionspauschale: + rd. 0,85 Mio. €).

Drucksache 131/2013

Seite - 3 -

Zum Ausgleich des Vermögenshaushaltes ist der allgemeinen Rücklage ein Betrag in Höhe von 1.944.497,99 € zugeführt worden (= Ergebniszuführung 2012).
Unter Berücksichtigung der vorgenannten Zuführung sowie im Weiteren einer
zweckgebundenen Zuführung in Höhe von 83.430,00 € (Grundstückserlöse
Flughafenareal Ost) weist die allgemeine Rücklage zum 31.12.2012 einen Gesamtbestand von 19.255.134,15 € aus.
Im Haushaltsplan 2012 war eine Rücklagenentnahme von 2.466.000,00 € vorgesehen, so dass eine Ergebnisverbesserung in Höhe von 4.410.497,99 € zu
verzeichnen ist.
Nach Abzug der für das Jahr 2012 berechneten Mindestrücklage in Höhe von
rd. 1,7 Mio. € sowie zweckgebundenen Rücklagenmittel von zusammen rd.
5,5 Mio. € (davon rd. 5,1 Mio. € aus Grundstückserlösen für das FlughafenOstareal) verbleibt ein einsetzbarer Rücklagenbestand in Höhe von rd.
12,1 Mio. €.
Der Haushaltsplan 2013 sieht zum Ausgleich des Vermögenshaushaltes eine
Rücklagenentnahme in Höhe von 6,92 Mio. € sowie die Finanzplanung für die
Jahre 2014 und 2015 weitere Entnahmen von zusammen 3,16 Mio. € und damit
aus damaliger Sicht den vollen Verzehr des einsetzbaren Rücklagenbestandes
vor. Unter Berücksichtigung dieser planmäßig vorgesehenen Entnahmen verbliebe zum 31.12.2012 ein einsetzbarer Rücklagenbestand von rd. 2,0 Mio. €.
Bereits im Bericht über die Haushaltsentwicklung 2012 vom 02.08.2013, der
dem Gemeinderat in seiner Sitzung am 17.09.2012 zur Kenntnis gegeben wurde sowie im Zuge der Einbringung (19.11.2012), Vorberatung (03.12.2012) und
Verabschiedung (17.12.2012) des Haushaltsplanes für das Jahr 2013 hat die
Verwaltung dargelegt, dass sich eine deutliche Verbesserung des Jahresergebnisses 2012 in einer Größenordnung abzeichnet, wonach nicht nur die im
Planwerk 2012 veranschlagte Rücklagenentnahme in Höhe von 2.466.000,00 €
entbehrlich werden, sondern sich darüber hinaus eine Rücklagenzuführung ergeben dürfte.
Im Weiteren wird auf den angeschlossenen Rechenschaftsbericht 2012 verwiesen.

Dr. Wolfgang G. Müller

Jürgen Trampert