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Beschlussvorlage (Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben im Bereich der Geschwindigkeitsmessungen)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 302
Vogt

Datum: 05.11.2013 Az.:

Drucksache Nr.: 236/2013

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Haupt- und Personalausschuss

02.12.2013

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben im Bereich der Geschwindigkeitsmessungen

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Personalausschuss bewilligt für das Haushaltsjahr 2013 gemäß § 84
der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg bei der Finanzposition 1.1100.520100
(Geschwindigkeitsmessungen) überplanmäßige Ausgaben i. H. v. 70.000,- Euro.
Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt in voller Höhe durch Mehreinnahmen bei der
Finanzposition 1.1100.260100 (Bußgelder).

BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig

Sitzungstag:

lt. Beschlussvorschlag

mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 236/2013

Seite - 2 -

Begründung:
Anfang Juni 2013 wurde die stationäre Geschwindigkeitsmessanlage mit integrierter Rotlichtüberwachung in der Burgbühlstraße in Betrieb genommen.
Derzeit ist eine Kamera eingebaut, die wechselnd in beide Fahrtrichtungen eingestellt werden
kann.
Die Anlage befindet sich im Eigentum der Firma ERA. Die Stadt Lahr entrichtet eine Fallpauschale in Höhe von 5,71 Euro.
Gemäß der Schätzung einer Fachfirma war für die verbleibenden Monate des Jahres 2013
unter Berücksichtigung der Verkehrsstärke in der Burgbühlstraße mit ca. 4000 festgestellten
Geschwindigkeitsüberschreitungen zu rechnen.
Allein in den ersten 5 Monaten wurden jedoch leider weit über 10.000 Geschwindigkeitsverstöße dokumentiert.
Zur Zeit der Mittelanmeldungen für das Haushaltsjahr 2013 konnte noch nicht sicher von der
Installation einer Geschwindigkeitsmessanlage in der Burgbühlstraße ausgegangen werden.
Es wurde vereinbart, die gegebenenfalls anfallenden Ausgaben bei Bedarf als überplanmäßige Mittel zu beantragen und die erzielten Einnahmen aus den Bußgeldern und Verwarnungsgeldern zur Deckung zu verwenden.
Insgesamt ist es auf der Haushaltsstelle 1.1100.520100 (Geschwindigkeitsmessungen) im
Zusammenhang mit der Messanlage in der Burgbühlstraße bislang zu Mehrausgaben in Höhe von ca. 58.500,- Euro gekommen. Bis Jahresende ist ca. mit 70.000 Euro Mehrausgaben
zu rechnen.
Diese Mehrausgaben können mit Mehreinnahmen im Bereich der Haushaltsstelle
1.1100.260100 (Bußgelder) gedeckt werden.
Es wird gebeten, die überplanmäßigen Ausgaben zu bewilligen.

Guido Schöneboom

Tobias Biendl

Lucia Vogt