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Beschlussvorlage (Wahlen zum Aufsichtsrat der Arbeitsfördergesellschaft Ortenau gGmbH (afög) )

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 202
Singler

Datum: 23.04.2014 Az.: 922.5511

Beratungsfolge

Termin

Gemeinderat

02.06.2014

Drucksache Nr.: 108/2014

Beratung

Kennung

Abstimmung

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Wahlen zum Aufsichtsrat der Arbeitsfördergesellschaft Ortenau gGmbH (afög)

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat wird gebeten, durch Wahl einen Beschluss dahingehend zu fassen, wer in der Gesellschafterversammlung der Arbeitsfördergesellschaft Ortenau gGmbH (afög) in den Aufsichtsrat vorgeschlagen werden soll.
Ein Beschlussvorschlag kann nicht unterbreitet werden, da der/die Vertreter/Vertreterin durch Wahl zu ermitteln ist.

BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig

Sitzungstag:

lt. Beschlussvorschlag

mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 108/2014

Seite - 2 -

Begründung:
Die Arbeitsfördergesellschaft Ortenau gGmbH (afög) hat insgesamt 37 Gesellschafter. Davon sind 36 Kommunen aus dem Ortenaukreis und die Arbeit und Zukunft Ortenau gAG (AZO). Die Stadt Lahr ist an der afög mit 4,22 % (6.840 €
Stammkapital) beteiligt. Durch diese Beteiligung hat die Stadt Lahr ein Vorschlagsrecht für die Bestellung des Aufsichtsrates.
Der Aufsichtsrat der Arbeitsfördergesellschaft Ortenau gGmbH (afög) besteht aus
bis zu 12 Mitgliedern. Die Stadt Lahr stellte hiervon bisher ein Aufsichtsratsmandat. Dieses Aufsichtsratsmandat hatte bislang Herr Erster Bürgermeister Schöneboom inne. Er wurde am 25.06.2010 für die Dauer von vier Jahren in den Aufsichtsrat gewählt. Die Amtszeit läuft demnach zum 26.06.2014 aus. Durch Wahl
im Gemeinderat soll nun ein Beschluss dahingehend gefasst werden, wer als Vertreter/in der Stadt Lahr zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagen wird.
Aus der afög wurde im Jahr 2002 die Arbeit und Zukunft Ortenau gAG (AZO) ausgegründet, um einerseits das operative Geschäft und den Immobilienbesitz zu
trennen und andererseits auch weiterhin behilferechtlich unschädlich ausschreibungsfreie Vergaben tätigen zu können. Die Unternehmen und Verbände wechselten dann als Stammaktionäre zur AZO über. Die Kommunen blieben ausschließlich Gesellschafter bei der äfog. Die Stadt Lahr ist also nicht an der AZO
beteiligt.
Im Jahr 2007 wurde aus der afög die Zeitarbeitsparte in die 100 %-ige, gewerbliche Tochter Afög Personal Service GmbH (APS) ausgegründet. An dieser besteht
ebenfalls keine Beteiligung der Stadt Lahr.
Die Aufsichtsräte der drei Gesellschaften sollen aber personenidentisch sein. D.h.,
der Vertreter der Stadt Lahr im Aufsichtsrat der afög wird im weiteren Zusammenhang zusätzliche Aufsichtsratsmandate bei der AZO APS übernehmen.
Damit in der nächsten Gesellschafterversammlung (voraussichtlich am 4. Juli
2014) die Wahl erfolgen kann, ist vom Gemeinderat ein entsprechender Vorschlag
für das ausscheidende Mitglied zu unterbreiten. Der Vorschlag für die Wahl ergibt
sich aus der Diskussion.

Dr. Wolfgang G. Müller
Oberbürgermeister

Jürgen Trampert
Stadtkämmerer