Navigation überspringen

Beschlussvorlage (Hospital- und Armenfonds Lahr - Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 201
Herzog

Datum: 18.11.2014 Az.: 892.41

Drucksache Nr.: 288/2014

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Haupt- und Personalausschuss

01.12.2014

vorberatend

nichtöffentlich

Gemeinderat

15.12.2014

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Hospital- und Armenfonds Lahr
- Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat der Stadt Lahr in seiner Funktion als Stiftungsrat des Hospital- und
Armenfonds Lahr beschließt den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 nach
Maßgabe des angeschlossenen Entwurfs.

Anlage(n):
Haushaltsplan HAF 2015 (Entwurf)

BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig

Sitzungstag:

lt. Beschlussvorschlag

mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 288/2014

Seite - 2 -

Begründung:

Der Haushaltsplanentwurf für 2015 der Stiftung Hospital- und Armenfonds Lahr
weist im Verwaltungshaushalt ein Gesamtvolumen von € 28.000,- aus.
Eine Zuführungsrate an den Vermögenshaushalt oder eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage ist im Planentwurf nicht vorgesehen. Im Vermögenshaushalt
ist keine Mittelveranschlagung erforderlich.
Der Bestand der allgemeinen Rücklage beläuft sich nach dem Rechnungsergebnis
für 2013 auf € 704.720,49 (Stand zum 31.12.2013).
Im Weiteren wird auf die Erläuterungen im Vorbericht zum Haushaltsplanentwurf
für 2015 verwiesen.
Nach einem Beschluss des Stiftungsrates wird der Eigenbetrieb Spital - Wohnen
und Pflege - seit dem 01.01.2000 als Eigenbetrieb nach den gesetzlichen Bestimmungen geführt. Aufgrund dieser Entscheidung ist für die Einrichtung ein gesonderter Wirtschaftsplan nach den eigenbetriebsrechtlichen Regelungen zu erstellen.

Es wird gebeten, den vorseitigen Beschluss zu fassen.

____________________
Dr. Wolfgang G. Müller
Stiftungsratsvorsitzender

______________
Jürgen Trampert
Stadtkämmerer