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Beschlussvorlage (Bebauungsplan RHEINSTRASSE-SÜD, 1. Änderung - Beratung des Entwurfs - Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden (Offenlage))

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 61
Löhr

Datum: 21.11.2014 Az.: -0687 Lö

Drucksache Nr.: 292/2014

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Technischer Ausschuss

03.12.2014

vorberatend

öffentlich

Gemeinderat

15.12.2014

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Bebauungsplan RHEINSTRASSE-SÜD, 1. Änderung
- Beratung des Entwurfs
- Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden (Offenlage)

Beschlussvorschlag:

1. Der Entwurf zum Bebauungsplan GEWERBEGEBIET RHEINSTRASSE SÜD,
1. Änderung, vom 21.11.2014 wird gebilligt.
2. Der Aufstellungsbeschluss vom 14.05.2012 wird hinsichtlich des betroffenen
Plangebietes abgeändert. Der neue Geltungsbereich ergibt sich aus dem beiliegenden Plan. Die örtliche Bekanntmachung erfolgt durch die Offenlage des Bebauungsplanes.
3. Auf der Grundlage des Entwurfs ist die Beteiligung der Bürger gemäß § 3 (2)
BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4
(2) BauGB durchzuführen.

Anlage(n):
- Nutzungsplan incl. Legende
- Planungsrechtliche Festsetzungen, Begründung

BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig

Sitzungstag:

lt. Beschlussvorschlag

mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 292/2014

Seite - 2 -

Begründung:
Der Gemeinderat hat am 14. Mai 2012 den Aufstellungsbeschluss für die erste Änderung des Bebauungsplanes RHEINSTRASSE SÜD gefasst und die frühzeitige Beteiligung beschlossen. Diese erfolgte vom 4. Juni bis zum 6. Juli 2012.
Ziel der Planänderung ist, auf dem Areal einen nicht großflächigen Lebensmittelmarkt zuzulassen,
das heißt er darf laut aktueller Rechtsprechung eine Verkaufsfläche von maximal 800 Quadratmeter
besitzen. Parallel dazu soll diese (dort bislang zulässige) Nutzung für den nördlich angrenzenden Bebauungsplan GEWERBEGEBIET RHEIN-STRASSE NORD ausgeschlossen werden.
Während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gingen keine Stellungnahmen aus der Bürgerschaft ein.
Von den 27 angeschriebenen externen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange haben
20 eine Rückmeldung gegeben, davon sechs mit einer Stellungnahme. Vier Schreiben besitzen formal-redaktionellen Charakter, insbesondere zur Altlastensituation, Bauhöhenbeschränkung oder zu
den Planungen der Deutschen Bahn.
Die beiden Stellungnahmen des Handelsverbandes Südbaden e.V. und der IHK Südlicher Oberrhein
setzen sich inhaltlich kritisch mit der Bebauungsplanänderung auseinander.
Dabei wird moniert, dass die Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes an dieser Stelle im Widerspruch
zum Lahrer Einzelhandelskonzept stehe und als rein autoorientierte periphere Lage wohngebietsnahen Lagen Kaufkraft entzöge. Außerdem würde das günstige Bodenpreisgefüge gefährdet und eine
größere Fläche der Nutzung durch kleinere Handwerks- bzw. Gewerbebetriebe entzogen.
Dies trifft aus Sicht der Verwaltung so nicht zu. Im Einzelhandelskonzept wird formuliert, dass am
Flugplatz Einzelhandel über den bereits zulässigen Lebensmittel-Discounter hinaus nicht empfohlen
wird (S. 53). Genau dieser Empfehlung folgt der Bebauungsplan, der eine (seit über zehn Jahren) zulässige Nutzung lediglich von Norden nach Süden verlegt. Von den benachbarten Arbeitsplatzschwerpunkten ist der Markt zu Fuß oder per Rad zu erreichen. Auch befindet sich in der Nähe die
verdichtete Wohnbebauung um die Flugplatzstraße, die innerhalb eines Radius´ von einem Kilometer
keinen Lebensmittelmarkt hat. Die Bodenpreise der ausschließlich städtischen Grundstücke für die
ansonsten vorgesehene gewerbliche Nutzung ändern sich durch den Markt nicht.
Nach diversen Verhandlungen mit den Investoren und dem Betreiber erfährt die Konzeption gegenüber 2012 eine signifikante Änderung. Der Markt soll nun eingeschossig in „zweiter Reihe“ errichtet
werden. Die prestigeträchtige erste Reihe an der Dr.-Georg-Schaeffler-Straße bleibt damit weiterhin
für klassische gewerbliche Nutzungen vorbehalten.
Die Verwaltung schlägt vor, die Offenlage des Bebauungsplans GEWERBEGEBIET RHEINSTRASSE
SÜD, 1. Änderung, auf der Grundlage des Entwurfes vom 21. November 2014 zu beschließen.

Tilman Petters

Stefan Löhr

Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis
mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den
Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.