Beschlussvorlage (Einrichtung eines Hortes in unmittelbarer Nähe der Geroldsecker Schule)
9. Dezember 2013
Beschlussvorlage Amt: 502 Augsten Datum: 05.11.2013 Az.: 461.30 Drucksache Nr.: 237/2013 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Ausschuss für Soziales, Schulen und Sport 20.11.2013 vorberatend nichtöffentlich Haupt- und Personalausschuss 02.12.2013 vorberatend nichtöffentlich Gemeinderat 09.12.2013 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Einrichtung eines Hortes in unmittelbarer Nähe der Geroldsecker Schule Beschlussvorschlag: 1. Der Einrichtung eines Hortes in unmittelbarer Nähe der Geroldsecker Schule in angemieteten Räumlichkeiten wird zugestimmt. 2. Die Trägerschaft soll die Arbeiterwohlfahrt Ortenau e.V. erhalten. BERATUNGSERGEBNIS Einstimmig Sitzungstag: lt. Beschlussvorschlag mit Stimmenmehrheit Bearbeitungsvermerk abweichender Beschluss (s. Anlage) Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 237/2013 Seite - 2 - Begründung: Die Kommunen sind durch das Kindertagesbetreuungsgesetz (KitaG) seit dem 01.08.2013 dazu verpflichtet ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot für Kinder im Alter von 1 – 6 Jahren vorzuhalten. Aktuell weist die Bedarfsplanung der Stadt Lahr einen Fehlbestand von ca. 87 Plätzen für 3 – 6jährige Kinder sowie von 70 Plätzen für 1 und 2jährige Kinder auf. Trotz des Neubaus der Kindertagesstätte Alleestraße und der Erweiterung des Ersatzneubaus der Kindertagesstätte Arche Noah können die Bedarfe nicht gedeckt werden. Insbesondere gilt dies für den Kernstadtbereich, für den eine enorm hohe Nachfrage besteht. Die Überlegungen der Verwaltung zielen daher darauf ab, den Fehlbestand möglichst schnell, langfristig und nachhaltig zu verringern sowie weitere Kita- und Krippenplätze zu schaffen. Deshalb steht die Verwaltung auch im ständigen Austausch mit allen Kindertagesstätten-Leitungen zu den aktuellen Wartelisten in den Einrichtungen. Die Kindertagesstätte Bottenbrunnenstraße wird derzeit als fünfgruppige Einrichtung mit einer Krippengruppe, einer Regelgruppe sowie drei altersgemischten Ganztagsgruppen für Kinder betrieben. In zwei der altersgemischten Ganztagsgruppen werden jeweils 8 Betreuungsplätze für Kinder von 6 – 10 Jahren als Hortplätze vorgehalten. Die aktuelle Warteliste für das Kindergartenjahr 2013/2014 der Kindertagesstätte Bottenbrunnenstraße weist einen Bedarf von weiteren Plätzen für Kinder unter drei Jahren (22), von 3 – 6 Jahren (11) sowie von Hortkindern (0) auf. Für die aktuelle Warteliste liegen ca. 6 Doppelmeldungen (davon 5 unter drei Jahren sowie 1 bei den 3 – 6jährigen) vor. Doppelmeldungen sind Meldungen die in anderen Kitas ebenfalls bestehen. Ebenfalls besteht bereits eine Warteliste für das Kindergartenjahr 2014/2015 von 8 Plätzen für Kinder unter drei Jahren, 5 Plätzen für Kinder von 3 – 6 Jahren sowie 2 Plätzen für Hortkinder. Stellungnahme der Verwaltung: Vor dem Hintergrund dieser Zahlen ist es sinnvoll in dem Gebäude der Kindertagesstätte Bottenbrunnenstraße die Hortplätze abzubauen. Die ersten Überlegungen zielten darauf die Hortplätze direkt an die Geroldsecker-Schule zu verlagern/verlegen. Doch ist dies auf Grund steigender Schüler/innenzahlen und fehlender Räumlichkeiten nicht möglich. Deshalb sollten Räumlichkeiten im direkten Umfeld der Geroldseckerschule angemietet werden um das vor allem für berufstätige Eltern notwendige Angebot der Hortbetreuung zu erhalten. Besonders Eltern von Kindern der ersten und zweiten Klassenstufen sind auf das Angebot angewiesen, Eltern von Kinder der dritten Klassenstufe nutzen das Angebot kaum (2), Eltern von Kindern der vierten Klassenstufe nutzen das Angebot derzeit gar nicht. Aus Gründen der Subsidiarität wäre die Abgabe der Hortbetreuung an einen freien Träger sinnvoll. Eine erste Anfrage beim Kreisvorsitzenden(?) der Arbeiterwohlfahrt hat ergeben, dass dort ein großes Interesse besteht die Hortbetreuung zu übernehmen und qualifiziert fortzuführen. Die aus einer solchen Maßnahme resultierenden frei werdenden Plätze könnten umgehend für Kinder von 2 bzw. 3 – 6 Jahren zur Verfügung gestellt werden und würden mit 16 Plätzen den aktuellen Fehlbedarf reduzieren. Umbaumaßnahmen sind für diese Umstrukturierung/Änderung des Betreuungsangebotes nicht notwendig. Ebenfalls sind keine zusätzlichen Umschulungs- bzw. Qualifizierungsmaßnahmen für das in der Einrichtung tätige Personal notwendig. Standortsuche für eine Hortbetreuungsangebot, Gespräche mit einem möglichen zukünftigen Träger und den pädagogischen Fachkräften machen es notwendig umgehend mit der Umsetzung beginnen zu können, da eine Umsetzung dieser Maßnahme bereits zum Beginn des nächsten Kindergartenjahres (September 2014) angestrebt wird. Guido Schöneboom Günter Evermann Heike Augsten