Beschlussvorlage (Bewirtschaftungsvertrag zwischen der Lahrer Flugbetriebslizenzen Holding GmbH / Industrie- und Gewerbezentrum Raum Lahr GmbH über das bewegliche Anlagevermögen)
Sitzung: Gemeinderat (15. Sitzung)
9. Dezember 2013
9. Dezember 2013
Beschlussvorlage Amt: 202 Singler Datum: 13.11.2013 Az.: 922.5272 Drucksache Nr.: 243/2013 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Haupt- und Personalausschuss 02.12.2013 vorberatend nichtöffentlich Gemeinderat 09.12.2013 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Bewirtschaftungsvertrag zwischen der Lahrer Flugbetriebslizenzen Holding GmbH / Industrie- und Gewerbezentrum Raum Lahr GmbH über das bewegliche Anlagevermögen Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat stimmt dem Abschluss des Bewirtschaftungsvertrages zwischen der Lahrer Flugbetriebslizenzen Holding GmbH und der Industrie- und Gewerbezentrum Raum Lahr GmbH entsprechend der in der Anlage beigefügten Fassung zu und ermächtigt den Vertreter der Stadt Lahr in der Gesellschafterversammlung der Lahrer Flugbetriebslizenzen Holding GmbH dem Abschluss des Bewirtschaftungsvertrages zuzustimmen. Anlage(n): Bewirtschaftungsvertrag über das bewegliche Anlagevermögen ab 01.01.2014 BERATUNGSERGEBNIS Einstimmig Sitzungstag: lt. Beschlussvorschlag mit Stimmenmehrheit Bearbeitungsvermerk abweichender Beschluss (s. Anlage) Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 243/2013 Seite - 2 - Begründung: Mit Beschluss des Gemeinderats vom 20.08.2013 wurde die Verwaltung ermächtigt, gegenüber dem Insolvenzverwalter der Black Forest Airport Lahr GmbH (BFAL GmbH) ein Erwerbsangebot für das bewegliche Anlagevermögen und die erteilten luftverkehrsrechtlichen Genehmigungen der BFAL GmbH abzugeben. Die Gläubigerversammlung hat dem Angebot der Stadt Lahr am 27.08.2013 zugestimmt und der Zuschlag für die Stadt Lahr wurde erteilt. Das bewegliche Anlagevermögen und die erteilten luftverkehrsrechtlichen Genehmigungen wurden dann mit Kaufvertrag vom 24.09./30.09.2013 von der eigens hierfür gegründeten Lahrer Flugbetriebslizenzen Holding GmbH erworben. Diese GmbH betreibt kein operatives Geschäft. Gegenstand der GmbH sind im Rahmen der öffentlichen Aufgabenerfüllung das Halten und Verwalten der für den Flughafen Lahr erteilten Flugbetriebsgenehmigungen und des für den Flugbetrieb bestimmten Anlagevermögens sowie die Zurverfügungstellung an einen Betreiber des Flughafens, einschließlich der Sicherstellung der Einhaltung der sich aus den luftverkehrsrechtlichen Genehmigungen ergebenden Pflichten. Um zu erreichen, dass das Flughafenareal aus einer Hand betreut wird und zur Vermeidung verschiedener Ansprechpartner für den Flughafenbetreiber, wurde mit Bewirtschaftungsvertrag vom 30.09.2013 der Industrie- und Gewerbezentrum Raum Lahr GmbH (IGZ GmbH) das erworbene Anlagevermögen zur Bewirtschaftung überlassen. Der Bewirtschaftungsvertag wurde vorläufig bis zum 31.12.2013 befristet. Die vorläufige Befristung erfolgte analog zum Bewirtschaftungsvertrag über die Flugbetriebsflächen. Die Lahrer Flugbetriebslizenzen Holding GmbH erstattet der IGZ GmbH die für die Bewirtschaftung des Anlagevermögen anfallenden Kosten. Eine Vergütung für die Zurverfügungstellung erhält sie von der IGZ GmbH nicht. Der Flughafenbetreiber entrichtet an die Lahrer Flugbetriebslizenzen Holding GmbH für die Nutzung der Lizenzen und des Anlagevermögens ein Entgelt von monatlich 5.000 €. Bis zum 30.03.2014 ist diese Vergütung um 50 % reduziert. Nachdem die Laufzeit des vorläufigen Bewirtschaftungsvertrages in Kürze ausläuft und die bisherigen Erfahrungen einen dauerhaften Bewirtschaftungsvertrag zulassen, schlägt die Verwaltung vor, mit der IGZ GmbH zum 01.01.2014 einen längerfristigen Bewirtschaftungsvertrag auf Basis des beigefügten Vertragswerkes zu schließen. Hierzu soll in der Gesellschafterversammlung der Lahrer Flugbetriebslizenzen Holding GmbH ein entsprechender Beschluss gefasst werden. Der Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung soll mit dem Beschluss des Gemeinderats ermächtigt werden dem Abschluss des Bewirtschaftungsvertrages zuzustimmen. Dr. Wolfgang G. Müller Oberbürgermeister Jürgen Trampert Stadtkämmerer