Navigation überspringen

Beschlussvorlage (Änderung der Kinderbetreuungssatzung und Anpassung der Betreuungsgebühren/ -entgelte in städtischen und kirchlichen Kindertageseinrichtungen ab dem 01.01.2015)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 502

Datum: 18.09.2014 Az.: 460.15

Drucksache Nr.: 221/2014

Rottenecker-Zerrer
Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Ausschuss für Soziales, Schulen und
Sport

15.10.2014

vorberatend

nichtöffentlich

Haupt- und Personalausschuss

20.10.2014

vorberatend

nichtöffentlich

Gemeinderat

10.11.2014

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Änderung der Kinderbetreuungssatzung und Anpassung der Betreuungsgebühren/ entgelte in städtischen und kirchlichen Kindertageseinrichtungen ab dem 01.01.2015

Beschlussvorschlag:

1. Die Betreuungsgebühren/ -entgelte in städtischen und kirchlichen Kindertageseinrichtungen werden ab 01.01.2015 auf die in Anlage 1 aufgeführten Beträge festgesetzt.
2. Die in Anlage 1 beigefügte Änderungssatzung wird beschlossen.

Anlage(n):
Anlage 1 - Änderungssatzung Kita-Gebühren
Anlage 2 - Gebührenkalkulation
Anlage 3 - Vergleich Große Kreisstädte
Anlage 4 - Vergleich umliegende Gemeinden

BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig

Sitzungstag:

lt. Beschlussvorschlag

mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 221/2014

Seite - 2 -

Begründung:
Die Stadt Lahr und die kirchlichen Träger von Kindertageseinrichtungen in Lahr erheben einheitliche Elternbeiträge für 11 Monate im Jahr. Die letzte Anpassung erfolgte zum 01. September
2012. Zu diesem Zeitpunkt wurde auch eine Geschwisterermäßigung eingeführt. Zum 01.01.2014
erfolgte für die städtischen Einrichtungen durch Satzungsbeschluss die Umstellung der Rechtsform auf Gebührenerhebung. Für die freien, nichtkirchlichen Träger sind diese Gebühren die Untergrenze.
In der Fortschreibung der gemeinsamen Empfehlungen der Kirchen und der kommunalen Landesverbände zur Festsetzung der Elternbeiträge werden für das laufende Kinder-gartenjahr
2014/2015 für die Betreuung in einer Regelgruppe € 105,--, in einer Gruppe mit verlängerten Öffnungszeiten (VÖ) für 6 Stunden ohne Pause € 131,--, in einer VÖ-Krippengruppe (6 Stunden ohne Pause) € 309,-- bei einer monatlichen Gebührenerhebung von 11 Monaten im Jahr für das
einzige Kind einer Familie empfohlen. Die Empfehlungen sehen eine Reduzierung der Beiträge
entsprechend der Zahl der Kinder in einer Familie nach dem Württemberger Modell vor. Hierbei
erhalten Familien, wenn nur (noch) ein Kind im Haushalt lebt, keine finanzielle Reduzierung. Familienhaushalte mit mehreren Kindern werden, unabhängig davon wie viele Kinder ein kostenpflichtiges Betreuungsangebot besuchen, bei den Elternbeiträgen zwischen 25 und 80% deutlich
entlastet. Empfohlen wird insgesamt eine Beteiligung der Familien in Höhe von 20% der Betriebskosten. Damit verbleibt auch bei Berücksichtigung der durch das Land aktuell gewährten
Betriebskostenzuschüsse für jedes am 01.03. des Vorjahres betreute Kind immer ein Zuschussbedarf. Dieser ist durch die Kindergartenträger bzw. die Stadt Lahr zu finanzieren. Die Landeszuweisungen 2014 betragen ca. 27 - 31% der Betriebskosten für 3- bis 6jährige Kinder und ca.
50 - 64% der Betriebskosten für Kinder unter 3 Jahren, bezogen auf die vom Städtetag veröffentlichten Platzkosten. Das Gebührenaufkommen in Lahr beträgt ca. 18% der Betriebsausgaben.
Bei einer Erhöhung der Gebühr für den Regelkindergarten um € 5,-- von derzeit € 87,-- monatlich
auf € 92,-- (Erhöhung um 5,75%) werden, entsprechend der vom Gemeinderat verabschiedeten
Kalkulationssystematik, die weiteren Gebühren bezogen auf den Fachkräfteschlüssel pro Kind
sowie die Betreuungszeit in Relation zur Regelbetreuung berechnet. In den erweiterten Betreuungsformen insbesondere bei Kindern unter drei Jahren sind Erhöhungen bis maximal 7 % vorgesehen. Dies soll zum langfristigen Ausgleich bei noch bestehenden unterproportionalen Betreuungsgebühren beitragen. Die von der Verwaltung vorgeschlagenen Gebühren ab 01.01.2015
(Anlage 1) sehen u.a. für die Betreuung in einer VÖ-Gruppe € 117,--, in einer VÖ-Krippengruppe
€ 202,-- sowie in einer altersgemischten Regelgruppe € 124,-- monatlich für Vollzahler vor.
Im Vergleich mit den anderen Großen Kreisstädten im Ortenaukreis (Anlage 3) liegen die vorgeschlagenen Gebühren für Vollzahler insbesondere bei den 3-6jährigen Kindern eher im oberen Bereich. Bei den Lahrer Umlandgemeinden (Anlage 4) werden überwiegend in Anlehnung
an die Empfehlungssätze der Kirchen und kommunalen Spitzenverbände höhere Beiträge für
Vollzahler erhoben. Für Familien mit mehreren Kindern erfolgt dort jedoch eine umfassendere
Entlastung entsprechend dem Württemberger Modell. Obwohl bei den letzten Entgelterhöhungen
in Lahr der prozentuale Anstieg bei den erweiterten Betreuungsangeboten teilweise bis zu 10%
betrug, liegen die Gebühren vor allem im Bereich der Betreuungsangebote für unter dreijährige Kinder weiterhin noch erheblich unter den empfohlenen und auch unter den nach
der städtischen Kalkulationssystematik errechneten Gebührensätzen.
Zu den Betreuungsgebühren kommen bei Ganztags- und Krippenbetreuung immer, optional auch
bei Verlängerten Öffnungszeiten, noch Verpflegungskosten für das Mittagessen hinzu. Diese
Verpflegungspauschale soll aufgrund gestiegener Sachkosten für Lieferung (Bezugskosten pro
Mahlzeit € 3,50 bis € 4,-- bei unterschiedlichen Portionsgrößen der einzelnen Lieferanten) sowie
gestiegenem Aufwand bei den hauswirtschaftlichen Leistungen der Kindertageseinrichtungen von
€ 55,-- auf € 60,-- monatlich erhöht werden. Der Preis für ein Einzelessen soll für gelegentliche
Teilnehmer am Mittagessen von € 3,50 auf € 3,80 steigen.

Drucksache 221/2014

Seite - 3 -

Mit der in Lahr geltenden Geschwisterermäßigung (25% für jedes von 2 Kindern, 50% für jedes
von 3 Kindern, 65% ab 4 Kindern, jeweils auf volle Euro aufgerundet) werden Familien entlastet,
die gleichzeitig für mehrere Kinder kostenpflichtige Betreuungsangebote nutzen. Diese Geschwisterermäßigung wurde zum 01.09.2012 auf Anregung des Gesamtelternbeirats eingeführt.
Familien mit geringem Einkommen, bei denen nur ein Kind eine Kindertageseinrichtung oder kostenpflichtige Schulkindbetreuung besucht, können weiterhin auf Antrag 25% Familienförderung
(aufgerundet auf volle Euro) erhalten. Es soll damit sichergestellt werden, dass die volle Gebühr
nur von Familien bezahlt werden muss, die dies finanziell leisten können oder die gesetzliche
Förderansprüche haben.

Stellungnahme der Verwaltung:
Auch bei der aktuellen Gebührenkalkulation (Anlage 2) wird deutlich, dass die über die Betreuung
im Regelkindergarten hinausgehenden Angebote in Lahr im Vergleich mit den Umlandgemeinden
weiterhin als umfangreich und günstig einzuschätzen sind. Ziel muss es trotz des eher niedrigen
Einkommensniveaus in Lahr sein, Familien entsprechend der von ihnen gewählten Betreuungsangebote gleichmäßig an den Kosten zu beteiligen. Vor diesem Hintergrund sind die vorgeschlagenen Gebührenerhöhungen von bis zu 7 % bei den erweiterten Betreuungsangeboten als notwendig und zugleich als moderat anzusehen. Eine Neukalkulation und weitere Anpassung der
Gebühren wird wegen des damit verbundenen Verwaltungsaufwands voraussichtlich erst wieder
in zwei Jahren erfolgen.
Einkommensschwächere Familien haben auch weiterhin die Möglichkeit, die Betreuungskosten
im Rahmen von gesetzlichen Leistungen, wie z.B. Jugendhilfe, Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung zu erhalten. Ebenso ist zu berücksichtigen, dass Betreuungskosten im Rahmen der Einkommensteuererklärung bzw. Lohnsteuererklärung geltend gemacht werden können. Durch das
Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes haben Eltern, die Leistungsempfänger von ALG II,
Wohngeld, Kinderzuschlag oder Grundsicherung sind, zudem die Möglichkeit für ihr Kind einen
Zuschuss zu den Essenskosten beim Besuch einer Kindertageseinrichtung bzw. einer Schule zu
erhalten. Der Eigenanteil der Eltern beträgt dann noch € 1,-- je Essen, das sind pauschaliert €
19,-- monatlich je Kind.
Der Gesamtelternbeirat der Lahrer Kindertageseinrichtungen befasst sich in seiner Sitzung am 9.
Oktober 2014 mit der vorgeschlagenen Gebühren-Neufassung. Mit den kirchlichen Trägervertretern wurde die vorgeschlagene Gebührenerhöhung bereits besprochen. Die kirchlichen Träger
müssen noch die Genehmigung ihrer Entscheidungsgremien einholen. Die Mehreinnahmen für
die städtischen Kindertageseinrichtungen werden auf durchschnittlich € 50.000 jährlich geschätzt.
Die beabsichtigte Neuregelung der städtischen Betriebskostenzuschüsse an kirchliche und freie
Träger von Kindertagesstätten wird den städtischen Zuschussbedarf künftig erhöhen, weshalb
die geplanten Betreuungsgebühren hier den Anstieg der zukünftigen Zuschussbedarfe abfedern
sollen.

Guido Schöneboom
Erster Bürgermeister

Günter Evermann
Amtsleiter