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Beschlussvorlage (Stromkonzession; Beschluss über die Vergabe der Stromkonzession im Gebiet der Stadt Lahr)

10. November 2014
                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 202
Singler

Datum: 22.09.2014 Az.: 811.94

Drucksache Nr.: 223/2014

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Haupt- und Personalausschuss

20.10.2014

vorberatend

nichtöffentlich

Gemeinderat

10.11.2014

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Stromkonzession; Beschluss über die Vergabe der Stromkonzession im
Gebiet der Stadt Lahr

Beschlussvorschlag:

1. Der Gemeinderat stimmt der Vergabe der Stromkonzession an die Elektrizitätswerk Mittelbaden AG & Co. KG zu.
2. Die Verwaltung wird beauftragt und ermächtigt,
a. den Beschluss Ziff. 1 gem. § 108 GemO der Kommunalaufsicht vorzulegen,
b. das Konzessionsvertragsangebot der Elektrizitätswerk Mittelbaden AG &
Co. KG vom 08.08.2014 in Abstimmung mit der Elektrizitätswerk Mittelbaden AG & Co. KG in unwesentlichen Punkten anzupassen, soweit die
Kommunalaufsicht dies im Verfahren nach § 108 GemO für erforderlich
halten sollte und
c. nach Abschluss des Verfahrens nach § 108 GemO den Konzessionsvertrag mit der Elektrizitätswerk Mittelbaden AG & Co. KG abzuschließen.
Anlagen:
- angebotener Konzessionsvertrag
- Ergänzungsgutachten W2K
- Vergabeempfehlung W2K

BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig

Sitzungstag:

lt. Beschlussvorschlag

mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 223/2014

Seite - 2 -

Begründung:
Die Stadt Lahr hat das Auslaufen des Stromkonzessionsvertrages mit der Elektrizitätswerk Mittelbaden AG & Co. KG zum 21.12.2014 am 18.12.2012 im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Das Verfahren und die Kriterien zur Vergabe der Stromkonzession wurden unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung in einem Verfahrensbrief bestimmt. Interessierte Unternehmen wurden aufgefordert, bis zum
08.08.2014, 12.00 Uhr, Stromkonzessionsvertragsangebote abzugeben.
Innerhalb dieser Frist ist lediglich ein Stromkonzessionsvertragsangebot der Elektrizitätswerk Mittelbaden AG & Co. KG eingegangen.
Das Angebot der Elektrizitätswerk Mittelbaden AG & Co. KG vom 08.08.2014 ist
form- und fristgerecht eingegangen und enthält die geforderten Nachweise zur Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit des Bieters.
Das Angebot entspricht den aufgestellten Vergabekriterien der Stadt Lahr sehr gut
und ist geeignet, den Netzbetrieb in der Stadt Lahr nach den Zielen des § 1 EnWG
zu gewährleisten. Auf die beigefügte Vergabeempfehlung des Büros W2K wird verwiesen.
Das Konzessionsvertragsangebot entspricht darüber hinaus den kommunalrechtlichen Anforderungen gemäß § 107 Abs. 1 Satz 1 GemO. Die Erfüllung der Aufgaben
der Stadt wird nicht gefährdet; die berechtigten wirtschaftlichen Interessen der Gemeinde und ihrer Einwohner sind gewahrt. Gemäß § 107 Abs. 1 Satz 2 GemO wird
dem Gemeinderat ein entsprechendes Gutachten des Büros W2K als Anlage vorgelegt.
Der Beschluss des Gemeinderats ist gemäß § 108 GemO der Rechtsaufsicht vorzulegen. Der Vertrag darf erst abgeschlossen werden, wenn binnen Monatsfrist keine
Beanstandungen erfolgen (§ 121 Abs. 2 GemO).

Dr. Wolfgang G. Müller
Oberbürgermeister

Jürgen Trampert
Stadtkämmerer