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Beschlussvorlage (Neufestlegung der Teilnehmerentgelte und der Helferentgelte für die Jugenderholungsmaßnahme Stadtranderholung)

10. November 2014
                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: KiJu
Kuhner

Datum: 21.10.2014 Az.: 453.611

Drucksache Nr.: 222/2014 1. Ergänzung

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Ausschuss für Soziales, Schulen und
Sport

15.10.2014

vorberatend

nichtöffentlich

19 ja,
2 Enthaltungen

Haupt- und Personalausschuss

20.10.2014

vorberatend

nichtöffentlich

einstimmig

Gemeinderat

10.11.2014

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Neufestlegung der Teilnehmerentgelte und der Helferentgelte für die Jugenderholungsmaßnahme Stadtranderholung

Beschlussvorschlag:

Die Teilnehmerentgelte für Kinder aus Lahr sollen weiterhin 180,00 Euro, für Kinder
aus umliegenden Gemeinden 260,00 Euro betragen.
Die Helferentgelte sollen auf 280,00 Euro für Betreuer/-innen und 500,00 Euro für
Leitungsteamer/-innen angehoben werden.

BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig

Sitzungstag:

lt. Beschlussvorschlag

mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 222/2014 1. Ergänzung

Seite - 2 -

Begründung:
Die Teilnehmerentgelte für die Jugenderholungsmaßnahme Stadtranderholung des städtischen Kinder- und Jugendbüros wurden zuletzt im Jahr 2011 von 160,00 Euro auf 180,00 Euro erhöht. Aufgrund von Kostensteigerungen für die Unterbringung auf dem Freizeithof Langenhard, für den Bustransfer sowie für Lebensmittel kam es in den letzten drei Jahren zu höheren Ausgaben. Von weiteren Preissteigerungen in den nächsten Jahren ist auszugehen, sodass der städtische Zuschussbedarf weiter steigen wird. Um dem entgegenzuwirken, sollte das Teilnehmerentgelt für Lahrer Kinder
von 180,00 Euro auf 200,00 Euro und für Kinder aus umliegenden Gemeinden, bei denen der Zuschuss der Stadt Lahr entfällt, von 260,00 Euro auf 280,00 Euro angehoben werden.
Der Ausschuss für Soziales, Schulen und Sport hat mehrheitlich bei 2 Enthaltungen und der Hauptund Personalausschuss einstimmig eine Erhöhung der Teilnehmerentgelte abgelehnt.
Für einkommensschwache Familien werden die Kosten auf Antrag vom Landratsamt Ortenaukreis,
Kommunale Arbeitsförderung oder Jugendamt, anteilig oder in voller Höhe übernommen. Für Inhaber
des Lahr-Passes werden nachrangig nach einer möglichen Kostenübernahme durch den Kreis 50%
auf den Eigenanteil am Teilnehmerentgelt gewährt.
Zur besseren Wertschätzung der Arbeit der ehrenamtlichen Helfer/-innen bei der Stadtranderholung
wird vorgeschlagen, die Helferentgelte für Betreuer/-innen von 250,00 Euro auf 280,00 Euro und die
Helferentgelte für die Leitungsteamer/-innen in verantwortlicher Position von 450,00 Euro auf 500,00
Euro anzuheben. Die letzte Erhöhung der Helferentgelte liegt noch vor der Einführung des Euros als
gesetzliches Zahlungsmittel im Jahr 2002.
Der gesamtstädtische Zuschussbedarf für die Jugenderholungsmaßnahme Stadtranderholung würde
sich für 2015 auf voraussichtlich 23.000,00 Euro belaufen (voraussichtlicher Zuschussbedarf 2014:
15.000,00 Euro).

Guido Schöneboom
Erster Bürgermeister

Günter Evermann
Amtsleiter