Navigation überspringen

Beschlussvorlage (Baugenossenschaft Lahr eG; Satzungsänderung)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 202
Singler

Datum: 31.10.2014 Az.: 922.5131

Drucksache Nr.: 269/2014

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Gemeinderat

10.11.2014

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Baugenossenschaft Lahr eG;
Satzungsänderung

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat beschließt die Änderung der Satzung der Baugenossenschaft Lahr eG gem. beigefügter Synopse.

Anlage(n):
Satzungsänderung - Synopse

BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig

Sitzungstag:

lt. Beschlussvorschlag

mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 269/2014

Seite - 2 -

Begründung:
Die Baugenossenschaft Lahr eG hat der Stadt Lahr am 30.10.2014 die Unterlagen
für die am 14.11.2014 stattfindende Mitgliederversammlung übersandt. Neben der
Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2013, der Entlastung der Vorstandschaft und des Aufsichtsrats soll auch die Änderung der Satzung beschlossen werden.
Als Grund für die Satzungsänderung wird angegeben, dass in den letzten Jahren im
Genossenschaftsgesetz einige Änderungen eingetreten seien, die sich auf den Geschäftsbetrieb der Genossenschaft ausgewirkt haben. Dies erfordere eine umfassende Anpassung der bestehenden Satzung. Man habe sich in der Praxis bereits an den
gesetzlichen Änderungen orientiert und möchte diese nunmehr noch in der Satzung
verankern.
Die Satzungsänderung umfasse im Wesentlichen redaktionelle Änderungen, welche
in der als Anlage beigefügten Synopse in Fettdruck dargestellt sind. Neben der Anpassung aufgrund der gesetzlichen Änderungen schlage man vor, die Geschäftsanteile von aktuell 160 € auf künftig 200 € zu erhöhen. Zudem solle neu eine Regelung
für Rechtsgeschäfte mit Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern aufgenommen werden.
Die neue Satzung basiere einerseits auf der alten Satzung und andererseits auf der
Mustersatzung des GdW - Bundesverband deutscher Wohnungsunternehmen e.V.
Die Prüfung der Satzung habe durch den vbw Verband baden-Württembergischer
Wohnung- und Immobilienunternehmen e.V. stattgefunden.
Da sich die Satzungsänderung im Wesentlichen auf den Vollzug gesetzlicher Änderungen bezieht schlägt die Verwaltung vor, der Satzung im Wege der Offenlage zuzustimmen.

Dr. Wolfgang G. Müller
Oberbürgermeister

Markus Wurth
stellv. Stadtkämmerer