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Beschlussvorlage ( Städtische Wohnungsbaugesellschaft mbH Lahr - Jahresabschluss 2013)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 202
Lehmann

Datum: 12.05.2014 Az.: 922.5114

Beratungsfolge

Termin

Haupt- und Personalausschuss

30.06.2014

Drucksache Nr.: 120/2014

Beratung

Kennung

Abstimmung

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Städtische Wohnungsbaugesellschaft mbH Lahr
- Jahresabschluss 2013

Beschlussvorschlag:

1. Der Haupt- und Personalausschuss nimmt
 die Bilanz zum 31.12.2013,
 die Gewinn- und Verlustrechnung vom 01.01. – 31.12.2013,
 den Lagebericht 2013,
 den Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers und
 den Bericht des Aufsichtsrats
zur Kenntnis und ermächtigt den Vertreter der Stadt Lahr in der
Gesellschafterversammlung den geprüften Jahresabschluss
2013 festzustellen.
2. Der Haupt- und Personalausschuss ermächtigt den Vertreter der
Stadt Lahr in der Gesellschafterversammlung den Vorschlägen
des Aufsichtsrates über die Verwendung des Bilanzgewinns des
Geschäftsjahres 2013 und die Wahl des Abschlussprüfers für
das Geschäftsjahr 2014 zuzustimmen.
3. Der Haupt- und Personalausschuss ermächtigt den Vertreter der
Stadt Lahr in der Gesellschafterversammlung dem Aufsichtsrat
und der Geschäftsführung Entlastungen zu erteilen.

Anlage(n):
Bilanz 31.12.2013 Aktiva
BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig

Sitzungstag:

lt. Beschlussvorschlag

mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 120/2014

Bilanz 31.12.2013 Passiva
GuV 31.12.2013
Anhang des Jahresabschlusses 2013
Lagebericht
Bericht des Aufsichtsrates
Anlagenspiegel 31.12.2013
Verbindlichkeitenspiegel 31.12.2013
Bestätigungsvermerk 2013

Seite - 2 -

Drucksache 120/2014

Seite - 3 -

Begründung:
Allgemeines:
Im Rahmen der Finanzprüfung der Stadt Lahr hat die Gemeindeprüfungsanstalt
ein verstärktes Beteiligungsmanagement vorgeschlagen. Die Verwaltung hat hierfür ein umfangreiches Beteiligungsmanagementkonzept erarbeitet, welches am
16.11.2007 vom Gemeinderat (Vorlage 136/2007) beschlossen wurde. Hiernach
erfolgen u.a. die Feststellung des Jahresabschlusses und die Erteilung der entsprechenden Entlastungen sowie die Bestellung des Abschlussprüfers - ab einer
unmittelbaren Beteiligung von 25% oder mittelbaren Beteiligung von 50% (sowie
badenova AG & Co. KG) - künftig durch den Haupt- und Personalausschuss.
Die nächste ordentliche Gesellschafterversammlung der Städtischen Wohnungsbaugesellschaft mbH Lahr ist am 15.07.2014 vorgesehen.
Zu Ziffer 1) des Beschlussvorschlags:
Die Geschäftsführung der Städtischen Wohnungsbaugesellschaft hat der Beteiligungsverwaltung die Unterlagen zum Jahresabschluss 2013 zur Verfügung gestellt. Auf die als Anlage beigefügten Unterlagen wird verwiesen.
Die Gesellschaft erzielte im Geschäftsjahr 2013 einen Jahresüberschuss in Höhe
von 317.446,52 €. Daraus ergibt sich für das laufende Geschäftsjahr ein Cashflow
in Höhe von 1.589.621,53 € (Jahresüberschuss + Abschreibungen).
Der Jahresabschluss wurde vom Verband baden-württembergischer Wohnungsund Immobilienunternehmen e.V., Stuttgart, geprüft und von dort ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt.
Zu Ziffer 2) des Beschlussvorschlags:
Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 25.04.2013 beschlossen, der Gesellschafterversammlung vorzuschlagen, vom Bilanzgewinn 2013 aus dem Jahresüberschuss in Höhe von 317.446,52 € und dem Gewinnvortrag aus Vorjahren von
5.080,30 €, Einstellungen in Ergebnisrücklagen in Höhe von 160.000,- € vorzunehmen, 160.000,- € den freiwilligen Rücklagen zuzuführen und den Restbetrag
von 2.526,82 € auf neue Rechnung vorzutragen.
Zu Ziffer 3) des Beschlussvorschlages:
Die Stadt Lahr wird in der Gesellschafterversammlung i. d. R. durch den Oberbürgermeister Dr. Müller vertreten. Er ist gleichzeitig Vorsitzender des Aufsichtsrats.
Daher ist es rechtlich nicht möglich, dass er sich in der Funktion als Vertreter des
Gesellschafters Stadt Lahr gleichzeitig in seiner Funktion als Aufsichtsrat entlastet. Die Verwaltung schlägt deshalb vor, den unter Ziffer 3) gefassten Beschluss
zu fassen und den Vertreter der Stadt Lahr zu ermächtigen in der Gesellschafterversammlung entsprechend zu votieren.

Guido Schöneboom
Erster Bürgermeister

Jürgen Trampert
Stadtkämmerer