Beschlussvorlage
Amt: 10/101
Mundinger
Datum: 11.08.2014 Az.: 793.21
Beratungsfolge
Termin
Haupt- und Personalausschuss
20.10.2014
Drucksache Nr.: 191/2014
Beratung
Kennung
Abstimmung
öffentlich
Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen
Eingangsvermerke
Oberbürgermeister
Erster Bürgermeister
Bürgermeister
Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101
Kämmerei
Rechts- und
Ordnungsamt
Betreff:
Aktivitäten der Lahrer Werbegemeinschaft
hier: Weihnachtsbeleuchtung
Beschlussvorschlag:
1. Der Haupt- und Personalausschuss bewilligt einen anteiligen Zuschuss durch die
Stadt Lahr für die notwendige technische Umstellung der Weihnachtsbeleuchtung
auf LED-Technik in Höhe von insg. 22.500 €. Der Betrag soll über drei Jahre von
2015 bis 2017 in Höhe von 7.500 €/Jahr ausgezahlt werden.
2. Die erforderlichen Haushaltsmittel werden jeweils auf der Haushaltsstelle
2.3661.987000 (Weihnachtsmarkt / Weihnachtsbeleuchtung) zur Verfügung gestellt.
Anlage(n):
Antrag zum Zuschuss der Weihnachtsbeleuchtung
BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig
Sitzungstag:
lt. Beschlussvorschlag
mit Stimmenmehrheit
Bearbeitungsvermerk
abweichender Beschluss (s. Anlage)
Ja-Stimmen
Nein-Stimmen
Enthalt.
Datum
Handzeichen
Drucksache 191/2014
Seite - 2 -
Begründung:
Im Jahr 2006 hat die Werbegemeinschaft eine neue, attraktive Weihnachtsbeleuchtung für die Lahrer Innenstadt angeschafft. Der Gemeinderat bewilligte 2007 einen
Zuschuss für die Anschaffung der Weihnachtsbeleuchtung in Höhe von 60.000 €.
Im vergangenen Jahr traten in größerem Umfang technische Verschleißerscheinungen der Lampen auf, so dass Teile der Weihnachtsbeleuchtung ausfielen. Um auch
im kommenden Jahr die Lahrer Innenstadt wieder in vorweihnachtliche Stimmung zu
verwandeln, ist eine schrittweise Erneuerung der Technik unabdingbar. Hierbei soll
die Umstellung auf moderne LED-Technik nachhaltig die Energiebilanz verbessern.
Mit ihrem Schreiben vom 04. Juni 2014 beantragt die Werbegemeinschaft Lahr eine
Bezuschussung der technischen Umstellung der Weihnachtsbeleuchtung durch die
Stadt Lahr in Höhe von insg. 22.500 €. Die Gesamtkosten belaufen sich auf rund
46.700 €. Der Zuschuss wäre auf drei Jahre festgesetzt (2015/2016/2017) mit einem
pauschalen Betrag in Höhe von 7.500 €/jährlich.
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Dr. Wolfgang G. Müller
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Friederike Ohnemus