Navigation überspringen

Beschlussvorlage (Bebauungsplan HOSENMATTEN II, 2. Änderung - Aufstellungsbeschluss - Beratung des Entwurfs - Beteiligung der Bürger sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher…

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 61
Lütkenhaus

Datum: 20.02.2014 Az.: -0688 Lü

Drucksache Nr.: 61/2014

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Technischer Ausschuss

12.03.2014

vorberatend

öffentlich

Gemeinderat

31.03.2014

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

--------------

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

------------

Betreff:

Bebauungsplan HOSENMATTEN II, 2. Änderung
- Aufstellungsbeschluss
- Beratung des Entwurfs
- Beteiligung der Bürger sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher
Belange (Offenlage)

Beschlussvorschlag:

1. Für den im Bestandsplan dargestellten Bereich wird ein qualifizierter Bebauungsplan mit der Bezeichnung HOSENMATTEN II, 2. Änderung aufgestellt.
2. Das Bebauungsplanverfahren wird gemäß § 13 a BauGB im beschleunigten
Verfahren durchgeführt.
3. Auf der Grundlage des Entwurfs vom 20.2.2014 ist die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 und § 3 Abs. 2
BauGB sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß
§ 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 3 und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen (Offenlage).

Anlage(n):
- Übersichtsplan
- Bestandsplan
- Nutzungsplan
- Textliche Festsetzungen
- Begründung

BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig

Sitzungstag:

lt. Beschlussvorschlag

mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 61/2014

Seite - 2 -

Begründung:
Der Bebauungsplan HOSENMATTEN II wurde am 31. Juli 2004 rechtsverbindlich. Der Bebauungsplan setzt entlang der Kirschbaumallee einzelne Baufenster mit einer Baulinie direkt an der öffentlichen Verkehrsfläche fest. Mit dieser Festsetzung soll die aus einem vorgeschalteten Wettbewerbsverfahren hervorgegangene städtebauliche Grundstruktur - eine Fassung des Straßenraums durch
unmittelbar angrenzende Baukörper - gesichert werden.
Auf Grund der bereits fertig gestellten Erschließungsanlagen ergeben sich auf der Südseite der
Kirschbaumallee erhebliche Probleme bei der Umsetzung der Vorgabe. Ein Bauen unmittelbar an
den nördlichen Grundstücksgrenzen hätte einen unverhältnismäßig hohen Mehraufwand zur Folge,
da zur Gründung der Gebäude deutlich in die bereits bestehenden Erschließungsanlagen eingegriffen werden müsste und umfangreiche Sicherungsmaßnahmen für die im Gehweg verlegten Versorgungsleitungen erforderlich wären.
Um den Bauwilligen im Mehrfamilienhausbereich des 1. Bauabschnittes südlich der Kirschbaumallee
eine wirtschaftlichere Bauweise zu ermöglichen, hält es die Verwaltung für sinnvoll, die drei vorhandenen Baufenster um 3 Meter in Richtung Süden zu verschieben. Dazu ist eine Änderung des
Bebauungsplans HOSENMATTEN II notwendig. Die Änderung beinhaltet ausschließlich die räumliche Festsetzung der Baugrenzen und Baulinien im zeichnerischen Teil. Dabei bleiben die Baulinien
Richtung Kirschbaumallee erhalten, mit der Maßgabe, dass das Gesamtmaß aller zurücktretenden
Bauteile entlang der Baulinien 40 % der Gesamtlänge der Baulinien nicht überschreiten darf. Alle
weiteren Festsetzungen haben nach wie vor Bestand. D.h., dass mit der Planänderung auch keine
größere Ausnutzung der jeweiligen Grundstücke ermöglicht wird. Die städtebauliche Grundstruktur
bleibt mit der Änderung gewahrt. Lediglich die Positionierung der Baukörper entlang der Kirschbaumallee rückt um 3 Meter in Richtung Süden.
Die Bebauungsplanänderung kann als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a Baugesetzbuch aufgestellt werden. Nach § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 1 und § 13 Abs. 3 BauGB kann auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden verzichtet werden und von der Umweltprüfung, dem Umweltbericht und
den Angaben zu den Arten umweltbezogener Informationen abgesehen werden.
Die Verwaltung schlägt vor, auf der Grundlage des Entwurfs vom 20.02.2014 die Offenlage nach
§ 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Sie könnte bei entsprechender Zustimmung durch
den Gemeinderat vom 14.04.2014 bis zum 16.05.2014 erfolgen.

Dr. Wolfgang G. Müller

Sabine Fink

Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein
befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen.
Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.