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Beschlussvorlage (Wahlen zum Aufsichtsrat der Elektrizitätswerk Mittelbaden AG & Co. KG)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 202
Lehmann

Datum: 17.02.2014 Az.: 922.5233

Beratungsfolge

Termin

Gemeinderat

31.03.2014

Drucksache Nr.: 40/2014

Beratung

Kennung

Abstimmung

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Wahlen zum Aufsichtsrat der Elektrizitätswerk Mittelbaden AG & Co. KG

Beschlussvorschlag:

1. Der Gemeinderat wird gebeten, durch Wahl einen Beschluss dahingehend zu
fassen, wer in den Aufsichtsrat der Elektrizitätswerk Mittelbaden AG & Co. KG
entsandt werden soll.
2. Der Gemeinderat wird gebeten, durch Wahl einen Beschluss dahingehend zu
fassen, welche weiteren Mitglieder in der Hauptversammlung der Elektrizitätswerk Mittelbaden AG & Co. KG AG zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagen werden sollen.

BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig

Sitzungstag:

lt. Beschlussvorschlag

mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 40/2014

Seite - 2 -

Begründung:
Der Gesellschaftsvertrag der Elektrizitätswerk Mittelbaden AG & Co. KG
sieht folgende Regelung über die Zusammensetzung und Amtszeit des Aufsichtsrates vor:
§ 9 Aufsichtsrat
(1) Die Gesellschaft hat einen Aufsichtsrat, auf den vorbehaltlich abweichender
Regelungen in diesem Gesellschaftsvertrag die Vorschriften des Aktiengesetzes Anwendung finden.
(2) Der Aufsichtsrat besteht aus 21 Mitgliedern und zwar aus zehn Mitgliedern,
die von der Gesellschafterversammlung gewählt werden, vier weiteren Mitgliedern, von denen je eines von den Städten Lahr und Offenburg, dem EWO
sowie der EnBW Regional AG in den Aufsichtsrat entsandt werden, und sieben Mitgliedern, deren Wahl entsprechend den Vorschriften des Drittelbeteiligungsgesetzes stattfindet. Das Vorschlagsrecht bezüglich der von der Gesellschafterversammlung zu wählenden Mitgliedern steht für drei Aufsichtsratssitze der Stadt Lahr, für zwei Aufsichtsratssitze der Stadt Offenburg, für
einen Aufsichtsratssitz dem EWO, für drei Aufsichtsratssitze der EnBW sowie
für einen Aufsichtsratssitz den sonstigen Gesellschafter zu.
(3) Die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder erfolgt auf vier Jahre. Die Amtszeit beginnt mit dem Schluss der ordentlichen Gesellschafterversammlung, in der
die Wahl erfolgte und endet am Schluss der ordentlichen Gesellschafterversammlung im vierten Jahr nach der Wahl.
(4) Wird ein Aufsichtsratsmitglied anstelle eines ausscheidenden Mitglieds gewählt, so besteht sein Amt für den Rest der Amtszeit des ausscheidenden
Mitglieds.
(5) Der Aufsichtsrat wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und drei erste
sowie einen zweiten Stellvertreter.
(6) Mitglieder des Aufsichtsrates können ihr Amt durch eine an den Vorsitzenden
des Aufsichtsrats oder an den Vorstand der Komplementärin zu richtende
schriftliche Erklärung unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen niederlegen.
(7) Scheidet ein Aufsichtsratsmitglied aus dem Aufsichtsrat der Elektrizitätswerk
Mittelbaden Verwaltungsaktiengesellschaft aus, so endet damit auch das
Amt im Aufsichtsrat der Gesellschaft.
(8) Die Gesellschafterversammlung kann gewählte Aufsichtsratsmitglieder jederzeit - auch ohne Grund – durch mit einfacher Mehrheit zu fassenden Beschluss abberufen und für den Rest der Amtszeit des abberufenen Aufsichtsratsmitglieds ein neues Aufsichtsratsmitglied wählen.
Dem Aufsichtsrat der Elektrizitätswerk Mittelbaden AG & Co. KG gehören als
Vertreter der Stadt Lahr zurzeit an:
1) Oberbürgermeister
2) Stadträtin
3) Stadtrat
4) Stadtrat

Dr. Müller
Rompel
Hirsch
Roth

(entsandt)
(auf Vorschlag)
(auf Vorschlag)
(auf Vorschlag)

Drucksache 40/2014

Seite - 3 -

Die Amtszeit der Mitglieder des Aufsichtsrates läuft mit Ende der ordentlichen
Hauptversammlung am 25.Juni 2014 aus. Eine Wiederwahl ist möglich.
Zu Ziffer 1) des Beschlussvorschlags:
Nach § 9 Abs. 2 der Satzung wird je ein Mitglied von den vier Hauptgesellschaftern (EnBW, EWO, Stadt Lahr, Stadt Offenburg) entsandt. Dieses Entsendungsrecht gewährleistet, dass die vier Hauptgesellschafter jeweils ein Aufsichtsratsmitglied ohne Wahl durch die Hauptversammlung in den Aufsichtsrat
entsenden können.
Bisher wurde Herr Oberbürgermeister Dr. Müller in den Aufsichtsrat entsandt.
Der Oberbürgermeister ist nicht Kraft Amtes Mitglied des Aufsichtsrats.
Um das Entsendungsrecht auszuüben, wird der Gemeinderat gebeten, durch
Wahl einen Beschluss dahingehend zu fassen, wer in den Aufsichtsrat der
Elektrizitätswerk Mittelbaden AG & Co. KG entsandt werden soll.
Zu Ziffer 2) des Beschlussvorschlags:
Nach § 9 Abs. 2 der Satzung stehen der Stadt Lahr neben dem entsendeten
Aufsichtsratsmitglied noch drei weiter Aufsichtsratsmandate zu.
Derzeit sind folgende Vertreter der Stadt Lahr Mitglied im Aufsichtsrat der Elektrizitätswerk Mittelbaden AG & Co. KG (Vgl. Sitzung des Gemeinderates am 1.
März 2010, Vorlage Nr.: 019/2010):
1) Oberbürgermeister
2) Stadträtin
3) Stadtrat
4) Stadtrat

Dr. Müller
Rompel
Hirsch
Roth

(Entsendung)
(CDU)
(SPD)
(FWV)

Damit die Gesellschafterversammlung der Elektrizitätswerk Mittelbaden AG &
Co. KG am 25. Juni 2014 die restlichen zehn Mitglieder des Aufsichtsrates wählen kann, ist vom Gemeinderat zunächst ein entsprechender Vorschlag für drei
weitere Mitglieder zu unterbreiten. Die Wahlvorschläge sind der Elektrizitätswerk Mittelbaden AG & Co. KG bis Anfang April mitzuteilen.
Der Vorschlag für die Wahl ergibt sich aus der Diskussion.

Dr. Wolfgang G. Müller
Oberbürgermeister

Jürgen Trampert
Stadtkämmerer