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Beschlussvorlage (LGS Lahr 2018 Anlage eines Sees im Landschaftspark Stegmatten)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 61

Datum: 20.03.2014 Az.:

Drucksache Nr.: 79/2014

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Gemeinderat

31.03.2014

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Frau Karl

61

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

-------------

--------------

-------------

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

LGS Lahr 2018
Anlage eines Sees im Landschaftspark Stegmatten

Beschlussvorschlag:

Die Konzeption der Landesgartenschau sieht im Stegmattenpark die Herstellung eines Sees vor (siehe Bewerbung von April 2009 und Beschluss zur Auslobung vom
22. November 2010)
1. Die Verwaltung empfiehlt dem Gemeinderat den Beschluss zu fassen, im
Stegmattenpark einen Landschaftssee mit Bademöglichkeit herzustellen und
diesen im Rahmen- und Kostenplan weiter zu berücksichtigen.
2. Sollte dieser Vorschlag keine Mehrheit im Gemeinderat erhalten, so wird im
Stegmattenpark ein Landschaftssee hergestellt und im Rahmen- und Kostenplan weiter berücksichtigt.

Anlage(n):
Abbildungen zu den Seevarianten

BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig

Sitzungstag:

lt. Beschlussvorschlag

mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

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Begründung:
Bei der Vorbereitung – Planungskonzept – zur Bewerbung der Stadt Lahr für eine Landesgartenschau war man sich einig, dass zu einem Landschaftspark in einem Gartenschaugelände das Element Wasser gehört.
Im Auslobungstext für den landschaftsplanerischen Wettbewerb wurde beschrieben, dass
ein See den attraktiven Mittelpunkt des Landschaftsparks bilden soll. Dieser sollte sowohl
Bademöglichkeiten als auch einen Beitrag zur ökologischen Aufwertung des Bereichs bieten. Die Auslobung wurde am 22.11.2010 im Gemeinderat beschlossen.
Der Preisträger des landschaftsplanerischen Wettbewerbs, das Büro club L 94, hat mit
seinem Entwurf einen geometrischen, städtisch geprägten See mit einer Wasserfläche von
ca. 2,6 ha vorgeschlagen. Am 26.09.2011 wurde beschlossen, dass auf der Grundlage der
Preisträgerplanung weiter gearbeitet wird und die Planer beauftragt werden.
Als angrenzende Landschaftselemente sieht die Planung im Westen eine größere Schilffläche, im Süden die Ergänzung des bestehenden Wäldchens und im Norden eine von
Trauerweiden gesäumte Seepromenade vor. Im Osten bildet die großzügige Seeterrasse
mit Gastronomieangebot und sanitären Einrichtungen den Abschluss. Bisher wird ein
Haus am See geplant, das dieses Angebot bieten soll.
Derzeit wird alternativ geprüft, ob ein Jugend- und Familiengästehaus im Seepark realisiert werden kann. Beide Lösungen stehen unabhängig von einem Badebetrieb zu einem
späteren Zeitpunkt (voraussichtlich Sommer 2014) zur politischen Entscheidung an.
In diesem jeweils gleichbleibenden Gestaltungsrahmen wurden bisher sich grundlegend
unterscheidende Varianten diskutiert:
Variante 1 - Baggersee: Ein See, der durch die Freilegung des Grundwasserkörpers entsteht und durch dessen stark schwankende Wasserstände geprägt wird.
Varianten 2+3 - Natur- und Badesee / Natursee: Ein See, der oberhalb und unabhängig
vom Grundwasser erstellt wird.

Variante 1: Die Herstellung eines Grundwasser-Badegewässers (Baggersee) mit einer
Tiefe von ca. 18 m wird nach eingehender Befassung als nicht zielführend gesehen.
Der Planungsentwurf wurde mit einer Kostenberechnung untermauert, die mit Kosten von
insgesamt über 5 Millionen Euro brutto deutlich über den bisherigen Annahmen lag. Hierfür sind folgende Gründe verantwortlich:
Das hoch anstehende und gespannte Grundwasser machte die bisher angenommene
Bauweise eines schichtenweisen Abtrags der ca. 4 m starken Deckschichten bei genauerer Betrachtung unrealistisch. Im Zuge der durch das Büro Wald und Corbe für die beabsichtigte Ausschreibung entwickelten Verfahrenstechnik wurde auch klar, dass der Abbau
nicht wie üblich mit einem Schwimmbagger, sondern über wesentlich leistungsschwächere
Teleskopbagger erfolgen muss. Die stark vernässenden Deckschichten müssen zum
Transport und Wiedereinbau durch Kalkzugabe konditioniert werden. Und schließlich
müsste, da das zu entnehmende Kiesvolumen in einem klar umgrenzten und eng bemessenen Zeitfenster an einen ohnehin weitgehend gesättigten Markt zu bringen ist, für den
Kiesabbau, entgegen der ursprünglichen Annahme von keinen Kosten, ein Ansatz von im
Mittel 1.400.000,00 € angesetzt werden.

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Auch die Möglichkeit einer zeitlichen Spreizung wurde untersucht. In dieser würden zur
LGS 2018 lediglich die Deckschichten abgetragen und das Gewässer in seiner Grundform
erstellt. Erst ab 2019 würden dann entsprechend den Abnahmemöglichkeiten die Kiese
abgebaut. Dem Vorteil, der dadurch möglicherweise zu erzielenden Erträge aus dem Verkauf der Kiese, stehen wesentliche Mehrkosten für den zweimaligen Auf- und Abbau der
dafür notwendigen technischen Infrastruktur gegenüber. Im Ergebnis hat sich damit
gezeigt dass auch diese Option keine Kostenvorteile bei der Herstellung eines Baggersees bringt. Gegenüber der direkten Herstellung eines Baggersees würde sich hier der
Kostenansatz um eine weitere Million Euro erhöhen.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 9.12.2013 mit großer Mehrheit beschlossen,
diese Variante nicht mehr weiter zu verfolgen.

Die Varianten 2+3 beschreiben als Alternative zu einem im Grundwasser liegenden Baggersee ein vom Grundwasser getrenntes Gewässer. Zu dessen Herstellung macht man
sich die in etwa 1m Tiefe vorgefundenen Tone als Sohldichtung zunutze. Um ein ca. 2 m
bis 2,80 m tiefes Gewässer zu erhalten, wird das umliegende Gelände angehoben. Diese
Höhenlage ermöglicht es, dass der See zu Revisionszwecken komplett entleert werden
kann, was einen wesentlichen Vorteil gegenüber dem als reinem Eintragssystem zu sehenden Baggersee darstellt. Für Befüllung und den Ausgleich von Verdunstungsverlusten
wird Grundwasser zugepumpt.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 9.12.2013 mit großer Mehrheit beschlossen,
die Varianten 2 und 3 weiter auszuarbeiten. Variante 2 unterscheidet sich von Variante 3
durch die Einrichtung einer nach dem Prinzip eines Naturbades funktionierenden Badezone.
Rahmenbedingungen für eine Bademöglichkeit (Variante 2 – Natur- und Badesee):
Badewasserqualität:
Wesentlich für die Einrichtung eines Badeangebotes sind die Bestimmungen der FLL
(Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V.), welche das Gesundheitsamt für die Wasserqualität in der Badezone zugrunde legt. Als vorrangige Kenngröße gilt hier die Zahl der zulässigen E. Coli (Kolibakterien). Während bei einem Baggersee eine Zahl von 2000/100 ml zulässig ist, sind bei der hier vorgesehenen nach dem Naturbadprinzip funktionierenden biologischen Wasseraufbereitung lediglich 100/100 ml zulässig.
Die Überprüfung der Wasserqualität erfolgt während der Badezeit in einem vom Gesundheitsamt fest gelegtem Turnus. Dabei dürfen die Werte maximal an 6 Tagen im Jahr überschritten werden. Bei weitergehenden Überschreitungen ist die Badestelle zu schließen
bis die zulässigen Werte wieder erreicht sind.
Aufsichtspflicht:
Nach bisherigen Planungen soll das Gelände des Seeparks nach 2018 frei zugänglich
sein. Eine Badeaufsicht ist nicht per se mit dem Badeangebot verbunden, wird aber bei
bestimmten Angeboten wie Sprungturm, Badeinsel o.Ä. erforderlich.
Darüber hinaus ist zu empfehlen, gewisse Verhaltensregeln und Warnhinweise über eine
Beschilderung anzugeben. Diese sollte insbesondere Hinweise auf besondere Gefahrenstellen, die Regelung bzw. das Nichtvorhandensein einer Badeaufsicht und die Wassertiefen enthalten.

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Die DLRG hat bereits ihr Interesse angemeldet, an den Wochenenden im Sommer eine
Badeaufsicht – wie in Kippenheimweiler – durchzuführen.
Badegastzahlen:
Da es sich um eine für jedermann frei zugängliche Einrichtung handelt, ist eine Prognose
für die zu erwartenden Besucherzahlen schwierig. Um sich einer zu erwartenden Größe
anzunähern, wurden die (soweit bekannt) Besucherzahlen der vorhandenen Einrichtungen
herangezogen.
Daraus abgeleitet kann für die Badestelle im Stegmatten eine maximale Tagesbesucherzahl von 2.000 Badegästen angenommen werden. Aus dieser Zahl ergibt sich die bereitzustellende Badegewässerfläche von 6.000 qm sowie die Dimensionierung der erforderlichen biologischen Reinigungsanlage.
Um Einträge, die die Wasserqualität beeinträchtigen, möglichst zu vermeiden, sind für die
Nutzer entsprechende sanitäre Einrichtungen vorzuhalten.
Parkplätze:
Für die Parkanlagen wird es nach derzeitiger Planung am westlichen Zugang und voraussichtlich am östlichen Zugang eine Stellplatzanlage mit jeweils ca. 50 Stellplätzen geben.
Im Zusammenhang mit dem Ausstellungskonzept sind die Parkmöglichkeiten für das Jahr
2018 noch auszuarbeiten. Vorstellbar sind temporäre Angebote beim Kleingartenpark bzw.
auf dem Gelände der ehem. Bereitschaftspolizei.
An den sehr hoch frequentierten Badewochenenden kann auch ein Wiesenbereich – ähnlich wie in Kippenheimweiler – zur Verfügung gestellt werden.
Pflege:
Unabhängig vom Badebetrieb bedarf die im Stegmatten neu entstehende Freizeitanlage
einer regelmäßigen, intensiven Pflege zur Wahrung eines attraktiven Erscheinungsbildes.
Darüber hinaus erfordert die Einrichtung der biologischen Wasserreinigungsanlage eine
regelmäßige Wartung:
Wesentliche Maßnahmen:
Während der Badesaison tägliche Wartung der Skimmer
Jährliche Revision der Pumpen
Revision der Rieselfilter alle 20-25 Jahre
Beprobung nach Auflagen des Gesundheitsamtes
Beckenrevision mit Entschlammung alle 5 Jahre
Jährliches Nachlegen von Sand in den Strandbereichen
Zusätzlich fallen die Maßnahmen des Natursees an

Der Natursee (Variante 3)
Während bei der Variante 2 die Badezone eine Wasserfläche von 6.000 qm einnimmt, ist
die Restfläche von 21.000 qm als Natursee geplant. In Variante 3 wird die gesamte Seefläche mit 27.000 qm als Natursee gestaltet.
Dem See kommt dann ausschließlich ein natur- und landschaftsgestalterischer Aspekt
sowie ökologische Wertigkeit zu. Als Freizeitnutzung wäre das Befahren mit Ruderbooten
denkbar.

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Aufsichtspflicht:
Gewisse Verhaltensregeln und Warnhinweise sind über eine Beschilderung anzugeben,
die Einhaltung erfordert auch eine Überwachung durch die Stadt.
Pflege:
Auch der Natursee in Variante 2+3 bedarf, um seiner Funktion des Naturgenusses gerecht
zu werden, einer regelmäßigen Beobachtung und Pflege. Mit dieser Pflege kann ein dauerhaft ansprechendes, attraktives und ökologisch wertvolles Gewässer gewährleistet werden.
Wesentliche Maßnahmen:
Alle 5 Jahre Ablassen zur Seebodenbelüftung und Reinigung von Unrat.
Jährliche Schilf-Mahd
Ab 7.-10. Jahr 1x jährlich Unterwasserpflanzen mit Mähboot entnehmen
Nachspeisung von Verdunstungsverlusten
Im Sommer zeitweise Belüfter zur Wasserumwälzung und Sauerstoffeintrag

Varianten und Kosten im Vergleich:

Baukosten netto club L 94

Variante 2, Natur- und
Badesee, 2.000 Badegäste, 6.000 qm Badefläche
1.386.260,00 €

Variante 3, Natursee
1.511.260,00 €

Baukosten netto Wald + Corbe

428.050,00 €

428.050,00 €

Baukosten netto Wasserwerkstatt
Summe Baukosten netto:

936.648,50 €

70.800,00 €

2.750.958,50 €

2.010.110,00 €

479.419,90 €

253.794,90 €

Summe netto

3.230.378,40 €

2.263.904,90 €

Summe brutto

3.844.150,30 €

2.694.046,83 €

Baunebenkosten netto

(ohne Ansatz
Wasserspielplatz etc.)

Jährliche Unterhaltskosten Reinigung Ufer etc.
Jährliche Unterhaltskosten
techn. Anlagen
Jährliche Unterhaltskosten und
Rücklagen für restaurative
Maßnahmen
temporäre Badeaufsicht

Variante 2 Variante 3 Natur- und Badesee
Natursee
abhängig von der Nutzungsintensität,
Reinigungsintervalle während der Sommersaison
ca. 35.000 €

ca. 5.000 €

ca. 20.000 €

ca. 35.000 €

2.000 € laut Angebot
DLRG

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Nach Abwägung der Kosten und der erweiterten Nutzungsmöglichkeit, die das Baden
eröffnet sowie unter Berücksichtigung des Ergebnisses der durchgeführten Umfrage
empfiehlt die Verwaltung, den Landschaftssee mit Bademöglichkeit herzustellen.

Dr. Wolfgang G. Müller

Guido Schöneboom

Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis
mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.