Navigation überspringen

Beschlussvorlage (Bebauungsplan SEEPARK - Vorstellung des Vorentwurfs - Aufstellungsbeschluss - Frühzeitige Beteiligung)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 61
Etter

Datum: 27.02.2014 Az.: 0684/Et

Drucksache Nr.: 65/2014

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Technischer Ausschuss

12.03.2014

vorberatend

öffentlich

Ortschaftsrat Mietersheim

20.03.2014

vorberatend

öffentlich

Gemeinderat

31.03.2014

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Bebauungsplan SEEPARK
- Vorstellung des Vorentwurfs
- Aufstellungsbeschluss
- Frühzeitige Beteiligung

Beschlussvorschlag:

1. Dem städtebaulich-landschaftsplanerischen Vorentwurf wird zugestimmt.
2. Für den im Lageplan dargestellten Bereich wird ein qualifizierter Bebauungsplan
mit der Bezeichnung SEEPARK aufgestellt. Der Überschneidungsbereich mit dem
südlich angrenzenden Bebauungsplan RIEDMATTEN wird durch den neu aufzustellenden Bebauungsplan ersetzt.
3. Auf Grundlage des Vorentwurfs ist gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB die frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden durchzuführen.

Anlage(n):
- Bestandsplan mit Geltungsbereich
- Bebauungsplan SEEPARK, Vorentwurf Geltungsbereich

BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig

Sitzungstag:

lt. Beschlussvorschlag

mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 65/2014

Seite - 2 -

Begründung:
Anlass der Planaufstellung
Zusammen mit den Gewannen „Mauerfeld“ und „Unteres Brüchle“ war das Gewann
„Stegmatten“ wichtiger Bestandteil des landschaftsplanerischen Konzepts für die im April 2009 eingereichte Bewerbung um eine Landesgartenschau in den Jahren 2015 2025. Im Dezember 2009 hat der Ministerrat Baden-Württemberg den Zuschlag für die
Durchführung der Landesgartenschau 2018 an die Stadt Lahr erteilt. Mit der damit verbundenen Förderung durch das Programm „Natur in Stadt und Land“ sind neue, auf
Dauer angelegte Parkanlagen zu schaffen. Mit dem Bebauungsplan SEEPARK soll der
beim landschaftsplanerischen Wettbewerb mit dem 1. Preis ausgezeichnete Entwurf
des Büros club L 94 Landschaftsarchitekten aus Köln bzw. der daraus entwickelte
Rahmenplan planungsrechtlich gesichert werden. Für die beiden anderen zur Gartenschau gehörenden Parkteile in den oben genannten Gewannen, werden jeweils eigenständige Bebauungsplanverfahren (BÜRGERPARK, KLEINGARTENPARK) durchgeführt.
Geltungsbereich, Lage und Nutzung des Plangebiets, Flächennutzungsplan
Das ca. 21,5 ha große Plangebiet befindet sich im Westen der Stadt Lahr. Es wird
durch die B 36 im Norden, die B 3 im Osten, den Wässermattengraben bzw. dem Mietersheimer Sportgelände im Süden und die Vogesenstraße im Westen begrenzt. Der
geplante Brückenschlag über die B 36 ist vollständig Teil des neuen Bebauungsplans.
Daher reicht der Geltungsbereich an dieser Stelle über die Bundesstraße hinweg und
umfasst das ganze Brückenbauwerk. Die genaue räumliche Abgrenzung ist dem zeichnerischen Teil des Bebauungsplans zu entnehmen.
Das Plangebiet wird derzeit noch fast vollständig landwirtschaftlich genutzt. Entsprechend ist es auch im wirksamen Flächennutzungsplan von 1998 als landwirtschaftliche
Fläche dargestellt. Die vorliegende Planung entwickelt sich somit nicht aus dem wirksamen Flächennutzungsplan. Daher wird es notwendig, den Flächennutzungsplan im
Zuge eines Parallelverfahrens an die jetzt vorgesehene Entwicklung anzupassen.
Der Teilbereich zwischen Wässermattengraben und dem Sportplatz des FC Mietersheim ist Teil des seit 22.12.1973 rechtsverbindlichen Bebauungsplans RIEDMATTEN.
Darin wurde diese Fläche als öffentliche Grünfläche mit Zweckbestimmung Sport festgesetzt. Mit der Rechtsverbindlichkeit des neuen Bebauungsplans wird diese Festsetzung ihre Gültigkeit verlieren und durch dessen neue Festsetzungen planungsrechtlich
ersetzt.
Städtebauliche Zielsetzung
In der Bewerbung um die Landesgartenschau wurden 2009 folgende „Thesen zur stadträumlichen Entwicklung“ formuliert:
Städtebauliches und freiraumplanerisches Potenzial im Westen Lahrs zu einer
überzeugenden und dauerhaften Stadtinfrastruktur weiter entwickeln.
Intensiv genutzte Agrarflächen (Maisanbau) zu hochwertigen Landschaftsräumen
um gestalten.

Drucksache 65/2014

Seite - 3 -

Eine optimale Erschließung/Anbindung für die umgebenden Orts- und Stadtteile
Dinglingen, Mietersheim und Langenwinkel ermöglichen. Die Barrieren der Bundes
straßen „überbrücken“.
Eine Abrundung der städtebaulichen Entwicklung erreichen und damit langfristige
Sicherung der neuen Naherholungsflächen gewährleisten.
Gesamtökologische Situation in diesem Landschaftsraum deutlich verbessern.
Stadträumliche Teilbereiche „Bürgerpark Mauerfeld“, „Landschaftspark Stegmatten“, das „Blaue Band der Schutter“ und „Soziale Stadt Kanadaring“ besser untereinander und mit dem übrigen Stadtgebiet vernetzen.
Diese als Thesen formulierten städtebaulichen Ziele gelten unverändert. Der Seepark
übernimmt dabei innerhalb des Verbunds der Parkanlagen zur Landesgartenschau die
Funktion eines extensiv gestalteten Landschaftsparks, der den Aspekten Naturschutz,
Naturerfahrung und Freizeitnutzung Rechnung tragen soll, wie es in der Auslobung zum
landschaftsplanerischen Wettbewerb 2010 formuliert wurde.
Der Preisträger des landschaftsplanerischen Wettbewerbs, das Büro club L 94, hat mit
seinem Entwurf einen städtisch geprägten See mit einer Wasserfläche von ca. 2,6 ha
vorgeschlagen. Als angrenzende Landschaftselemente sieht die Planung im Westen eine größere Schilffläche, im Süden die Ergänzung des bestehenden Wäldchens und im
Norden eine von Trauerweiden gesäumte Seepromenade vor. Im Osten bildet die großzügige Seeterrasse mit Gastronomieangebot und sanitären Einrichtungen den Abschluss. Bisher wird ein Haus am See geplant, das dieses Angebot bieten soll. Alternativ dazu wird derzeit geprüft, ob ein Jugend- und Familiengästehaus im Seepark realisiert werden kann. Beide Lösungen stehen voraussichtlich im Sommer 2014 zur politischen Entscheidung an.
Bauplanungsrechtliche Festsetzungen
Im Plangebiet spiegelt die planungsrechtliche Ausweisung von öffentlichen Grünflächen
unterschiedlicher Zweckbestimmung (Park, Spielplatz, …) sowie einer Wasserfläche die
oben beschriebene Konzeption für den Seepark wider.
Grün-, Wasser-, Waldflächen
Damit die im Rahmenplan mit Liegewiese, Schilfflächen, Wiesenzimmern oder Baumsaum benannten Flächen zur Nutzung durch die Allgemeinheit gesichert werden, werden sie als öffentliche Grünfläche mit Zweckbestimmung Parkanlagen festgesetzt.
Der See selbst wird – unabhängig von der Möglichkeit des Badens – als Wasserfläche,
das unmittelbar südlich angrenzende Auenwäldchen als Waldfläche festgesetzt.
Verkehrsflächen
Hauptwege der Parkanlage, Parkplätze und Brücke werden als Verkehrsflächen festgesetzt. Nebenwege der Parkanlage sind Teil der Grünflächen und werden durch den
Rahmenplan sowie die daraus entwickelte Werkplanung festgelegt.

Drucksache 65/2014

Seite - 4 -

Für das Haus am See wird eine Fläche für diesen besonderen Nutzungszweck festgesetzt. Angaben zum Maß der baulichen Nutzung werden einen Rahmen vorgeben für
die Größe des Bauwerks, derzeit wird von einer Bruttogeschossfläche von 500 m² auf
einer Ebene ausgegangen.
Die Gestaltung der unterschiedlichen Teilflächen – Wege, Pflanzungen, Plätze etc. –
wird durch den Rahmenplan sowie die daraus entwickelte Werkplanung festgelegt.
Die Verwaltung empfiehlt, die Aufstellung des Bebauungsplans SEEPARK zu beschließen.

Dr. Wolfgang G. Müller

Sabine Fink

Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis
mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den
Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.